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Geld vor Pfändung verstecken: So wird es häufig gemacht!

Gericht Hammer unspl
Depotstudent Dominik
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Viele Menschen sehen sich entweder a) mit einer drohenden Kontopfändung konfrontiert, welche bald eingeleitet werden soll oder b) sind bereits mit einer Kontopfändung belastet.

Zunächst sollte das gepfändete Konto in ein P-Konto umgewandelt werden: Denn damit nutzt man automatisch bestimmte Vorteile wie beispielsweise die zur Verfügung stehenden Freibeträge. So können gewisse Beträge nicht gepfändet werden und man hat einen Schutz vor Pfändungen.

Gleichzeitig entschließen sich jedoch viele Betroffene dazu, das „Geld vor Pfändung zu verstecken“: Also beispielsweise Gelder zu verschieben, damit Teile des Geldes nicht gepfändet werden können.

Ich zeige Dir in diesem Artikel, welche Möglichkeiten zum „Geld vor Pfändung verstecken“ in der Praxis funktionieren und welche Varianten hier häufig gewählt werden.

Hinweis an dieser Stelle: Die in diesem Artikel gezeigten Möglichkeiten, zum „Geld vor Pfändung verstecken“ funktionieren zwar in der Praxis, jedoch sollte jeder für sich mögliche rechtliche Risiken abklären. Ich bin kein Rechtsanwalt oder Steuerberater und zeige hier lediglich Möglichkeiten auf, welche den Erfahrungen vieler Menschen nach in der Praxis funktionieren. Ob die Durchführung mancher dieser Ideen gegen geltendes Recht verstößt, kannst nur Du in Deiner individuellen Situation und mit Deiner individuellen Umsetzung beurteilen.

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– Passendes Konto, um Gelder zu verschieben und Freibetrag für das P-Konto nicht zu überschreiten.
– Bei diesem Konto gibt es weder Schufa-Abfrage noch Schufa-Eintrag.
– Der Anbieter kommuniziert und kooperiert nicht mit der Schufa.
– Es gibt also keinerlei Datenaustausch mit der Schufa.
– Optimal, falls bereits Probleme mit der Schufa (und Pfändung) bestehen.
– Das funktioniert trotz Pfändung eines bestehenden Kontos.
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– Vollständig kostenloses Konto.
– Keine SCHUFA-Abfrage und kein SCHUFA-Eintrag.
– 100 % Annahmequote: Auch mit sehr schlechter Schufa lässt sich dort problemlos ein Konto eröffnen.
– Kein Postident oder sonstige Bürokratie.

Möglichkeit 1 zum Geld vor Pfändung verstecken – Geld auf Zweitkonto umleiten

Die wohl beliebteste Variante, um Geld vor Pfändung zu verstecken ist die Eröffnung eines zweiten Kontos.

Dieses Zweitkonto sollte der Schufa und dem Gläubiger unbekannt bleiben, damit diese Möglichkeit funktioniert, um Geld vor Pfändung zu verstecken: Deshalb eigen sich hierzu vor allem schufafreie Konten, bei welchen keine Schufa-Abfrage und kein Schufa-Eintrag erfolgt.

Außerdem haben schufafreie Konten häufig eine 100 % Annahmequote, sodass auch Menschen mit schlechtem Schufa-Score und bei Pfändung ein Konto erhalten.

Geld vor Pfändung verstecken mit zweitem Konto im Überblick:

  • Ein zweites Konto (das dem Gläubiger nicht bekannt ist) bietet Flexibilität und vollen Handlungsspielraum.
  • Auch Gehalt kann direkt vom Arbeitgeber auf das zweite Konto überwiesen werden.
  • Sonstige Einnahmen können ebenfalls auf das Zweitkonto erfolgen.
  • Ausgaben können über das P-Konto laufen, Einnahmen können auf das Zweitkonto eingehen: Damit wird der maximale Spielraum ausgenutzt.

Ein weiterer entscheidender Vorteil bei einem zweiten Konto: Wer den Freibetrag zum Ende des Monats nicht ganz ausgenutzt hat, kann den Freibetrag voll ausnutzen, indem das Geld auf das zweite Konto überwiesen wird: So wird auf dem Zweitkonto ein Puffer angelegt.

