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Günstigerprüfung Kapitalerträge: 10 Beispiele + Rechnungen

Gespräch unspl
Depotstudent Dominik
3.8
(10)

Wer Kapitalerträge vereinnahmt, kann im Rahmen der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen.

Zu Kapitalerträgen zählen zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapier-Verkäufen.

Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung kann die Steuerlast auf Kapitalerträge deutlich gesenkt werden.

Aber die funktioniert das genau? Wie funktioniert die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen? Wie berechnet sich das?

Ich zeige Dir in diesem Beitrag:

  • Funktionsweise der Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen.
  • Rechenbeispiele zur Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen.
  • Faustregeln und Tipps.

Die Einkommensteuer wird in diesem Artikel mit dem offiziellen Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen berechnet.

Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen. Bei Anmerkungen und Vorschlägen bitte einen Kommentar unter dem Artikel hinterlassen.

Gespräch unspl

Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen: So funktioniert sie

Die Günstigerprüfung führt dazu, dass das Einkommen aus Kapitalerträgen wesentlich geringer besteuert sein kann als mit der Abgeltungssteuer von 25 %.

Besteuerung mit und ohne Günstigerprüfung:

Nehmen wir an, Du hast 10.000 € an Gehalt (oder sonstigen Einkünften wie Selbständigkeit oder Miteinnahmen) und 5.000 € an Kapitalerträgen aus Dividenden.

  • Ohne Günstigerprüfung liegt das zu versteuernde Einkommen (zvE) bei 10.000 € und die Kapitalerträge bei 5.000 €
  • Mit Günstigerprüfung liegt das zu versteuernde Einkommen (zVE) bei 15.000 €.

Ohne Günstigerprüfung wird das Gehalt (10.000 €) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert und die Kapitalerträge (5.000 €) mit dem Abgeltungssteuersatz.

Mit Günstigerprüfung werden beide Einkünfte (10.000 € + 5.000 €) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

Was wäre also das Ergebnis beim Vergleich?

Ohne Günstigerprüfung:

  • 10.000 € zVE = 36 € Einkommensteuer
  • 5.000 € Kapitalerträge mit 25 % Kapitalertragsteuer = 1.250 € Abgeltungssteuer
  • Ergebnis: 1.286 € Steuern zu zahlen

Die Kapitalerträge gehören hier nicht zum versteuernden Einkommen (zvE).

Mit Günstigerprüfung:

  • 15.000 € zVE = 1.010 € Einkommensteuer
  • 0 € Kapitalerträge mit 25 % Kapitalertragsteuer = 0 € Abgeltungssteuer
  • Ergebnis: 1.010 € Steuern zu zahlen

Die Kapitalerträge gehören hier zum versteuernden Einkommen (zvE).

In diesem Fall hätte es sich also gelohnt, die Günstigerprüfung zu beantragen.

Die Günstigerprüfung lässt sich mit einem Häkchen in der Steuererklärung ganz einfach beantragen.

Der große Vorteil der Günstigerprüfung: Du kannst hier keinen Nachteil erleiden, falls die Günstigerprüfung negativ ausfällt. Das Finanzamt wählt automatisch die Besteuerungs-Methode, die für Dich günstiger ist.

Zusammenfassend bedeutet Günstigerprüfung:

Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG bedeutet, das Finanzamt prüft, welche Besteuerung günstiger für Dich ist. Es wird also die für den Steuerzahler bessere Alternative umgesetzt.

Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen kann man auch so definieren:

  • Entweder werden alle (!) Einnahmen inkl. Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – es gilt also für sämtliche Kapitalerträge – oder
  • Alle (!) Kapitalerträge werden mit der Abgeltungssteuer besteuert und die Einkünfte aus den übrigen Einkunftsarten mit dem persönlichen Steuersatz.

Im Folgenden einige Beispiel-Rechnungen zur Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen und anderen Einkünften.

Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

Ich empfehle vor allem:

Beispiele zur Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen

In den folgenden Beispielen sind „Einkünfte“ zum Beispiel Einnahmen aus angestellter Tätigkeit (Gehalt), Selbständigkeit oder Miteinnahmen. „Kapitalerträge“ sind z.B. Zinsen, Dividenden oder der Gewinn aus Wertpapier-Verkäufen.

Beispiel 1: 15.000 € Einkünfte und 5.000 € Kapitalerträge.

  • Ohne Günstigerprüfung: 15.000 € (zvE) = 1.010 € Einkommensteuer + 1.250 € Abgeltungssteuer = 2.260 € Steuer
  • Mit Günstigerprüfung: 20.000 € (zvE) = 2.266 € Einkommensteuer

Ergebnis: Die Veranlagung durch Günstigerprüfung ist schlechter.

Beispiel 2: Keine sonstigen Einkünfte, 30.000 € Kapitalerträge.

