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ETFs und Steuern – ein Ratgeber

Strahlen Licht Zukunft hell
Depotstudent Dominik
4.7
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An Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen will das Finanzamt seit 2009 mit 25 % Abgeltungssteuer teilhaben. Zusätzlich zu zahlen ist ein sogenannter Solidaritätszuschlag und seit 2015 gegebenenfalls Kirchensteuer. Vor 2009 mussten Kapitaleinkünfte mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden und es gab Vergünstigungen für Aktionäre, die ihre Wertpapiere mindestens ein Jahr behielten.

In diesem Beitrag zeige ich Dir, wie die Steuerpflicht bei ETFs auf Aktienindizes berechnet und abgeführt wird. Keine Angst, der Vorgang ist nicht allzu kompliziert und die Abgaben sind meist geringer als vermutet. Im Jahr 2018 trat eine wichtige Neuerung hinsichtlich der Abgeltungssteuer in Kraft: Steuern müssen seither jährlich auf eine Pauschale gezahlt werden, weitere Abgaben werden beim Verkauf fällig.

Neue Regeln seit 2018

Mit den neuen Bestimmungen soll die Besteuerung deutlich einfacher werden, weil es künftig keine Unterschiede mehr zwischen aktiv gemanagten Aktienfonds und ETFs gibt. Zudem wird die Steuer weitestgehend automatisch ans Finanzamt abgeführt.

Neu ist die bereits erwähnte Vorabpauschale, die in der Regel recht niedrig ausfällt. Nach wie vor fallen die meisten Steuern beim Verkauf des ETF an, sofern mit Gewinn veräußert wird.

Verhindern oder mindern kannst Du die Steuerlast durch den richtigen Einsatz des so bezeichneten Sparerpauschbetrags. Dieser sollte jedes Jahr in seiner jeweiligen Höhe bestmöglich ausgenutzt werden:

  • Als Alleinstehender sind pro Jahr 801 Euro nutzbar.
  • Eheleute verfügen über einen ausnutzbaren Freibetrag von 1.602 Euro per anno.

Bis zu Deinem Pauschbetrag sind Gewinne aus Dividenden, Zinsen und Wertpapier-Verkäufen pro Jahr steuerfrei. Du kannst Deinen Sparerpauschbetrag mittels Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen, sinnvoll erscheint mir diese Aufteilung:

  • 50 Euro für die Bank, bei der Du ein Girokonto hast.
  • 50 Euro für ein Institut, bei welchem Dein Festgeldkonto besteht.
  • 701 Euro für den Broker, der Dein ETF-Depot führt.

In der Regel reicht der Pauschbetrag auf Dauer nicht aus, um Steuerzahlungen zu vermeiden. Steuern werden aber nur bei attraktiven Gewinnen fällig und sollten nicht die Lust am Investieren mindern.

Steuern bei Ausschüttungen

Schüttet Dein ETF jedes Jahr Dividenden aus, führt Dein Broker die fälligen Steuern automatisch bei der Gutschrift auf Deinem Verrechnungskonto ans Finanzamt ab. Dies passiert jedoch nur, wenn Dein Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft ist. Fällig werden dann:

  • Abgeltungssteuer 25 % plus Solidaritätszuschlag gleich 26,4 %.
  • Bist Du in einer Kirche, kommt die entsprechende Steuer dazu.

Mit der Abgeltungssteuer ist Deine Steuerschuld dem Namen entsprechend abgegolten. Bereits versteuerte Kapitalerträge müssen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.

Sinnvoll ist die Angabe in der Steuererklärung hingegen, wenn Dein Grenzsteuersatz unterhalb von 25 % liegt. In dem Fall kannst Du auf eine Rückerstattung, der zu viel gezahlten Gelder hoffen.

Steuerschuld bei Wertminderung im ETF Depot?