Es ist ratsam, den Freibetrag vollständig auszunutzen, da alles, was darüber hinausgeht, für Gläubiger zugänglich ist. Wenn Personen beispielsweise nur 1.000 Euro auf ihrem P-Konto haben und ihr Freibetrag bei 1.500 Euro liegt, können sie die verbleibenden 500 Euro ausgeben oder auf ein zweites Konto überweisen, um sicherzustellen, dass sie den vollen Schutz Ihres Freibetrags erhalten.

Nicht genutzte Freibeträge lassen sich zwar in einem bestimmten Umfang auf den Folgemonat übertragen, jedoch geht das nicht in unbeschränkter Höhe und nicht beliebig lange.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Übertragen des nicht ausgenutzten Freibetrags auf ein zweites Konto nicht bedeutet, dass dieses Geld automatisch vor Pfändungen geschützt ist: Nur wenn das neue Konto den Gläubigern unbekannt bleibt, funktioniert diese Vorgehensweise. Es sollte sich daher um ein schufafreies Konto halten, das als Zweitkonto genutzt wird, um Geld vor Pfändung zu verstecken.

Wer den Freibetrag nicht ganz ausgenutzt hat, kann den Freibetrag voll ausnutzen, indem das Geld auf das zweite Konto überwiesen wird: So wird auf dem Zweitkonto ein Puffer angelegt.

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Möglichkeit 2 zum Geld vor Pfändung verstecken – Gehalt auf Zweitkonto zahlen lassen

Es ist möglich, das Gehalt auf ein schufafreies Zweitkonto überweisen zu lassen, anstelle auf das herkömmliche P-Konto. Auf diese Weise wird kein Geld auf dem P-Konto gesammelt, das an Gläubiger abgeführt werden könnte. Diese Option bietet den Vorteil, den Gehaltseingang von möglichen Ansprüchen der Gläubiger zu trennen und somit mehr Kontrolle über das eigene Einkommen zu gewährleisten und Geld vor Pfändung zu verstecken.

Dazu muss dem Arbeitgeber lediglich die neue Bankverbindung mitgeteilt werden: Der Arbeitgeber wird die neuen Zahlungsinformationen direkt umsetzen und nicht mehr auf das P-Konto überweisen. Auch dadurch kann man Geld vor Pfändung verstecken.

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Weitere Möglichkeiten zum Geld vor Pfändung verstecken

Abgesehen von der bisher aufgezeigten Varianten gibt es noch weitere Möglichkeiten, um Geld vor einer Pfändung zu verstecken.

a) Gehalt in bar auszahlen lassen zum Geld vor Pfändung verstecken

Sofern der eigene Arbeitgeber dies zulässt, besteht auch die Möglichkeit, das Gehalt in bar auszahlen zu lassen, anstatt es auf das P-Konto zu überweisen. Dadurch wird verhindert, dass sich auf dem P-Konto Geld ansammelt, das dann an Gläubiger abgeführt werden muss. Das funktioniert jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber das auch anbietet.

Falls der Arbeitgeber keine Barauszahlung anbietet, kann einfach ein anderes Konto als Zahlungsziel angegeben werden: Wer also zum Beispiel in zweites Konto eröffnet, kann das Gehalt auf dieses Konto zahlen lassen.

b) Unverbrauchtes Geld abheben zum Geld vor Pfändung verstecken

Wer die monatlichen Freibeträge beim P-Konto nicht ausnutzt, kann dieses Geld nicht unendlich lange auf den nächsten Monat übertragen lassen. Wer dieses Geld abhebt und in bar „unter dem Kopfkissen lagert“, kann auch über eine solche Variante Geld vor Pfändung verstecken.

Eine Möglichkeit, um den Verfall des nicht genutzten Freibetrags zu umgehen, ist also die Auszahlung oder Abhebung des Geldes in bar. Auf diese Weise kann man sich eine Barreserve anlegen, die unabhängig von dem P-Konto verwaltet wird und somit nicht der Pfändung unterliegt: Geld vor Pfändung verstecken ist dadurch möglich.

Geld verstecken bei Pfändung: Die Gründe sind vielfältig

Du könntest Dich fragen, warum Menschen Geld vor einer Pfändung verstecken möchten. Die Gründe dafür können vielfältig sein und reichen von der Absicht, einen bestimmten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, bis hin zur Sorge, dass man in finanzielle Not gerät.

