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Steuern bei Deka-Fonds – Regeln und Tipps

Depotstudent Dominik
4.5
(8)

Wer in einen Fonds der Deka oder einer anderen Kapitalanlagegesellschaft investiert, interessiert sich zunächst für Struktur sowie bisherige Rendite und ganz zum Schluss für die Besteuerung. Informierte Anleger wissen zudem, dass sie einen Freibetrag auf die fällige Steuer nutzen können und das dafür ein Freistellungsauftrag rechtzeitig eingereicht werden sollte. Was im Einzelnen steuerlich absetzbar ist, bleibt den meisten Steuerpflichtigen lange Zeit verborgen.

Im nachfolgenden Beitrag ist alles Wissenswerte zur Besteuerung bei Deka-Fonds enthalten. Lesenswert ist der Artikel jedoch für alle Anleger, denn seitens der Steuer unterscheiden sich die hierzulande verfügbaren Fonds kaum. Ich beantworte unter anderem diese Fragen:

  • Welche Steuer muss bei Fonds abgeführt werden?
  • Musst Du diese abführen oder macht das Deine Bank/Broker?
  • Wann erfolgt die Besteuerung?
  • Kann ein Freibetrag in Anspruch genommen werden?
  • Was ist ein Freistellungsauftrag und wem nützt er?
  • Kann man Deka-Fonds steuerlich absetzen?

Am Ende des Beitrags bist Du zwar umfassend informiert. Bedenke aber, dass die steuerlichen Regeln vom Gesetzgeber jederzeit angepasst werden können.

Ich bin kein Steuerberater und sammle in diesem Bericht lediglich die mir zur Verfügung stehenden Informationen – in der Hoffnung, dass sie Dir als Leser einige Einblicke geben und zum besseren Verständnis beitragen.

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Grundsätzliches zur Besteuerung von Deka-Fonds

Erträge aus Fonds sind hierzulande steuerpflichtige Einkünfte aus investierten Vermögen. Bis 2008 erfolgte die Besteuerung gemäß dem individuellen Einkommenssteuersatz. Seit 2009 unterliegen sie der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %. Hintergrund zur Einführung der pauschalen Kapitalertragssteuer war die seinerzeit mögliche Steuerflucht.

Vermutlich kennst Du noch die Ansicht des damaligen Finanzministers:

  • Besser 25 % von allem, anstatt 45 % von nichts.

Die Abgeltungssteuer gibt es bis heute, allerdings versucht die Politik mit zunehmender Intensität, zur alten Regelung zurückzukehren. Zur Abgeltungssteuer wird bis zu seinem Auslaufen der Solidaritätszuschlag erhoben und unter Umständen wird Kirchensteuer fällig.

Die Besteuerung von Publikumsfonds wurde 2018 durch die Investmentsteuerreform erheblich verändert. Durch ein pauschales Steuersystem sollte die Besteuerung von Fonds-Anlegern verständlicher und nachvollziehbarer gestaltet werden. Wichtig ist, dass diese Regelungen nur für seit Januar 2018, erwirtschaftete Erträge gelten.

Besteuerung bei Fonds

Die Besteuerung erfolgt erst, wenn Dein Freibetrag (aktuell 801 €) ausgeschöpft ist. Ansonsten wird noch keine Steuer fällig.

Laufende Erträge sind beispielsweise Ausschüttungen, welche regelmäßig auf den Depotkonten der Anleger landen. Der ausgeschüttete Betrag wird mit 25 % Abgeltungssteuer belastet, die Höhe des steuerpflichtigen Ertrags wird jedoch dadurch nicht gemindert.

Für die Besteuerung ist zudem unwesentlich, aus welchen Fonds-Erträgen (Zinsen, Dividenden etc.) sich die Ausschüttung zusammensetzt.

Die Vorabpauschale

Mit der 2018 eingeführten Vorabpauschale will der Gesetzgeber die jährliche Besteuerung der Investierten sicherstellen. Vorab gezahlte Steuern können beim Verkauf der Fonds-Anteile berücksichtigt werden.

