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Anleitung: Aktien in Steuererklärung eintragen

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Depotstudent Dominik
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Ich diesem Artikel gebe ich Dir einen genauen Leitfaden, wie Du Deine Steuererklärung ausfüllen kannst, wenn Du in Aktien investierst.

Damit kläre ich vor allem die Fragen: „Wo eintragen und wo angeben?“

Ob Du Deine Aktien wirklich in der Steuererklärung angeben musst, kannst Du im Artikel „Ist eine Steuererklärung bei Aktien Pflicht? Wann sie notwendig, sinnvoll oder nutzlos ist“ nachlesen.

Wenn Du entweder zu einer Steuererklärung Deiner Aktien verpflichtet bist oder Deine Aktien freiwillig in der Steuererklärung angeben möchtest, dann ist dieser Artikel der richtige für Dich.

Ich kläre folgende Themen:

  • Welche Dokumente benötigst Du von Deiner Depotbank?
  • Eintragung von Ausschüttungen / Dividenden.
  • Eintragung eines Aktien-Sparplans.
  • Eintragung eines Aktien-Verkaufs.
  • Verlustverrechnung von Aktien.
  • Besonderheiten bei ausländischen Brokern.

Im ersten Teil dieses Beitrags gehe ich davon aus, dass Du einen deutschen Broker hast, der eine Jahressteuerbescheinigung zur Verfügung stellt.

Wenn Du bei einem ausländischen Broker bist, der die Steuer nicht direkt abführt, sind die letzten Kapitel dieses Beitrags relevant. Zusätzlich empfehle ich Dir meinen Artikel: Meine Steuererklärung bei Degiro

Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.

Gute Lektüre für steuerfreies Investieren

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Notwendige Dokumente

Um die Steuererklärung richtig auszufüllen, ist die Jahressteuerbescheinigung Deines Brokers bzw. Deiner Depotbank wichtig.

Dort sind alle relevanten Informationen aufgeführt – sogar die zugehörigen Zeilen in der Anlage KAP sind aufgelistet. Das zeige ich Dir im Folgenden auch anhand einiger Beispiele.

Wie lange dauert es, bis man die Steuerbescheinigung von der Depotbank erhält?
Die Jahressteuerbescheinigung für Kapitalerträge erhältst Du von Deinem Broker im Regelfall in den ersten Monaten des Folgejahres. Bei der Comdirect und der ING DiBa erhielt man sie in den letzten Jahren jeweils um den 10. März.

Sobald Du die Steuerbescheinigung vorliegen hast, kannst Du mit der Steuererklärung loslegen.

Als Anlagen in der Steuererklärung benötigst Du:

  • Normalerweise benötigst Du nur die Anlage KAP (z.B. bei deutschen Brokern, also wenn die Kapitalerträge dem inländischen Steuerabzug unterliegen oder unterlegen haben).
  • Bei ausländischen Kapitalerträgen die Anlage KAP-INV (z.B. bei ausländischen Brokern, also wenn die Kapitalerträge nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben).
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Eintragung von Aktien-Dividenden

Die folgenden Grafiken zeigen die Jahressteuerbescheinigung eines ausschüttenden ETFs mit eingerichtetem Freistellungsauftrag.

Dieses Beispiel ist aber auch auf Aktien und deren Ausschüttungen (Dividenden) anwendbar. Lediglich die Zeilen sind andere.

Steuerbescheinigung ausschüttender ETF Seite 1
Steuerbescheinigung ausschüttender ETF Seite 1
Steuerbescheinigung ausschüttender ETF Seite 2
Steuerbescheinigung ausschüttender ETF Seite 2

Erläuterung zur obigen Steuerbescheinigung:

  • Sparerpauschbetrag wird genutzt / Freistellungsauftrag ist eingerichtet.
  • Ausschüttungen wurden unbesteuert auf das Verrechnungskonto überwiesen.

Hinweis: In diesem Fall bringt die Eintragung in die Steuererklärung keinen Vorteil, da der Sparerpauschbetrag bereits berücksichtigt wurde. Es wurde keine Steuer abgeführt.

So kannst Du ausschüttende ETFs in der Steuererklärung angeben:

  • Höhe der Kapitalerträge (also Ausschüttungen nach Teilfreistellung) in Zeile 7 der Anlage KAP eintragen.
    Beispiel: Bei Aktien-ETFs und einer Ausschüttung von 1.000 € bleiben nach Teilfreistellung von 30 % Kapitalerträge in Höhe von 700 € übrig. Diese 700 € sind in Zeile 7 einzutragen.
    Beispiel Aktien: Da es keine Teilfreistellung bei Aktien gibt, ist bei Aktien der volle Betrag von 1.000 € anzusetzen.

