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Freistellungsaufträge einsehen: Wenn Überblick verloren

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Depotstudent Dominik
4.6
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Ich diesem Artikel zeige ich Dir, wie Du einen verlorenen Überblick wieder gewinnst, was vergessene oder verlorene Freistellungsaufträge anbelangt.

Voraussetzung dafür ist, dass Du die Banken und Broker kennst, bei denen Du Konten hast.

Denn leider gibt es keine zentrale Stelle, die den Überblick über alle Freistellungsaufträge hat und diese Übersicht zur Verfügung stellen könnte!

Falls Du nicht alle Banken oder Broker kennst und manche Konten vergessen hast, musst Du zum Beispiel über alte Briefe oder Kontoauszüge nachvollziehen, bei welchen Banken und Brokern Du Konten hast. Oder im „schlimmsten Fall“ bei bestimmten Banken nachfragen, ob Du dort noch ein Konto hast.

Ich beantworte in diesem Beitrag die folgenden Fragen:

  • Wie kann ich herausfinden wo ich Freistellungsaufträge habe?
  • Wo kann ich alle meine Freistellungsaufträge einsehen?
  • Wie erhalte ich eine Einsicht in meine Freistellungsaufträge?

Zum einen möchte ich Dir zeigen, wann es egal ist, wenn Du noch alte Freistellungsaufträge erteilt hast. Wann Du also nicht unbedingt aktiv werden musst.

Und andererseits möchte ich Dir zeigen, wie Du die erteilten Freistellungsaufträge ganz konkret einsiehst.

Zur Einsicht der Freistellungsaufträge gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Freistellungsauftrag einsehen im Online Banking.
  • Freistellungsauftrag einsehen über Nachfrage bei Banken und Brokern.

Diese Vorgehensweisen zeige ich Dir anhand einiger Beispiele.

Außerdem zeige ich Dir, was Du tun solltest, wenn Du zu viele Freistellungsaufträge erteilt hast oder Deine Aufteilung aus einem anderen Grund nicht korrekt ist.

Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.

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Vorabinformation: Bundeszentralamt für Steuern gibt keine Auskunft

Um Informationen zu erteilten Freistellungsaufträgen zu erhalten, musst Du Dich immer direkt an die entsprechenden Kreditinstitute wenden!

Das bedeutet, bei Fragen rund um die Erteilung von Freistellungsaufträgen musst Du in Kontakt mit Banken und Brokern treten.

Es gibt zwar eine zentrale Stelle – das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – dieses sammelt aber nicht die für Dich relevanten Informationen und gibt die gesammelten Informationen auch nicht an Dich heraus.

Bis 1999 teilten die Finanzinstitute wie Banken dem BZSt die Höhe der von ihren Kunden erteilten Freistellungsaufträge mit. Also unabhängig von den tatsächlich freigestellten Erträgen. Das ist aber nicht mehr so!

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhält mittlerweile nur noch Meldungen zu tatsächlich freigestellten Kapitalerträgen, nicht jedoch über die erteilten Freistellungsaufträge!

Das bedeutet: Dass Du zum Beispiel 400 € an Kapitalerträgen erhalten hast und diese nicht versteuert wurden, weil Deine Bank diese freigestellt hat: Das weiß das BZST!

Dass Dein erteilter Freistellungsauftrag bei dieser Bank aber 600 € beträgt: Das weiß das BZST nicht!

Offizielle Aussage des Bundeszentralamt für Steuern:

„Kreditinstitute und andere Unternehmen, die zum Steuerabzug der Kapitalertragsteuer verpflichtet sind, melden dem Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge. So soll die missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuervorteilen oder Sozialleistungen aufgedeckt und verhindert werden.



Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.“

Aussage zum Kontrollverfahren für Freistellungsaufträge (FSAK)

… und somit ist es auch nicht möglich, dass Dir das Bundeszentralamt für Steuern eine Auskunft darüber gibt, welche Freistellungsaufträge Du in welcher Höhe vergeben hast. Denn dort wissen sie das einfach nicht.

