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Alles zur Einlagensicherung bei P2P Krediten

Bondora Einstieg
Depotstudent Dominik
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P2P Kredite erfreuen sich dank ihrer zweistelligen Renditechancen einer immer größer werdenden Beliebtheit. Bei derart großen Gewinnaussichten setzt, gerade bei Privatanlegern, jedoch häufig der Verstand aus und die Gier ein.

Während der ein oder andere vielleicht schon vom neuen Porsche oder einem Ferienhaus auf Mallorca träumt – natürlich finanziert durch die satten Gewinne von P2P Krediten – fragt sich so manch rationaler Anleger…

Wie steht es um P2P Kredite eigentlich in puncto Sicherheit? Gibt es zum Beispiel eine Einlagensicherung bei P2P Krediten?

Genau dieser Frage möchte ich mit diesem Beitrag auf den Grund gehen und Dir detailliert erklären, was Du über P2P Kredite und die Einlagensicherung unbedingt wissen solltest…

Außerdem möchte ich Dir am Ende des Beitrags Schritt für Schritt aufzeigen welche Maßnahmen Du unternehmen kannst, um die Sicherheit bei der Geldanlage in P2P Krediten erheblich zu erhöhen.

Sei also gespannt…

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Was ist überhaupt die Einlagensicherung?

Bevor ich detailliert auf die Einlagensicherung bei P2P Krediten eingehen möchte, darf eine grundsätzliche Erklärung des Themas nicht vermisst werden. Insbesondere, da Privatanleger bei dem Begriff „Einlagensicherung“ häufig sehr falsche Vorstellungen haben.

Spätestens seit der Bankenkrise 2007 ist das Thema Einlagensicherung in aller Munde und auch bei deutschen Sparern angelangt.

Häufig wird jedoch vermutet, dass diese Einlagensicherung ein Produkt genau dieser Krise sei, was gänzlich falsch ist. Die erste Absicherung in ihrer heutigen Form geht nämlich bereits auf das Jahr 1933 zurück, als die amerikanische Versicherungsaufsicht erstmalig eine Sicherung von Bankeinlagen bis 2.500 US Dollar beschloss.

Die moderne Einlagensicherung sieht folgende Mechanismen vor:

a) EU-Einlagensicherung: Im Falle einer Bankenpleite einer in der Europäischen Union ansässigen Bank sind Guthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten und Festgeldkonten von Einzelpersonen bis zu 100.000 Euro geschützt, bei Eheleuten bis 200.000 Euro. Bei besonderen Lebensumständen (Immobilienverkauf, Erbschaft, etc.) kann sich der Betrag sogar bis auf 500.000 Euro erhöhen.

Aber Achtung: Es ist ein häufig verbreiteter Irrglaube, dass es ein EU-Einlagensicherungssystem gibt. Es liegt vielmehr in der Verantwortung der einzelnen Länder, für einen Schutzmechanismus zu sorgen! Dieser Punkt ist extrem wichtig in Bezug auf P2P Kredite – dazu später mehr!

b) Freiwilliger Einlagensicherungsfonds: Viele Bankgemeinschaften (siehe VR-Bankgruppe oder Sparkassen) haben sogenannte Einlagensicherungsfonds geschlossen, um zusätzlichen Schutz für ihre Mitglieder zu bieten.

Wie bereits angesprochen, obliegt die Umsetzung der EU-Einlagensicherung der einzelnen Länder. Selbstverständlich möchte man hier jedoch nichts dem Zufall überlassen und hat im Jahr 2014 eine einheitliche EU-Richtlinie herausgegeben, welche die Länder dazu verpflichtet, nationale Sicherungsfonds aufzubauen.

Auch eine Auszahlung binnen 20 Tagen, ab 2024 sogar binnen sieben Tagen, ist in dieser Richtlinie geregelt.

Was können wir nun für P2P Kredite mitnehmen?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass nahezu alle P2P Plattformen und Darlehensanbahner überwiegend im baltischen Raum beheimatet sind. Insbesondere interessieren uns hier Estland, Lettland und Litauen, aber auch Spanien (s. die Plattform Bondora) oder Russland (s. die Plattform Robocash).

Die gute Nachricht: Alle hier genannten Länder haben die Einlagensicherung zu 100 Prozent umgesetzt und einen Kapitalschutz bis 100.000 Euro garantiert. Lediglich Russland hat sich hier für 18.500 Euro entschieden, gehört aber schließlich auch nicht zu EU.

Obwohl diese Einlagensicherung jedoch gemäß der EU-Richtlinie umgesetzt wurde, heißt dies nicht, das P2P Kredite bis zu einem Volumen von 100.000 Euro geschützt sind.

Dazu jedoch später mehr…

Die Einlagensicherung bei Anlageprodukten

Bevor ich schlussendlich die Einlagensicherung bei P2P Krediten im Detail ansprechen möchte, zunächst ein Vergleich zu anderen Anlagemedien wie Aktien, ETFs und Fonds.

