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Aktien steuerfrei: Ab wann? 10 Jahre, 1 Jahr, 12 Monate & Co.

Berater unspl
Depotstudent Dominik
4.6
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Wie lange muss man Aktien halten, um keine Steuern zu zahlen? Ist die Spekulationsfrist 1 Jahr oder 10 Jahre? Und gibt es die Spekulationsfrist überhaupt noch?

Ich muss Dich leider direkt zu Beginn des Artikels enttäuschen:

Seit Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 gibt es keine Steuerbefreiung bei Aktien mehr. Es ist also egal, wie lange Aktien gehalten werden.

Bei allen Aktien, die nach 2008 gekauft worden sind, gilt: Es müssen Steuern auf Kapitalerträge wie Kursgewinne oder Dividenden gezahlt werden. Zumindest, sobald der Sparerpauschbetrag von 1.000 € ausgeschöpft ist.

Gewinne aus Aktien, die vor dem 01.01.2009 gekauft worden sind, bleiben aber steuerfrei. Dabei handelt es sich um sogenannte „Altbestände“. Die Gewinne aus Altbeständen sind grundsätzlich steuerfrei.

Obwohl diese Regelung bereits seit über 10 Jahren besteht, tauchen die obigen Fragen immer wieder auf.

Ich erkläre Dir die Hintergründe und Regelungen der Besteuerung in diesem Artikel.

Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.

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Aktien steuerfrei nach 12 Monaten? Aktien steuerfrei nach 1 Jahr?

Die 12-Monats-Regelung bzw. 1-Jahres-Regelung galt bis zum Ende des Jahres 2008.

Wenn Aktien bis zum 31.12.2008 gekauft worden sind, war geregelt:

  • Wenn zwischen Kauf und Verkauf eine Zeitspanne von weniger als einem Jahr lag, musste der Gewinn versteuert werden.
  • Wenn die Zeitspanne zwischen Kauf und Verkauf länger als ein Jahr war, waren die Gewinne steuerfrei.

Seit Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 gilt diese Regelung jedoch nicht mehr und Kapitalerträge wie Dividenden und Aktiengewinne werden pauschal versteuert – mit der sogenannten Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragsteuer.


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Aktien steuerfrei nach 10 Jahren?

Eine solche Regelung gibt es aktuell nicht und hat es auch nicht gegeben. Trotzdem hält sich dieser Glaube hartnäckig.

Selbst bei 10-jähriger Haltedauer gibt es keine Steuerbefreiung. Durchaus schade für langfristige Investoren.

Zumindest hätte durch eine solche 10-Jahre-Regelung eine Förderung von langfristigem Investieren erreicht werden können. Und spekulativem Anlegen entgegenwirken können.

Wie lange muss man Aktien halten, um keine Steuern zu zahlen?

Leider gibt es keine Regelung, die eine Steuerbefreiung aufgrund der Haltedauer von Aktien vorsieht.

Die Steuerfreiheit nach 1 Jahr war zwar bis Ende des Jahres 2008 geltendes Recht, seit 01.01.2009 gilt jedoch die allgemeine Besteuerung durch die Abgeltungssteuer.

Es ist also egal, ob Du Deine Aktien 1 Monat, 2 Jahre oder mehrere Jahrzehnte hältst: Die Besteuerung erfolgt in jedem Fall gleich: Und zwar pauschal mit der Abgeltungssteuer.

Besteuerung von Kapitalerträgen mittels Abgeltungssteuer

Kapitalerträge sind zum Beispiel Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien, Anleihen oder ETFs.

Auf diese Kapitalerträge gibt es einen Freibetrag: Den sogenannten Sparerpauschbetrag, bis zu dessen Höhe Kapitalerträge steuerfrei sind.