Im Folgenden zeige ich Dir, wie Du Informationen über „verlorene Freistellungsaufträge“ oder „vergessene Freistellungsaufträge“ beschaffen kannst.

Ich zeige Dir also, wie Du alte Freistellungsaufträge finden und einsehen kannst.

Einerseits direkt im Online Banking und andererseits über die Nachfrage bei Deiner Bank.


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Freistellungsauftrag einsehen: Online Banking

Ich möchte Dir in diesem Abschnitt anhand zweier Beispiele zeigen, wie Du im Online Banking Deine erteilten Freistellungsaufträge einsehen kannst.

… dort siehst Du sogar, wie viel davon Du bereits verbraucht hast.

Freistellungsauftrag einsehen bei der Sparkasse:

Wenn Du Dich bei der Sparkasse ins Online Banking einloggst und auf den Reiter „Online Banking“ gehst, erhältst Du mehrere Auswahlmöglichkeiten.

Klicke hierbei auf „Service“ und anschließend auf „Freistellungsauftrag“ wie im folgenden Screenshot ersichtlich.

Online Banking Freistellungsauftrag einsehen bei der Sparkasse
Online Banking Freistellungsauftrag einsehen bei der Sparkasse

Über „Freistellungsauftrag“ kommst Du zu folgender Übersicht:

Übersicht Freistellungsauftrag bei der Sparkasse
Übersicht Freistellungsauftrag bei der Sparkasse

… damit siehst Du, dass bei der Sparkasse 100 € Freistellungsauftrag eingetragen sind.

In dieser Ansicht erhalte ich also Auskunft darüber a) wie hoch der beantragte Freistellungsauftrag ist und b) wie viel davon bereits verbraucht ist.

Freistellungsauftrag einsehen bei der ING DiBa:

Bei der ING DiBa ist die Vorgehensweise sehr ähnlich. Logge Dich auch hier im Online Banking ein und klicke auf „Einstellungen“.

Dann wirst Du zu einer Übersicht über verschiedene Einstellungen geleitet, unter der auch ein Feld mit „Steuern“ erscheinen sollte. Dort siehst Du die im Screenshot dargestellte Information.

Übersicht Freistellungsauftrag bei der ING DiBa
Übersicht Freistellungsauftrag bei der ING DiBa

In dieser Ansicht erhalte ich also ebenfalls Auskunft darüber a) wie hoch der beantragte Freistellungsauftrag ist und b) wie viel davon bereits verbraucht ist.

Im nächsten Abschnitt zeige ich Dir, was Du tun musst, wenn Du kein Online Banking hast, Deine Bank / Broker kein Online Banking anbietet oder diese Information dort nicht einsehbar ist.

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Ich empfehle vor allem:

Freistellungsauftrag einsehen: Nachfrage bei Banken und Brokern

Um eine Auskunft zu erhalten, kannst Du Dich auch direkt an Deine Bank oder Deinen Broker wenden. So zum Beispiel per E-Mail über Telefon.

Per Mail kannst Du gerne mein Musterschreiben für Freistellungsaufträge nutzen.

Musterschreiben für Auskünfte zu Freistellungsaufträgen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Kunde bei Ihnen und hätte gerne Informationen darüber, ob und in welcher Höhe ich einen Freistellungsauftrag bei Ihnen eingereicht habe.

Danke und viele Grüße
Vorname Nachname
Ggfs. Kontonummer oder andere Kennung

Auch über einen kurzen Anruf kann eine solche Auskunft erfolgen.

Auskünfte und Ergebnisse

Nach ein paar Anstrengungen (Mails, Telefonate, Online Banking) solltest Du alle Informationen gesammelt haben.

