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Depotübertrag: Bleiben Altbestände steuerfrei?

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Depotstudent Dominik
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Ändert ein Depotübertrag etwas an den Steuerprivilegien von sogenannten Altanteilen und Altbeständen? Bleiben diese steuerfrei oder geht das Privileg verloren?

Die kurze Antwort lautet: Das Steuerprivileg von Altbeständen bleibt beim Depotübertrag grundsätzlich bestehen. Kursgewinne sind also auch nach einem Depotumzug steuerfrei. Du als Anleger solltest aber überprüfen, ob die korrekte Übertragung auch einwandfrei funktioniert hat!

Ein Sonderfall sind sogenannte „Bruchstücke“ von Aktien und anderen Wertpapieren: Diesen Sonderfall zeige ich im Verlauf des Artikels auf.

In der Vergangenheit gab es zwei Gesetzesänderungen, die dieses Thema betreffen:

  • Zum 01.01.2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt = gilt für alle Wertpapiere.
  • Zum 01.01.2018 greift das neue Investmentsteuergesetzt = gilt für Investmentfonds (aktive Fonds, ETFs, …), aber nicht für Aktien oder Anleihen.

Damit Dir die Steuerfreiheit nach einem Depotumzug wirklich gewährt wird, musst Du die Anteile nach dem Verkauf in der Steuererklärung angeben und die automatisch abgeführte Kapitalertragsteuer zurückfordern.

Beachte bei Altbeständen daher unbedingt die steuerlichen Feinheiten:

Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.

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Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

Ich empfehle vor allem:

Vorsicht vor falscher Übertragung bei Depotübertrag

In der Praxis kommt es häufig vor, dass die Steuerdaten nicht korrekt übermittelt werden.

Gründe dafür können sein, dass der alte Broker die Daten nicht vollständig übermittelt hat oder der neue Broker die eigentlich vollständigen Daten nicht korrekt übertragen hat.

Frage nach dem Depotübertrag also unbedingt nochmal nach, ob die Steuerdaten (Steuerfreiheit bzw. Anschaffungsdatum vor 2009) korrekt übertragen worden sind.

Dabei handelt es sich um die sog. Einstandsdaten wie Einkaufspreis und Einkaufsdatum.

Vor allem bei ausländischen Brokern muss man aufpassen und muss sich teilweise sogar selbst darum kümmern, dass diese Daten überhaupt übertragen werden.

Bei inländischen Brokern nicht so sehr: Denn hier hat die abgebende inländische auszahlende Stelle (alter Broker) der übernehmenden inländischen auszahlenden Stelle (neuer Broker) die Daten mitzuteilen.

Aber auch bei inländischen Brokern können Übertragungsfehler passieren: Daher ist Vorsicht angesagt.

Wenn es bei Deinem neuen Broker eine Steuersimulation gibt, dann steht dort z.B. „mit AgSt“ (also „mit Abgeltungssteuer“), wenn diese Steuerinformationen falsch übertragen worden sind. Das ist zum Beispiel bei der Comdirect manchmal der Fall, wie in Foren berichtet wird.

Also: Steuerfreiheit auch nach Depotumzug?

Ja, ein Depotübertrag ändert nichts daran, dass „alte“ Wertpapiere mit Steuerprivilegien weiterhin steuerfrei bleiben.

In manchen Fällen musst Du aber selbst dafür sorgen, dass dies bei den Banken und Brokern auch so hinterlegt wird.

Daher können die folgenden Fragen recht einfach beantwortet werden.

Bleiben Aktien-Altbestände bei Depotübertrag steuerfrei?

Ja, die Kursgewinne der Altbestände von Aktien bleiben steuerfrei bei einem Depotübertrag.

Bleiben Anleihen-Altbestände bei Depotübertrag steuerfrei?

Ja, die Kursgewinne der Altbestände von Anleihen bleiben steuerfrei bei einem Depotübertrag.

Bleiben Fonds-Altbestände bei Depotübertrag steuerfrei?

Ja, die Kursgewinne der Altbestände von Fonds bleiben steuerfrei bei einem Depotübertrag.

Bleiben ETF-Altbestände bei Depotübertrag steuerfrei?

Ja, die Kursgewinne der Altbestände von ETFs bleiben steuerfrei bei einem Depotübertrag.

Und jetzt suche Dir gerne mithilfe des folgenden Depotrechners ein hervorragendes Depot für Deinen Depotübertrag!

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Sonderfall: Bruchstücke und Teilbeträge bei Altbeständen

Beim Depotübertrag von Altbeständen gibt es eine wichtige Besonderheit, die Anleger berücksichtigen sollten: Bruchstücke und Teilbeträge können in der Regel nicht übertragen werden. Dies kann dazu führen, dass diese kleinen Anteile verkauft werden müssen, was steuerliche Konsequenzen hat.