Bevor Du überhaupt an Steuern denkst, vergleiche den Wert Deines Depots zwischen dem 1. Januar des laufenden Jahres und dem 1. Januar des Folgejahres. Ist der Wert gestiegen, muss Steuer abgeführt werden. Hast Du hingegen Verlust gemacht, ist das Thema Abgeltungssteuer für dieses Jahr erledigt.

Dumm ist lediglich, dass Du den Verlust des einen Jahres nicht auf den Gewinn eines nachfolgenden Jahres übertragen und steuerlich geltend machen kannst. Gleichwohl sind Steuern immer nur auf Gewinne fällig.

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Wie berechnest Du die Vorabpauschale?

Unter der Vorabpauschale musst Du Dir einen fiktiven Mindestbetrag vorstellen, auf welchen Du jedes Jahr Steuern zahlen musst. Verwechsele die Pauschale nicht mit Vorauszahlungen für Umsatz- und Einkommenssteuer. Mit diesen werden nur Selbstständige konfrontiert. Die Vorabpauschale ist vergleichsweise niedrig und benötigt in aller Regel nur einen kleinen Teil Deines Freistellungsauftrags.

Dazu ein Beispiel mit einem thesaurierenden ETF:

  • Wert des ETF zum 1. Januar 2018: 10.000 Euro.
  • Zum Einsatz kommt bei der Berechnung ein sogenannter Basiszins der Bundesbank.
  • 2018 betrug dieser 0,87 %.
  • Für 2019 gelten übrigens 0,52 %.

So hättest Du die Vorabpauschale für 2018 berechnen müssen:

  • 10.000 Euro x 0,87 % x 0,70 = 60,90 Euro Vorabpauschale.

Die 0,70 sind ein fixer Faktor, der bei jeder Berechnung angewandt werden muss.

Angenommen, der Wert des ETF aus dem Beispiel ist im Jahr 2018 um 500 Euro gestiegen:

  • Die Wertsteigerung von 500 Euro ist größer als die Vorabpauschale von 60,90 Euro.
  • Gleichwohl musst Du nur die Vorabpauschale versteuern.

Noch ein Beispiel mit geringerer Wertsteigerung:

  • Das Musterportfolio hatte zum 1. Januar 2019 einen Wert von 10.050 Euro, also 50 Euro Gewinn.
  • In dem Fall mussten nur 50 Euro anstatt der 60,90 Vorabpauschale versteuert werden.

Beim nächsten Beispiel geht es um die Vorabpauschale für einen ausschüttenden ETF:

  • Im Gegensatz zu Kursgewinnen müssen Ausschüttungen immer sofort versteuert werden.
  • Eine Ausschüttung von beispielsweise 100 Euro ist mehr als die Vorabpauschale von 60,90 Euro.
  • Gleichwohl werden keine weiteren Steuern fällig, weil die Ausschüttung bereits versteuert wurde.
  • Ist die Ausschüttung hingegen geringer als die Vorabpauschale, muss lediglich die Differenz versteuert werden.

Abgeltungssteuer richtig berechnen

Die gute Nachricht zuerst: Bei einem ETF auf einen Aktienindex sind 30 % aller Erträge von Steuern befreit. Versteuern musst Du dementsprechend 70 % von allen:

  • Vorabpauschalen.
  • Gewinnen bei Veräußerung.
  • Ausschüttungen respektive Dividenden.

Aus der beispielhaften Vorabpauschale von 60,90 Euro ergeben sich laut folgender Rechnung:

  • 60,90 × 70 % × 26,40 Euro Abgeltungssteuersatz 11,24 Euro an Steuern.

Du siehst an der Rechnung vor allem zwei vorteilhafte Aspekte:

  • Aktien-ETFs sind steuerlich sehr günstig.
  • Fällige Steuern werden sehr oft vom Freistellungsauftrag abgefangen.

Guthaben auf dem Verrechnungskonto

Sofern Du Deinen Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft hast, muss immer etwas Geld auf dem Verrechnungskonto sein. Warum? Weil Dein Broker fällige Steuern automatisch abführt und dazu verfügbares Geld auf dem Verrechnungskonto nutzt.

