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Aha! Meine Steuererklärung bei DEGIRO

DEGIRO Jahresübersicht 3
Depotstudent Dominik
4.2
(10)

Die Steuererklärung ist natürlich auch für mich immer ein sehr leidiges Thema. Dieses Jahr geht es bei mir aber zusätzlich darum, was ich mit unversteuerten Erträgen meiner ETFs mache. Da die Informationsbasis im Netz etwas dünn ist, wenn man sich über das Ausfüllen der Steuererklärung bei einem ausländischen Broker wie DEGIRO erkundigen möchte, nehme ich das mal als Anlass.

  • Wie sieht die Jahresübersicht aus?
  • Welche Formulare benutze ich?
  • Wie ausfüllen und wo eintragen?

Das Geschreibsel hier soll auf keinen Fall als Anleitung missverstanden werden! Ich zeige nur mal, wie ich bei der Steuererklärung für meine ETFs vorgegangen bin und hoffe, dass es auch Diskussionsbedarf gibt, falls offene Fragen bestehen oder ich die Steuererklärung schlicht falsch gemacht habe. 😉

Folgendes Handwerkszeug:

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Jahresübersicht von DEGIRO

Erst mal ganz grundsätzlich: Ich kaufe relativ regelmäßig neue Anteile eines ETFs auf den MSCI World und eines ETFs auf den MSCI Emerging Markets. Sind beides ausschüttende ETFs, was die steuerliche Behandlung auf einen einzigen Fall reduziert. Ich erhalte also regelmäßig Dividenden, Verkäufe finden aber keine statt und das soll auch zukünftig erst mal so bleiben.

Zunächst die Jahresübersicht von DEGIRO:

DEGIRO Jahresübersicht
DEGIRO Jahresübersicht

Realisierte Gewinne oder Verluste aus ETFs gibt es nicht, da ich keine Anteile verkauft habe.

Dieser „Verlust“ in der Jahresübersicht kommt daher, dass DEGIRO mein nicht investiertes Geld „automatisch“ in einen Fonds anlegt und sollte dieser an Wert verlieren, wird mir das kompensiert. Liegt (wie an anderer Stelle bereits angedeutet) daran, dass DEGIRO keine Bank ist und mein Geld daher nicht als Bargeld vorhalten darf.

DEGIRO Jahresübersicht 2
DEGIRO Jahresübersicht 2

Und hier ist die Kompensation des Geldmarktfonds auch schon aufgetaucht.

DEGIRO Jahresübersicht 3
DEGIRO Jahresübersicht 3

Süß! Ganze 7 € Dividende im Jahr 2018 – liegt eben daran, dass ich den Großteil meiner Anteile erst nach dieser Ausschüttung erworben habe. Und wie man sieht, ist anscheinend keine Quellensteuer abgezogen worden.

Zusatzinfo 1: Wie von Leserin Nicole angemerkt worden ist, wird bei ihren deutschen Aktien ganz normal Dividendensteuer bzw. deutsche Quellensteuer erhoben. Diese lässt sich aber natürlich in der Steuererklärung angeben und wird verrechnet – wirkt also steuermindernd.

Zusatzinfo 2: Leser Stefan hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass DEGIRO kein Tax Voucher ausstellt! Das bedeutet, dass man bei schweizer Dividendenaktien keinen Nachweis dafür bekommt, dass Quellensteuer abgezogen worden ist. Somit kann diese nicht angerechnet werden und die Quellensteuerzurückholung wird kaum möglich sein. Danke für die Hinweise!

Mehr ist diesem Jahresbericht erst mal nicht zu entnehmen.

Die Schlussfolgerung für meinen speziellen Fall (ausschüttender ETF): Ich habe keine Gewinne realisiert und müsste infolgedessen nur die Dividenden versteuern. Da ich meinen Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft habe, muss ich die Dividenden in der Steuererklärung zwar angeben, zahle aber letztlich keine Abgeltungssteuer auf diese Ausschüttungen.

