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ETF Wissen: Sondervermögen und ATCs

Depotstudent Dominik
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Die sichere Auswahl von Exchange Traded Funds setzt voraus, dass alle relevanten Fakten und Besonderheiten dieser Anlagevehikel bekannt sind. Du musst wissen, wie ein ETF aufgebaut respektive repliziert ist, welchen Index er abbildet und wie exakt er dieser Aufgabe gerecht wird. Zwei sehr wichtige Kriterien erkläre ich Dir in diesem Artikel.

Zunächst zeige ich auf, welchen Vorteil die Einstufung der börsengehandelten Indexfonds als Sondervermögen für Dich hat und im zweiten Teil des Beitrags geht es um die zusätzlichen Handelskosten. Diese werden auf vielen Anbieter-Webseiten als sogenannte additional Trading Costs dargestellt. Der aus dem Englischen stammende Begriff bedeutet in der deutschen Sprache nichts anderes als über die herkömmlichen Gebühren hinausgehende Handelskosten.

Sondervermögen – was bedeutet das?

In unruhigen Börsenzeiten können nicht nur die Kurse von Aktien, Indizes und sonstigen Assets ins Bodenlose fallen, mitunter kommen auch Emittenten und ETF Anbieter in Schwierigkeiten. Diese Tatsache ist mittlerweile einer zunehmenden Anzahl von Marktteilnehmern bekannt.

Weniger geläufig ist vor allem Neueinsteigern, dass sie mit Exchange Traded Funds diesbezüglich auf der sicheren Seite sind. ETFs gelten rechtlich als Sondervermögen und sind bei Insolvenz des Anbieters vor Gläubigerzugriffen geschützt.

Festgelegt ist der Schutz im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) der BRD. Ich erspare Dir den überaus sperrigen Gesetzestext und beschreibe im weiteren Verlauf die daraus resultierenden Details. Wichtig ist, dass Dein in ETFs investiertes Geld von dem Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt aufbewahrt wird und somit nicht zur Konkursmasse gehört.

Ein Ausfallrisiko gibt es also nicht, allerdings eine wissenswerte Einschränkung. Deine Investition in vollständig physisch replizierte ETFs ist absolut sicher. Hast Du allerdings synthetisch nachgebildete ETFs im Portfolio, sieht die Sache etwas anders aus. Mehr Details hierzu und zum Begriff Sondervermögen erfährst Du in den folgenden Absätzen.

Welche Risiken bestehen bei der Geldanlage in ETFs?

Unabhängig von der Replikationsart trägst Du immer ein sogenanntes Marktrisiko. Wenn der Kurs des zugrunde liegenden Index steigt, entwickelt sich der Wert des ETF fast identisch und umgekehrt.

Bei einem vollständig physisch replizierten ETF besteht kein Ausfallrisiko, unabhängig davon, welchen Index er abbildet. Bei einem so bezeichneten Swap ETF besteht hingegen ein Ausfallrisiko, welches der Gesetzgeber allerdings auf 10 % des Fondsvolumens beschränkt hat.

Tauschgeschäfte dürfen bei synthetisch replizierenden ETFs nicht mehr als 10 % des im Fonds befindlichen Vermögens ausmachen. Wird dieser Wert überschritten, muss er schnellstmöglich neu justiert werden.

Was schreibt das Investmentgesetz zum Sondervermögen vor?

Der Begriff Sondervermögen klingt für manche Marktteilnehmer zunächst etwas verwirrend. Gebildet wird das Sondervermögen aus dem von einem Anleger eingezahlten Kapital und den im Portfolio befindlichen ETFs. Aus der Bezeichnung Sondervermögen ist abzuleiten, dass die Werte gesondert aufbewahrt werden müssen.