Aber auch die Wahrung einer gewissen Flexibilität sowie die Vermeidung von Handlungsunfähigkeit sind starke Gründe für das Geld verstecken vor Pfändung.

Zuerst solltest Du wissen, dass eine Pfändung normalerweise als letzter Schritt bei der Eintreibung von Schulden eingeleitet wird. Wenn Gläubiger nach mehreren Versuchen keinen Erfolg haben, ihre Forderungen einzutreiben, können sie auf gerichtlichem Weg eine Pfändung (Kontopfändung) einleiten. Die Pfändung ist eine unangenehme Angelegenheit für Betroffene und kann das finanzielle und persönliche Leben eines Schuldners erheblich beeinflussen: Daher möchten auch viele Menschen Geld vor Pfändung verstecken.

Ein Hauptgrund, warum Menschen Geld vor einer Pfändung verstecken möchten, ist der Wunsch, ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Wenn das Einkommen gepfändet wird, kann dies erhebliche Auswirkungen auf den Lebensstil haben, an den sich jemand gewöhnt hat. Der plötzliche Mangel an finanziellen Mitteln könnte den Zugang zu alltäglichen Dingen wie Essen, Miete, Kleidung und anderen grundlegenden Notwendigkeiten einschränken.

Ein weiterer Grund könnte sein, dass die Betroffenen ihr Gesicht wahren wollen.

Schulden und finanzielle Schwierigkeiten sind meist mit negativen Emotionen verbunden. Indem sie Geld verstecken, könnten Menschen versuchen, die finanzielle Lage vor Familie, Freunden und Kollegen zu verbergen. Denn durch das versteckte Geld bieten sich Spielräume.

Außerdem könnte das Sicherheitsbedürfnis ein Auslöser sein.

Manche Menschen fürchten, dass sie, wenn ihr gesamtes Geld gepfändet wird, keine Reserven mehr haben, auf die sie in Notfällen zurückgreifen können. Sie sehen das Verstecken von Geld vor Pfändung als eine Art von Notfallfonds, auf den sie zugreifen können, wenn unerwartete Ausgaben auftreten.

Viele Betroffene möchten die Gläubiger auch einfach „ärgern“ und ihnen das Leben schwer machen: Denn wer mit einer Pfändung zu tun hatte, weiß: Anwälte und Inkasso-Unternehmen können richtig unangenehm werden.

Es gibt also eine Vielzahl an möglichen Gründen, warum in der Praxis häufig Geld vor Pfändung versteckt wird!

Fazit: Geld vor Pfändung verstecken

Insgesamt gibt es mehrere Möglichkeiten, um Geld vor einer Pfändung zu verstecken.

Die Gründe sind sicherlich nachvollziehbar, weshalb Menschen Geld vor einer Pfändung verstecken möchten und so gibt es auch einige Varianten, die in der Praxis tatsächlich funktionieren.

Die wohl beliebteste Variante zum Geld verstecken ist die Eröffnung eines schufafreien Zweitkontos, auf das das Gehalt oder ungenutztes Geld überwiesen wird. Dadurch bleibt das Geld vor Pfändungen geschützt, solange das Zweitkonto den Gläubigern unbekannt bleibt. Geld wird also gewissermaßen vor Pfändung versteckt.

Ich möchte noch einmal betonen, dass dieser Artikel lediglich die praktischen Erfahrungen widerspiegeln soll, welche laut einigen Berichten funktionieren, um Geld vor Pfändung zu verstecken. Du musst jedoch selbst abwägen und Dich möglicherweise beraten lassen, welche Varianten zum Geld vor Pfändung verstecken legal sind und von welchen Du besser die Finger lässt.

Die Eröffnung eines zweiten Kontos ist für sich genommen keinesfalls eine Straftat oder illegales Handeln. Wie Du persönlich vorgehen möchtest, kann ich an dieser Stelle jedoch nicht beurteilen und dementsprechend keine Einschätzung vornehmen.

Dein Depotstudent Dominik

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– Bei diesem Konto gibt es weder Schufa-Abfrage noch Schufa-Eintrag.
– Der Anbieter kommuniziert und kooperiert nicht mit der Schufa.
– Es gibt also keinerlei Datenaustausch mit der Schufa.
– Optimal, falls bereits Probleme mit der Schufa (und Pfändung) bestehen.
– Das funktioniert trotz Pfändung eines bestehenden Kontos.
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