Für die konkrete Besteuerung von ETFs siehe justETF.

Steuererklärung beim ausländischen Broker

Mein Fall dürfte noch vergleichsweise einfach sein. Trotzdem hatte ich einen gewissen Rechercheaufwand, um mir (relativ) sicher zu sein, dass das auch passt, was ich hier in der Steuererklärung angebe. Bevor es ans Ausfüllen der Steuererklärung geht, sind zunächst die notwendigen Anlagen zu identifizieren.

Folgende Anlagen stehen zur Auswahl, wenn es um Kapitalerträge geht:

Steuererklärung Anlagen
Steuererklärung Anlagen

Welche Anlagen werden für die Steuererklärung in diesem Fall benötigt? Ich benutze die Anlage KAP und die Anlage KAP-INV.

  • Anlage KAP: Einkünfte aus Kapitalvermögen / Anrechnung von Steuern
  • Anlage KAP-INV: Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

Die Anlage KAP-BET passt nicht für mich.

„Die Anlage KAP-BET ist auszufüllen, wenn Sie aus Beteiligungen stammende Einkünfte aus Kapitalvermögen und anrechenbare Steuern haben, die gesondert und einheitlich festgestellt werden.

Anlage KAP beim ausländischen Broker

Jetzt geht es direkt ans Eingemachte – fleißiges Eintragen. Wenn Du ebenfalls Elster benutzt, dürfte sich die Darstellung nicht großartig unterscheiden.

1 – Anträge

1 - Anträge
1 – Anträge

Leider ist man hier gezwungen, eine Auswahl zu treffen. Und da die zweite Auswahl noch weniger passt als die erste, lasse ich eben eine Günstigerprüfung durchführen. Das schadet sowieso nicht, auch wenn es am Ende vielleicht sinnlos war.

2 – Erklärung zur Kirchensteuerpflicht

Ich erlaube mir an dieser Stelle auf eine weitere Erläuterung zu verzichten. 🙂

3 – Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

Hier habe ich die Kapitalerträge angegeben, die ich von deutschen Brokern erhalten habe. Dabei wird die Steuer ja automatisch vom Broker oder der Direktbank abgeführt. Es hat sich hier ausschließlich um Dividenden gehandelt, sodass ich lediglich Zeile 7 ausgefüllt habe.

3- Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
3- Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

4 – Sparer-Pauschbetrag

Die 260 € entsprechen damit genau dem Betrag, den ich vom Sparerpauschbetrag nutze – zumindest dem, was in Zeile 12 angegeben wird.

4 - Sparer-Pauschbetrag
4 – Sparer-Pauschbetrag

5 – Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

Für folgenden Abschnitt habe ich keine Eintragungen vorgenommen, da darauf verwiesen wird, dass hier keine (!) Investmenterträge laut Anlage KAP-INV aufgeführt werden. Unsere Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug müssen also noch etwas warten.

5 - Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
5 – Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

Diese Entscheidung von mir stützt sich unter anderem auf folgenden Informationstext:

Abgrenzung Anlage KAP und Anlage KAP-INV
Abgrenzung Anlage KAP und Anlage KAP-INV

Damit war für mich relativ eindeutig, dass ich unter Abschnitt 5 nichts eintrage, obwohl es sich ja eigentlich um ausländische Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, gehandelt hätte. Aber gut.

6 – Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen

Passt nicht für mich.

7 – Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 18 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV

Da ich von meinem deutschen Broker eine Erträgnisaufstellung und eine Jahressteuerbescheinigung erhalten habe, bei der folgende Punkte ganz genau so angegeben worden sind, habe ich das einfach so übertragen.

7 - Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 18 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV
7 – Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 18 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV

8 – Anzurechnende Steuern zu Erträgen in den Zeilen 21 bis 27 sowie aus anderen Einkunftsarten

Passt nicht.

9 – Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG

Passt nicht, dort heißt es unter anderem:

Haben Sie Dividenden aus girosammelverwahrten inländischen Aktien sowie Erträge aus girosammelverwahrten eigenkapitalähnlichen Genussscheinen inländischer Emittenten von mehr als 20.000 Euro erzielt und …

10 – Familienstiftungen nach § 15 AStG (laut Feststellung)

Passt nicht.

