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Erfahren Gläubiger von neuem Konto? Tipps aus der Praxis

Transaktion Bezahlung unspl
Depotstudent Dominik
4.2
(16)

Wer sich verschuldet hat und von Gläubigern „belästigt“ wird, der weiß, dass viele Wege genutzt werden, um an das Geld des Schuldners zu kommen. Zum Beispiel werden Inkasso-Unternehmen und auf Schuldeneintreibung spezialisierte Anwälte dazu eingesetzt.

Dabei taucht immer mal wieder die Frage auf: Erfahren Gläubiger von einem neuen Konto?

Werden die Gläubiger irgendwie darüber informiert, wenn man ein neues Konto eröffnet? Oder bleibt das Konto den Gläubiger zunächst unbekannt?

Diese Fragestellung kläre ich in diesem Artikel und zeige auf, welchen Weg viele Betroffene dabei einschlagen.

Kurzfassung des Artikels:
– Gläubiger erfahren nicht automatisch von einem neuen Konto – wenn es richtig angegangen wird, bleibt das Konto sogar dauerhaft unbekannt.
– Gläubiger erfahren nur dann sofort vom neuen Konto, wenn beispielsweise Zahlungen an den Gläubiger vom neuen Konto geleistet werden.
– Aber auch bei der Eröffnung eines neuen Girokontos einer „normalen“ Bank, welche mit der Schufa Daten austauscht, können die Gläubiger vom neuen Konto erfahren – denn dabei erfolgt ein Schufa-Eintrag.
– Wenn Gläubiger nicht vom neuen Konto erfahren sollen: Dann muss ein neues, schufafreies Konto eröffnet werden und es darf keine Zahlung direkt an den Gläubiger vom neuen Konto erfolgen.

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– Dieser Anbieter erlaubt die Eröffnung eines Kontos trotz bestehender Pfändung / P-Konto / Schulden.
– Bei diesem Konto gibt es weder Schufa-Abfrage noch Schufa-Eintrag.
– Der Anbieter kommuniziert und kooperiert nicht mit der Schufa.
– Es gibt also keinerlei Datenaustausch mit der Schufa.
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– In 5 Minuten online abschließbar und sofort benutzbar.
– Vollständig kostenloses Konto.
– Keine SCHUFA-Abfrage und kein SCHUFA-Eintrag.
– 100 % Annahmequote: Auch mit sehr schlechter Schufa lässt sich dort problemlos ein Konto eröffnen.
– Kein Postident oder sonstige Bürokratie.

Einige Hintergründe: Erfahren Gläubiger vom neuen Konto?

Viele Betroffene möchten sich einen gewissen Spielraum im Umgang mit Gläubigern verschaffen und beispielsweise ein neues Konto eröffnen, von welchem die Gläubiger nicht direkt oder überhaupt nicht erfahren. Denn wenn ein neues Konto durch Gläubiger sofort entdeckt wird, ist das sehr ärgerlich.

Falls das neue Konto entdeckt wird: Das Erste, was der Gläubiger dann in Zusammenarbeit mit der Bank tun wird, ist das Guthaben einzufrieren. Du verlierst dann Deinen freien Zugriff darauf, bis eine Pfändung abgewehrt ist oder nach einer Frist das Guthaben an den Gläubiger abgeführt wird.

Ein „normales“ neues Konto solltest Du in diesem Zusammenhang vergessen und vielleicht sogar gleich wieder kündigen, denn es wird Dir nichts mehr nützen für Dein Vorhaben. Also, die Frage „Können Gläubiger von einem neuen Konto erfahren“ kann klar mit „Ja“ beantwortet werden, falls es sich um ein normales Girokonto bei einer der gängigen deutschen Banken handelt.

Erfahren Gläubiger von neuem Konto? Ja, denn das neue Konto wird bei der Schufa mit einem Schufa-Eintrag hinterlegt und der Gläubiger kann vom neuen Konto erfahren. Vor der Frage „Erfahren Gläubiger von einem neuen Konto“ erkundigst Du Dich daher besser nach solchen Konten, die nicht der Schufa bekannt gegeben werden. Dann erfahren die Gläubiger nicht unbedingt davon.

