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Bei Kontopfändung Gehalt auf anderes Konto? So geht’s!

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Depotstudent Dominik
3.9
(8)

Bei einer drohenden Kontopfändung oder wenn die Kontopfändung bereits eingeleitet worden ist, stellen sich Betroffene häufig folgende Fragen:

Darf bei Kontopfändung das Gehalt auf ein anderes Konto überwiesen werden oder übertragen werden? Und wie lässt sich das in der Praxis am besten umsetzen?

Denn bei einer Kontopfändung gibt es bei der Zahlung von Gehalt oder Lohn folgende Möglichkeiten:

  • Ein anderes Konto beim Arbeitgeber angeben: Damit Gehalt oder Lohn direkt auf ein nicht gepfändetes Konto überwiesen werden.
  • Oder das auf dem gepfändeten Konto eingegangene Gehalt selbst auf ein anderes Konto übertragen.

Dabei könnte man entweder ein zweites Konto auf den eigenen Namen verwenden oder das Konto einer anderen Person (z.B. von Familie oder Freunden) benutzen.

Was einigen Berichten und Einschätzungen von Rechtsanwälten nach dabei besonders wichtig ist:

  • Zur Erlangung von Flexibilität und gewisser Freiheiten ist es grundsätzlich unkritisch, bei Kontopfändung das Gehalt auf ein anderes Konto überweisen zu lassen, wenn das Konto einem selbst gehört.
  • Dabei darf laut diesen Berichten jedoch keine Vereitelung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen.
  • Das Gehalt sollte dabei lieber auf ein eigenes Zweitkonto (auf den eigenen Namen) überwiesen werden als auf das Konto einer anderen Person. Das minimiert strafrechtliche Risiken.
  • Außerdem ist ein schufafreies Konto empfehlenswert, da ein Konto ohne Schufa die Chance minimiert, dass die Gläubiger vom neuen Konto erfahren.

Wer diese Tipps befolgt, ist laut der Einschätzung einiger Rechtsanwälte auf der sicheren Seite und macht es so, wie viele Betroffene tatsächlich vorgehen.

Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt und gebe hier die Einschätzung von Rechtsanwälten auf Blogs, Websites, Foren und Kommentaren wieder.

>>> Meine Empfehlung für ein zusätzliches Konto bei Kontopfändung: Schufafreies Konto eröffnen bei dieser innovativen Bank*
– Passendes Konto, um Gelder zu verschieben und Freibetrag für das P-Konto nicht zu überschreiten.
– Auch als neues Gehaltskonto geeignet oder falls das bisherige Gehalt dorthin verschoben werden soll.
– Sicherheit und Spielraum durch ein zusätzliches Konto erlangen.
– Bei diesem Konto gibt es weder Schufa-Abfrage noch Schufa-Eintrag.
– Der Anbieter kommuniziert und kooperiert nicht mit der Schufa.
– Es gibt also keinerlei Datenaustausch mit der Schufa.
– Optimal, falls bereits Probleme mit der Schufa (und Pfändung) bestehen.
– Das funktioniert trotz Pfändung eines bestehenden Kontos.
>>> Diese Bank >> ist dabei meine Top-Empfehlung!
– In 5 Minuten online abschließbar und sofort benutzbar.
– Vollständig kostenloses Konto.
– Keine SCHUFA-Abfrage und kein SCHUFA-Eintrag.
– 100 % Annahmequote: Auch mit sehr schlechter Schufa lässt sich dort problemlos ein Konto eröffnen.
– Kein Postident oder sonstige Bürokratie.

Gehalt auf anderes Konto bei Kontopfändung: Was erlaubt ist

Im Kommentarbereich eines Juristen-Forums wurde folgende Frage diskutiert:

Ist es strafbar, wenn man ein neues, zusätzliches Konto eröffnet, das Gehalt auf das neue Konto auszahlen lässt und den pfändbaren Betrag auf das P-Konto überweist?

Die Antwort eines Juristen darauf lautete eindeutig: „Das genannte Vorgehen ist nicht strafbar“.

Bei dieser Vorgehensweise vereitelt man nicht die Zwangsvollstreckung und schafft lediglich einen für sich vorteilhaften Zahlungsstrom: Damit sei das Vorgehens nicht strafbar.

Wichtig sei dabei nur, dass man das Konto bei einer neuen Bankengruppe eröffnet. Also nicht beispielsweise ein weiteres Sparkassen-Konto, wenn man bereits bei der Sparkasse ein Konto führt. Ansonsten würde das Konto ebenfalls direkt gepfändet werden.