11 – Steuerstundungsmodelle

Passt nicht.

Dann also weiter zur Anlage KAP-INV.

Anlage KAP-INV beim ausländischen Broker

Während ich in der Anlage KAP also gar nichts zu den Erträgen beim ausländischen Broker angegeben habe, kommt das wohl erst hier zum Tragen.

1 – Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (zum Beispiel bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen)

Hehe, meine 7 € aus Dividenden darf ich jetzt endlich eintragen. 🙂

1 - Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (zum Beispiel bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen)
1 – Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (zum Beispiel bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen)

Jedenfalls sind das laufende Erträge, sie kommen aus Investmentanteilen und haben nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen. Hört sich also ganz gut an.

2 – Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (zum Beispiel bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen)

So etwas habe ich nicht!

3 – Zwischengewinne nach dem Investmentsteuergesetz 2004

Und das auch nicht.

4 – Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu Zeile 9 bis 23

Ach du Schreck!

Wer relativ oft Aktien, ETFs oder was auch immer verkauft, muss dieses Formular nach meinem Verständnis ziemlich oft ausfüllen. 🙂 Und zwar für jede Veräußerung bei jedem Wertpapier. Zum Glück entfällt dieser Aufwand bei mir, da ich noch keine Anteile verkauft habe und das auch in nächster Zeit nicht vorhabe.

4 - Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu Zeile 9 bis 23
4 – Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu Zeile 9 bis 23

Wäre mal interessant, ob hier schon jemand Erfahrungen gemacht hat, ob man das wirklich für jeden Verkauf durchführen muss und wie das dann genau auszusehen hat.

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Programm für den Aktienhandel – staatlich anerkannt und zugelassen

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Ergebnis der Steuererklärung

Da ich die Steuererklärung in Elster mache, kann ich mir auch eine vorläufige Steuerberechnung ausgeben lassen. Für die Kapitalerträge sieht diese Vorab-Berechnung folgendermaßen aus:

Elster Berechnung Abgeltungssteuer
Elster Berechnung Abgeltungssteuer

Vorhin habe ich angegeben, dass ich 7 € (also meine Dividenden) ausländischer Herkunft ohne Steuer zu zahlen, eingenommen habe. Wieso steht hier dann 4 €?

Nachdem ich nochmal nachgeschaut habe, ob ich auch alles richtig in die Steuererklärung (bzw. in die Anlage KAP-INV) eingetragen habe, ist mir das nette Wörtchen „Teilfreistellung“ ins Auge gesprungen.

Und dann ist mir eingefallen, dass hier wohl die Teilfreistellung bei Aktienfonds von 30 % berücksichtigt worden, sodass ich nur 70 % davon versteuern muss und (wohl abgerundet) nur 4 € zahlen müsste. Da ich aber den Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft habe, muss ich auch diese 4 € nicht zahlen.

Also: Solange unten rauskommt, dass ich keine Steuern zahlen muss, ist alles im Lot. 😉

Wenn ich vom Finanzamt eine Rückmeldung bekommen habe, ob der ganze Spaß auch so gepasst hat, gibt es hier am Ende des Beitrags ein kurzes Update.

Hast Du Deine Steuererklärung bei DEGIRO auch so wie ich gemacht? Hattest Du zusätzliche Veräußerungsgewinne, die Du angeben musstest? Wie lassen sich Verluste verrechnen? Und wie hoch schätzt Du den Aufwand mit der Steuererklärung ein, weil man einen ausländischen Broker wie DEGIRO nutzt?

Dein Depotstudent Dominik

Disclaimer: Geld anlegen kann sich finanziell lohnen, aber es ist nicht ohne Risiko. Sie können (einen Teil) Ihre(r) Einlage verlieren.

