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Viele Menschen fragen sich:
„Muss ich bei Kündigung meines Riestervertrags Steuern zurückzahlen oder nachzahlen?“
Und wenn man die genaue Höhe in Erfahrung bringen möchte:
„Wie viel Steuern zurückzahlen bei Kündigung der Riester-Rente?“
Nach einiger Recherche, Durchstöbern ganzer Foren und Nachfragen bei den Versicherungsgesellschaften kann ich Dir hier eine Antwort liefern.
Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.
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Inhalt
Muss man eine Steuernachzahlung leisten, wenn man einen Riestervertrag kündigt?
In vielen Fällen gibt es in der Tat eine Steuernachzahlung – und zwar auf die erwirtschafteten Gewinne (z.B. Zinsen). Aber auch die Steuervorteile sind zurückzugeben.
Welche genauen Schritte hierbei durchlaufen werden, zeige ich Dir jetzt:
Im ersten Schritt musst Du:
- Zulagen zurückzahlen.
- Steuervorteile zurückzahlen.
Dazu sendet Dein Anbieter/Versicherer bei Deiner Kündigung eine Anfrage an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Diese berechnet, welche Zulagen und welche Steuervorteile Du erhalten hast.
Diese beiden Werte werden vom Anbieter/Versicherer automatisch vom Rückkaufswert abgezogen. Du erhältst also nur den Restbetrag überwiesen. Um die Abführung musst Du Dir in diesem Fall keine Gedanken machen.
Erst danach kommt Schritt Nr. 2:
Wenn der auf Dein Konto überwiesene Betrag einen Gewinn enthält (z.B. Zinsen), dann muss dieser Gewinn auch versteuert werden.
Hier das Beispiel aus dem Erfahrungsbericht eines Foren-Nutzers:
„Einbezahlt hatte Ich bis zur Kündigung 12100,- €. Der Rückkaufswert betrug zum Zeitpunkt der Kündigung knapp 9900,- €, welche auch ausbezahlt wurden. Die Zulagen und der Sonderausgabenabzug (Steuererstattung) waren da bereits abgezogen. An das Finanzamt musste Ich dann noch genau 3843,36 € Steuer nachzahlen.“
Aussage auf Finanzfrage
Die Deutsche Rentenversicherung äußert sich dazu wie folgt:
„Besteuerung der Riester-Erträge
Aussage der Deutschen Rentenversicherung
Haben Sie auf Ihre gezahlten Beiträge und die staatliche Förderung Zinsen erhalten, müssen Sie diese nach der Auszahlung versteuern.“
Lesetipp zur Steuererklärung bei Riester-Kündigung: Wie eine Riester-Kündigung in der Steuererklärung angegeben werden muss, kannst Du in diesem Artikel nachlesen.
Wie viel Steuern muss man bei Kündigung zurückzahlen?
Hier kann man nur sagen: Das kommt sehr stark auf den Einzelfall an. Hier ein offizielles Beispiel der Stiftung Warentest:
„Ein Mann kündigt nach elf Jahren und muss 6 400 Euro Steuerersparnis und Zulagen zurückzahlen. Die Leistung aus seiner Versicherung beträgt 23 000 Euro. Davon gehen 18 375 Euro eigene Beiträge und Zulagen ab. Die restlichen 4 625 Euro sind steuerpflichtig. Das Finanzamt erhält rund 1 387 Euro, wenn der Steuersatz des Mannes mit Solidaritätszuschlag 30 Prozent beträgt.“
Folgende Steuern müssen also gezahlt werden:
- Steuervorteile während der Ansparphase sind zurückzugeben -> Rückzahlung/Nachzahlung.
- Persönlicher Steuersatz auf Gewinne -> keine Rückzahlung/Nachzahlung, sondern Besteuerung des tatsächlichen Gewinns bei Kündigung.
Hinweis: Nur die tatsächlich (!) erhaltenen Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Wenn Du also vergessen hast, hier etwas in der jährlichen Steuererklärung geltend zu machen und Du keinen Vorteil hattest, dann musst Du auch nichts zurückzahlen.
Kann man mit Riester ins Minus gehen?
Ist es möglich, dass der Riestervertrag negativ wird bzw. man sogar Schulden macht, wenn man die Riester-Rente kündigt?
Das kann passieren, wenn Du einen Vertrag mit hoher Abschlussgebühr nach kurzer Zeit wieder kündigst. Und dadurch trotz der erhaltenen Zulagen weniger Wert enthalten ist als Du an Zulagen wegen der Kündigung zurückzahlen musst.
Der Riestervertrag wäre also sinngemäß „negativ“.
Die Deutsche Rentenversicherung äußert sich dazu wie folgt:
„Sie möchten in jedem Fall kündigen? Dann ist es wichtig, dass Sie sich informieren, was das finanziell für Sie bedeutet. Ihr Anbieter kann Ihnen Ihr Riester-Guthaben nämlich nicht eins zu eins auszahlen. Nach Abzug aller Kosten und Rückzahlung der staatlichen Zulagen und erhaltener Steuerermäßigungen bleibt für manche Sparer*innen nach der Kündigung eventuell gar nichts übrig oder sie zahlen sogar noch etwas drauf.“
Aussage der Deutschen Rentenversicherung
Ganz konkret: Es kann also tatsächlich sein, dass Du bei der Kündigung Deines Riestervertrags noch etwas draufzahlen musst! Und zwar in Form einer Steuernachzahlung.
Wenn Du selbst Erfahrungen mit der Rückzahlung oder Nachzahlung aufgrund einer Riester-Kündigung gemacht hast, schreibe es bitte in die Kommentare! Das hilft anderen Lesern weiter.
Dein Depotstudent Dominik
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Bei mir war es genauso wie bei dem zitierten Foren-Nutzer.
Ich hatte den Riestervertrag siebeneinhalb Jahre mit monatlich 100,- € bedient. Von den einbezahlten 9000,-€ bekam ich nach der Kündigung exakt diese 9000.-€ auch wieder ausbezahlt. War irgendwie schon seltsam, daß sich diese beiden Beträge auf den Cent genau deckten. Bedingt dadurch wurde eine Steuernachzahlung in Höhe von 1494,93 € fällig und des weiteren eine Steuervorauszahlung für das folgende Jahr in Höhe von 4x 300,-€. Ich bin mir deßhalb ziemlich sicher, daß nicht nur die erwirtschafteten Gewinne, sondern der gesamte ausbezahlte Betrag zu versteuern ist.
LG Günther
Hallo, überlege aktuell zu kündigen. Die Steuerliche Geschichte ist eigentlich soweit
klar, ich habe einen Gewinn mit dem Fond erzielt, der wird versteuert, würde bei späterer Auszahlung zum Rentenbeginn ja auch erfolgen,aber was ist da mit der Vorrauszahlung gemeint ?
LG Chris
Hallo chris
Wenn man eine Steuernachzahlung leisten muss, kann das Finanzamt für das darauf folgende Jahr eine Vorauszahlung verlangen. Dies Vorauszahlung entspricht in etwa der Steuernachzahlung vom letzten Jahr, da das Finanzamt davon ausgeht, daß deine Einkünfte und die daraus resultierende Steuerschuld in etwa gleich bleiben werden.