Dieser Vergleich ist keineswegs aus der Luft gegriffen, sondern wird von P2P Anlegern häufig herangezogen, wenn es um das Thema Einlagensicherung bei P2P Krediten geht.

Eins vorab: Aktien und P2P Kredite verhalten sich völlig unterschiedlich und sind definitiv nicht miteinander zu vergleich. Insbesondere dann nicht, wenn es um das Thema Einlagenschutz geht!

Grund hierfür ist der Aufbau von Aktien und Co…

Diese werden nämlich durch eine Bank nur treuhänderisch verwahrt. Das bedeutet, dass Aktien, die sich in Deinem Depot befinden, nicht zum Vermögen der Bank zählen, sondern getrennt davon verwahrt werden. Auch in Sachen Buchhaltung sind Deine Aktien strikt von den Finanzen der Bank getrennt.

Wie sieht es nun im Falle einer Insolvenz der Bank aus, die Deine Aktien in einem Depot verwahrt?

Ganz einfach…

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden Deine Aktien an eine andere, von Dir gewünschte Bank übertragen. Deine Aktien, Fonds und ETFs sind also im Falle einer Insolvenz der Bank vor Verlusten geschützt.

Komplett anders verhält es sich wiederum mit Beträgen, die auf einem zum Aktiendepot gehörigen Verrechnungskonto verwahrt werden, wie es beispielsweise die Consorsbank macht.

Diese Barbeträge unterliegen den im vorherigen Kapitel beschriebenen Sicherungsmechanismen. Um beim Beispiel der Consorsbank zu bleiben, ist dies der französische Sicherungsfonds mit dem schönen Namen „Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution“.

Aufgrund dieser Differenzierung zwischen Aktien und Barvermögen wird von vielen Privatanlegern leider häufig irrigerweise angenommen, dass diese Regelung analog auf P2P Kredite und die hier auftretenden P2P Plattformen anzuwenden ist.

ABER…

Aktien sind tatsächliche Anteile an einem reellen Unternehmen, die nur von einer Bank verwahrt werden. Im Falle einer Pleite der Bank besitzt Du nach wie vor diese Anteile an dem Unternehmen. Hiermit hat die Bank strenggenommen nichts zu tun.

P2P Kredite hingegen sind Schuldscheine, die eine Unternehmen ausgibt. Diese gehören also strenggenommen zum Unternehmen. Durch Deine Investition in P2P Kredite partizipiert Du lediglich an den Renditen.

Wie die Regelung in Sachen Einlagensicherung nun tatsächlich im Zusammenhang mit P2P Krediten aussieht, möchte ich im nächsten Kapitel erklären.

Die Einlagensicherung bei P2P Krediten

Ein wichtiger Hinweis vorab: Die hier enthaltenen Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, unterliegen jedoch keiner Rechtsgültigkeit.

Die Mehrheit der im deutschsprachigen Raum verbreiteten P2P Plattformen sind in Ländern ansässig, die unter die im vorherigen Kapitel beschriebenen EU-Richtlinie zur Einlagensicherungen unterliegen.

Dies bedeutet, dass theoretisch Kapitalanlagen auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten bis 100.000 Euro geschützt sein müssten.

Heißt: Die Summe der Barreserven, die auf Deinem Investorenkonto verwahrt werden, könnten dieser Sicherung unterliegen. Hier gibt es auch Stimmen in der P2P Investorengemeinde, die unter anderem Bondora, Finbee und britischen P2P Plattformen eine Einlagensicherung für das nicht investierte Kapital in Aussicht stellen (Quelle:
https://www.p2p-kredite.com/diskussion/einlagensicherung-t4672.html).

Aber Achtung: Bestätigt sind diese Meldungen nicht!

Das größte Problem wird sein, dass Dein Kapital auf dem Investorenkonto einer P2P Plattform klar von deren Bilanz getrennt sein muss, so wie es bei Banken der Fall ist.

Nun sind P2P Plattformen aber keine Banken und demnach ist nicht klar, ob dieses Guthaben im Falle einer Insolvenz dem Firmenvermögen zugerechnet werden oder nicht.

Abhilfe kann hier nur eine Anfrage bei der jeweiligen Plattform schaffen. Wer ganz auf Nummer sichergehen möchte, sollte unter Umständen eine Antwort von der Regulierungsbehörde des jeweiligen Landes einfordern.

Eine weitere Sache möchte ich zu bedenken geben: Da Du als P2P Investor wahrscheinlich auf der Plattform kein „Geld parken“ wirst (schließlich sind diese Investorenkonten nicht als Sparkonten gedacht, zumal es keinerlei Verzinsung gibt), sondern in der Regel zu nahezu 100 Prozent in P2P Kredite investiert sein wirst, ist die ganze Diskussion um eine potenziell greifende Einlagensicherung bei Barguthaben so oder so relativ überflüssig.

