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Das passiert, wenn eine Aktie auf null fällt

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Depotstudent Dominik
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Kann eine Aktie auf null fallen? Ja, das kann sie. Der „Aktienkurs 0“ ist zwar ein sehr unwahrscheinliches Ereignis, aber es ist grundsätzlich möglich und in der Vergangenheit bei einzelnen Aktien vorgekommen.

Ist Dir das schon einmal passiert? Du machst einen Depotcheck und fällst fast von Deinem gemütlichen Stuhl: Da hat eine Position tatsächlich einen Aktienkurs von null? Klar, Du reibst Dir erst einmal die Augen, vielleicht hast Du Dich ja getäuscht.

Aber es bleibt dabei: Da steht die Aktie mit einem Wert von 0. Wie kann das sein? Du hast gar nichts mitgekriegt, keine schlechten Nachrichten und kein allgemeines Börsenbeben. Bevor Du hektisch anfängst zu recherchieren: Ein Aktienkurs von null ist zwar selten, aber nicht ganz so ungewöhnlich wie Du vielleicht denkst.

Wenn der Akteinkurs auf null ist, gibt es zwei Möglichkeiten: a) Die Aktie bleibt weiterhin handelbar oder b) sie wird „delisted„.

Beispiele für Delisting (ohne Aktienkurs 0):

  • 15. November 2014: Biolitec AG (WKN A1JXLS)
  • 30. Dezember 2014: AGO AG Energie + Anlagen (WKN A12UK4)
  • 30. September 2015: IMW Immobilien SE (WKN A0BVWY)
  • 6. April 2020: Axel Springer SE (WKN I550135)
  • Aber was steckt dahinter?
  • Welche Konsequenzen hast Du als Aktionär?

Und wie sieht das Delisting an einem konkreten Beispiel aus? Das schauen wir uns als erstes mal genauer an!


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I. Delisting – was ist das?

Delisting bezeichnet den Widerruf der Zulassung von Aktien zum Handel im gesetzlich regulierten Markt. Klingt kompliziert, heißt im Grunde aber nur, dass eine Aktie nicht mehr börsennotiert ist – sie wurde vom Markt genommen.

In Deinem Depot – das ja die Börsenkurse anzeigt – wird diese Aktie mit einem Wert von null angezeigt. Sie wird nicht mehr gehandelt. Es gibt kein Angebot und keine Nachfrage – und damit keinen Preis: Die Aktie fällt auf null.

Nicht zu verwechseln ist das Delisting mit dem Downlisting. Dabei wird die Aktie nicht ganz vom (Börsen)Markt genommen, sondern künftig im weniger geregelten Freiverkehr der Börse notiert.

Hier ein historisches Beispiel für einen sinkenden Aktienkurs mit anschließendem Delisting:

In der Wirtschaftswoche hieß es zum Unternehmen AGO AG:

„Angekündigt hat das Unternehmen sein Delisting am 17. April 2014, am 30. Dezember 2014 wird sich die AGO AG von der Börse zurückziehen.“

Hier der Chart der AGO-Aktie von boerse.de:

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Nach Bekanntgabe des Delistings im April 2014 ist der Aktienkurs weiter stark abgefallen. Kurz vor dem Delisting ist der Kurs etwas angestiegen.

Jetzt fragst Du Dich vielleicht: Warum steigt der Kurs vor dem Delisting wieder an?

Das liegt daran, dass das Unternehmen die Aktien beim Delisting zurückkauft – das heißt: Die Anleger verkaufen die Aktien wieder an das Unternehmen zurück zu einem festgelegten Preis. Und wenn das Unternehmen beispielsweise verkündet, dass es pro Aktie 1 € zahlt, dann wird sich der Preis an der Börse etwa bei 1 € stabilisieren.

Schauen wir uns gleich einmal an, aus welchen Gründen Unternehmen ihre Aktie von der Börse nehmen. Davor aber noch ein kleiner Tipp:

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Warum nehmen Unternehmen ihre Aktie von der Börse?

Zunächst einmal: Mit dem Delisting erklärt ein Unternehmen seinen vollständigen Rückzug von der Börse. Das ist eine schwerwiegende Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen auch für die Aktionäre. Der ganze Prozess muss einem gesetzlich geregelten Ablauf folgen. Welches Unternehmen nimmt ohne Grund einen Aktienkurs von 0 in Kauf!

  1. Das Unternehmen ist insolvent
    Bei einer Insolvenz ist klar: die Aktie fällt auf null. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig und kann seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen. Für Dich als Aktionär ist das der worst case – da ist in vielen Fällen nichts mehr zu holen.

