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Depotübertrag: Bleiben Altbestände steuerfrei?

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Depotstudent Dominik
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Ändert ein Depotübertrag etwas an den Steuerprivilegien von sogenannten Altanteilen und Altbeständen? Bleiben diese steuerfrei oder geht das Privileg verloren?

Die kurze Antwort lautet: Das Steuerprivileg von Altbeständen bleibt beim Depotübertrag grundsätzlich bestehen. Kursgewinne sind also auch nach einem Depotumzug steuerfrei. Du als Anleger solltest aber überprüfen, ob die korrekte Übertragung auch einwandfrei funktioniert hat!

In der Vergangenheit gab es zwei Gesetzesänderungen, die dieses Thema betreffen:

  • Zum 01.01.2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt = gilt für alle Wertpapiere.
  • Zum 01.01.2018 greift das neue Investmentsteuergesetzt = gilt für Investmentfonds (aktive Fonds, ETFs, …), aber nicht für Aktien oder Anleihen.

Damit Dir die Steuerfreiheit nach einem Depotumzug wirklich gewährt wird, musst Du die Anteile nach dem Verkauf in der Steuererklärung angeben und die automatisch abgeführte Kapitalertragsteuer zurückfordern.

Beachte bei Altbeständen daher unbedingt die steuerlichen Feinheiten:

Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.

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Vorsicht vor falscher Übertragung bei Depotübertrag

In der Praxis kommt es häufig vor, dass die Steuerdaten nicht korrekt übermittelt werden.

Gründe dafür können sein, dass der alte Broker die Daten nicht vollständig übermittelt hat oder der neue Broker die eigentlich vollständigen Daten nicht korrekt übertragen hat.

Frage nach dem Depotübertrag also unbedingt nochmal nach, ob die Steuerdaten (Steuerfreiheit bzw. Anschaffungsdatum vor 2009) korrekt übertragen worden sind.

Dabei handelt es sich um die sog. Einstandsdaten wie Einkaufspreis und Einkaufsdatum.

Vor allem bei ausländischen Brokern muss man aufpassen und muss sich teilweise sogar selbst darum kümmern, dass diese Daten überhaupt übertragen werden.

Bei inländischen Brokern nicht so sehr: Denn hier hat die abgebende inländische auszahlende Stelle (alter Broker) der übernehmenden inländischen auszahlenden Stelle (neuer Broker) die Daten mitzuteilen.

Aber auch bei inländischen Brokern können Übertragungsfehler passieren: Daher ist Vorsicht angesagt.

Wenn es bei Deinem neuen Broker eine Steuersimulation gibt, dann steht dort z.B. „mit AgSt“ (also „mit Abgeltungssteuer“), wenn diese Steuerinformationen falsch übertragen worden sind. Das ist zum Beispiel bei der Comdirect manchmal der Fall, wie in Foren berichtet wird.

Fazit: Steuerfreiheit auch nach Depotumzug?

Ja, ein Depotübertrag ändert nichts daran, dass „alte“ Wertpapiere mit Steuerprivilegien weiterhin steuerfrei bleiben.

In manchen Fällen musst Du aber selbst dafür sorgen, dass dies bei den Banken und Brokern auch so hinterlegt wird.

Daher können die folgenden Fragen recht einfach beantwortet werden.

Bleiben Aktien-Altbestände bei Depotübertrag steuerfrei?

Ja, die Kursgewinne der Altbestände von Aktien bleiben steuerfrei bei einem Depotübertrag.

Bleiben Anleihen-Altbestände bei Depotübertrag steuerfrei?

Ja, die Kursgewinne der Altbestände von Anleihen bleiben steuerfrei bei einem Depotübertrag.

Bleiben Fonds-Altbestände bei Depotübertrag steuerfrei?

Ja, die Kursgewinne der Altbestände von Fonds bleiben steuerfrei bei einem Depotübertrag.

Bleiben ETF-Altbestände bei Depotübertrag steuerfrei?

Ja, die Kursgewinne der Altbestände von ETFs bleiben steuerfrei bei einem Depotübertrag.

Und jetzt suche Dir gerne mithilfe des folgenden Depotrechners ein hervorragendes Depot für Deinen Depotübertrag!

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Ein Kommentar

  1. Guten Tag,
    hier wurde ein Depotuebertrag durch Kontokuendigung erwungen.
    I diesem Depot befinden sich statt Aktien(Auslandsaktien-China) der Vermerk Wertpapierrechnung.
    Welche Verpflichtungen bestehen hier fuer die Bank seitens Uebertragung
    der Einstandsdaten.

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