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Die Gründung eine Aktiengesellschaft (AG) und der spätere Börsengang (auch IPO genannt) erfolgt in 7 Schritten:
- Auswahl einer Emissionsbank
- Unternehmensanalyse
- Roadshow
- Bestimmung des Emissionspreises
- Zuteilung der Aktien
- Erstnotiz
- Regulärer Handel
Woche für Woche entstehen weltweit neue Aktiengesellschaften. Die AG Gründung und ein späterer Börsengang sind sehr beliebte Mittel, um frische Finanzmittel in ein Unternehmen zu spülen.
Im Jahr 2019 zählte man allein in den USA 159 IPOs (Initial Public Offerigs).
In diesem Artikel der Aktien Einsteiger Serie möchte ich Dir im Detail erklären, wie so eine AG Gründung in der Praxis tatsächlich abläuft und welche Schritte ein Unternehmen machen muss, um schlussendlich an der Börse gelistet zu werden.
Lass uns keine Zeit verlieren!
Inhalt
Wiederholung: Warum eigentlich eine AG?
Im vorherigen Kapitel haben wir ganz genau beleuchtet, warum ein Unternehmen überhaupt den Weg an die Börse wählt.
Eine kurze Wiederholung…
Unternehmen gehen an die Börse, um neues Kapital für wichtige Prozesse im Unternehmen zu schaffen. Das können die Entwicklung und Platzierung neuer Produkte oder Expansionspläne sein.
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Der Vorteil des durch die AG Gründung generierten Kapitals ist dabei entscheidend. Hierbei handelt es sich nämlich, nicht wie bei einem Bankkredit, um Fremdkapital, sondern um Eigenkapital. Das Geld, das ein Unternehmen durch eine AG Gründung und einen Börsengang einnimmt, muss also niemandem zurückbezahlt werden.
Ganz ohne Nachteile für das Unternehmen geht jedoch auch eine AG Gründung mit Börsengang nicht über die Bühne. Schließlich gibt man Firmenanteile aus der Hand und ist mit neuen Pflichten gegenüber den Aktionären konfrontiert. Zum Beispiel dem Abhalten einer Jahreshauptversammlung oder der Beteiligung der Aktionäre am Bilanzgewinn (Dividende).
Dennoch ist ein IPO für ein Unternehmen durchaus lohnenswert.
Im nächsten Kapitel möchte ich Dir nun erklären, wie so eine AG Gründung praktisch vonstattengeht.
Die AG Gründung und der Börsengang im Detail
Die Gründung einer Aktiengesellschaft verläuft von Land zu Land unterschiedlich und ist logischerweise an unterschiedliche Rechte und Gesetze geknüpft.
Wir bleiben jedoch in Deutschland…
Hier wartet auf ein Unternehmen bei der Gründung einer AG ganze Menge an Vertragswerk.
Diese Schritte wollen wir uns zunächst anschauen, bevor wir einen genaueren Blick auf den Börsengang werfen.
So sieht die AG Gründung im Detail aus…
1. Die AG Gründung Schritt für Schritt
Bis aus einem Unternehmen eine AG entsteht, sind einige Schritte notwendig.
Schritt 1: Satzung
Im ersten Schritt gilt es einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen, der bei einer AG auch Satzung genannt wird. Diese Satzung bildet die spätere Rechtsgrundlage für die AG.
Die Inhalte sind an §23 AktG geknüpft.
Außerdem muss dieser Vertrag notariell beglaubigt werden.
Schritt 2: Übernahme der Aktien
Nachdem die Satzung notarielle beglaubigt wurde, übernehmen die Gesellschafter die Aktien gegen Einlage. In diesem Stadium handelt es sich um eine Vorgesellschaft oder AG in Gründung.
Schritt 3: Bestellung der Organe
Nun werden die drei Organe bestellt, die jede Aktiengesellschaft weltweit besitzen muss:
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Hauptversammlung
Schritt 4: Gründungsbericht
Im vierten Schritt wird der Gründungsbericht erstellt, der im Wesentlichen die Höhe der Sacheinlagen beeinflusst.
Dieser Gründungsbericht ist im Anschluss dem Vorstand und Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen.
Der Inhalt richtet sich nach §32 AktG.
Schritt 5: Grundkapital einzahlen
Bei einer AG haften niemals die Gesellschafter, sondern die Gesellschaft. Folglich müssen Mittel einbezahlt werden, um Geschäftspartner im Schadensfall entsprechend bezahlen zu können.
