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Wer sich verschuldet hat und von Gläubigern „belästigt“ wird, der weiß, dass viele Wege genutzt werden, um an das Geld des Schuldners zu kommen. Zum Beispiel werden Inkasso-Unternehmen und auf Schuldeneintreibung spezialisierte Anwälte dazu eingesetzt.
Dabei taucht immer mal wieder die Frage auf: Erfahren Gläubiger von einem neuen Konto?
Werden die Gläubiger irgendwie darüber informiert, wenn man ein neues Konto eröffnet? Oder bleibt das Konto den Gläubiger zunächst unbekannt?
Diese Fragestellung kläre ich in diesem Artikel und zeige auf, welchen Weg viele Betroffene dabei einschlagen.
Kurzfassung des Artikels:
– Gläubiger erfahren nicht automatisch von einem neuen Konto – wenn es richtig angegangen wird, bleibt das Konto sogar dauerhaft unbekannt.
– Gläubiger erfahren nur dann sofort vom neuen Konto, wenn beispielsweise Zahlungen an den Gläubiger vom neuen Konto geleistet werden.
– Aber auch bei der Eröffnung eines neuen Girokontos einer „normalen“ Bank, welche mit der Schufa Daten austauscht, können die Gläubiger vom neuen Konto erfahren – denn dabei erfolgt ein Schufa-Eintrag.
– Wenn Gläubiger nicht vom neuen Konto erfahren sollen: Dann muss ein neues, schufafreies Konto eröffnet werden und es darf keine Zahlung direkt an den Gläubiger vom neuen Konto erfolgen.
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– Dieser Anbieter erlaubt die Eröffnung eines Kontos trotz bestehender Pfändung / P-Konto / Schulden.
– Bei diesem Konto gibt es weder Schufa-Abfrage noch Schufa-Eintrag.
– Der Anbieter kommuniziert und kooperiert nicht mit der Schufa.
– Es gibt also keinerlei Datenaustausch mit der Schufa.
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– In 5 Minuten online abschließbar und sofort benutzbar.
– Vollständig kostenloses Konto.
– Keine SCHUFA-Abfrage und kein SCHUFA-Eintrag.
– 100 % Annahmequote: Auch mit sehr schlechter Schufa lässt sich dort problemlos ein Konto eröffnen.
– Kein Postident oder sonstige Bürokratie.
Inhalt
Einige Hintergründe: Erfahren Gläubiger vom neuen Konto?
Viele Betroffene möchten sich einen gewissen Spielraum im Umgang mit Gläubigern verschaffen und beispielsweise ein neues Konto eröffnen, von welchem die Gläubiger nicht direkt oder überhaupt nicht erfahren. Denn wenn ein neues Konto durch Gläubiger sofort entdeckt wird, ist das sehr ärgerlich.
Falls das neue Konto entdeckt wird: Das Erste, was der Gläubiger dann in Zusammenarbeit mit der Bank tun wird, ist das Guthaben einzufrieren. Du verlierst dann Deinen freien Zugriff darauf, bis eine Pfändung abgewehrt ist oder nach einer Frist das Guthaben an den Gläubiger abgeführt wird.
Ein „normales“ neues Konto solltest Du in diesem Zusammenhang vergessen und vielleicht sogar gleich wieder kündigen, denn es wird Dir nichts mehr nützen für Dein Vorhaben. Also, die Frage „Können Gläubiger von einem neuen Konto erfahren“ kann klar mit „Ja“ beantwortet werden, falls es sich um ein normales Girokonto bei einer der gängigen deutschen Banken handelt.
Erfahren Gläubiger von neuem Konto? Ja, denn das neue Konto wird bei der Schufa mit einem Schufa-Eintrag hinterlegt und der Gläubiger kann vom neuen Konto erfahren. Vor der Frage „Erfahren Gläubiger von einem neuen Konto“ erkundigst Du Dich daher besser nach solchen Konten, die nicht der Schufa bekannt gegeben werden. Dann erfahren die Gläubiger nicht unbedingt davon.
P-Konto als erster Schritt vor dem neuen Konto
Die Kontopfändung auf dem existierenden Konto infolge von Schulden ist der Zeitpunkt, wann Schuldner sich umzuschauen beginnen nach einer Möglichkeit, woanders ein neues Konto zu eröffnen. Schließlich braucht man ein funktionierendes Konto für viele Aufgaben des Zahlungsverkehrs.
Für ein Arbeitnehmerverhältnis ist das Konto eine Grundbedingung, um den Lohn überhaupt zu erhalten. Bargeld in Umschlägen überreicht bekommen wohl nur die wenigsten.
Als erster Schritt wird daher häufig zunächst das bestehende Konto in ein P-Konto umgewandelt, denn dadurch können bestimmte Freibeträge genutzt werden. Dieser erste Schritt hilft zwar noch nicht bei der Fragestellung „Erfahren Gläubiger von neuem Konto?“, aber das ist der erste Anfang, um die Existenz zu sichern.