Bruchstücke entstehen, wenn ein Anleger Wertpapiere hält, die nicht in ganzen Einheiten übertragen werden können. Dies ist häufig bei Fonds oder ETFs der Fall, insbesondere wenn diese im Laufe der Zeit durch Ausschüttungen, Sparpläne oder Umbuchungen fractionalisiert wurden. Ein Beispiel: Wenn ein Fondsanteil 100 € kostet und ein Anleger monatlich 50 € investiert, entsteht ein halber Anteil (0,5 Fondsanteile).

Problematik beim Übertrag von Bruchstücken

  • Technische Einschränkungen: Viele Banken und Broker unterstützen den Übertrag von Bruchstücken nicht, da diese systemseitig nur mit ganzen Anteilen arbeiten.
  • Automatischer Verkauf: Die Bruchstücke werden in diesem Fall vom abgebenden Depotanbieter automatisch verkauft, und der Erlös wird dem Verrechnungskonto gutgeschrieben.
  • Steuerpflicht: Durch den Verkauf entsteht ein steuerpflichtiger Vorgang. Auch bei Altbeständen, die sonst von der Abgeltungsteuer ausgenommen sind, wird in diesem Fall der Gewinn aus dem Verkauf versteuert.

Beispiel: Verkauf von Bruchstücken

Ein Anleger hält 10,5 Anteile eines Fonds, der vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurde (Altbestand). Beim Depotübertrag können die 10 ganzen Anteile steuerfrei übertragen werden. Der 0,5 Anteil (Bruchstück) wird jedoch verkauft:

  1. Anschaffungskosten: 100 € (pro Anteil), 50 € für 0,5 Anteile.
  2. Verkaufserlös: 75 € (bei gestiegenem Kurs von 150 € pro Anteil, d. h. 75 € für 0,5 Anteile).
  3. Gewinn: 75 € – 50 € = 25 €.
  4. Besteuerung: 25 € werden mit der Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belastet.

Teilbeträge bei Depotüberträgen

Auch bei Teilüberträgen, bei denen nur ein Teil der Wertpapiere von einem Depot ins andere übertragen wird, kann es vorkommen, dass Bruchstücke zurückbleiben oder nicht korrekt übertragen werden. Diese Teilbeträge unterliegen den gleichen Regelungen wie Bruchstücke und müssen oft verkauft werden, wenn sie nicht übertragbar sind.

Was können Anleger beim Übertrag von Altbeständen tun?

  1. Vorab klären: Vor einem Depotübertrag sollte mit der Bank oder dem Broker abgeklärt werden, ob Bruchstücke übertragen werden können. Meist ist das jedoch nicht möglich.
  2. Bruchstücke zusammenführen: Anleger können Bruchstücke aufstocken, indem sie zusätzliche Käufe tätigen, um auf eine ganze Einheit zu kommen. Dadurch wird ein Verkauf und die damit verbundene Besteuerung vermieden. Im Falle von Altbeständen ist das jedoch kaum zielführend.
  3. Steuerliche Auswirkungen beachten: Wenn ein Verkauf unvermeidlich ist, sollten Anleger die steuerlichen Konsequenzen kennen und diese in ihrer Planung berücksichtigen.

Hintergründe zum Depotübertrag von Altbeständen

Der Ursprung solcher Altbestände kann vielfältig sein. Viele Privatanleger haben beispielsweise bereits vor 2009 in Aktien, Anleihen, Fonds oder ETFs investiert und diese langfristig im Depot gehalten. Besonders in den Jahren vor der Finanzkrise 2008 war der Kapitalmarkt für viele Anleger attraktiv, und es wurden häufig Papiere erworben, die bis heute im Bestand geblieben sind. Darüber hinaus können Altbestände auch aus Erbschaften stammen, bei denen der Erbe die steuerliche Historie des Verstorbenen übernimmt. Ähnlich verhält es sich bei Schenkungen, bei denen die steuerlichen Vorteile von Altbeständen ebenfalls an den Beschenkten übertragen werden können.

Eine weitere mögliche Quelle sind Depotüberträge, die über die Jahre erfolgt sind. Anleger, die ihr Depot von einer Bank zur anderen übertragen haben, können dabei ihre Altbestände beibehalten, solange der Übertrag korrekt abgewickelt wurde und die steuerliche Historie der Papiere vollständig dokumentiert ist. Auch bestimmte unternehmerische Beteiligungen oder Belegschaftsaktienprogramme, die vor 2009 erworben wurden, können als Altbestände gelten, sofern sie den steuerlichen Vorgaben entsprechen.

