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DKB Quellensteuer: Erstattung, Abrechnung & Steuererklärung

DKB Website neu 3
Depotstudent Dominik
4.6
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Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine Steuer, die bei Dividenden von ausländischen Aktien fällig wird. Sie nennt sich „Quellensteuer“, da sie „direkt an der Quelle“ einbehalten bzw. abgeführt wird – also bei dem Staat, in welchem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Die Quellensteuer ist je nach Staat unterschiedlich hoch und bewegt sich im Bereich von 0 % bis 35 %.

Ich zeige Dir in diesem Artikel, was Du zur Quellensteuer bei der DKB (Deutsche Kreditbank, https://www.dkb.de/) wissen musst:

  • Doppelbesteuerungsabkommen und Abrechnung der Quellensteuer.
  • Erstattung der Quellensteuer.
  • Angabe der Quellensteuer in der Steuererklärung.

Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.

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– Auch für Schweizer Aktien rechnet der Broker 15 Prozent automatisch an.
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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und vergünstigter Quellensteuersatz

Doppelbesteuerungsabkommen bedeutet, dass eine doppelte Besteuerung vermieden werden soll: Bei einer Dividende soll also nicht sowohl im Land des Unternehmens als auch im Land des Empfängers der Dividende Steuer bezahlt werden – zumindest nicht in voller Höhe.

Aus diesem Grund gibt es je Quellenstaat eine Regelung, welche Erstattung auf die Quellensteuer gilt.

Beispiel zur Quellensteuer

Wenn Du eine Dividende von einem US-Unternehmen erhältst und eigentlich 30 % Quellensteuer abgeführt werden müssen, sind laut Bestimmungen 15 % von der Quellensteuer anrechenbar bzw. abziehbar. Es ist dann nur der daraus resultierende Steuersatz von 15 % als Quellensteuer fällig. Diese verbleibenden 15 % sind voll anrechenbar auf die Abgeltungssteuer.

Tabelle zu Quellensteuersätzen

QuellenstaatSteuersatz
Belgien30 %
Brasilien0 %
China10 %
Frankreich12,8 bis 30 %
Italien26 %
Irland25 %
Japan15 %
Kanada25 %
Polen19 %
Schweden30 %
Schweiz35 %
Südafrika20 %
USA30 %
Vereinigtes Königreich0 %

Wenn Du die aktuellen und vollständigen Informationen zur ausländischen Quellensteuer sowie die Quellensteuersätze einsehen möchtest, gehe auf die offizielle Seite des Bundeszentralamts für Steuern.

Richtige Höhe der Quellensteuer überprüfen

Im Optimalfall rechnet Dein Broker direkt mit der maximalen Erstattung auf den Quellensteuersatz, sodass die Erstattung automatisiert erfolgt.

Häufig ist das aber nicht der Fall, sodass Du als Anleger erst eine Erstattung der Quellensteuer beim Quellenstaat beantragen musst.

Das ist (leider) recht aufwändig, da Dokumente für die einzelnen Staaten ausgefüllt werden müssen. Das Antragsdokument nennt sich dann „Antrag auf Erstattung von Quellensteuer auf Dividenden“.

Dabei muss zum Beispiel Deine Ansässigkeit in Deutschland bestätigt werden.

Außerdem stehen manche Staaten wie Italien in dem Ruf, sich mit der Erstattung der Quellensteuer Jahre Zeit zu lassen.

Verbleibende Quellensteuer auf Abgeltungssteuer anrechnen

Die verbleibende Quellensteuer (nach Erstattung) kann auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden: Das bedeutet, dass die nicht erstattbare Steuer steuerlich geltend gemacht werden kann – das sind häufig 15 % der Dividende.

Diese Position findest Du als „anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer“ in der Jahressteuerbescheinigung.

Die Höhe der nicht verrechneten Quellensteuer wird in der Jahressteuerbescheinigung eindeutig aufgezeigt: Diesen Wert kannst Du daher einfach in die Steuererklärung übertragen.

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… so minimierst Du die Quellensteuer und erhältst auch für die Rückforderung ausbleibender Quellensteuer alle Dokumente kostenlos bereitgestellt.