Wer das P-Konto eingerichtet hat, möchte aber als nächsten Schritt sicherlich noch ein weiteres, dem Gläubiger unbekanntes Konto führen. Dabei tauchen die Fragen auf: „Können Gläubiger von einem neuen Konto erfahren? Erfahren Gläubiger von einem neuen Konto?“
Die Antwort ist einfach: Nicht unbedingt! Zumindest dann nicht, wenn das Konto bei einer (ausländischen) Bank eröffnet wird, die nicht an die Schufa meldet. Wenn auch keine Zahlungen an den Gläubiger von diesem Konto erfolgen, bleibt das schufafreie Konto dem Gläubiger unbekannt.
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Die Schuldenfalle wurde mit 2013 noch etwas tiefer geschaufelt
Neben Schufa, Creditreform und wie ähnliche Wirtschaftsauskunfteien noch heißen mögen, können auch öffentliche Einrichtungen Schwierigkeiten für Schuldner bedeuten. Zumindest, wenn Du öffentlich-rechtliche Gläubiger hast wie Finanzamt, Krankenkasse oder eine Sozialbehörde und die Schulden mehr als 500 Euro hoch sind.
Es wurden die Abrufmöglichkeiten für Konten 2013 stark ausgeweitet, sodass nun auch Gerichtsvollzieher für private Gläubiger dort Konten abfragen dürfen. Das ist, wenn Dir als Betroffenem die Fragen „erfahren Gläubiger von neuem Konto“ oder „erfahren Gläubiger von einem neuen Konto“ stellst, natürlich erst einmal keine schöne Nachricht.
Der Abruf der Sozialdaten wird Dir dabei nicht mitgeteilt, weshalb Du erst zu spät davon erfährst, um irgendetwas dagegen zu unternehmen. Aber auch Du selbst kannst Kardinalfehler begehen und so Gläubiger auf die Spur zu Deinem neuen Konto führen, indem Du es etwa verwendest, um Zahlungen an die Gläubiger zu leisten.
Bist Du sicher bei einer Bank im Ausland?
Der naheliegende Gedanke ist neben P-Konto ein neues Konto bei einer (ausländischen) Bank zu eröffnen, die (zumindest online) ein vollwertiges Konto anbieten könnte, das Zahlungsverkehr erlaubt, ohne dass Behörden oder Inkasso Wind davon bekommen.
Das funktioniert bei schufafreien Banken, welche weder Schufa-Abfrage noch Schufa-Eintrag auslösen.
Weitere Aspekte: Datenschutz, Eigenverantwortung und der richtige Umgang mit dem neuen Konto
Neben der Wahl der richtigen Bank und der technischen Frage, ob ein Konto bei der Schufa gemeldet wird oder nicht, spielt auch der persönliche Umgang mit dem neuen Konto eine entscheidende Rolle. Denn selbst das schufafreie Konto kann schnell in den Fokus der Gläubiger geraten – und zwar durch eigenes Verhalten. Wer beispielsweise versehentlich einem Gläubiger seine neue Kontoverbindung mitteilt, etwa durch eine Zahlung oder durch das Hinterlegen der Kontodaten in einem offiziellen Formular, gibt unfreiwillig einen Hinweis auf das neue Konto.
Ein ebenso häufig gemachter Fehler: Die Verwendung desselben Kontos für private Online-Käufe und gleichzeitig für berufliche oder amtliche Zwecke. Schon eine unachtsame Weitergabe der IBAN an eine öffentliche Stelle oder ein Versandhändler, der eventuell in Verbindung zu Auskunfteien steht, kann im schlimmsten Fall zur Aufdeckung führen. Auch automatisierte Datenanalysen oder Softwarelösungen bei Inkassodienstleistern werden zunehmend smarter, sodass jede Spur zurückverfolgt werden kann.
Daher ist ein gewisses Maß an Eigenverantwortung notwendig. Ein neues Konto, das vor Gläubigern verborgen bleiben soll, muss konsequent getrennt von bisherigen Finanzgewohnheiten verwendet werden. Es sollte rein für den persönlichen Zahlungsverkehr genutzt werden – zum Beispiel für den Empfang des Gehalts oder von Transferleistungen, für Mietzahlungen oder Lebenshaltungskosten. Alles, was Rückschlüsse auf dieses Konto zulassen könnte, sollte vermieden werden. Das bedeutet: kein Einkauf bei Händlern, die mit der Schufa kooperieren, keine direkte Verwendung für Ratenzahlungen oder Gläubigervereinbarungen.
Darüber hinaus ist auch der Datenschutz ein zentraler Punkt. Viele Menschen unterschätzen, wie schnell persönliche Daten weitergegeben werden – sei es über Bonusprogramme, Newsletter-Anmeldungen oder einfache Online-Bestellungen. Auch hier gilt: Wer vermeiden will, dass das neue Konto auffliegt, sollte sehr bewusst mit seinen Daten umgehen.