  • Ohne Günstigerprüfung: 0 € (zvE) = 0 € Einkommensteuer + 7.500 € Abgeltungssteuer = 7.500 € Steuer
  • Mit Günstigerprüfung: 30.000 € (zvE) = 5.091 € Einkommensteuer

Ergebnis: Die Veranlagung durch Günstigerprüfung ist besser.

Beispiel 3: 10.000 € Einkünfte und 10.000 € Kapitalerträge

  • Ohne Günstigerprüfung: 10.000 € (zvE) = 36 € Einkommensteuer + 2.500 € Abgeltungssteuer = 2.536 € Steuer
  • Mit Günstigerprüfung: 20.000 € (zvE) = 2.266 € Einkommensteuer

Ergebnis: Die Veranlagung durch Günstigerprüfung ist besser.

Beispiel 4: 40.000 € Kapitaleinkünfte

  • Ohne Günstigerprüfung: 0 € (zvE) = 0 € Einkommensteuer + 10.000 € Abgeltungssteuer = 10.000 € Steuer
  • Mit Günstigerprüfung: 40.000 € (zvE) = 8.333 € Einkommensteuer

Ergebnis: Die Veranlagung durch Günstigerprüfung ist besser.

Beispiel 5: 60.000 € Kapitaleinkünfte

  • Ohne Günstigerprüfung: 0 € (zvE) = 0 € Einkommensteuer + 15.000 € Abgeltungssteuer = 15.000 € Steuer
  • Mit Günstigerprüfung: 60.000 € (zvE) = 16.063 € Einkommensteuer

Ergebnis: Die Veranlagung durch Günstigerprüfung ist schlechter.

Im Folgenden einige Faustregeln und Tipps für die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen.

Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

Ich empfehle vor allem:

Faustregeln und Tipps zur Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen

Damit Du die groben Grenzen kennst, bis wann sich die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen lohnt, im Folgenden ein paar einfache Regeln als grobe Anhaltspunkte.

Faustregel 1

Wenn nur (!) Kapitalerträge vereinnahmt werden, dann lohnt sich die Günstigerprüfung für Alleinstehende bis ca. 54.000 €. Denn dort kommt es auf den Durchschnittssteuersatz (nicht den Grenzsteuersatz) an, der bis dahin noch unter 25 % liegt.

Günstigerprüfung bei 54.000 €:

  • 54.000 € zvE = 13.575 € Einkommensteuer
  • 54.000 Kapitalerträge = 13.500 € Kapitalertragsteuer

Faustregel 2

Wenn 50 % Kapitalerträge und 50 % sonstige Einkünfte (z.B. Vermietung) vereinnahmt werden, lohnt sich die Günstigerprüfung für Alleinstehende bis ca. 21.000 € Einkommen – also 10.500 € sonstige Einkünfte und 10.500 € Kapitalerträge.

Günstigerprüfung bei 50/50:

  • Ohne Günstigerprüfung: 10.500 € (zvE) = 111 € Einkommensteuer + 2.625 € Abgeltungssteuer = 2.736 € Steuer
  • Mit Günstigerprüfung: 21.000 € (zvE) = 2.529 € Einkommensteuer

Wenn nur (!) Kapitalerträge eingenommen werden, lohnt sich die Günstigerprüfung bis zu einem persönlichen Durchschnittssteuersatz von 25 %. Denn erst ab dann wird „jeder weitere Euro“ höher versteuert als mit der Abgeltungssteuer.

Wenn es noch weitere Einkünfte außer Kapitalerträge gibt, dann lohnt sich die Günstigerprüfung bereits früher nicht mehr.

Fazit: Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen sinnvoll?

Wer allein von Kapitalerträgen lebt, für den lohnt sich die Günstigerprüfung bis zu einem vergleichsweise hohen Einkommen von 54.000 €.

Sind noch andere Einkunftsarten dabei (z.B. aus Vermietung), dann ist die Günstigerprüfung für Kapitalerträge bereits wesentlich früher nicht mehr sinnvoll.

Krankenkassenbeiträge sind in den obigen Rechnungen jedoch nicht berücksichtigt. Diese mindern das zu versteuernde Einkommen, sodass sich die Günstigerprüfung nach Anrechnung der Krankenversicherung auch bei etwas höherem Einkommen noch lohnt.

Sinnvoll ist die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen allerdings immer: Denn das Finanzamt wählt automatisch die für den Steuerzahler sinnvollere Besteuerungs-Variante aus!

Dein Depotstudent Dominik

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Ein Kommentar

  1. wenn abgeltungssteuerpflichtige Kapitalerträge und Zinseinkünfte zusammentreffen,
    was passiert dann bei der Günstigerprüfung mit dem Sparerfreibetrag???

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