Das ist alles wichtig rund um die Quellensteuer bei der DKB

Warum die ausländische Quellensteuer bei der DKB so wichtig ist

Wenn du ein Depot bei der DKB nutzt und in internationale Dividendenaktien investierst, wirst du früher oder später feststellen, dass die angekündigte Dividendenzahlung nicht in voller Höhe auf deinem DKB-Verrechnungskonto ankommt. Der Grund dafür liegt häufig nicht in der deutschen Abgeltungsteuer, sondern in der sogenannten ausländischen Quellensteuer, die bereits im Herkunftsland der Aktie einbehalten wird, bevor die Dividende überhaupt bei der DKB eingeht.

Bei Aktien aus Ländern wie den USA, Frankreich, der Schweiz oder Italien wird ein Teil der Dividende direkt vor Ort versteuert. Die DKB erhält in diesen Fällen nur den bereits gekürzten Betrag und führt anschließend die deutsche Kapitalertragsteuer auf die verbleibende Dividende ab. Zwar rechnet die DKB im Rahmen der deutschen Besteuerung einen Teil der im Ausland gezahlten Quellensteuer automatisch auf die Abgeltungsteuer an, dies geschieht jedoch nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze von maximal 15 Prozent.

Für viele Anleger mit einem DKB-Depot entsteht dadurch ein steuerlicher Nachteil. Einige Länder behalten mehr als diese anrechenbaren 15 Prozent ein. Die Differenz wird von der DKB nicht automatisch zurückgefordert und führt somit zu einer zusätzlichen steuerlichen Belastung deiner Dividenden, sofern du nicht selbst aktiv wirst.

Gerade für DKB-Kunden ist dieses Thema besonders relevant, da die Bank keine vollständige Rückforderung ausländischer Quellensteuer übernimmt und Optimierungsmöglichkeiten wie eine Vorabbefreiung nur auf Antrag verfügbar sind. Zudem unterscheiden sich die Abläufe je nach Aktienland, was den Umgang mit der Quellensteuer zusätzlich komplex macht. Wer internationale Dividenden über sein DKB-Depot erhält, sollte daher verstehen, wie die ausländische Quellensteuer konkret behandelt wird und welche Möglichkeiten bestehen, unnötige steuerliche Verluste zu vermeiden.

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Was ist die ausländische Quellensteuer?

Die ausländische Quellensteuer ist eine Steuer, die auf Dividenden direkt im Herkunftsland eines Unternehmens erhoben wird. Wenn du über dein DKB-Depot Aktien eines ausländischen Unternehmens hältst und dieses eine Dividende ausschüttet, wird ein Teil dieser Zahlung bereits im jeweiligen Staat einbehalten, bevor sie überhaupt bei der DKB ankommt. Die DKB erhält in diesem Fall also nicht die Bruttodividende, sondern nur den um die ausländische Steuer reduzierten Betrag.

Diese Form der Besteuerung unterscheidet sich grundlegend von der deutschen Abgeltungsteuer. Während die deutsche Kapitalertragsteuer von der DKB automatisch abgeführt wird, nachdem die Dividende auf deinem Konto verbucht wurde, erfolgt die ausländische Quellenbesteuerung bereits vor der Weiterleitung der Zahlung an deine Depotbank. Die Besteuerung findet somit an der Quelle im Ausland statt.

Damit Anleger nicht doppelt besteuert werden, bestehen zwischen Deutschland und vielen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Diese regeln, in welchem Umfang ausländische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden darf. In der Praxis bedeutet das für dich als DKB-Kunde, dass die Bank bei der Besteuerung deiner Dividende automatisch prüft, wie viel der im Ausland gezahlten Quellensteuer auf deine deutsche Steuerlast angerechnet werden kann.

Allerdings ist diese Anrechnung gesetzlich begrenzt. In den meisten Fällen erkennt das deutsche Steuerrecht maximal 15 Prozent der ausländischen Quellensteuer an. Wird im Herkunftsland der Aktie ein höherer Steuersatz einbehalten, kann die DKB diesen übersteigenden Anteil nicht im Rahmen der Abgeltungsteuer berücksichtigen. Dieser verbleibende Betrag wird somit nicht automatisch ausgeglichen und muss gegebenenfalls durch eine Rückforderung im jeweiligen Ausland selbst geltend gemacht werden.

Wie funktioniert die Quellensteuer bei der DKB?