Die Kapitalgesellschaft hat also keinen Zugriff auf Dein Investment. Ebenso wenig können Gläubiger darauf zugreifen, wenn die Gesellschaft in Konkurs geht. Der Paragraf 92 des KAGB besagt, dass das Sondervermögen getrennt von den Vermögenswerten der Kapitalgesellschaft aufbewahrt werden muss und keinesfalls für Schulden haftet.

Dein gesondert aufzubewahrendes Vermögen wird zudem nicht tangiert, wenn die Gesellschaft Änderungen bei anderen Fonds-Werten vornimmt.

Es bleibt auch geschützt, wenn die Kapitalgesellschaft von einem Mitbewerber übernommen wird. Wie es mit dem Sondervermögen im Falle einer Insolvenz weiterginge, erkläre ich Dir im nächsten Abschnitt.

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Von wem wird das Sondervermögen verwahrt?

Dein ETF-Portfolio wird von einer Depotbank verwahrt und die Einstufung als Sondervermögen verleiht Dir in ruhigen wie in turbulenten Zeiten maximale Sicherheit. Gerät die Kapitalanlagegesellschaft in Schieflage, geht das alleinige Verfügungsrecht über das Sondervermögen auf die Depotbank über.

Im Paragrafen 100 KAGB ist geregelt, dass die Depotbank verpflichtet ist, Anlegern anteilsmäßig das Sondervermögen zurückzugeben. Im Ernstfall müsste nicht die Insolvenz-Abwicklung abgewartet werden, Du könntest über Dein Sondervermögen zeitnah verfügen.

Gut zu wissen:

Die Kapitalanlagegesellschaft hat zwar keinen unmittelbaren Zugriff auf das Sondervermögen, sie trifft aber alle Investmententscheidungen und bestimmt allein die Anlagepolitik des ETF respektive Fonds.

Alle von Dir getroffenen Entscheidungen hinsichtlich des Sondervermögens, führt die Depotbank dem Wunsch gemäß aus. Sie kauft dementsprechend neue Anteile hinzu, schichtet Wertpapiere bei Bedarf um oder veräußert sie auf Deinen Wunsch hin.

Exchange Traded Funds (ETF) im Depot des Anlegers sind geschützte Sondervermögen. Der Schutz erstreckt sich jedoch nicht auf die Wertentwicklung, diese wird am Markt von Angebot und Nachfrage gebildet. In Krisenzeiten geht der Kurs in den Keller und dieses Szenario verlangt von Dir Geduld, gute Nerven und das Wissen um die Funktion der Börse.

Aktuell spielen die Märkte verrückt

Das Corona-Virus kommt – rette sich, wer kann. So lauten sinngemäß die derzeit in den Medien dominierenden Schlagzeilen. Um was es sich bei dem Virus wirklich handelt, wissen die wenigsten Autoren – aber sie tippen mit Fleiß und durchdachten Formulierungen eine handfeste Krise herbei. Der DAX ist seit Tagen ebenso im Sturzflug wie der S&P 500 und andere relevante Aktienindizes.

Natürlich wird das Hauptproblem politisch korrekt ausgeblendet: die globale Abhängigkeit vom Produktionsstandort China. Ersatzweise werden schreckliche Szenarien ausgemalt, die unter Arbeitnehmer, Selbstständigen und Anlegern Panik auslösen. Ich möchte mich nicht weiter dazu äußern, weil mir das Spiel mit der Angst zuwider ist. Einen guten Rat habe ich aber für Dich:

  • Bleib ruhig und halte an Deinem ETF Investment (Sondervermögen) fest.
  • Der aktuelle Abverkauf ist bewusst inszeniert und wird von großen Akteuren zur Profitmaximierung genutzt.
  • Jede Krise hat ein Ende – auch die Ausbreitung des Corona-Virus.

ATCs – was ist das?

ATC steht für die englischen Wörter Additional Trading Costs und die bedeuten ins Deutsche übersetzt: zusätzliche Handelskosten. Börsengehandelte Indexfonds sind aufgrund ihrer Transparenz, den niedrigen Gesamtkosten und der leichten Verständlichkeit zunehmend beliebt.