Denn Fakt ist: P2P Kredite unterliegen unter keinen Umständen der Einlagensicherung! Diese sind auch keineswegs so zu behandeln wie Aktien, auch wenn dieser Irrglaube häufig im Netz verbreitet wird.

Im Falle der Insolvenz eines Darlehensanbahners (Kreditgebers) wird im Rahmen eines gewöhnlichen Insolvenzverfahrens die Aufteilung der Gelder geregelt. Der Staat wird hier nicht in die Bresche springen, und Dir Deine Verluste erstatten (Einlagensicherung) und Du kannst Deine P2P Kredite auch nicht auf eine andere P2P Plattform übertragen, wie es bei Aktien der Fall wäre.

Schließlich handelt es sich bei den Kreditgebern um private Unternehmen und keine Banken.

Heißt: Das Geld, das Du in P2P Kredite eines insolventen Darlehensanbahners investiert hast, ist weg. Unter Umständen erhältst Du Deine Investition im Rahmen des Insolvenzverfahrens zurück. Auch darauf würde ich allerdings nicht hoffen, da mit Sicherheit zahlreiche Gläubiger existieren, die in der Rangfolge deutlich vor Dir geführt werden.

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Was kann ich als Privatanleger tun, um den Schutz zu erhöhen?

Nach den Erkenntnissen des letzten Kapitels möchte ich zwei wichtige Regeln für P2P Kredite definieren, die Du niemals vergessen solltest:

  1. P2P Kredite sind ein Hochrisikoinvestment, da ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich ist.
  2. Da keine Einlagensicherung bei P2P Krediten greift, musst Du das Risikomanagement selbst in die Hand nehmen.

Selbst ist der Anleger lautet also die Devise!

Bleibt nur die Frage: Wie sieht Risikomanagement bei P2P Krediten im Detail aus.

Das Zauberwort lautet hier: Diversifikation.

Du solltest stets bemüht sein, Dein eingesetztes Kapital über mehrere P2P Plattformen und mehrere Kreditgeber hinweg zu streuen.

Ein Beispiel…

Nehmen wir an, Dir stehen 1.000 Euro zur Verfügung, die Du in P2P Kredite investieren möchtest.

Im Idealfall registrierst Du dich bei 3-4 Plattformen, um hier bereits eine breite Streuung zu generieren. Heißt im Umkehrschluss, pro Plattform investierst Du 250 Euro.

Auf der Plattform selbst sollte Dein bestreben sein, die 250 Euro auf mehrere Kreditgeber zu verteilen. Dies dürfte nicht allzu schwerfallen, denn viele Plattformen wie zum Beispiel Mintos bieten Zugang zu zahlreichen verschiedenen Kreditgebern. Wenn es Dir also gelingt, die 250 Euro pro Plattform auf jeweils 10 Kreditgeber zu verteilen, beläuft sich der Anteil pro Kreditgeber auf maximal 25 Euro.

25 Euro gerechnet auf Dein Gesamtguthaben wären lediglich 2,5 Prozent. Wenn nun also ein Kreditgeber Insolvenz anmelden müsste, würde Dein Kapital um 2,5 Prozent geschmälert. Ein Verlust, den man meiner Meinung nach durchaus verkraften kann. Schließlich stehen am anderen Ende zweistellige Renditeaussichten, die sich mit P2P Krediten realisieren lassen.

Fazit: Trotz fehlender Einlagensicherung bei P2P Krediten lässt sich das Risiko eindämmen

Zugegeben, die fehlende Einlagensicherung bei P2P Krediten ist ein dicker Minuspunkt bei einer Anlageform, die grundsätzlich sehr viele Vorteile bietet.

Fairerweise muss jedoch angeführt werden, dass bei P2P Krediten sehr hohe Renditen winken, die schließlich irgendwo herrühren müssen. Geschenkt bekommst Du bekanntlich am Finanzmarkt nichts.

Wer es versteht, sein Kapital zu diversifizieren, kann das Risiko eines Totalverlusts erheblich eindämmen. Und das, trotz fehlender Einlagensicherung…

Die Notwendigkeit der Diversifikation ist übrigens auch nichts Neues und keineswegs ein Phänomen, das exklusiv bei P2P Kredite auftritt. Jede Form der Geldanlage, auch das Investieren in Aktien, Anleihen oder ETFs, erfordert ein breite Streuung, um das Risiko entsprechend zu senken.

Dein Depotstudent Dominik

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4 Kommentare

  1. „Die erste Absicherung […] Jahr 1933 […] eine Sicherung von [….] bis 2.500 US Dollar [….]. Solche Beträge sind selbstverständlich mit der heutigen Finanzwelt nicht mehr vereinbar…“

    Das ist Unsinn. Das ist in der selbigen Größenordnung wie heutzutage.
    Die damaligen 2500 Dollar hatten etwa den Wert von heutigen 50’000 Dollar.

  2. Oh, beim zweiten Mal lesen habe ich die ursprünglichen 1000,- Euro gesehen. Damit ist der Kommentar von eben natürlich hinfällig.

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