Psychologischer Druck durch Schulden – und wie das „unsichtbare Konto“ zur Entlastung beitragen kann
Neben den rein rechtlichen und finanziellen Auswirkungen ist es vor allem der psychologische Druck, der Schuldner oft am meisten belastet. Der tägliche Blick auf ein gepfändetes Konto, das Wissen um ständige Überwachung durch Gläubiger oder das mulmige Gefühl beim Öffnen der Post – all das kann zu chronischem Stress, Schlafproblemen oder sogar Depressionen führen. Besonders dann, wenn man trotz harter Arbeit kaum Kontrolle über seine eigene finanzielle Situation hat.
Ein neues, vor Gläubigern geschütztes Konto kann in diesem Zusammenhang mehr als nur eine technische Lösung sein. Es bietet vielen Betroffenen ein Stück Selbstbestimmung zurück. Die Möglichkeit, wieder frei über das eigene Geld verfügen zu können – zumindest über einen Teil davon – hat einen enormen Einfluss auf das persönliche Wohlbefinden und die psychische Stabilität. Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass ein solches Konto nicht nur die finanzielle, sondern auch die emotionale Existenz stabilisieren kann.
Natürlich ist damit nicht die gesamte Schuldenproblematik gelöst. Aber es ist ein erster, konkreter Schritt, der Sicherheit schafft, Handlungsspielräume eröffnet und den Weg zu einer geordneten Entschuldung ebnet – nicht in Panik, sondern mit Struktur und klaren Entscheidungen. Wer diesen Schritt geht, schafft sich eine kleine Insel der Ruhe inmitten eines oft stürmischen Schuldendschungels.
Rechtlicher Rahmen: Was ist erlaubt – und wo drohen Risiken?
Viele Schuldner fragen sich, ob es überhaupt legal ist, ein Konto zu eröffnen, das bewusst vor Gläubigern „versteckt“ werden soll. Die kurze Antwort lautet: Ja, das ist grundsätzlich erlaubt – solange keine betrügerischen Absichten im Spiel sind. Jeder Mensch hat das Recht, ein Konto zu führen, und es besteht keine Verpflichtung, Gläubiger aktiv über die Existenz eines neuen Kontos zu informieren. Es gibt auch keine gesetzliche Vorschrift, die Schuldner zwingt, nur bei Banken mit Schufa-Anbindung ein Konto zu eröffnen.
Wichtig ist jedoch, dass keine aktiven Täuschungen stattfinden – also keine falschen Angaben gegenüber Behörden, dem Arbeitgeber oder der Bank gemacht werden. Ebenso darf das neue Konto nicht dazu genutzt werden, pfändbares Einkommen oder Vermögen aktiv zu verstecken, wenn bereits ein Pfändungsbeschluss vorliegt. In solchen Fällen kann das als sogenannte „Gläubigerbenachteiligung“ ausgelegt werden – ein juristisch relevanter Tatbestand, der im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Wer sich jedoch innerhalb des Rahmens bewegt, ein schufafreies Konto nutzt, keine unzulässigen Transaktionen vornimmt und keine falschen Angaben macht, handelt vollkommen legal. Es ist ein legitimer Weg, seine Privatsphäre zu schützen, den Überblick zurückzugewinnen und wieder aktiv am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen – insbesondere, wenn andere Wege durch bestehende Pfändungen oder negative Schufa-Einträge blockiert sind.
Fazit: Erfahren Gläubiger von neuem Konto?
Wer nicht möchte, dass Gläubiger vom neuen Konto erfahren, sollte die aufgezeigte Vorgehensweise befolgen. Du wählst eine entsprechende schufafreie Bank, die nicht mit der Schufa kooperiert. Damit man die Fragestellungen wie „können Gläubiger von einem neuen Konto erfahren“ oder „erfahren Gläubiger von einem neuen Konto“ geklärt hat und sich eine gewisse Flexibilität aufbaut.
Es gibt also gültige Antworten auf „erfahren Gläubiger von einem neuen Konto“ und „können Gläubiger von einem neuen Konto erfahren“ und es bleiben Wege, dass sie nicht davon erfahren.
Dein Depotstudent Dominik
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– Bei diesem Konto gibt es weder Schufa-Abfrage noch Schufa-Eintrag.
– Der Anbieter kommuniziert und kooperiert nicht mit der Schufa.
– Es gibt also keinerlei Datenaustausch mit der Schufa.
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– Vollständig kostenloses Konto.
– Keine SCHUFA-Abfrage und kein SCHUFA-Eintrag.
– 100 % Annahmequote: Auch mit sehr schlechter Schufa lässt sich dort problemlos ein Konto eröffnen.
– Kein Postident oder sonstige Bürokratie.
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