Wenn du über dein DKB-Depot Dividenden von ausländischen Unternehmen erhältst, läuft die steuerliche Behandlung in mehreren Schritten ab, an denen sowohl das Herkunftsland der Aktie als auch die DKB beteiligt sind. Zunächst wird im jeweiligen Ausland die dort geltende Quellensteuer direkt auf die Dividende einbehalten. Die Zahlung wird anschließend in bereits reduzierter Form an die DKB weitergeleitet und auf deinem Verrechnungskonto gutgeschrieben.

Im nächsten Schritt übernimmt die DKB die Besteuerung nach deutschem Steuerrecht. Dabei wird die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die verbleibende Dividende berechnet. Gleichzeitig prüft die DKB automatisch, in welchem Umfang die bereits im Ausland gezahlte Quellensteuer auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden kann. Diese Anrechnung erfolgt direkt im Rahmen der Abrechnung, sodass du dich in der Regel nicht selbst darum kümmern musst.

Wichtig ist jedoch, dass diese automatische Anrechnung durch die DKB gesetzlich auf maximal 15 Prozent begrenzt ist. Hat das Herkunftsland der Aktie einen höheren Steuersatz einbehalten, kann die DKB den darüber hinausgehenden Anteil nicht berücksichtigen. Dieser Teil der Quellensteuer wird somit nicht automatisch kompensiert und führt zu einer zusätzlichen steuerlichen Belastung deiner Dividenden.

Zudem übernimmt die DKB keine Rückforderung von zu viel gezahlter Quellensteuer im Ausland. Das bedeutet, dass du als Anleger selbst aktiv werden musst, wenn du den nicht anrechenbaren Teil zurückerhalten möchtest. Je nach Land kann dieser Prozess unterschiedlich aufwendig sein und erfordert in der Regel das Ausfüllen entsprechender Formulare sowie eine Bestätigung durch dein zuständiges Finanzamt. Alternativ bietet die DKB für bestimmte Länder eine Vorabbefreiung an, mit der sich der Quellensteuersatz bereits im Vorfeld reduzieren lässt.

Quellensteuersätze nach Ländern bei DKB-Depots

Wie stark sich die ausländische Quellensteuer auf deine Dividenden im DKB-Depot auswirkt, hängt maßgeblich vom Herkunftsland der jeweiligen Aktie ab. Die DKB behandelt ausländische Dividenden grundsätzlich einheitlich im Rahmen der deutschen Besteuerung, allerdings unterscheiden sich die im Ausland einbehaltenen Steuersätze zum Teil erheblich.

Bei US-Aktien wird beispielsweise standardmäßig eine Quellensteuer in Höhe von 30 Prozent erhoben. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA wird dieser Satz für deutsche Anleger jedoch auf 15 Prozent reduziert. In der Regel wird diese Reduzierung bei der DKB automatisch berücksichtigt, sofern die entsprechenden steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die einbehaltenen 15 Prozent können anschließend vollständig auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden, sodass in diesem Fall keine zusätzliche steuerliche Belastung durch die ausländische Quellensteuer entsteht.

Anders stellt sich die Situation bei französischen Aktien dar. Hier liegt der reguläre Quellensteuersatz deutlich über der in Deutschland anrechenbaren Grenze von 15 Prozent. Ohne eine vorherige Reduzierung wird somit ein erheblicher Teil der Dividende im Ausland besteuert, den die DKB im Rahmen der deutschen Steuerabrechnung nicht berücksichtigen kann. Für DKB-Kunden kann dies zu einem spürbaren Renditeverlust führen, wenn keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.

Ein ähnliches Problem besteht bei Schweizer Aktien. Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer in Höhe von 35 Prozent auf Dividendenzahlungen. Auch hier kann die DKB lediglich 15 Prozent auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnen. Der verbleibende Anteil muss gegebenenfalls direkt bei der Schweizer Steuerbehörde zurückgefordert werden, da die DKB diesen Prozess nicht übernimmt.

In Italien beträgt die reguläre Quellensteuer derzeit 26 Prozent. Auch in diesem Fall ist nur ein Teil der Steuer in Deutschland anrechenbar, während der Restbetrag ohne zusätzliche Schritte zu einer effektiven Doppelbesteuerung führen kann. Für bestimmte Länder, darunter Frankreich und Italien, bietet die DKB allerdings die Möglichkeit einer Vorabbefreiung an, mit der sich der Quellensteuersatz bereits vor der Dividendenausschüttung reduzieren lässt.