Wenn Du einen ETF über Deinen Broker an der Börse erwirbst, wird eine Ordergebühr in Rechnung gestellt. Beim außerbörslichen Kauf fallen zusätzliche Handelskosten an. Im nachfolgenden Beitrag erkläre ich Dir, was es mit den ATCs auf sich hat und worauf Du achten solltest.

Additional Trading Costs – per Definition

Zunächst ist wichtig, dass ETFs nicht nur an der Börse gehandelt werden können, sondern auch außerbörslich bei Direktbanken und auf Fonds-Plattformen. Beim Börsenhandel innerhalb der üblichen Zeiten sind aktuelle Preise und Handelsspannen (Spreads) zu beachten. Im außerbörslichen Handel ist der Erwerb nur zum täglich festgesetzten Nettoinventarwert (NIV) möglich. Es fällt dabei kein Spread an, sondern ein zusätzliches Transaktionsgeld oder eben Additional Trading Costs.

Die zusätzlichen Handelskosten erhebt der jeweilige Market Maker, dessen Aufgabe es ist, im außerbörslichen Handel Preise für An- und Verkauf zu stellen. In den ATCs sind alle Kostenbestandteile enthalten, die beim Börsenhandel mit dem Spread beglichen werden.

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Wissenswertes zu den Additional Trading Costs

Anders als bei ETFs werden bei klassischen Investmentfonds neue Kundengelder zum täglichen Nettoinventarwert eingebucht. Eingehende Mittel investiert der Fondsmanager anschließend in Wertpapiere. Alle Fonds-Anleger kommen für die beim Erwerb entstehenden Handelskosten auf.

Dieser Prozess würde bei einem ETF zu hohen Kosten, erheblicher Abweichung vom zugrunde liegenden Index und schlechter Tracking-Qualität führen. Jeder ETF hat daher einen Market Maker, der den fortlaufenden Handel zu möglichst geringen Kosten gewährleistet. Zum Aufgabenbereich eines Market Makers gehören:

  • Preisstellung für Ankauf und Veräußerung.
  • Bereitstellung von ausreichender Liquidität.
  • Bei Bedarf das Bestellen neuer ETF-Anteile direkt bei der Fondsgesellschaft.

ATC Gebühren – warum werden sie erhoben?

Wenn Du einen ETF über Deinen Broker an der Börse kaufst, wird er vom Market Maker geliefert und Du entlohnst die Dienstleistung mit dem Spread. Erwirbst Du Deinen ETF außerbörslich, beispielsweise über eine Fondsplattform, wird der täglich festgelegte Nettoinventarwert relevant und es kommen zusätzliche Handelskosten ins Spiel.

Beteiligt am außerbörslichen Handel ist wieder der Market Maker, welcher aber in dem Fall keinen Spread in Rechnung stellen kann. Für seinen Aufwand berechnet der Market Maker stattdessen ATC Gebühren – die zusätzlichen Handelskosten. Die Gebühr wird auf den Nettoinventarwert aufgeschlagen und hat, anders als der flexible Spread, ein konstantes Volumen.

Die ATCs müssen in ruhigen und volatilen Börsenzeiten alle Handelskosten decken. Aus diesem Grund sind zusätzliche Handelskosten etwas höher festgelegt als die Spreads beim regulären Börsenhandel. Fällig werden die ATCs bei:

  • Fondsgesellschaften.
  • Einigen Direktbanken.
  • Robo-Advisors.

Wie hoch sind die ATCs in der Regel?

Selbst bei ETFs auf identische Indizes gibt es erheblich voneinander abweichende Gebühren für den außerbörslichen Handel. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die zusätzlich anfallenden Handelskosten bei liquiden ETFs niedriger sind als bei Nischenprodukten. Du solltest Dich auf jeden Fall über die Höhe der ATC Gebühren im Vorfeld eines ETF Erwerbs informieren.

