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Riester kündigen: Wie in Steuerklärung angeben?

Widerruf Kündigung
Depotstudent Dominik
2.9
(12)

Viele Leser stellen sich die Frage: Wie muss eine Riester-Rente-Kündigung in der Steuererklärung angegeben werden? Denn es handelt sich ja dieses Mal nicht um „normale“ Riester-Beiträge, sondern um eine vorzeitige Auszahlung.

Bei der Kündigung einer Riester-Rente handelt es sich um eine förderschädliche Verwendung – daher sind bestimmte Dinge zu beachten. Auch, was die Steuererklärung anbelangt.

Grundsätzlich gilt:

  • Die Steuervorteile und Zulagen werden automatisch vom Anbieter/Versicherer abgeführt.
  • Die erwirtschafteten Gewinne (z.B. Zinsen) müssen von Dir versteuert werden – und zwar als „sonstige Einkünfte“.
  • Die Auszahlungen ohne die Gewinne (also Deine Einzahlungen/Beiträge) müssen nicht versteuert werden.

Folgende Fragestellungen meinen letztlich das gleiche und werden häufig gesucht:

  • Riester-Rente kündigen Steuererklärung.
  • Schädliche Verwendung Riester Steuererklärung eintragen.
  • Vorzeitige Auszahlung Riester-Rente Steuererklärung wo eintragen.
  • Gekündigte Riester-Rente Steuererklärung.

Diese Fragestellungen löse ich im folgenden Artikel.

Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.

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Der grobe Ablauf

Nach Deiner Kündigung dauert es wahrscheinlich einige Wochen bis Deine Kündigung wirksam wird. Nach Wirksamwerden der Kündigung erhältst Du ein oder mehrere Schreiben. Dort steht:

  • Altersvorsorgezulagen: x €
  • Steuerermäßigungen: x €
  • Höhe der Erträge bis zur schädlichen Verwendung: x €
  • Angaben für die Steuererklärung „Gem. Nr. xxx der Leistungsmitteilung“

Diese Dir bereitgestellten Zahlen und Daten sind die Basis für Deine Angaben in der Steuererklärung.

Hinweis: Bei Verträgen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen worden sind, gibt es keine Angabe zu „gem. Nr. xxx der Leistungsmitteilung“. Diese sind häufig steuerfrei. Das sollte aber nochmal kurz bei der Gesellschaft angefragt werden.

Wo muss die Auszahlung/Kündigung in der Steuererklärung eingetragen werden?

Dazu bitte die genauen Informationen auf den Schreiben bzw. Bescheiden beachten.

In einem der Schreiben findest Du (hoffentlich) folgende Angaben:

  • Anzugeben in Anlage R der Steuererklärung.
  • Höhe der Erträge bis zur schädlichen Verwendung: x € „gem. Nr. xxx der Leistungsmitteilung“

Ein Foren-Benutzer schrieb, dass folgende Angaben in dem Schreiben an ihn gemacht wurden:

„Anlage R: Nr. 6 Zeile Anlage R 44: §22 Nr.5 Satz 2, §20Abs1Nr6EStG + §52Abs28Satz5 EstG: -5,32€

Anlage R: Nr. 8c Zeile Anlage R 44: §22 Nr.5 Satz 2, §20Abs1Nr6EStG + §52Abs28Satz5 EstG: -175,69€“

Folgendes ist darüber hinaus auf der Bescheinigung zu finden:

„Nun habe ich zur Auszahlung eine Bescheinigung nach §94 Abs. 1 Satz 4 / § 95 Abs. 1 EStG erhalten. Hier sind die Zulagen, die Steuerermäßigungen und die Höhe der Erträge bis zur schädlichen Verwendung aufgeführt.

Außer dieser Bescheinigung habe ich nur ein Schreiben bekommen, wie sich der Auszahlungsbetrag ermittelt:

Guthaben abzgl. Rückzahlung an ZfA ergibt Auszahlungsbetrag.“

Hierzu ein Lesetipp: So viele Steuern musst Du bei Kündigung der Riester-Rente nachzahlen.

Wenn Du selbst Erfahrungen mit der Angabe der Riester-Kündigung in der Steuererklärung gemacht hast, schreibe es bitte in die Kommentare! Das hilft anderen Lesern weiter.

Dein Depotstudent Dominik

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