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11 Kommentare

  1. Hallo Dominik,
    danke, dass du uns über die Schulter schauen lässt! Habe auch Auslandsdepots, u.a. auch bei DEGIRO. Zu deinem ETF: ich nehme an, es handelt sich um einen UCITS-konformen ETF aus Europa, also mit einer ISIN, die z.B. mit DE, IE oder LU anfängt? Müsste ja so sein, da man bei DEGIRO.de andere nicht (mehr) erwerben kann. Bei mir ist es nämlich so, dass meine ETFs US-ETFs sind, also nicht-UCITS-konform (und wegen MiFID II in Europa nicht mehr ohne weiteres kaufbar). Frage mich derzeit, ob diese ETFs trotzdem Fonds im Sinne des InvStG bzw. der Anlge KAP-INV sind, oder ob ich sie wie Aktien in die Anlage KAP eintragen sollte … ;-(
    Mach weiter so! Beste Grüße

  2. Hallo,
    direkt am Anfang der Anlage KAP schreibst du
    „Leider ist man hier gezwungen, eine Auswahl zu treffen.“

    Das verstehe ich nicht. Muss man den zwingend Zeile 4 oder 5 ankreuzen?
    Könnte man nicht beides unangekreuzt lassen?

    Meinem Verständnis wäre es in dem Fall ausreichend bzw. richtig, Zeile 5 anzukreuzen (sofern man keine Günstigerprüfung machen lassen will).
    Dann muss man die deutschen Erträge gar nicht mehr angeben.
    Sondern eben nur die ausländischen, welche noch nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben und daher deren „Steuereinbehalt überprüft wird“.

  3. Moin,
    Ich überlege auch gerade, ob ich mit meinem ETF-Sparplan von Onvista zu DEGIRO umziehen soll. Mich nervt der Euro pro Ausführung in Kombination mit der Limitierung auf 500 Euro. Klar müsste ich bei DEGIRO den Sparplan jeden Monat manuell ausführen, aber das wäre nicht das Thema.

    Was mich wirklich abschreckt, ist die steuerliche Thematik.
    Dividenden versteuern kein Problem, aber dann hört es schon auf. Der A1JX52 ist zwar ausschüttend, aber berechnen muss ich die Vorabpauschale trotzdem erstmal. Dividendenzahlungen werden davon natürlich wieder abgezogen. Das kriege ich noch hin und vermutlich wird immer 0 für die Vorabpauschale rauskommen. Nur wie weise ich unserem „Freund“ im Finanzamt das so nach, dass sie alles akzeptieren? Und falls doch mal die VP anfällt, wie weise ich dann beim Verkauf in 30 Jahren nach, dass ich sie mal bezahlt habe? Genauso das Thema mit den Kursen zum Zeitpunkt des Kaufs. Ich kann das natürlich in einer LibreOffice-Calc-Tabelle gewissenhaft führen und alle Unterlagen als PDF aufbewahren. Und wenn ich dann in 30 Jahren das Zeug verkaufe, werde ich das nach bestem Wissen und Gewissen machen. Aber wird das Finanzamt alles akzeptieren?

    Ich habe mich daher entschieden, erstmal nicht zu DEGIRO zu wechseln, auch wenn ich es gerne würde…

  4. Hallo,

    zunächst vielen Dank für den Beitrag!
    Allerdings habe ich noch eine Frage zum Freibetrag.
    Ich habe noch die kompletten 801 Euro SparerPausch-Betrag frei und möchte diese gerne auf meine Gewinne i.H.v. 1093 Euro anrechnen lassen. Jeder schreibt immer, dass man dies ganz einfach in der Steuererklärung angeben kann, allerdings sehe ich immer nur ein Feld, in welchem ich die bereits verwendeten Pausch-Beträge eingeben kann.

    Was sagt dein Wert in Zeile 12 (260 Euro) aus?
    – Heißt das, dass du diesen noch nicht verwendet hast und nun für die DeGiro-Erträge verwendest oder
    – dass du den für andere Erträge (bei anderen Broker) angerechnet hast?