P-Konto als erster Schritt vor dem neuen Konto

Die Kontopfändung auf dem existierenden Konto infolge von Schulden ist der Zeitpunkt, wann Schuldner sich umzuschauen beginnen nach einer Möglichkeit, woanders ein neues Konto zu eröffnen. Schließlich braucht man ein funktionierendes Konto für viele Aufgaben des Zahlungsverkehrs.

Für ein Arbeitnehmerverhältnis ist das Konto eine Grundbedingung, um den Lohn überhaupt zu erhalten. Bargeld in Umschlägen überreicht bekommen wohl nur die wenigsten.

Als erster Schritt wird daher häufig zunächst das bestehende Konto in ein P-Konto umgewandelt, denn dadurch können bestimmte Freibeträge genutzt werden. Dieser erste Schritt hilft zwar noch nicht bei der Fragestellung „Erfahren Gläubiger von neuem Konto?“, aber das ist der erste Anfang, um die Existenz zu sichern.

Wer das P-Konto eingerichtet hat, möchte aber als nächsten Schritt sicherlich noch ein weiteres, dem Gläubiger unbekanntes Konto führen. Dabei tauchen die Fragen auf: „Können Gläubiger von einem neuen Konto erfahren? Erfahren Gläubiger von einem neuen Konto?“

Die Antwort ist einfach: Nicht unbedingt! Zumindest dann nicht, wenn das Konto bei einer (ausländischen) Bank eröffnet wird, die nicht an die Schufa meldet. Wenn auch keine Zahlungen an den Gläubiger von diesem Konto erfolgen, bleibt das schufafreie Konto dem Gläubiger unbekannt.

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Die Schuldenfalle wurde mit 2013 noch etwas tiefer geschaufelt

Neben Schufa, Creditreform und wie ähnliche Wirtschaftsauskunfteien noch heißen mögen, können auch öffentliche Einrichtungen Schwierigkeiten für Schuldner bedeuten. Zumindest, wenn Du öffentlich-rechtliche Gläubiger hast wie Finanzamt, Krankenkasse oder eine Sozialbehörde und die Schulden mehr als 500 Euro hoch sind.

Es wurden die Abrufmöglichkeiten für Konten 2013 stark ausgeweitet, sodass nun auch Gerichtsvollzieher für private Gläubiger dort Konten abfragen dürfen. Das ist, wenn Dir als Betroffenem die Fragen „erfahren Gläubiger von neuem Konto“ oder „erfahren Gläubiger von einem neuen Konto“ stellst, natürlich erst einmal keine schöne Nachricht.

Der Abruf der Sozialdaten wird Dir dabei nicht mitgeteilt, weshalb Du erst zu spät davon erfährst, um irgendetwas dagegen zu unternehmen. Aber auch Du selbst kannst Kardinalfehler begehen und so Gläubiger auf die Spur zu Deinem neuen Konto führen, indem Du es etwa verwendest, um Zahlungen an die Gläubiger zu leisten.

Bist Du sicher bei einer Bank im Ausland?

Der naheliegende Gedanke ist neben P-Konto ein neues Konto bei einer (ausländischen) Bank zu eröffnen, die (zumindest online) ein vollwertiges Konto anbieten könnte, das Zahlungsverkehr erlaubt, ohne dass Behörden oder Inkasso Wind davon bekommen.

Das funktioniert bei schufafreien Banken, welche weder Schufa-Abfrage noch Schufa-Eintrag auslösen.

Fazit: Erfahren Gläubiger von neuem Konto?

Wer nicht möchte, dass Gläubiger vom neuen Konto erfahren, sollte die aufgezeigte Vorgehensweise befolgen. Du wählst eine entsprechende schufafreie Bank, die nicht mit der Schufa kooperiert. Damit man die Fragestellungen wie „können Gläubiger von einem neuen Konto erfahren“ oder „erfahren Gläubiger von einem neuen Konto“ geklärt hat und sich eine gewisse Flexibilität aufbaut.

Es gibt also gültige Antworten auf „erfahren Gläubiger von einem neuen Konto“ und „können Gläubiger von einem neuen Konto erfahren“ und es bleiben Wege, dass sie nicht davon erfahren.

Dein Depotstudent Dominik

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