Je nachdem, wie viele Freistellungsaufträge Du erteilt hast, können Deine Ergebnisse folgendermaßen aussehen.

a) Richtige Aufteilung bei Freistellungsaufträgen:

BankErteilter Freistellungsauftrag
Bank 1300 €
Bank 2700 €
Summe1.000 €

In diesem Beispiel passt alles. Denn Du überschreitest in Summe nicht den Freibetrag von 1.000 € pro Person.

b) Falsche Aufteilung bei Freistellungsaufträgen:

BankErteilter Freistellungsauftrag
Bank 1500 €
Bank 2700 €
Summe1.200 €

Hier passt es leider nicht, da das eigentliche Limit von 1.000 € pro Person überschritten wird.

… aber auch eine falsche Aufteilung ist nicht unbedingt ein Problem und kann sogar beibehalten werden!

Das zeige ich Dir im Folgenden Abschnitt.


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Zu viele Freistellungsaufträge erteilt? Nicht immer ein Problem.

Häufig ist es gar kein Problem, wenn Du zu viele Freistellungsaufträge erteilt hast!

Wir nehmen an, dass Du zwei Banken jeweils einen Freistellungsauftrag über die vollen 1.000 € Freibetrag gestellt hast. Jede Bank wird also keine Steuer von Kapitalerträgen bis 1.000 € abziehen.

Beispiel 1: Kapitalerträge über Freibetrag

  • Bank 1: 800 € Kapitalerträge sind eingegangen und wurden freigestellt.
  • Bank 2: 500 € Kapitalerträge sind eingegangen und wurden freigestellt.
  • In Summe: 1.300 €

Das Bundeszentralamt für Steuer erhält die Info, dass im entsprechenden Jahr 1.300 € freigestellt worden sind – und dementsprechend keine Steuern gezahlt wurden. Dann weiß das Bundeszentralamt für Steuern, dass da etwas nicht stimmt.

In diesem Fall bist Du dazu verpflichtet, die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben. Außerdem musst Du die nicht gezahlt Steuer nachträglich abführen.

Lies dazu meine Artikel „Sind Kapitalerträge in der Steuererklärung verpflichtend anzugeben?“ und „So gibst Du Kapitalerträge in der Steuererklärung an

Beispiel 2: Kapitalerträge unter Freibetrag

  • Bank 1: 200 € Kapitalerträge sind eingegangen und wurden freigestellt.
  • Bank 2: 150 € Kapitalerträge sind eingegangen und wurden freigestellt.
  • In Summe: 350 €

Gar kein Problem. Denn Du hast den Freibetrag dadurch nicht überschritten.

Du hast zwar zu hohe Freistellungsaufträge erteilt, aber nicht tatsächlich Steuern unterschlagen.

Wichtig: Das Bundeszentralamt für Steuern schaut sich nicht an, wie hoch die erteilten Freistellungsaufträge sind. Sondern vielmehr, wie viele Kapitalerträge von den Banken freigestellt wurden und ob diese den Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person überschreiten.

Wenn Du noch mehr Informationen zur Verteilung der Freistellungsaufträge benötigst, dann empfehle ich Dir die beiden folgenden Artikel von mir:

Fazit: Überblick verloren beim Freistellungsauftrag? Kein Problem

Auskunft über Freistellungsaufträge zu erhalten ist einfacher als je zuvor – vor allem dann, wenn Du im Online Banking darauf zugreifen kannst.

Eine allgemeine Übersicht über alle Freistellungsaufträge gibt es leider nicht. Das ist einfach deshalb so, weil es keine zentrale Anlaufstelle gibt, die alle Freistellungsaufträge sammelt.

Die Höhe der erteilten Freistellungsaufträge kennen nur die Banken selbst, bei denen Du die Freistellungsaufträge eingerichtet hast.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) dagegen hat nur Information darüber, wie hoch die tatsächliche Ausschöpfung war: Das bedeutet, wie viel die Banken tatsächlich freigestellt haben. Aber nicht, wie viel Du jeweils beantragt hast.

Der einzige, der die tatsächliche Höhe aller erteilten Freistellungsaufträge kennen kann, bist daher Du!

Dein Depotstudent Dominik

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