Für DKB-Anleger ist es daher entscheidend, die jeweiligen Quellensteuersätze der investierten Länder zu kennen, da sich daraus unmittelbar ergibt, ob und in welchem Umfang eine steuerliche Mehrbelastung entsteht.

Vorabbefreiung bei der DKB

Um eine unnötig hohe steuerliche Belastung durch ausländische Quellensteuer zu vermeiden, bietet die DKB für ausgewählte Länder die Möglichkeit einer sogenannten Vorabbefreiung an. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, mit dem sich der im Ausland einbehaltene Quellensteuersatz bereits vor der Dividendenausschüttung auf den im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Satz reduzieren lässt.

Ohne eine solche Vorabbefreiung wird bei bestimmten Ländern wie Frankreich oder Italien zunächst der volle nationale Quellensteuersatz auf die Dividende angewendet. Dieser liegt häufig deutlich über der in Deutschland anrechenbaren Grenze von 15 Prozent. Die DKB kann im Rahmen der deutschen Steuerabrechnung jedoch nur diesen maximal anrechenbaren Anteil berücksichtigen. Der darüber hinausgehende Teil der einbehaltenen Steuer verbleibt zunächst beim ausländischen Fiskus und führt zu einer zusätzlichen steuerlichen Belastung.

Durch die Vorabbefreiung sorgt die DKB dafür, dass im Herkunftsland der Aktie von vornherein ein reduzierter Quellensteuersatz angewendet wird. Voraussetzung dafür ist, dass du als Anleger ein entsprechendes Formular ausfüllst, dieses von deinem zuständigen Finanzamt bestätigen lässt und anschließend bei der DKB einreichst. Die Bank leitet die Unterlagen dann an die zuständigen Stellen weiter, sodass zukünftige Dividendenzahlungen mit einem reduzierten Steuersatz behandelt werden.

Die Vorabbefreiung ist in der Regel zeitlich befristet und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Ob sich dieser Aufwand lohnt, hängt maßgeblich von der Höhe der erwarteten Dividendenzahlungen sowie der geplanten Haltedauer der entsprechenden Aktien im DKB-Depot ab. Insbesondere bei langfristigen Investments in Ländern mit hohem Quellensteuersatz kann die Nutzung dieses Verfahrens dazu beitragen, die effektive Steuerbelastung spürbar zu senken.

Rückforderung ausländischer Quellensteuer bei DKB-Depots

Wird auf Dividenden ausländischer Aktien ein höherer Quellensteuersatz einbehalten, als in Deutschland anrechenbar ist, entsteht für dich als DKB-Anleger eine zusätzliche steuerliche Belastung. Da die DKB im Rahmen der Abgeltungsteuer lediglich maximal 15 Prozent der ausländischen Quellensteuer berücksichtigen kann, bleibt ein darüber hinausgehender Anteil unberücksichtigt. Um diesen zurückzuerhalten, ist eine direkte Rückforderung im jeweiligen Herkunftsland erforderlich.

Die DKB übernimmt diesen Rückforderungsprozess nicht automatisch. Stattdessen stellt dir die Bank die notwendigen Steuerbescheinigungen und Abrechnungen zur Verfügung, die du für einen entsprechenden Antrag bei der ausländischen Steuerbehörde benötigst. Je nach Land unterscheidet sich das Verfahren erheblich. In einigen Fällen sind zusätzliche Formulare auszufüllen, die teilweise auch von deinem zuständigen Finanzamt bestätigt werden müssen.

Darüber hinaus gelten in vielen Ländern bestimmte Fristen für die Rückforderung zu viel gezahlter Quellensteuer. Werden diese Fristen versäumt, verfällt der Anspruch auf Erstattung. Für DKB-Kunden bedeutet das, dass eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den jeweiligen Anforderungen notwendig ist, um eine zusätzliche steuerliche Belastung dauerhaft zu vermeiden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, spezialisierte Dienstleister mit der Rückforderung zu beauftragen. Diese übernehmen den gesamten Prozess gegen eine entsprechende Gebühr. Ob sich ein solcher Service im Zusammenhang mit deinem DKB-Depot lohnt, hängt in der Regel von der Höhe der betroffenen Dividenden sowie dem administrativen Aufwand der jeweiligen Rückforderung ab.