Die Gebühren können im Bereich zwischen 0,01 und 3 % liegen:

  • Bei ETFs auf europäische Indizes mit allen Aktien-Größen fallen durchschnittlich 0,23 % an.
  • Aktien ETFs aus der Eurozone sind durchschnittlich mit 0,10 % behaftet.
  • Für ETFs auf Emerging Markets Indizes werden durchschnittlich 0,47 % berechnet.
  • Beim außerbörslichen Erwerb eines ETF auf einen US-amerikanischen Index können im Schnitt 0,10 % anfallen.
  • Wenn Du außerbörslich einen ETF auf einen globalen Aktienindex kaufst, musst Du zusätzliche Handelskosten von durchschnittlich 0,21 % kalkulieren.

Deutlich höher fallen die ATC Gebühren beim außerbörslichen Erwerb von ETFs auf Anleihen-Indizes aus:

  • ETFs auf europäische Anleihen sind mit durchschnittlich 0,32 % belegt.
  • 0,19 % werden bei ETFs auf Anleihen-Indizes aus der Eurozone fällig.
  • Durchschnittlich 0,88 % musst Du beim außerbörslichen Erwerb eines ETF auf Schwellenländer-Anleihen kalkulieren.
  • 0,51 % fallen im Schnitt beim außerbörslichen Kauf eines ETF auf US-amerikanische Anleihen an.
  • Bei einem ETF auf einen globalen Anleihen-Index liegen die durchschnittlichen ATC Gebühren um 0,53 %.

Nachfolgend die ATCs von oft gekauften ETFs

  • S&P 500 Aktienindex je nach Brokerage Anbieter zwischen 0,05 und 0,10 %.
  • Emerging Markets Aktienindex vom Brokerage Anbieter abhängig zwischen 0,27 und 0,60 %.
  • MSCI World Aktienindex je nach Brokerage Anbieter zwischen 0,06 und 0,45 %.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die zusätzlichen Handelskosten für Anleger mit Kaufen-und-Halten Ansatz unerheblich sind. Bei einer Investition von 10.000 Euro fallen maximal 60 Euro an ATC Gebühren an. Gleichwohl sind diese leicht zu vermeiden, wenn während der Börsenzeit gekauft wird.

Wenn Du unbedingt außerbörslich einen ETF erwerben willst, solltest Du nachfolgende Punkte beachten:

  • Prüfe, auf welchem Weg die Bank den Erwerb des ETF abwickelt.
  • Ermittle im Vorfeld des Kaufs die Höhe der zusätzlichen Gebühr.
  • Vergleiche die ATC Kosten von mehreren ETFs mit identischem Anlageziel.
  • Wähle den Indexfonds mit den niedrigsten ATC Gebühren.

Mein Fazit

Zusätzliche Handelskosten sind keine Laune der Brokerage Anbieter, sondern eine Entschädigung für den Aufwand des Market Makers beim außerbörslichen Handel. Sie fallen für einen Marktteilnehmer mit langem Anlagehorizont nur wenig ins Gewicht. Gleichwohl sind sie vermeidbar, wenn durch den Broker an der Börse während der Öffnungszeiten gekauft wird.

Aus meiner Sicht gibt es beim Vermögensaufbau mit ETFs wesentlich wichtiger Aspekte zu beachten als vermeidbare Handelskosten. Indes möchte ich Dich über alle Facetten der Geldanlage bestmöglich informieren und das hat einen Grund:

  • Nur wer alles über sein Anlagevehikel weiß, kann im Bedarfsfall vorteilhafte Entscheidungen treffen.

In diesem Kontext darf nicht unerwähnt bleiben, dass übereiltes Verkaufen nicht nur temporär negative Buchwerte zu realen Verlusten macht. Es fallen vielmehr auch beim Veräußern über die Börse Spreads, respektive beim außerbörslichen Verkauf zusätzliche Handelskosten an.

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