Sinnvoll ist in diesem Kontext, nicht zuviel Geld auf dem Konto zu parken, weil zukünftig negative Verzinsung droht. Aktuell ist dies nur bei einem Broker der Fall, aber es besteht die Gefahr, dass weitere Anbieter bald folgen.

Es ist also vorteilhaft, wenn Du die Berechnung kennst und zur Kontrolle selbst ausführen kannst. Sinnvoll ist außerdem, hin und wieder das Verrechnungskonto des Depots zu fokussieren.

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Welcher ETF ist steuerlich interessanter?

Wie Du wahrscheinlich weißt, gibt es ausschüttende und thesaurierende ETFs. Welcher ETF für Dich sinnvoller ist, erkläre ich Dir in den nachfolgenden Absätzen. Eines vorweg: Prinzipiell werden beide Varianten gleich besteuert.

Nach wie vor schlage ich Dir voller Überzeugung thesaurierende ETFs für den langfristigen Vermögensaufbau beziehungsweise die Altersvorsorge vor. Zudem sind die Vorabpauschalen, wie aus den obigen Beispielen ersichtlich, sehr gering.

Steuern fallen hauptsächlich beim Verkauf an, allerdings bei einem ETF auf einen Aktienindex nur auf 70 % der Gewinne. Angerechnet werden zudem sämtliche Vorabpauschalen seit Beginn der Investition. Du profitierst bei einem thesaurierenden ETF von der so bezeichneten Steuerstundung durch geringe Vorabpauschalen. Im Ergebnis kommt der Zinseszinseffekt besser zum Tragen und Du erzielst auf lange Sicht attraktivere Gewinne.

Beim ausschüttenden ETF werden alle Dividendenzahlungen hingegen sofort versteuert, weil sie nicht in den Anteilen verbleiben. Natürlich auch nur zu 70 %, indes hat der thesaurierende ETF für einen langfristig orientierten Anleger grundsätzlich Vorteile. Vermögen aufbauen oder für das Alter vorsorgen funktioniert dementsprechend besser mit einem thesaurierenden ETF.

Allerdings gibt es für jede Regel eine Ausnahme.

So kannst Du mit ETFs Steuern sparen

Wenn Du einen ausschüttenden ETF geschickt mit Deinem Sparerpauschbetrag oder Freistellungsauftrag kombinierst, kann dies vorteilhaft sein. Warum?

Ausschüttungen, die kleiner als der jährliche Pauschbetrag sind, werden steuerfrei kassiert.

In dem Fall ist der ausschüttende ETF sogar besser für den Vermögensaufbau geeignet, sofern die Dividenden sofort wieder angelegt werden.

Der Vorteil: Die bereits versteuerten Dividenden bleiben auch beim Verkauf des ETF steuerfrei.

Bei einem thesaurierenden ETF hingegen wird der Pauschbetrag oft teilweise verschwendet. Mit dem ausschüttenden Exchange Traded Funds kannst Du die 801 oder 1.602 Euro im Jahr wesentlich besser ausnutzen.

Du benötigst für die automatische Wiederanlage der Ausschüttungen lediglich ein Depot mit der entsprechenden Funktion. Diese ist in der Regel bei ETF-Sparplänen vorhanden und oft kostenfrei.

Wenn Du also aus einem ausschüttenden ETF einen steuerlich optimierten Thesaurierer machen willst, schaue einfach nach der Funktion in Deinem Depot. Kostenlos ist optimal, falls nicht verfügbar, sollte der Service wenigstens kostengünstig angeboten werden. Ansonsten kann es passieren, dass die Gebühren den Vorteil ganz oder teilweise zunichtemachen.

Bis zu welchem Anlagebetrag lohnt sich ein ausschüttender ETF?