    Kann mir jemand helfen? Ich verstehe die Eingabe von 260 Euro nicht 🙁

    VG Peter

  5. Ziemlich guter Beitrag – vielen Dank schonmal!

    Ich habe ein Google Document mit zwei Blättern angelegt(Degiro, Elsterformular):
    https://docs.google.com/spreadsheets/d/1I5k2TzRxYzBa4ZvG2TAQVolZehunJifoCaFbO4L1Hf4/edit?usp=sharing

    Wer will, kann gerne dazu beitragen und als Kommentar hinterlegen, mit z.B. welchen Formeln aus dem Blatt Degiro, die entsprechenden Elsterformular Zeilen zu errechnen sind.
    Ich übernehme diese dann entsprechend.

    Ich würde das zur Verfügung stellen, wenn das einigermaßen passt, sodass sich alle Degiro Nutzer in Zukunft einiges ersparen.

  6. Vielen Dank für den interessanten Beitrag, leider habe ich noch eine weitere Frage.
    Wie gehe ich denn mit einem thesaurierenden ETF (bspw. LU0274211480) bei degiro um?
    Muss ich hier auch die Vorabpauschale errechnen? Wenn ja wie mache ich das bzw. wo erfahre ich den thesaurierten Betrag?

  7. Hallo, sehr interessant zu sehen, wie du das gemacht hast. Aber ich verstehe nicht so recht, warum du keine Vorabpauschale bestimmt hast.
    Da du in Aktienfonds investiert müsstest du diese doch pro Aktienfonds bestimmen und entsprechend versteuern, oder irre ich mich?

  8. Ich habe eine Frage zu dem Thema. Bist du dir sicher, dass die Ausschüttungen des ETFs für 2019 in der Steuererklärung für 2019 angegeben werden müssen? Ich frage deswegen, weil die Vorabpauschalen für 2019 erst in der Steuererklärung für 2020 angegeben werden (Quelle: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/772095/, Zitat: “Hinweis zur Vorabpauschale: Der Zufluss der Vorabpauschale 2018 erfolgt erst im Jahr 2019. Der Vordruck für den VZ 2018 enthält hierzu keine Abfragen. Die Eintragungsmöglichkeit der Vorabpauschalen nach § 18 InvStG wird ab dem VZ 2019 auf der Anlage KAP-INV ergänzt.”). Das würde ja dann bedeuten, dass man Auschüttungen für 2019 in 2019 versteuert, die Vorabpauschalen für 2019 erst für den Veranlagunszeitraum 2020 zahlt. Zudem trägt man die Ausschüttungen in Zeile 38 ein. In jedem Fall ist die Beschriftung der Formulare unzureichend und mehr als verwirrend.

  9. Hi Dominik,

    Du hast vergessen die Vorabpauschalen zu berechnen und damit das zeitaufwendigste Unterfangen der ganzen Anlage Kap-Inv. Es muss nämlich für jede investierte Tranche eines ETFs ein eigenes Berechnungsformular ausgefüllt werden. Dafür brauchst Du den Kurs zum 1.1.2019, den Kurs zum 31.12.2019, die Anzahl der Anteile sowie den Kürzungsbetrag, falls Du unterjährig gekauft hast (diesen musst Du selbst manuell ermitteln). Die somit ermittelte Vorabpauschale gilt am 1.1.2020 als zugeflossen und ist in 2020 zu versteuern.
    Man kann sich das in Excel nachbauen und dann mit dem Ergebnis aus Elster vergleichen, um sicher zu sein, dass auch richtig gerechnet wurde. Ist nicht ganz trivial, und wenn man bspw. monatlich in mehrere ETFs investiert, mE nicht zu stemmen. Ich muss das nur für mein kleines GBP Depot bei Degiro machen, aber wenn ich das für mein deutsches Depot bei Consors machen müsste, bei dem ich monatlich in meherere ETFs investiere, dann Gute Nacht. Da tippst Du dir nen Wolf!

    Viele Grüße
    Mr. Cortez

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