Höhe des Sparerpauschbetrags:

  • 1.000 € für Alleinstehende (vor 2023: 801 €)
  • 2.000 € für Ehepaare (vor 2023: 1.602 €)

Alles darüber hinaus wird pauschal mit der sog. Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer) versteuert:

Höhe der Kapitalertragsteuer: 25 % + Solidaritätszuschlag (5,5 %) + ggfs. Kirchensteuer (8% oder 9 %)

Steuersätze für Kapitalerträge lauten daher:

  • Ohne Kirchensteuer: 26,375 %
  • Mit 8 Prozent Kirchensteuer: 27,82% (in Bayern und Baden-Württemberg)
  • Mit 9 Prozent Kirchensteuer: 27,99% (in den anderen Bundesländern)

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Aktien steuerfrei: Nur im Rahmen der Freibeträge

Steuerfrei Aktien kaufen und steuerfrei in Aktien investieren sind attraktive Möglichkeiten, um sein Vermögen zu vermehren und von den langfristigen Renditechancen des Aktienmarktes zu profitieren. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung, die es zu beachten gilt: Man kann nur steuerfrei in Aktien investieren, wenn man mit den Kapitalerträgen nicht den Sparerpauschbetrag überschreitet.

Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag, der es Anlegern ermöglicht, Kapitalerträge wie Dividenden und Kursgewinne bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei zu behalten. Das bedeutet, dass Gewinne aus Aktienverkäufen und Dividenden bis zu diesen Beträgen ohne Steuerabzug bleiben.

Wenn man also steuerfrei Aktien kaufen und in Aktien investieren möchte, sollte man sicherstellen, dass die erzielten Kapitalerträge innerhalb dieses Freibetrags liegen. Sobald man diesen Betrag überschreitet, werden die darüber hinausgehenden Gewinne mit der Kapitalertragssteuer belastet.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Sparerpauschbetrag nicht nur für Aktien gilt, sondern auch für andere Kapitalanlagen wie Zinsen aus Sparbüchern und Gewinne aus anderen Wertpapieren. Daher ist es ratsam, die eigenen Kapitalerträge im Auge zu behalten und gegebenenfalls Steuern zu zahlen, wenn der Freibetrag überschritten wird.

Steuerfrei in Aktien investieren kann eine rentable Strategie sein, um langfristig Vermögen aufzubauen. Allerdings ist es wichtig, die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen und sich gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um steuerliche Pflichten zu erfüllen und von den Chancen des Aktienmarktes bestmöglich zu profitieren.

Freistellungsauftrag nicht vergessen: So bleiben Kapitalerträge aus Aktien steuerfrei

Um sicherzustellen, dass man steuerfrei Aktien kaufen und in Aktien investieren kann, ohne dass Steuern abgezogen werden, ist es ratsam, bei seiner Bank oder seinem Broker einen Freistellungsauftrag zu hinterlegen. Dieser Schritt ist entscheidend, um den Sparerpauschbetrag optimal zu nutzen und von den Kapitalerträgen in vollem Umfang zu profitieren.

Der Freistellungsauftrag ist eine schriftliche Erklärung gegenüber der Bank oder dem Broker, die besagt, dass der Sparerpauschbetrag für die entsprechende Person genutzt werden soll, um Kapitalerträge steuerfrei zu stellen. Wenn kein Freistellungsauftrag erteilt wurde oder dieser nicht ausreicht, werden automatisch Abgeltungsteuern auf die Kapitalerträge erhoben, selbst wenn sie den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten.

Es ist wichtig, den Freistellungsauftrag rechtzeitig und korrekt bei der Bank oder dem Broker zu hinterlegen. Dabei sollte man darauf achten, dass der Freibetrag auf verschiedene Banken und Broker aufgeteilt werden kann, wenn man bei mehreren Anbietern Aktien oder andere Kapitalanlagen besitzt. So kann man den Sparerpauschbetrag bestmöglich nutzen und steuerfrei in Aktien investieren, ohne unnötige Abzüge in Kauf nehmen zu müssen.

Zusätzlich sollte man regelmäßig prüfen, ob der Freistellungsauftrag noch ausreichend ist, insbesondere wenn sich die persönlichen finanziellen Verhältnisse ändern oder man neue Kapitalanlagen hinzufügt. Dies gewährleistet, dass man stets von den steuerlichen Vorteilen des Sparerpauschbetrags profitiert und steuerfrei in Aktien investieren kann, solange die Kapitalerträge innerhalb des Freibetrags liegen.

