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Bei der „Faustregel 4 und 10“ bzw. der „Faustregel vier und zehn“ handelt es sich um einen hilfreichen Anhaltspunkt bei der Einnahme von Schmerzmitteln und anderer Medikamente. Die „Faustregel 4 und 10“ lautet dabei folgendermaßen:
Selbstverordnete Schmerzmittel sollten nicht länger als 4 Tage am Stück und nicht häufiger als 10 Tage pro Monat angewendet werden.
Mit dieser Faustregel soll es einfacher gemacht werden, einen zu hohen Konsum an Schmerzmitteln und anderen Medikamenten zu vermeiden.
Vierer-Regel und Zehner-Regel von der Stiftung Warentest
Woher kommt eigentlich die „Faustregel 4 und 10“? Durch wen wurde die Faustregel in dieser Form kommuniziert?
Woher die Faustregel ganz ursprünglich kommt, ist schwer zu sagen. Klar ist aber: Die Stiftung Warentest hat die Faustregel offiziell kommuniziert und damit viele Menschen eine Regel zur maximalen Einnahme von Schmerzmitteln an die Hand gegeben:
Ganz konkret lautet der Rat der Stiftung Warentest wie folgt:
„Schmerzmittel ohne ärztlichen Rat höchstens vier Tage in Folge und zehn Tage im Monat nehmen.“
Aus diesem Grund dürfte der Begriff der „Vier und Zehn Faustregel“ vielen Menschen bekannt sein. Viele Menschen kannten diese Regel aber vielleicht schon lange bevor die Stiftung Warentest in dieser Form kommuniziert hat.
Die „Faustregel vier und zehn“ gilt für selbstverordnete und freiverkäufliche Schmerzmittel
Die Faustregel 4 und 10 gilt dabei speziell für freiverkäufliche Schmerzmittel, da bei diesen kein ärztlicher Rat eingeholt werden muss.
Wenn man von einem Arzt therapiert wird, sollte man sich natürlich an die Empfehlungen des Experten halten. Daher ist die Faustregel 4 und 10 nicht unbedingt anzuwenden, wenn man vom Arzt eine spezielle Dosierungsvorgabe erhalten hat.
Wer dagegen auf eigene Faust in die Apotheke geht und sich selbst und nach eigenem Ermessen behandelt, kann die 4 und 10 Faustregel durchaus als Anhaltspunkt für die maximale Dosierung nutzen.
Nichtsdestotrotz empfiehlt sich natürlich immer, professionellen Rat eines Arztes oder Apothekers einzuholen.
Faustregel für Aspirin, Ibuprofen, Paracetamol & Co.
Zu den bekanntesten Präparaten, auf welche die „Faustregel vier und zehn“ anwendbar ist, gehören zum Beispiel Aspirin, Ibuprofen und Paracetamol. Aber auch andere freiverkäufliche Schmerzmittel können unter Umständen mit der Faustregel in Verbindung gebracht werden, um keinen übermäßigen Konsum der Medikamente durchzuführen.
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