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Freistellungsauftrag überzogen: Das musst Du tun bei zu hoher Verteilung

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Depotstudent Dominik
4.5
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Du hast zu hohe Freistellungsaufträge erteilt? Die Summe Deiner vergebenen Freistellungsaufträge liegt also über den 1.000 € Sparerpauschbetrag, welche seit dem 01.01.2023 für Kapitalerträge gelten? Vor 2023 waren es noch 801 € Freibetrag pro Person.

Dann möchte ich Dir in diesem Artikel zeigen, was Du tun solltest.

Dabei kommt es darauf an, ob Du:

  • Zu hohe Freistellungsaufträge erteilt hast, aber Deine Kapitalerträge in Summe unter 1.000 € (bzw. 801 € vor 2023) sind.
  • Oder ob Du zu hohe Freistellungsaufträge erteilt hast und Deine Kapitalerträge in Summe über 1.000 € (bzw. 801 € vor 2023) sind.

Denn während beim ersten Fall so ziemlich genau „nichts“ passiert, musst Du beim zweiten Fall aktiv werden. Sonst könntest Du Dich der Steuerhinterziehung schuldig machen.

Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.

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Freistellungsauftrag überzogen, aber Kapitalerträge unter 1.000 €

Dieser Fall ist dann relevant, wenn Du im entsprechenden Jahr bereits Kapitalerträge erhalten hast und die Bank davon keine Steuern abgeführt hat. Diese übersteigen aber nicht den Freibetrag / Sparerpauschbetrag.

Es könnte zum Beispiel so aussehen:

BankErteilter FreistellungsauftragFreigestellter Betrag
Bank 1500 €200 €
Bank 2701 €300 €
Summe1.201 €500 €

In diesem Beispiel hast Du:

  • Insgesamt einen zu hohen Freistellungsauftrag erteilt.
  • Aber es wurden nicht tatsächlich zu hohe Beiträge freigestellt.

Der Betrag Deiner Kapitalerträge liegt unter dem Freibetrag / Sparerpauschbetrag von 1.000 €.

Dadurch musst Du keine Steuern nachzahlen!

In diesem Beispiel musst Du also nicht aktiv werden. Einzig die erteilten Freistellungsaufträge könntest Du auf insgesamt 1.000 € anpassen.

Aber das ist keine Pflicht! Denn das Bundeszentralamt für Steuern interessiert sich nicht dafür, wie hoch Deine Freistellungsaufträge sind, sondern nur dafür, wie hoch Deine tatsächlich freigestellten Kapitalerträge sind.

Freistellungsauftrag überzogen, aber Kapitalerträge über 1.000 €

Dieser Fall ist dann relevant, wenn Du im entsprechenden Jahr bereits Kapitalerträge erhalten hast und die Bank davon keine Steuern abgeführt hat. Und diese Kapitalerträge übersteigen den Freibetrag / Sparerpauschbetrag!

Es könnte zum Beispiel so aussehen:

BankErteilter FreistellungsauftragFreigestellter Betrag
Bank 1500 €450 €
Bank 2701 €650 €
Summe1.201 €1.100 €

In diesem Beispiel hast Du:

  • Insgesamt einen zu hohen Freistellungsauftrag erteilt.
  • Und es wurden tatsächlich zu hohe Beträge freigestellt.

Der Betrag Deiner Kapitalerträge liegt über dem Freibetrag / Sparerpauschbetrag von 1.000 €.

Dadurch musst Du Steuern nachzahlen!

Wenn das bei Dir der Fall ist, solltest Du unbedingt die folgenden Beiträge lesen:

… sonst könntest Du bewusst oder unbewusst Steuern hinterziehen.

Deine überhöhten Freistellungsaufträge musst Du übrigens nicht unbedingt auf die Summe von 1.000 € heruntersetzen. Das ist wie oben bereits erwähnt nicht verpflichtend!

Für die Zukunft könnte es für Dich aber natürlich angenehmer sein, wenn Du in Summe auf 1.000 € kommst. Dann ist es gar nicht möglich, dass Du Deine Freistellungsaufträge unbeabsichtigt überziehst.

… und sonst so?

Wenn Du wissen möchtest, was allgemein zu tun ist, wenn Freistellungsaufträge falsch verteilt wurden, dann lies den folgenden Artikel:

Freistellungsauftrag falsch verteilt: Das musst Du tun

Wie Du Freistellungsaufträge einsehen kannst, liest Du hier:

Freistellungsaufträge einsehen: Anleitung, wenn der Überblick verloren ist

Falsch verteilte Freistellungsaufträge werden über die Steuererklärung ausgeglichen

Falls Du entweder:

  • a) zu viele Steuern gezahlt hast, weil Du Deine Freistellungsaufträge ungünstig verteilt hast.
  • oder b) zu wenige Steuern gezahlt hast, weil Du zu hohe Freistellungsaufträge verteilt hast.

… dann werden beide Fälle über die Steuererklärung „gerade gezogen“. Denn dort gibt man an, wie viele Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, …) man vereinnahmt hat und wie viele Steuern gezahlt worden sind.

Hast Du bisher zu viele Steuern gezahlt, werden diese erstattet. Hast Du zu wenige Steuern gezahlt, gibt es eine Nachzahlung.

Also: Auch wenn die Freistellungsaufträge falsch verteilt waren, wird das alles über die Steuererklärung ausgeglichen!

Dein Depotstudent Dominik

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