Zusammenfassend stammen Altbestände in der Regel aus Wertpapierkäufen vor 2009, Erbschaften, Schenkungen oder langfristigen strategischen Investitionen. Sie sind ein wertvoller Bestandteil vieler Depots, da sie Anlegern die Möglichkeit bieten, Kursgewinne steuerfrei zu realisieren, was sie im Vergleich zu neueren Beständen besonders attraktiv macht.

Eine kurze Reise in die Vergangenheit: Diese Zeiten mussten (manche) Altbestände überstehen

Die Zeit, in der Altbestände an den Aktienmärkten entstanden sein könnten, war geprägt von dramatischen wirtschaftlichen, politischen und technologischen Veränderungen. In den 1980er Jahren begann eine Ära des Börsenbooms, angetrieben durch die Deregulierung der Finanzmärkte in den USA und Großbritannien. Wirtschaftspolitiken wie Reaganomics und der Thatcherismus förderten das Wachstum, jedoch kam es 1987 mit dem „Black Monday“, dem bis heute größten Tagesverlust an den Aktienmärkten, zu einem massiven Einbruch. Dieser Schock konnte bis Ende des Jahrzehnts überwunden werden, und die Märkte erlebten einen Aufschwung, begleitet von der zunehmenden Technologisierung des Handels.

Die 1990er Jahre markierten eine Phase der Globalisierung und des Wachstums, insbesondere durch die Öffnung der Märkte in Osteuropa nach dem Fall des Eisernen Vorhangs. Gleichzeitig revolutionierte das Internet die Wirtschaft, was zum sogenannten Dotcom-Boom führte. Technologieunternehmen wie Microsoft, Amazon und Cisco trieben die Aktienmärkte auf neue Höchststände. Doch mit der Asienkrise 1997 und der Russlandkrise 1998 gab es Rückschläge, die das Vertrauen in die Märkte zeitweise erschütterten. Die Euphorie hielt jedoch bis zum Platzen der Dotcom-Blase um die Jahrtausendwende an, als viele Technologieunternehmen insolvent gingen und der NASDAQ fast 80 % seines Wertes verlor.

Nach der Krise erholten sich die Märkte ab 2003. Getrieben von einem globalen Rohstoffboom, angetrieben durch Chinas wirtschaftlichen Aufstieg, sowie einer Immobilienblase in vielen westlichen Ländern stiegen die Kurse. Der DAX erreichte in dieser Phase fast 8.000 Punkte. Zugleich entwickelten sich komplexe Finanzprodukte wie hypothekenbesicherte Wertpapiere und Collateralized Debt Obligations (CDOs), die sich später als Vorboten der globalen Finanzkrise entpuppten. Die Jahre 2003 bis 2007 waren dennoch eine der längsten Bullenmarktphasen der Geschichte.

Die globale Finanzkrise 2008 brachte schließlich einen historischen Einbruch. Mit der Insolvenz von Lehman Brothers und dem Kollaps des Immobilienmarkts in den USA brachen die Aktienmärkte weltweit ein. Der DAX fiel von über 8.000 auf unter 4.000 Punkte. Regierungen und Zentralbanken retteten das Finanzsystem mit milliardenschweren Maßnahmen und massiven Zinssenkungen, was eine spätere Erholung ermöglichte.

Diese Entwicklungen zeigen, dass die Zeit, in der Altbestände entstanden, sowohl von erheblichen Risiken als auch von langfristigen Chancen geprägt war. Anleger, die in Krisenzeiten Ruhe bewahrten und ihre Wertpapiere hielten, profitierten von der Erholung und den darauf folgenden Wachstumsphasen. Die steuerliche Begünstigung von Altbeständen belohnt insbesondere jene, die frühzeitig investierten und die Wertschwankungen der Märkte überstanden haben.

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2 Kommentare

  1. Guten Tag,
    hier wurde ein Depotuebertrag durch Kontokuendigung erwungen.
    I diesem Depot befinden sich statt Aktien(Auslandsaktien-China) der Vermerk Wertpapierrechnung.
    Welche Verpflichtungen bestehen hier fuer die Bank seitens Uebertragung
    der Einstandsdaten.

  2. Kann bitte mal jemand genau aufschreiben, wie man die korrekte Übertragung der Einstandsdaten prüft. Mein erstr Depotwechsel steht an. muss ich die jetzigen Einstandsdaten aus den Abrechnungen herleiten, oder kann man die Daten vom Broker abfragen? Wie weiss ich später, was die Daten im neuen Depot sind?

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