Je nachdem, ob Du Deinen Sparerpauschbetrag nutzt oder nicht, gehst Du folgendermaßen vor:

Entweder Sparerpauschbetrag eintragen:

  • Ggfs. Höhe des in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrags in Zeile 16 oder 17 der Anlage KAP eintragen.

Oder Steuer eintragen:

  • Ggfs. Kapitalertragsteuer in Zeile 37 der Anlage KAP eintragen.
  • Ggfs. Solidaritätszuschlag in Zeile 38 der Anlage KAP eintragen.
  • Ggfs. Kirchensteuer in Zeile 39 der Anlage KAP eintragen.

Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

Ich empfehle vor allem:

Eintragung von Aktien ohne Dividenden

Wenn keine Dividenden ausgeschüttet worden sind, müssen Aktien nicht eingetragen werden. Die Besteuerung wird erst beim Verkauf relevant. Die genaue Vorgehensweise betrachten wir im Absatz „Aktien-Verkauf in Steuererklärung eintragen“.

Zuvor möchte ich Dir – im Gegensatz zu Aktien – ein anderes Beispiel geben. Und zwar die Jahressteuerbescheinigung eines thesaurierenden ETFs.

Denn im Gegensatz zu Nicht-ausschüttenden ETFs erfolgt bei nicht-ausschüttenden ETFs eine Besteuerung der sog. Vorabpauschale – das gibt es bei Aktien nicht.

Als Beispiel: Jahressteuerbescheinigung eines thesaurierenden ETFs ohne eingerichteten Freistellungsauftrag.

Steuerbescheinigung thesaurierender ETF Seite 1
Steuerbescheinigung thesaurierender ETF Seite 1
Steuerbescheinigung thesaurierender ETF Seite 2
Steuerbescheinigung thesaurierender ETF Seite 2

Erläuterung zur Steuerbescheinigung:

  • Sparerpauschbetrag wird nicht genutzt / Freistellungsauftrag ist nicht eingerichtet.
  • Vorabpauschale wurde automatisch abgeführt.

Hinweis: In diesem Fall hätte die Eintragung in die Steuererklärung einen Vorteil. Denn der Sparerpauschbetrag wurde nicht berücksichtigt, da der Depotbank kein Freistellungsauftrag vorlag. Das Finanzamt würde Dir die abgeführte Steuer im Rahmen der Steuererklärung erstatten.

Für eine genaue Anleitung zur Eintragung von ETFs, lies den Artikel „So werden ETFs in die Steuererklärung eingetragen„.

Tipp zwischendurch: So findest Du gute Kauf- und Verkaufszeitpunkte.

Im Folgenden ein hilfreiches Video, um günstige Zeitpunkte zu finden – und zwar mit System.

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Tipp: Ich habe einen ausführlichen Erfahrungsbericht zu diesem Programm verfasst – lies ihn Dir gerne durch!

Aktien-Sparplan und Aktien-Einmalanlage in Steuererklärung eintragen

Grundsätzlich ist es egal, ob Du eine Aktien-Einmalanlage oder einen Aktien-Sparplan hast – solange Du nicht verkaufst, wird keine Steuer auf die tatsächlichen Gewinne fällig.

Nur die Ausschüttungen bei Aktien (Dividenden) werden besteuert.

Das Eintragen in die Steuererklärung funktioniert daher genauso wie in den obigen Beispielen dargestellt. Ganz egal, ob Sparplan oder Einmalanlage.

Aktien-Verkauf in Steuererklärung eintragen

Beim Verkauf von Aktien werden im Regelfall Steuern fällig – dort werden dann zum ersten Mal die tatsächlichen Wertzuwächse besteuert.

Mit der Besteuerung von Ausschüttungen / Dividenden ist es also nicht getan.