Steuerliche Behandlung in der Steuererklärung bei der DKB

Die Besteuerung ausländischer Dividenden erfolgt bei einem DKB-Depot grundsätzlich automatisch im Rahmen der deutschen Abgeltungsteuer. Die DKB führt die anfallende Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer direkt an das Finanzamt ab. Gleichzeitig wird die im Ausland einbehaltene Quellensteuer bis zur gesetzlich zulässigen Grenze von maximal 15 Prozent automatisch auf die deutsche Steuerlast angerechnet.

In vielen Fällen ist damit die steuerliche Behandlung deiner ausländischen Dividenden bereits abgeschlossen, sodass keine zusätzlichen Angaben in der Steuererklärung erforderlich sind. Dennoch kann es sinnvoll sein, die entsprechenden Kapitalerträge im Rahmen der Anlage KAP zu deklarieren, insbesondere wenn du eine Günstigerprüfung beantragen oder Verluste mit Kapitalerträgen verrechnen möchtest.

Die DKB stellt dir hierfür jährlich eine Steuerbescheinigung zur Verfügung, in der sowohl die einbehaltene deutsche Abgeltungsteuer als auch die angerechnete ausländische Quellensteuer ausgewiesen sind. Diese Angaben können für die korrekte steuerliche Erfassung im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung relevant sein, etwa wenn du zu viel gezahlte Steuer zurückfordern möchtest oder bestimmte steuerliche Optimierungen in Anspruch nimmst.

Nicht angerechnete ausländische Quellensteuer, die über die 15-Prozent-Grenze hinausgeht, wird in der Regel nicht automatisch in der deutschen Steuererklärung berücksichtigt. Eine Rückerstattung dieses Anteils kann daher ausschließlich über ein separates Verfahren im jeweiligen Herkunftsland erfolgen und wird nicht durch die Abgabe der Anlage KAP beim deutschen Finanzamt ausgelöst.

Typische Fehler und Missverständnisse bei der Quellensteuer im DKB-Depot

Im Zusammenhang mit der ausländischen Quellensteuer kommt es bei vielen Anlegern mit einem DKB-Depot regelmäßig zu Missverständnissen hinsichtlich der tatsächlichen steuerlichen Belastung von Dividenden. Ein häufiger Irrtum besteht in der Annahme, dass eine doppelte Besteuerung automatisch durch die DKB verhindert wird. Zwar rechnet die Bank im Rahmen der Abgeltungsteuer einen Teil der im Ausland gezahlten Quellensteuer an, dies ist jedoch auf maximal 15 Prozent begrenzt. Wird im Herkunftsland ein höherer Steuersatz einbehalten, bleibt der darüber hinausgehende Anteil unberücksichtigt und muss eigenständig zurückgefordert werden.

Ein weiteres Missverständnis betrifft den Unterschied zwischen Einzelaktien und Fonds oder ETFs im DKB-Depot. Während bei direkten Aktieninvestments die Quellensteuer auf Unternehmensebene anfällt, kann die steuerliche Behandlung bei Fondsstrukturen komplexer sein. Je nach Fondsdomizil und Zusammensetzung des Portfolios wird die Quellensteuer teilweise bereits auf Fondsebene berücksichtigt, was sich auf die spätere Besteuerung durch die DKB auswirken kann.

Auch thesaurierende Fonds führen häufig zu Unsicherheiten, da hier keine unmittelbare Dividendenausschüttung erfolgt. Dennoch können im Hintergrund steuerliche Effekte durch ausländische Quellensteuer entstehen, die im Rahmen der Investmentbesteuerung berücksichtigt werden. Die DKB übernimmt in diesen Fällen die automatische Versteuerung der entsprechenden Erträge, ohne dass eine tatsächliche Zahlung auf dem Verrechnungskonto sichtbar wird.

Außerdem wird oft angenommen, dass eine einmal einbehaltene ausländische Quellensteuer vollständig über die deutsche Steuererklärung ausgeglichen werden kann. Für DKB-Kunden gilt jedoch, dass nicht anrechenbare Steueranteile grundsätzlich nur im jeweiligen Ausland zurückgefordert werden können und nicht durch eine nachträgliche Angabe in der Anlage KAP erstattet werden. Kenntnisse über diese Zusammenhänge sind entscheidend, um die steuerliche Belastung bei internationalen Investments im DKB-Depot realistisch einschätzen zu können.

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