    Dein Geld kannst Du (wahrscheinlich) abschreiben. Denn: Als Aktionär bist Du Miteigentümer des (insolventen) Unternehmens. Du gehörst nicht zu den Gläubigern und hast damit keinerlei Anspruch auf eine Quote aus der Insolvenzmasse.

  2. Kosten der Börsennotierung
    Sich an der Börse zu präsentieren hat seinen Preis: Abgesehen von den beträchtlichen Börseneinführungskosten muss ein Unternehmen Geschäftsberichte und Zwischenberichte erstellen und den Aktionären zukommen lassen.

    Abteilungen für Öffentlichkeitsarbeit und Aktionärsbetreuung werden in aller Regel eingerichtet. Und es muss eine jährliche Hauptversammlung organisiert und durchgeführt werden. Das alle kostet Zeit und Geld und für manche Unternehmen scheint sich das nicht zu lohnen.

  3. Offenlegungspflichten
    Börsennotierte Aktiengesellschaften unterliegen einer umfangreichen Publizitätspflicht: Jahresabschluss, Jahresfinanzbericht, Quartalsberichte, Beteiligungsverhältnisse, Offenlegung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat …

    Die Liste ist richtig lang. Manche Unternehmen scheuen dieses Licht der Öffentlichkeit – vielleicht auch, weil sich die eine oder andere Unternehmensstrategie dann schneller und einfacher umsetzen lässt.
  4. Übernahmen und andere Gründe
    Unternehmensübernamen oder auch die Umbenennung in eine andere Rechtsform (zum Beispiel GmbH), eine komplette Privatisierung oder auch eine Squeeze-Out (zwangsweiser Ausschluss von Minderheitsaktionären durch den Hauptaktionär) haben meist eine Delisting zur Folge. Sind solche Strukturmaßnahmen – wie zum Beispiel eine Verschmelzung – die Ursache für den Rückzug von der Börse, spricht man von einem kalten Delisting.

    Und natürlich kann die Börsenaufsicht die Börsenzulassung widerrufen, wenn das Unternehmen seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei der US Technologiebörse NASDAQ gilt übrigens diese strenge Regel: notiert eine Aktie dreißig Tage ununterbrochen niedriger als ein US Dollar, droht das Delisting!

    Interessant: Aktuell sind Hedgefonds, deren Kassen prall gefüllt sind, auf der Suche nach unterbewerteten Unternehmen, um sie sozusagen zu „schlucken“. Betroffene Unternehmen wehren sich schon mal dagegen und versuchen gelegentlich diesem Ansinnen durch ein Delisting zu entgehen …. Ein Aktienkurs von 0 ist auch für einen Hedgefonds nicht so spannend.

II. Wie läuft ein Delisting ab?

Bis 2013 wurde für ein Delisting ein Beschluss der Hauptversammlung und ein Abfindungsangebot benötigt. Mit der sogenannten „Frosta“-Entscheidung des Bundesgerichtshofes war für das Delisting nur noch ein Beschluss des Vorstandes erforderlich, ein Abfindungsangebot konnte komplett entfallen.

Im November 2015 wurde die Gesetzeslage wegen massiver Aktionärsbeschwerden dahingehend korrigiert, dass zwar der Vorstandsbeschluss weiterhin ausreichend ist. Aber: es muss ein weitgehend klar definiertes Abfindungsangebot (Pflichtangebot) an die Aktionäre gemacht werden und die Delisting-Absicht muss rechtzeitig öffentlich gemacht werden.

Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass Aktionäre nicht überrascht werden und plötzlich eine Aktie mit einem Wert von 0 im Depot haben. Du als Anleger sollst angemessen Zeit für eine Reaktion (Verkauf der Aktien) haben.

Achtung: Es gibt auch ein partielles Delisting. In diesem Fall wird die Aktie nur an bestimmten Börsenplätzen oder nur im Inland vom Markt genommen. Dort fällt die Aktie auf 0. An allen anderen Börsen kann weiterhin ein regulärer Handel stattfinden.


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Wie sieht ein Rückkaufangebot aus?

Das Angebot des Unternehmens, Deine Aktien zurückzukaufen, muss von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) gebilligt sein. Das Angebot darf an keine Bedingungen geknüpft sein.

Der Preis je Aktie muss sich am durchschnittlichen Börsenkurs in den sechs zurückliegenden Monaten vor dem Delistingantrag orientieren. Das ist doch schon mal eine Ansage, oder? Auf jeden Fall besser, als eine Aktie mit einem Wert von 0 im Depot zu haben!

Beispiel: Das Eisenbahnunternehmen VTG wurde von einem Infrastrukturfonds der US-Investmentbank Morgan Stanley übernommen. Den Aktionären wurde eine Abfindung in Höhe von 53 Euro je Aktie angeboten, bevor der Delisting-Antrag gestellt wurde. Die 53 Euro lagen im Übrigen um sieben Prozent höher als der damals aktuelle Kurs der VTG Aktie.

