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Neues zum Thema Einkommenssteuer

Depotstudent Dominik
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Am 20. Dezember 2019 verabschiedete der Bundestag eine Änderung bei der Einkommenssteuer, welche sich mittlerweile als echtes Problem für jeden aktiven Trader herausgestellt hat. Zunächst ist bemerkenswert, dass es vom Finanzministerium bis jetzt keinerlei erklärende Stellungnahme gibt.

Nachdem das Gesetz in Kraft getreten war, schrieb eine Zeitung, dass alles nicht so schlimm und falsch interpretiert sei. Vor Kurzem gab es eine offizielle Verlautbarung, die den Inhalt der Gesetzesänderung in vollem Umfang bestätigte. Hier die neuesten Erkenntnisse.

Änderungen bei der Kapitalertragssteuer

Mittlerweile verdichten sich die Hinweise, dass der 20. Dezember ganz bewusst als Termin für die Änderung gewählt wurde. Die meisten Trader und Abgeordneten waren mit den kurz bevorstehenden Weihnachtsfeiertagen beschäftigt, zudem war die mediale Aufmerksamkeit gering. Zu jedem anderen Zeitpunkt hätte die Gesetzesänderung erheblich mehr Protest ausgelöst, denn sie ist überaus explosiv aufgebaut.

Bislang gab es zwei Töpfe, ein welche die handelbaren Finanzinstrumente eingeordnet wurden:

  • In einen Topf kamen Aktien.
  • In den anderen Topf wurden alle restlichen Anlagevehikel einsortiert.

Zum 1. Januar hat der Gesetzgeber einen weiteren Topf eingeführt, in welchem alle Terminmarkt-Geschäfte (TMG) eingeordnet sind. Der Inhalt dieses Topfs ist bis heute den wenigsten Steuerpflichtigen bekannt, weil es vom Finanzministerium keine Erklärung dazu gibt. Klar definiert sind bislang lediglich:

  • Optionen.
  • Futures.
  • Optionsscheine.
  • Hebelzertifikate.

Unklar ist weiterhin, ob Differenzkontrakte in den TMG Topf kommen, weil es unterschiedliche Varianten gibt. Gewinne und Verluste können nur innerhalb des jeweiligen Verrechnungstopfs gegeneinander aufgerechnet werden. Diese Regelung gibt es zwar schon länger, aber die Verrechnung war einfacher.

Geblieben ist auch die Begründung, mit welcher die Verrechnung auf den jeweiligen Topf beschränkt wird. Aktien und ETFs sind langfristig für den Vermögensaufbau genutzte Papiere und alle im TMG Topf enthaltene Instrumente sind hochspekulativ. Daher soll eine saubere Trennung bei der Besteuerung erfolgen und diese wird nur durch die drei Töpfe möglich.

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Was genau wird anders?

Ab dem 1. Januar 2020 können „uneinbringbare“ Verluste aus Aktiengeschäften nicht mehr gegengerechnet werden. Was bedeutet das? Angenommen, Du hast Geld in Aktien von einem Unternehmen investiert, das mittlerweile Konkurs angemeldet hat. Die Aktien sind auf null und Du hast einen erheblichen Verlust erlitten. Bisher konnte dieser Verlust mit Gewinnen von anderen Aktien verrechnet werden. Seit einigen Wochen ist die Verrechnungsmethode nur noch Geschichte.

Die neue Regelung gilt nicht nur für Aktien, sondern auch für Anleihen von Unternehmen.

Ab 1. Januar 2021 gilt eine Regelung für den TMG Topf, die alle aktive Trader vor erhebliche Probleme stellen dürfte. Verluste können in diesem Topf pro Jahr nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 Euro gegengerechnet werden. Jetzt magst Du einwenden, dass derartige Verluste nur bei sehr aktiven Tradern vorkommen und wesentlich höheren Gewinnen gegenüber stehen.

Dem ist aber nicht so, weil aktive Händler bestimmte Strategien einsetzen, die letztendlich bei jedem Handel in einer verlustreichen Position resultieren. In meinem ausführlichen Artikel zur Änderung des Einkommenssteuergesetzes findest Du einige Beispiele, die diese Aussage bestätigen.

Oft stehen Gewinnen von 50.000 Euro pro Jahr Verluste in Höhe von 20.000 Euro gegenüber. Bisher sah die Rechnung so aus:

  • 50.000 minus 20.000 gleich 30.000 Euro, welche eine Steuerschuld von 7.500 Euro ergeben.

Den neuen Regeln entsprechend erhöht sich die Steuerschuld auf 50.000 minus 10.000 gleich 40.000 gleich 10.000 Euro Einkommenssteuer.

Die anderen 10.000 Verlust können theoretisch im Folgejahr geltend gemacht werden. In der Praxis sind sie jedoch hinfällig, weil im nächsten Jahr neu entstandene Verluste gegengerechnet werden müssen.

Bestätigt hat sich des Weiteren die Annahme, dass die neuen Verrechnungsregeln ausschließlich für private Trader gelten. Im Handel wesentlich aktivere Unternehmen oder Banken sind davon nicht betroffen. Die Regeln gelten nur im Einkommenssteuergesetz und nicht für Firmen, die Körperschaftssteuer entrichten müssen. Etwa 95 % aller Trader müssen sich daher schnellstens etwas einfallen lassen.

Dein Depotstudent Dominik

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3 Kommentare

  1. Hallo Dominik,

    ja über das Thema bin ich die letzten Tage oft gestolpert (YouTube, Nachrichten, …). Es ist immer wieder interessant, wie Gesetze manche Leben mit einem Fingerschnips verändern können. Ja, die Trader müssen sich was einfallen lassen … und das werden sie. Was total verrückt ist >> wenn ich mit Aktien trade ( https://selbst-schuld.com/100-000-euro-verdienen-mit-traden-einstieg-geldverdienen/) trifft es mich nicht? … doch hier greift dann die baldige Finanztransaktions-Steuer?

    Wie dem auch sei. Es bleib dabei: Sparen, clever investieren und diversifizieren kann Jeden das Leben leichter und die eigenen Geldtöpfe größer machen. Und das ist das Wichtigste aus meiner Sicht. Egal, was entschieden wird … jeder sollte auf seine Art und Weise weiter machen. Nichts ist schlimmer als aufgrund eines Gesetzes seine Investitionen zu stoppen.

    Das wäre ja so, als wären alle Blogs nach dem Inkrafttreten des DSGVO geschlossen wurden 🙂

    Danke für deinen Artikel und viel Erfolg wünscht dir

    Christian

  2. Nicht nur mit diesem Gesetz wird einem sehr deutlich gemacht, das unsere Volksvertreter schon lange nicht mehr für uns Bürger-/innen da sind!

  3. Hallo.
    Das Thema hat mich die letzten Tage auch beschäftigt. Eine Lösung kenne ich bisher nicht. Würde das Gesetz schon gelten, dann würde ich 2019 auf meine Optionsgeschäfte mehr Steuern zahlen als reale Einnahmen vorhanden sind.
    Schreibt an alle Bundestagsabgeordneten aus eurem Wahlkreis und erklärt die Situation und fordert eine Abschaffung der 10.000 Euro Grenze für Verluste. Vielleicht hilft es ja. Spätestens die Gerichte werden klären, was rechtens ist, aber das wird nicht vor 2022 passieren.

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