Ich möchte Dich nicht mit langatmigen Erklärungen verwirren und zeige Dir die Funktion der Vorabpauschale an einem Beispiel:

  • Angenommen, Du besitzt 300 Anteile an einem Aktienfonds mit 30 % Teilfreistellung.
  • Im Januar 2020 notierte ein Fondsanteil mit 100 Euro.
  • Im Dezember2020 lag der Preis bei 120 Euro.
  • In diesem Geschäftsjahr wurden pro Anteil 0,50 Euro ausgeschüttet.
  • Als Basiszins nehme ich 1 % an.

Berechnung des Basisertrags: 70 % von 1 % gleich 0,70 % x 100 Euro gleich 0,70 Euro. Von den 0,70 Euro wird die Ausschüttung pro Anteil abgezogen. Demnach ergibt sich eine Vorabpauschale von 0,20 Euro pro Anteil gleich 60 Euro.

Dieser Betrag wird beim Verkauf des Fonds von der Steuerschuld abgezogen.

Als Anteilseigner eines Deka-Fonds mit Depot bei der DekaBank erfolgt die Berechnung der Vorabpauschale durch den Depot-Geber. Sie wird Dir als Wertpapier-Mitteilung zur Verfügung gestellt und ins Depot übernommen.

Entweder ist die Vorabpauschale durch einen Freistellungsauftrag freigestellt oder Du musst die nötige Liquidität auf dem Verrechnungskonto zum Abzug herstellen.

Bei einer nicht freigestellten Vorabpauschale versucht die DekaBank, den Betrag vom Verrechnungskonto einzuziehen und zu überweisen. Kann die Pauschale nicht eingezogen werden, veräußert die Bank seitens der Höhe entsprechende Fondsanteile aus Deinem Depot. Sollte der Verkauf aus irgend einem Grund nicht möglich sein, unterrichtet die Depot-Bank das Finanzamt über den Vorgang.

Wie hoch ist die Teilfreistellung bei Deinem Deka-Fonds?

Der Gesetzgeber hat 2018 für Anleger die Teilfreistellung bei Investmentfonds eingeführt, weil zeitgleich eine Steuerpflicht auf Fondsebene etabliert wurde. Wie umfangreich die teilweise Freistellung ausfällt, hängt vom Anlageschwerpunkt eines Fonds ab:

  • 15 % für Mischfonds.
  • 30 % für Aktienfonds.
  • 60 % für Immobilienfonds.
  • 80 % für Immobilienfonds mit Schwerpunkt auf ausländischen Immobilien.

Das bedeutet für Dich, dass nur über die Teilfreistellung hinausgehende Erträge respektive Ausschüttungen versteuert werden müssen.

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Besteuerung der Fonds-Gewinne bei Rückgabe respektive Veräußerung

Auf Anlegerebene müssen neben den laufenden Erträgen die Gewinne beim Verkauf der Fondsanteile versteuert werden. Welche Ausgaben davon steuerlich absetzbar sind, erkläre ich später. Zunächst geht es mir darum, dass die Vorabpauschale in jedem Fall in die Besteuerung einfließt.

Bei der Gewinnermittlung spielt das Anschaffungsdatum der Fondsanteile eine erhebliche Rolle. Die Ermittlung der Erträge geht bei Fondsanteilen, die vor 2018 angeschafft wurden anders vonstatten als bei Anteilen, die nach 2018 erworben wurden.

Hast Du Deine zur Veräußerung anstehenden Fondsanteile bereits vorn 2009 gekauft, bleibt der Verkaufserlös womöglich steuerfrei.

Bei der Besteuerung von bestand-geschützten Fondsanteilen wird der steuerpflichtige Gewinn nach entsprechender Teilfreistellung mit einem Freibetrag von 100.000 Euro verrechnet. Nur was danach übrig bleibt, muss mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert werden.

