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Du hast zu hohe Freistellungsaufträge erteilt? Die Summe der Freistellungsaufträge liegt also über den 801 € des Sparerpauschbetrags bzw. seit dem 01.01.2023 über 1.000 €?
Dann möchte ich Dir in diesem Artikel zeigen, was Du tun solltest.
Dabei kommt es darauf an, ob Du:
- Zu hohe Freistellungsaufträge erteilt hast, aber Deine Kapitalerträge in Summe unter 801 € (bzw. 1.000 € seit 2023) sind.
- Oder ob Du zu hohe Freistellungsaufträge erteilt hast und Deine Kapitalerträge in Summe über 801 € (bzw. 1.000 € seit 2023) sind.
Denn während beim ersten Fall so ziemlich genau „nichts“ passiert, musst Du beim zweiten Fall aktiv werden. Sonst könntest Du Dich der Steuerhinterziehung schuldig machen.
Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.
Inhalt
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Freistellungsauftrag überzogen, aber Kapitalerträge unter 801 €
Dieser Fall ist dann relevant, wenn Du im entsprechenden Jahr bereits Kapitalerträge erhalten hast und die Bank davon keine Steuern abgeführt hat. Diese übersteigen aber nicht den Freibetrag / Sparerpauschbetrag.
Es könnte zum Beispiel so aussehen:
Bank | Erteilter Freistellungsauftrag | Freigestellter Betrag |
Bank 1 | 500 € | 200 € |
Bank 2 | 701 € | 300 € |
Summe | 1.201 € | 500 € |
In diesem Beispiel hast Du:
- Insgesamt einen zu hohen Freistellungsauftrag erteilt.
- Aber es wurden nicht tatsächlich zu hohe Beiträge freigestellt.
Der Betrag Deiner Kapitalerträge liegt unter dem Freibetrag / Sparerpauschbetrag von 801 €.
Dadurch musst Du keine Steuern nachzahlen!
In diesem Beispiel musst Du also nicht aktiv werden. Einzig die erteilten Freistellungsaufträge könntest Du auf insgesamt 801 € anpassen.
Aber das ist keine Pflicht! Denn das Bundeszentralamt für Steuern interessiert sich nicht dafür, wie hoch Deine Freistellungsaufträge sind, sondern nur dafür, wie hoch Deine tatsächlich freigestellten Kapitalerträge sind.
Freistellungsauftrag überzogen, aber Kapitalerträge über 801 €
Dieser Fall ist dann relevant, wenn Du im entsprechenden Jahr bereits Kapitalerträge erhalten hast und die Bank davon keine Steuern abgeführt hat. Und diese Kapitalerträge übersteigen den Freibetrag / Sparerpauschbetrag!
Es könnte zum Beispiel so aussehen:
Bank | Erteilter Freistellungsauftrag | Freigestellter Betrag |
Bank 1 | 500 € | 400 € |
Bank 2 | 701 € | 600 € |
Summe | 1.201 € | 1.000 € |
In diesem Beispiel hast Du:
- Insgesamt einen zu hohen Freistellungsauftrag erteilt.
- Und es wurden tatsächlich zu hohe Beträge freigestellt.
Der Betrag Deiner Kapitalerträge liegt über dem Freibetrag / Sparerpauschbetrag von 801 €.
Dadurch musst Du Steuern nachzahlen!
Wenn das bei Dir der Fall ist, solltest Du unbedingt die folgenden Beiträge lesen:
- Steuererklärung bei Kapitalerträgen: Wann sie notwendig, sinnvoll oder nutzlos ist
- Anleitung: Kapitalerträge in Steuererklärung angeben
… sonst könntest Du bewusst oder unbewusst Steuern hinterziehen.
Deine überhöhten Freistellungsaufträge musst Du übrigens nicht unbedingt auf die Summe von 801 € heruntersetzen. Das ist wie oben bereits erwähnt nicht verpflichtend!
Für die Zukunft könnte es für Dich aber natürlich angenehmer sein, wenn Du in Summe auf 801 € kommst. Dann ist es gar nicht möglich, dass Du Deine Freistellungsaufträge unbeabsichtigt überziehst.
… und sonst so?
Wenn Du wissen möchtest, was allgemein zu tun ist, wenn Freistellungsaufträge falsch verteilt wurden, dann lies den folgenden Artikel:
Freistellungsauftrag falsch verteilt: Das musst Du tun
Wie Du Freistellungsaufträge einsehen kannst, liest Du hier:
Freistellungsaufträge einsehen: Anleitung, wenn der Überblick verloren ist
Dein Depotstudent Dominik
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