Bei der Gründung einer AG ist mindestens ein Grundkapital von 50.000 Euro erforderlich.
Schritt 6: Eintragung im Handelsregister
Der finale Schritt. Mit der Eintragung im Handelsregister ist die AG rechtswirksam.
Die AG wurde erfolgreich gegründet.
Mit Sicherheit wirst Du Dir an dieser Stelle denken: Moment mal, wo bleibt denn da die Börse? Völlig richtig! Von einer Börsenlistung war hier bislang noch nicht die Rede.
Dies liegt daran, dass eine AG nicht zwangsläufig an der Börse gelistet sein muss! Es existieren in Deutschland zahlreiche Aktiengesellschaften, die sich für diese Unternehmensform, jedoch gegen die Ausgabe von öffentlich handelbaren Aktien entschieden haben.
Wie der Börsengang abläuft, verrate ich Dir im nächsten Kapitel.
2. Der Börsengang im Detail
Schritt 1: Auswahl einer Emissionsbank
Will ein Unternehmen einen Börsengang forcieren, benötigt es zunächst eine Bank. Diese Bank wird dann zum sogenannten Konsortialführer, also dem Leiter des Börsengangs bestimmt. Gegebenenfalls werden weitere Banken beteiligt.
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Schritt 2: Unternehmensanalyse
Im zweiten Schritt wird der Börsenwert eines Unternehmens ermittelt. Das Ergebnis dieser Analyse ist die Erstellung eines sogenannten Börsenprospekts.
Schritt 3: Roadshow
Hier ist der Name Programm: Das Unternehmen wirbt nun mit dem zuvor erstellten Börsenprospekt für Investoren. Durch diesen Schritt soll das Interesse potenzieller Investoren am Börsengang ermittelt werden.
Schritt 4: Bestimmung des Emissionspreises
Hat die Roadshow zufriedenstellende Ergebnisse geleifert, legt die Konsortialbank die Preisspanne für die Zeichnung des Unternehmens fest. Alternativ wäre auch die Bestimmung eines Festpreises möglich.
Schritt 5: Zuteilung erster Aktien
Nachdem der Emissionspreis genau bestimmt wurde, werden die Aktien öffentlich zur Zeichnung angeboten. Anleger können nun angeben, wie viele Aktien des Unternehmens sie gerne in ihrem Besitz haben würden.
Häufig kommt es vor, dass die Nachfrage größer ist als das Angebot. In so einem Fall spricht man von einem überzeichneten Börsengang.
Schritt 6: Erstnotiz
Ist die Zeichnungsfrist abgelaufen, werden die Aktien des Unternehmens das erste Mal an der Börse gehandelt. Außerdem wird ein erster Kurs bestimmt, die sogenannte Erstnotiz.
Schritt 7: Regulärer Handel
Ab sofort werden die Unternehmensanteile regulär an der Börse gehandelt. Das bedeutet, man kann die Aktien kaufen und verkaufen, wie man es auch von anderen Aktiengesellschaften gewohnt ist.
Vorsicht: Gefahren für Anleger bei Börsengängen!
Ein Börsengang kann, je nachdem wie bekannt ein Unternehmen ist, eine große Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Und genau hier lauert auch die Gefahr!
Viele Anleger versuchen nämlich, diese begehrten Unternehmen vor der ersten Börsennotierung zu zeichnen. Das bedeutet, ein Anleger geht die Verpflichtung ein, eine neue Aktie bei Markteinführung zu einem vorab festgelegten Preis zu kaufen.
Nun kann man hier Glück haben…
…nämlich dann, wenn der Anfangskurs (Erstnotiz) über dem Preis der Zeichnung liegt. Aber man kann eben auch richtig Pech haben!
Die Wortwahl „Glück“ und „Pech“ ist hier beabsichtigt, denn mit rationaler und fundierter Geldanlage hat die Zeichnung im Rahmen eines Börsengangs wenig zu tun.
Es ist einfach zu schwer einzuschätzen, wie der Markt eine Aktie annimmt.
Daher gilt: Vorsicht bei einem Börsengang!
Fazit: Ein Börsengang ist keine Wissenschaft
Eine AG Gründung ist nicht unbedingt eine Wissenschaft.
Zugegeben wartet viel Arbeit auf ein Unternehmen. Insbesondere dann, wenn zudem ein Börsengang forciert wird.
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