Insgesamt ist die ordnungsgemäße Verwaltung des Freistellungsauftrags ein wichtiger Schritt, um steuerfrei in Aktien zu investieren und den finanziellen Erfolg auf lange Sicht zu maximieren.

Ausgleich über die Steuererklärung: Aktienerträge steuerfrei vereinnahmen

Falls man vergessen hat, rechtzeitig einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank oder seinem Broker zu hinterlegen und somit Steuern auf Kapitalerträge gezahlt hat, gibt es dennoch eine Möglichkeit, diese Steuern zurückzufordern. Dies kann durch die Abgabe einer Steuererklärung erfolgen, bei der man die Freibeträge geltend macht und die zu viel gezahlten Steuern zurückerstattet bekommt. Auch so kann man also indirekt „steuerfrei Aktien investieren“.

Der Sparerpauschbetrag kann nämlich auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. In der Steuererklärung gibt man an, welche Freistellungsaufträge man bereits erteilt hat und welche Freibeträge man noch geltend machen möchte. Somit ergibt sich ein Anspruch auf Steuerfreiheit für bestimmte Kapitalerträge. Die Finanzbehörden überprüfen dann die Angaben und erstatten die zu viel gezahlten Steuern zurück. So erhält man die Steuern auf alle Kapitalerträge zurück, welche den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten.

Dieser Prozess ermöglicht es, Steuern auf Kapitalerträge nachträglich zurückzufordern und den Freibetrag doch noch zu nutzen, selbst wenn man vergessen hat, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nur für bereits gezahlte Abgeltungsteuern gilt und nicht für Steuern, die von der Bank oder dem Broker einbehalten, aber noch nicht an das Finanzamt abgeführt wurden. Steuerfrei werden Aktien dadurch zwar nur indirekt, jedoch ist diese Vorgehensweise empfehlenswert, um sich Steuern erstatten zu lassen.

Insgesamt ist die Abgabe einer Steuererklärung eine Möglichkeit, um sicherzustellen, dass man die steuerlichen Vorteile des Sparerpauschbetrags in vollem Umfang nutzen kann, auch wenn man zunächst versäumt hat, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Es ist insgesamt, diesen Schritt frühzeitig zu planen, um eventuelle Abzüge von vornherein zu vermeiden und (wenn auch nur indirekt) steuerfrei in Aktien zu investieren.

Fazit: Aktien nicht steuerfrei nach 10 Jahren, 1 Jahr, 12 Monaten oder sonstigen Zeiträumen

Es zeigt sich in Summe, dass die Möglichkeit, steuerfrei in Aktien zu investieren, nur durch die Nutzung des Sparerpauschbetrags und die korrekte Einrichtung eines Freistellungsauftrags gegeben ist. Dies bietet Anlegern die Gelegenheit, von den langfristigen Renditechancen des Aktienmarktes zu profitieren, ohne von Kapitalertragssteuern belastet zu werden. Es ist entscheidend, den Sparerpauschbetrag im Blick zu behalten, um sicherzustellen, dass die erzielten Kapitalerträge innerhalb dieses Freibetrags liegen.

Aktien steuerfrei verkaufen zu können (ohne beispielsweise Gewinne zu versteuern) ist nur in diesem Rahmen möglich: Jedoch nicht nach einem festgelegten Zeitraum wie 10 Jahre, 1 Jahre, 12 Monate oder nach anderen Zeiten. Davon ist die steuerliche Behandlung unabhängig.

Falls ein Freistellungsauftrag vergessen wurde oder nicht ausreicht, ist es beruhigend zu wissen, dass die zu viel gezahlten Steuern durch die Abgabe einer Steuererklärung zurückgefordert werden können. Dies zeigt, dass die steuerliche Planung und Verwaltung ein wichtiger Aspekt beim Investieren in Aktien ist. Auch so kann man steuerfreie Aktiengewinne mitnehmen.

Insgesamt lohnt es sich, sich frühzeitig über die steuerlichen Aspekte des Aktieninvestments zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und steuerfrei in Aktien zu investieren. Eine bewusste und ordnungsgemäße Handhabung der Steuerverpflichtungen ermöglicht es Anlegern, das Vermögen langfristig zu vermehren und finanzielle Ziele zu erreichen.

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