Angenommen, Dein Altbestand besteht aus Anteilen an einem Aktienfonds und hat einen Wert von 120.000 Euro. Die Rechnung sieht dann folgendermaßen aus:

120.000 minus 30 % gleich 84.000 abzüglich Freibetrag von 100.000 Euro bedeutet: Keine Steuern zahlen zu müssen.

Über die Details beim Abzug der Kapitalertragssteuer musst Du nicht informiert sein, weil die Steuer von Deiner heimischen Bank an der Quelle einbehalten und abgeführt wird. Gleiches gilt für die seit 2015 automatisch einbehaltene Kirchensteuer, welche die DekaBank an die entsprechende Konfession weiterleitet.

Dadurch entsteht für Dich ein Vorteil: Du musst Deinen Kapitalertrag nicht in der jährlichen Einkommenssteuererklärung angeben. Eine freiwillige Veranlagung erscheint allerdings sinnvoll, wenn Dein persönlicher Einkommenssteuersatz unterhalb von 25 % liegt. In diesem Fall führt das Finanzamt eine sogenannte Günstiger-Prüfung durch und die Besteuerung erfolgt mit dem individuellen Steuersatz.

Bei der Besteuerung den persönlichen Freibetrag nutzen

Vor der Steuerreform waren Werbungskosten steuerlich absetzbar. Darunter fielen beispielsweise:

  • Gebühren für das Depot.
  • Gebühren für die Vermögensverwaltung.
  • Kosten für Reisen zur Hauptversammlung.

Diese und andere Positionen sind seit der Freibetrag-Etablierung nicht mehr steuerlich absetzbar. Sie werden jetzt durch den sogenannten Sparer-Pauschbetrag abgegolten. Dieser beträgt für Alleinstehende 801 Euro pro Jahr und für Verheiratete 1.602 Euro p. a.

Wichtig: Auch bei der freiwilligen Veranlagung werden die als Werbekosten angeführten Beispiele nicht wieder steuerlich absetzbar. Wer in einen Deka-Fonds mit 50 Positionen investiert ist und 10 Hauptversammlungen besuchen möchte, muss einen großen Teil der Reisekosten aus eigener Tasche bezahlen. Bei der Vermögensverwaltung darf das betreute Kapital nicht allzu umfangreich sein oder es entstehen selbst zu tragende Mehrkosten.

Du kannst Deinen jährlichen Freibetrag auf mehrere Banken verteilen und jedem Institut einen Freistellungsauftrag mit entsprechender Höhe zukommen lassen. Jede Bank führt nur die über den Freibetrag hinausgehende Abgeltungssteuer ans Finanzamt ab.

Ein Freibetrag wird jedoch nur berücksichtigt, wenn der Freistellungsauftrag mit Steueridentifikationsnummer eingereicht wurde. Verheiratete müssen die Steueridentifikationsnummern beider Partner angeben.

Bei geringem Einkommen die Besteuerung vermeiden

Angenommen, Dein Einkommen als Auszubildender liegt unterhalb des Grundfreibetrags, Du bist aber in Fonds investiert. Eine Veranlagung zur Einkommenssteuer ist unwahrscheinlich, wie verhält es sich aber mit der automatischen Besteuerung Deiner Fondsanteile?

Du kannst den Abzug der Steuer vermeiden, indem eine Bescheinigung zur Nichtveranlagung beim Finanzamt am Wohnsitz angefordert wird. Die Bescheinigung wird für 3 Jahre ausgestellt und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Individuelle Beratung scheint empfehlenswert.

Der Solidaritätszuschlag wird abgeschafft – oder doch nicht?

Der Soli verschwindet in diesem Jahr für normal verdienende Arbeiter und Angestellte. Zur teilweisen Abschaffung wird der bislang geltende Freibetrag deutlich angehoben. Dir wird nur noch ein Solidaritätszuschlag in Rechnung gestellt, wenn Du als Alleinstehender pro Jahr mehr als 16,956 Euro an Einkommenssteuer bezahlst.

