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Wenn Du Aktionär bist und zur Hauptversammlung eines Unternehmens eingeladen wirst, fragst Du Dich vielleicht: Ist die Teilnahme an der Hauptversammlung Pflicht? Muss man zu einer Hauptversammlung und ist diese verpflichtend?
Die Antwort dabei ist ganz einfach und verhält sich bei der Hauptversammlung wie beim Stimmrecht:
- Für Dich als Aktionär gibt es das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, aber keine Teilnahme-Pflicht.
- Für Dich als Aktionär gibt es ein Stimmrecht und keine Stimmpflicht.
Egal, ob es aus mangelndem Interesse, dem Zeitaufwand oder den möglichen Reisekosten ist: Wenn Du nicht teilnehmen möchtest, musst Du nicht teilnehmen.
Du möchtest wissen, wann die Hauptversammlung stattfindet, wie die genauen Stimmrechts-Regelungen sind oder hättest gerne Details zu den ausgegebenen Aktien? Dann empfehle ich Dir, die Satzung des Unternehmens durchlesen.
Für wen ist die Teilnahme an der Hauptversammlung Pflicht?
Wenn man es genau nehmen möchte: Vorstand, Aufsichtsrat und ggfs. Stimmrechtsvertreter müssen teilnehmen. Für Dich als Aktionär besteht allerdings keine Pflicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Teilnahme ist freiwillig.
Tendenziell lässt sich festhalten: Ein Aktionär hat mehr Rechte als Pflichten.
Welche Rechte und Pflichten das ganz konkret sind, das zeige ich Dir im folgenden Abschnitt.
Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:
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Inhalt
Deine Rechte als Aktionär
- Gewinnbeteiligung: Falls Gewinne ausgeschüttet werden, hast Du das Recht auf eine Beteiligung an der Ausschüttung.
- Teilnahme an Hauptversammlung: Du hast das Recht darauf, an der Hauptversammlung teilzunehmen.
- Stimmrecht: Du hast das Recht, an Entscheidungen des Unternehmens beteiligt zu sein – außer, wenn Du nur Vorzugsaktien und keine Stammaktien besitzt.
- Auskunftsrecht: Du hast das Recht, über das aktuelle Geschehen sowie wichtige Informationen und Neuigkeiten informiert zu werden.
- Bezugsrecht: Falls neue Aktien ausgegeben werden, hast Du das Recht darauf, Deinen Anteil am Unternehmen zu halten – das nennt sich dann Vorkaufsrecht.
- Recht auf Liquidationserlös: Sollte sich das Unternehmen auflösen, hast Du das Recht, einen Liquidationserlös zu erhalten.
Deine Pflichten als Aktionär
- Bezahlung der Aktien: Du musst selbstverständlich dafür bezahlen, dass Du Aktien erhältst.
- Treuepflicht: Du als Aktionär musst im Sinne des Unternehmens handeln, sodass dem Unternehmen kein Schaden entsteht. Das ist aber vielmehr für Mehrheitsaktionäre relevant.
- Haltefrist: Die Haltefrist ist meist nur bei Börsengängen relevant – dabei können Unternehmen eine Haltefrist vorschreiben, damit die Aktien in der Zeit unmittelbar nach dem Börsengang gehalten werden. Dadurch werden Kurseinbrüche vermieden.
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