III. Was bedeutet eine Delisting für Dich als Aktionär?

Am Tag des Delistings: Die Aktie fällt auf 0. Es gibt keinen Börsenkurs mehr. Die Aktie ist nicht mehr handelbar. Aber: Eine Aktie mit einem Wert von null muss nicht wertlos sein (Ausnahme: Insolvenz). Der tatsächliche Wert ist in aller Regel nennenswert höher.

Denn die Aktie ist ja ein Unternehmensanteil und der ist nicht wertlos. Deine Rechte als Aktionär – wie zum Beispiel das Stimmrecht – bleiben ohne Einschränkung bestehen! In dem Zusammenhang ganz wichtig: auch nicht börsennotierte Unternehmen zahlen Dividende!

Und solange Du Aktionär bist, erhältst Du diese auch.Dein Problem ist nur, dass Du eine Aktie mit einem Wert von null auf der Anzeigetafel nicht so ohne weiteres verkaufen kannst. Über die Börse jedenfalls nicht.

Also: welche Möglichkeiten hast Du, um eine Aktie mit einem Wert von 0 bestmöglich zu verkaufen?

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IV. Wer kauft eine Aktie mit einem Wert von null?

Es gibt Unternehmen, die sich auf den Kauf solcher außerbörslicher Aktien spezialisiert haben. Tatsächlich musst Du in den allermeisten Fällen mit einem deutlichen Abschlag zum letzten Aktienkurs rechnen. Ich zeige Dir hier zwei der bekannteren Anbieter.

  • Valora Effekten Handel
    DIE VEH AG ist das älteste und größte Wertpapierhandelshaus für nicht börsennotierte Aktien in Deutschland. Die Homepage bietet ausführliche Informationen über Kurse der gehandelten Papiere: Du kannst einen Newsletter zum Thema abonnieren und es gibt reichlich News aus diesem Markt.
  • Taunus Capital Management GmbH
    Das ist ein Finanzdienstleister, der sich auf den Erwerb von nicht börsennotierten Papieren spezialisiert hat. Die Informationen auf der Homepage sind nicht ganz so üppig.

Es gibt sicher noch mehr solcher Spezialanbieter – immerhin kann sich der Handel mit solchen Papieren durchaus lohnen. Falls Dir tatsächlich ein Aktienkurs von 0 in Deinem Depot angezeigt wird und Du Dich mit einem Delisting auseinandersetzen musst: Hole Dir verschiedene Angebote ein und entscheide dann mit kühlem Kopf!

Warum kaufen solche Händler Papiere mit einem Aktienkurs von null? Sie erwerben diese nicht mehr börsennotierten Aktien in aller Regel sehr günstig mit dem Ziel eines langfristigen Investments.

Auf lange Sicht können dann – bei positiver Unternehmensentwicklung – attraktive Renditen realisiert werden. Oder: im Hintergrund versucht ein Marktteilnehmer die Aktien aufzukaufen, um einen größeren Einfluss auf dieses Unternehmen zu bekommen.

V. Was sagt das Finanzamt zum Delisting?

Kurz und bündig: Deine Aktie fällt auf null und Du verkaufst diese wertlose Aktie, dann kannst Du den Verlust in Deiner Steuererklärung geltend machen.

Wenn Du die Aktie zu einem anderen Kurs als 0 Euro verkaufst, kannst Du das entsprechend gegenrechnen. Also zum Beispiel wenn Du das Rückkauf-Angebot des Unternehmens annimmst.

VI. Was kannst Du tun, damit Dir das nicht passiert?

Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, Deine Aktie nicht mehr börsennotiert ist und einen Aktienkurs von 0 aufweist, dann ist das Wehklagen meist groß. Das hilft Dir aber nicht! Das einzig Richtige ist: informiere Dich, damit es Dich und Dein Depot nicht noch einmal erwischt!

Denn: Nach der Ankündigung eines Delistings passiert was? Fällt die Aktie auf null? Nein, aber es kann schon sein, dass sich der Kurs verschlechtert. Gibt es allerdings Gerüchte über ein sehr gutes Rückkaufangebot, kann der Kurs der Aktie auch schon mal steigen.

  1. Mache einen regelmäßigen Depotcheck.
    Es macht zwar keinen Sinn, Dein Depot täglich mit Argusaugen zu kontrollieren – allein aus psychologischen Gründen nicht. Aber Du solltest schon gelegentlich mal einen „Depotputz“ machen.