Für Anleger gelten allerdings diese Regelungen nicht. Du wirst weiterhin mit 5,50 % pro Jahr zur Kasse gebeten, wenn eine Pflicht zum Abführen von Abgeltungssteuer besteht. Einzige Ausnahme: Du musst dank einer Günstiger-Prüfung weniger als 25 % Abgeltungssteuer bezahlen.

Besteuerung von Fonds im Versicherungsmantel

Investierst Du in einen Fonds der Deka oder einer anderen Fondsgesellschaft, unterliegen Deine Erträge der oben geschilderten Abgeltungssteuer. Während der Laufzeit in Form von Vorabpauschalen und am Ende der Haltezeit als Endabrechnung unter Abzug der bisher entrichteten Steuer.

Packst Du diesen Fonds aber in eine (Lebens) Versicherung, zahlst Du über die gesamte Haltedauer keine Steuern auf Erträge. Die Gewinne werden vollständig reinvestiert und Du spürst den Unterschied am Zinseszins-Effekt. Beispiel:

Ein herkömmlicher Fonds kann seinen jährlichen Ertrag von angenommenen 100 Euro nach der Besteuerung zu 73,625 % wieder anlegen.

Beim Fonds im Versicherungsmantel verbleiben 100 % der Erträge für die Wiederanlage erhalten. Dieser Unterschied wirkt sich auf lange Sicht positiv auf die Wertentwicklung aus und beflügelt den Zinseszins-Effekt.

Bei einer Einzahlung von 250.000 Euro und einer Haltedauer von 15 Jahren sowie 5 % Rendite pro Jahr sind am Ende beim herkömmlichen Fonds rund 500.000 Euro verfügbar.

250.000 im Fonds mit Versicherungsmantel bringen hingegen etwa 550.000 Euro, weil auf die Vorabversteuerung verzichtet wird.

Nun ist das Modell aber an Voraussetzungen gebunden:

  • Der Fonds im Versicherungsmantel muss mindestens 12 Jahre gehalten werden.
  • Eine Auszahlung kommt erst nach Beendigung des 62. Lebensjahres infrage.
  • Der Versicherungsmantel erfordert das Entrichten von vergleichsweise hohen Beiträgen.

Ob Deka-Fonds für diese Vorgehensweise geeignet sind, wage ich angesichts der relativ hohen Gesamtkosten, zu bezweifeln. Wesentlich mehr Sinn ergibt für mich, einen ETF auf den MSCI World mit Versicherungsmantel zu bekleiden. Dessen Gesamtgebühren liegen mit 0,20 % p. a. um 90 % niedriger als die Gesamtkosten eines Aktienfonds der Deka.

Was ist bei einem Fonds steuerlich absetzbar?

Wie bereits erwähnt, können Werbekosten nicht mehr abgesetzt werden, seitdem es den Freibetrag gibt. Mehrausgaben müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Viele Anleger hoffen jedoch, dass der Ausgabeaufschlag steuerlich absetzbar ist.

Leider muss ich Dich diesbezüglich enttäuschen, denn der Ausgabeaufschlag zählt für das Finanzamt zu den Anschaffungskosten der Fondsanteile. Die Frage, was ist bei einem Fonds steuerlich absetzbar, muss also mit nichts beantwortet werden. Unabhängig davon, ob der Fonds von der Deka oder einer anderen Gesellschaft aufgelegt wird.

Meine Empfehlung

Steuern sind bei Fonds generell eine komplexe Angelegenheit, welche von fachlich kompetenten Leuten erledigt werden sollte. Bei der Vorabbesteuerung übernehmen Depotbanken einen Großteil der Aufgabe. Kommt es am Ende der Haltedauer zur finalen Besteuerung, sollte ein erfahrener Steuerberater hinzugezogen werden. Zudem können die aktuellen Vorgaben jederzeit vom Gesetzgeber geändert werden.

Dein Depotstudent Dominik

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