So wird die Steuer beim Aktien-Verkauf bestimmt:

  • Du hast einen bestimmten Depotwert (z.B. 30.000 €)
  • Du verkaufst Anteile (z.B. im Wert von 10.000 €)
  • Es bleiben also z.B. 20.000 € im Depot und 10.000 € werden entnommen.
  • Da Aktien nach dem FIFO-Prinzip (First In First Out) verkauft werden, werden die zuerst erworbenen Anteile als erstes verkauft.
  • Die Anteile mit dem aktuellen Wert von 10.000 € hattest Du z.B. für 7.000 € gekauft und damit 3.000 € Gewinn gemacht.
  • Auf diese 3.000 € wird der Sparerpauschbetrag von 801 € angerechnet.
  • Auf den Restbetrag von 2.199 € wird 25 % Kapitalertragsteuer etc. fällig.
  • Du zahlst also etwa 550 € Steuern und erhältst 9.450 € ausgezahlt, wovon 2.450 € Gewinn sind.

So kannst Du einen Aktien-Verkauf in der Steuererklärung angeben:

  • Höhe der Kapitalerträge (also Gewinne aus Aktienverkäufen) in Zeile 8 der Anlage KAP eintragen.
    Beispiel: Bei Aktien-Verkauf hast Du einen Gewinn von 3.000 € gemacht, den Du so in die Zeile einträgst.

Hinweis: Deine Depotbank verrechnet die Gewinne und Verluste Deiner Aktienverkäufe und stellt Dir den Saldo im Rahmen der Jahressteuerbescheinigung zur Verfügung. Diesen Saldo kannst Du dann eintragen.

Je nachdem, ob Du Deinen Sparerpauschbetrag nutzt oder nicht, gehst Du folgendermaßen vor:

Entweder Sparerpauschbetrag eintragen:

  • Ggfs. Höhe des in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrags in Zeile 16 oder 17 der Anlage KAP eintragen.

Oder Steuer eintragen:

  • Ggfs. Kapitalertragsteuer in Zeile 37 der Anlage KAP eintragen.
  • Ggfs. Solidaritätszuschlag in Zeile 38 der Anlage KAP eintragen.
  • Ggfs. Kirchensteuer in Zeile 39 der Anlage KAP eintragen.

Diese Informationen werden aber auch wieder durch den Broker bzw. die Depotbank in der Jahressteuerbescheinigung bereitgestellt. So kannst Du die Übertragung in die Steuererklärung ohne großen Aufwand erledigen.

Selber rechnen musst Du dabei nichts.

Verlustverrechnung bei Aktien

Du hast mehrere Aktien? Davon haben einige Gewinne und einige Verluste gemacht?

Dann hast Du die Möglichkeit, die Verluste mit Gewinnen zu verrechnen.

Auch diese Informationen ergeben sich aus der Jahressteuerbescheinigung Deiner Depotbank bzw. Deines Brokers.

In der Steuererklärung nennt sich das dann „Verrechnungstopf für Aktien“ bzw. „Aktienveräußerungsverluste“ und „Aktienveräußerungsgewinne“ – dort werden die Gewinne und Verluste von Aktien miteinander verrechnet. Wenn Du also mit einer Aktie – 100 € und mit einer anderen Aktie + 400 € Gewinn gemacht hast, dann werden erst die 100 € Verlust angerechnet, bevor der Sparerpauschbetrag „angebrochen“ wird.

Eine Misch-Verrechnung – also z.B. von Aktienverlusten und ETF-Gewinnen – ist allerdings nicht möglich. Die Verrechnung zwischen Fonds und ETFs aber sehr wohl.

Ausländischer Broker

Im Falle von ausländischen Brokern ist die Anlage KAP-INV relevant – dazu empfehle ich Dir meinen Artikel: Meine Steuererklärung bei Degiro

Fazit

Das leidige Thema Steuern ist beim Thema Aktien für diejenigen schnell erledigt, die weder dazu verpflichtet sind, noch ein Interesse daran haben, Aktien in der Steuererklärung anzugeben.

Denn dann übernimmt alles der deutsche Broker, welcher die Steuern automatisch abführt oder den Freistellungsauftrag berücksichtigt.

Etwas unangenehmer wird es, wenn Du dazu verpflichtet bist, Aktien in der Steuererklärung anzugeben.

Ganz besonders, wenn Du bei einem ausländischen Broker bist. Ärgerlich ist auch, wenn die Jahressteuerbescheinigungen des ausländischen Brokers nicht so sauber und leicht verständlich sind wie bei den deutschen Brokern.

Dein Depotstudent Dominik

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Ein Kommentar

  1. Sehr guter Artikel,

    da sieht man mal wieder, beim Thema Steuern kann man immer etwas dazu lernen.
    Für die meisten ist das ja eher ein Reizthema aber wenn es so gut erklärt ist wie hier, nimmt das den Leuten auch die Angst vor der Einkommenserklärung.

    Viele Grüße
    Oliver

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