Die Frage ist pauschal nicht zu beantworten und von der Höhe des verfügbaren Sparerpauschbetrags abhängig. Oben habe ich eine Aufteilung des Pauschbetrags auf Girokonto, Festgeldkonto und ETF Depot vorgeschlagen. Demnach sind 701 Euro für die Geldanlage in ETFs verfügbar.

  • Angenommen, Du bekommst von Deinem ETF pro Jahr Ausschüttungen in Höhe von 3 %.
  • In dem Fall wäre die Anlage in einem ausschüttenden ETF bis zu einem Betrag von etwa 20.000 Euro sinnvoll.

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Ausschüttungen nicht fix, sondern variabel sind und der Ausschüttungsbetrag ordentlich schwanken kann. Voraussetzung ist zudem, dass der Freistellungsauftrag mit 700 Euro pro Jahr alle Vorabpauschalen abdecken kann.

Möchtest Du mehr als 20.000 Euro anlegen, ist über diesen Betrag hinaus ein thesaurierender ETF empfehlenswert. Dieser Steuertipp ist vor allem für Einsteiger geeignet, die mit einem ETF-Sparplan beginnen und später aufstocken beziehungsweise mit größeren Summen einsteigen wollen.

Steuern und ETFs – alles Wichtige zusammengefasst

  1. Unbedingt an den Freistellungsauftrag denken und die optimale Aufteilung vornehmen.
  2. Ausschüttungen werden bei ETFs automatisch versteuert.
  3. Ist Dein ETF Depot in einem Jahr im Minus, werden keinerlei Steuern fällig.
  4. Die Berechnung der Vorabpauschale erfolgt mit dem aktuellen Basiszins der BUBA sowie mit dem Faktor 0,70.
  5. Die Vorabpauschale hat immer dann Gültigkeit, wenn die Wertentwicklung des Depots größer war.
  6. Ausschüttungen müssen immer gegen die Vorabpauschale gerechnet werden.
  7. Zu 30 % steuerfrei sind alle Erträge, die mit ETFs auf Aktienindizes erzielt worden sind.
  8. Stelle sicher, dass genug Geld für die Steuern auf dem Verrechnungskonto ist.

Beachte als Einsteiger zudem den Steuertipp hinsichtlich der ausschüttenden ETFs und stelle sicher, dass die Funktion zur automatischen Wiederanlage kostenfrei oder günstig vorhanden ist.

Mein Fazit

Steuern werden auf alle Kapitalerträge aus ETFs auf Aktienindizes fällig. Mit einem Brokerage Anbieter aus der BRD verliert das Thema jedoch seinen Schrecken. Der Broker führt alle über den Freistellungsauftrag hinausgehenden Beträge automatisch ab und von Dir wird nur sehr wenig Engagement verlangt.

Meiner Meinung nach solltest Du den gesamten Vorgang im Vorfeld der Geldanlage in ETFs kennen. Du siehst an meinen Beispielen, dass ETFs auf Aktienindizes besonderes vorteilhaft sind. Einerseits generieren diese börsengehandelten Indexfonds langfristig die besten Erträge, andererseits musst Du nur 70 % davon versteuern.

Sorge zudem dafür, dass der Sparerpauschbetrag in jedem Jahr bestmöglich ausgenutzt wird und treffe hinsichtlich des Steuertipps die für Dich vorteilhafte Entscheidung. Das bedeutet: In der Anfangsphase kann ein ausschüttender ETF mit automatischer Wiederanlage steuerlich interessanter sein.

Weißt Du hingegen bereits zu Beginn, dass das Investment langfristig und umfangreich sein soll, ist die Entscheidung für einen thesaurierenden ETF womöglich besser. Entscheidend sind immer die Voraussetzungen im Einzelfall.

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Ein Kommentar

  1. Das heißt, auch wenn mein ETF negativ läuft und mein Depot einen positiven Wert aufweißt, muss ich das versteuern?
    Was soll das denn? Mein Geld das ich angelegt habe, ist doch schon versteuert, nun nochmal?
    Oder habe ich Ihre Erklärung nicht verstanden?

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