    Wo stehen Deine Unternehmen? Ist da irgendetwas im Busch, auf das Du reagieren musst? Diese Depotkontrolle ist um so wichtiger, wenn Du bereits Aktien im Depot hast, die im Freiverkehr notiert sind. Denn der ist deutlich weniger reguliert. Ein Delisting im Freiverkehr erfordert lediglich einen Beschluss des Vorstandes und eine Kündigungserklärung.

    Diese Kündigungserklärung gilt als Insiderinformation und muss veröffentlicht werden. Da kann es schon mal schnell gehen und Deine Aktie fällt auf null, wenn Du nicht aufpasst.
    Aktien von großen Konzernen mit einer langen Historie sind von einem Delisting seltener betroffen. Da wäre die einschlägige Presse auch voll mit Nachrichten. Von einem Delisting sind eher kleinere Unternehmen betroffen, die nicht so im Fokus des öffentlichen Interesses stehen.

  2. Achte auf die Veröffentlichungen zu Deinen Depotwerten
    Information ist zwar nicht alles, aber ohne Information kannst Du manchmal ganz schön ins Schlingern geraten. Delistings von Aktien MÜSSEN per Ad-Hoc-Mitteilung angekündigt und veröffentlicht werden.

    Und zwar rechtzeitig. Dann hast Du als Aktionär die Möglichkeit Deine Aktien noch vor dem Delisting zu verkaufen. Oder das Rückkaufangebot des Unternehmens anzunehmen, bevor der Aktienkurs von null in Deinem Depot erscheint.

Wo bekommst Du nun die Information über geplante Delistings oder auch nur über Gerüchte darüber her? Es gibt mehrere Seiten im Internet, wo Du Dich informieren kannst:

  • DGAP: das steht für „Financial New Direct From The Source“. Du kannst Dir da eine Watchlist mit maximal 50 Unternehmen anlegen. Wann immer es eine Meldung zu diesem Unternehmen gibt, wirst Du informiert. Finde ich eine ganz coole Sache. So entgeht Dir keine wichtige Information zu Deinen Aktien.
  • Börsengeflüster: der Name ist da Programm. Gerüchte, Spekulationen und Insiderwissen – hier wirst Du fündig. Auch alle anderen Finanzportale bieten Dir Möglichkeiten, regelmäßige Informationen über Deine Depotwerte zu erhalten. Und zwar bevor Du befürchten musst: Meine Aktie fällt auf 0!

Was die Veröffentlichung eines geplanten Delistings bewirken kann, zeigt das folgende Beispiel:
Am 7. August 2018 kündigte Elon Musk, CEO der Tesla Inc., an, dass sich das Unternehmen von der Börse zurückziehen wird. Der Aktienwert des Unternehmens belief sich damals auf etwa 420 Mio US-Dollar.

Die Tesla Aktie schoss daraufhin für kurze Zeit steil nach oben, um danach rasant abzustürzen. Der Handel mit der Tesla Aktie am NASDAQ musste ausgesetzt werden. Die Situation war so dramatisch, dass Elon Musk ein paar Tage später das geplante Delisting zurücknahm.

  1. Lote alle Deine Möglichkeiten aus
    Deine Aktie fällt auf 0? Kein wirklicher Grund zum Verzweifeln. Bleib ruhig und checke erst mal die Lage:
  • Handelt es sich um ein geplantes Delisting oder um eine Insolvenz?
  • Gibt oder gab es ein Rückkaufangebot für Deine Aktien?
  • Handelt es sich nur um ein partielles Delisting?
  • Wo könntest Du Deine Aktien noch loswerden?
  • Lohnt es sich die Aktie zu behalten – zum Beispiel wegen Dividendenzahlungen?
    Verfalle auf keinen Fall in Panik! Auch wenn Du mit Verlust aus dieser Nummer rausgehst – der Lerneffekt bringt Dich weiter.

Fazit

Eine Aktie fällt auf 0. Überraschend für Dich? Das darf Dir so nicht wieder passieren! Delistings von Aktien passieren nicht von heute auf morgen. Sie gehören zum Börsenalltag dazu und sie werden angekündigt.

Seit kein Beschluss der Hauptversammlung mehr für ein Delisting erforderlich ist, wird diese Möglichkeit von den Unternehmen vermehrt genutzt. Was heißt das für Dich? Sei aufmerksam und habe die entsprechenden Medienkanäle und Deine Unternehmen im Blick.

Der legendäre Satz von André Kostolany „Kaufen Sie Aktien, nehmen Sie Schlaftabletten. Nach vielen Jahren werden Sie sehen: Sie sind reich“ ist im Zusammenhang mit dem ziemlich aktuellen Thema Delistings mit Achtsamkeit zu genießen

Dein Depotstudent Dominik

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