Besonders zu empfehlen scheint sich hier ein schufafreies Konto, da dieses Konto der Schufa unbekannt bleibt und eine Pfändung des neuen Kontos sehr unwahrscheinlich ist.

Mögliche Straftat: Vereitelung der Zwangsvollstreckung nach § 283 StGB und § 288 StGB

Bei diesem Tatbestand handelt es sich um einen Fall, der in der Praxis laut einigen Berichten nur sehr selten zur Anzeige gebracht wird und bei welchem eine Verurteilung sehr unwahrscheinlich ist.

Trotzdem gibt es beim Thema „Bei Kontopfändung Gehalt auf anderes Konto“ ein gewisses Risiko, dass dieser Tatbestand erfüllt wird. Und zwar dann, wenn man versucht, das Gehalt an der Pfändung „vorbeizuschleusen“ und dauerhaft zu verstecken.

Das ist in der Praxis jedoch meist nur dann der Fall, wenn man die Schuldentilgung vollständig umgehen möchte und das einzige Ziel ist, das Geld zu verstecken.

Wer zum Beispiel ein neues Konto eröffnet, kann darauf sein Gehalt auszahlen lassen und einen bestimmten Betrag auf das gepfändete Konto übertragen. Dieses Geld auf dem P-Konto wird dann zur Tilgung der Schulden verwendet.

Wer also weiterhin einen Anteil an seinen Schulden tilgt, kommt kaum in die Gefahr einer „Vereitelung“.

Der Einschätzung einiger Rechtsanwälte nach begeht man durch diese Vorgehensweise mit dem Zweitkonto keine Straftat im Sinne von § 283 StGB und § 288 StGB.

Wichtig: Gehalt nicht auf das Konto eines Dritten umleiten

Wer die Problematik „Bei Kontopfändung Gehalt auf anderes Konto“ damit lösen möchte, dass das Gehalt auf das Konto eines Dritten umgeleitet wird, der sollte dieses Szenario einmal durchspielen.

Denn es besteht die große Gefahr, dass das Konto des Dritten gepfändet wird und sich dieser der Beihilfe schuldig macht!

Eine Kontopfändung des Dritten kann nur dann vollzogen werden, wenn der Gläubiger von diesem Konto erfährt: Das kann je nach Fall recht wahrscheinlich sein.

Von dieser Vorgehensweise scheint jedoch häufig abzuraten zu sein, da Dritte hier möglicherweise die Leidtragenden sind und auch die Gefahr für eigene Straftraten nicht unterschätzt werden sollte.

Denn dabei besteht tendenziell eher die Gefahr, dass die Vereitelung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme erreicht wird als wenn man selbst ein schufafreies Zweitkonto führt. Wenn lediglich bestimmte Zahlungen auf eigenen Konten umgeleitet werden, ist die Gefahr für diesen Tatbestand wesentlich geringer.

Als Fazit lässt sich daher festhalten: Wer bei Kontopfändung das Gehalt auf ein anderes Konto zahlen möchte, der sollte selbst ein neues und schufafreies Konto für diesen Zweck eröffnen.

Das minimiert das Risiko, dass man etwas Unerlaubtes tut und scheint in der Praxis ein häufig gewählter und gut funktionierender Weg zu sein.

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– Passendes Konto, um Gelder zu verschieben und Freibetrag für das P-Konto nicht zu überschreiten.
– Auch als neues Gehaltskonto geeignet oder falls das bisherige Gehalt dorthin verschoben werden soll.
– Sicherheit und Spielraum durch ein zusätzliches Konto erlangen.
– Bei diesem Konto gibt es weder Schufa-Abfrage noch Schufa-Eintrag.
– Der Anbieter kommuniziert und kooperiert nicht mit der Schufa.
– Es gibt also keinerlei Datenaustausch mit der Schufa.
– Optimal, falls bereits Probleme mit der Schufa (und Pfändung) bestehen.
– Das funktioniert trotz Pfändung eines bestehenden Kontos.
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– In 5 Minuten online abschließbar und sofort benutzbar.
– Vollständig kostenloses Konto.
– Keine SCHUFA-Abfrage und kein SCHUFA-Eintrag.
– 100 % Annahmequote: Auch mit sehr schlechter Schufa lässt sich dort problemlos ein Konto eröffnen.
– Kein Postident oder sonstige Bürokratie.

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