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Konto eröffnen trotz SCHUFA und Pfändung: So geht’s!

Berater unspl
Depotstudent Dominik
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Wer mit SCHUFA und Pfändung zu tun hat, hat es heutzutage nicht leicht bei der Eröffnung eines Kontos. Viele Banken lehnen Kunden mit diesen Voraussetzungen direkt ab.

Jedoch möchten viele Menschen ein neues Konto eröffnen – auch wenn es bereits eine Pfändung gab und negative SCHUFA-Einträge vorliegen.

Dabei stellen sich viele Menschen folgende Fragen:

  • Kann man trotz SCHUFA und Pfändung ein Konto eröffnen?
  • Gibt es Hindernisse für die Kontoeröffnung trotz SCHUFA und Pfändung?
  • Welche Banken sind offen für Kunden mit SCHUFA und Pfändung?

Ich zeige Dir, auf was Du achten musst und bei welchen Banken Du gute Chancen für die Kontoeröffnung hast!

Kurzfassung des Artikels:
– Ein neues Konto bei Pfändung kann überlebenswichtig sein und sollte den Gläubigern (zunächst) unbekannt bleiben.
– Ablehnung einer Kontoeröffnung bei normalen Banken ist bei negativer SCHUFA sehr wahrscheinlich.
– Pfändung erschwert die Kontoeröffnung zusätzlich, wenn Datenaustausch zwischen Banken und Auskunfteien (z.B. SCHUFA) besteht.
– Eine Alternative für die Kontoeröffnung muss her, bei welcher kein Datenaustausch mit der SCHUFA stattfindet.

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– Keine SCHUFA-Abfrage und kein SCHUFA-Eintrag.
– 100 % Annahmequote: Auch mit sehr schlechter Schufa lässt sich dort problemlos ein Konto eröffnen.
– Kein Postident oder sonstige Bürokratie.

Ablauf einer Kontopfändung und Tipps

Bei einer Kontopfändung handelt es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Mit dieser Maßnahme kann ein Gläubiger das ihm zustehende Geld einfordern.

Eine Pfändung kann sich zum Beispiel daraus ergeben, dass Stromrechnungen nicht bezahlt worden sind – gegebenenfalls über Jahre hinweg. In diesem Fall ist die Stromgesellschaft der Gläubiger.

Der Ablauf einer Kontopfändung ist dabei wie folgt:

  • Der Gläubiger beantragt einen sogenannten „Vollstreckungstitel“.
  • Daraufhin wird ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen.
  • Der Beschluss wird an die Bank des Schuldners weitergeleitet und die Bank setzt die Pfändung um.
  • Die Bank überweist also Teile des Bankguthabens und der Zahlungseingänge an den Gläubiger.

In der Praxis bedeutet das, dass das betroffene Konto gesperrt wird und das darauf befindliche Geld gepfändet wird, um die bestehenden Schulden zu begleichen.

Umwandlung in P-Konto: Schutz vor Kontopfändung

Du als Kontoinhaber solltest Maßnahmen einleiten, sobald der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank vorliegt. Als Schuldner hast Du dabei die gesetzlich vorgeschriebene Zeit von vier Wochen zu beachten.

Falls Du diese Frist verpasst, kann der Gläubiger das gesamte Kontoguthaben pfänden. Das könnte eine Pfändung über das gesetzliche Existenzminimum hinaus bedeuten.

Den Pfändungsschutz erhältst Du am einfachsten über die Umwandlung Deines Kontos in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto).

Jedes Girokonto muss nach Deiner Anfrage an die Bank innerhalb von 4 Geschäftstagen umgewandelt werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Dazu musst Du nur Deine Bank kontaktieren (Telefon, Mail) und die Anweisung zur Umwandlung geben.

Das P-Konto schützt monatliche Zahlungseingänge von 1.340 € bei Alleinstehenden, bei unterhaltsberechtigen Personen sind die Freibeträge höher.

Tipp der Verbraucherzentrale:

„Während Verschuldete keine Alternative zum P-Konto haben, ist es für Kontoinhaber:innen mit schwarzen Zahlen ohne Pfändung nicht zu empfehlen und auch unnötig. Denn Verbraucher:innen haben häufig noch mit hohen Preisen, eingeschränkten Leistungen und einer gewissen Stigmatisierung bei ihrer Bank zu rechnen, wenn sie ein P-Konto einrichten. Außerdem entfällt mit der Umwandlung die Möglichkeit, einen Dispokredit oder geduldete Überziehung zu nutzen, da P-Konten nur auf Guthaben-Basis geführt werden können.“

Quelle: Verbraucherzentrale

Die Umwandlung zum P-Konto sollte also erst dann erfolgen, wenn es wirklich sein muss.

Pfändung durch das Finanzamt bei Steuerschulden:

Eine Pfändung kann auch durch das Finanzamt stattfinden, wobei sich der Ablauf dabei ein wenig von anderen Gläubigern unterscheidet.

Das Finanzamt kann unter bestimmten Voraussetzungen selbst eine Vollstreckung betreiben. Zum Beispiel bei Fälligkeit von Steuern oder bei Fristablauf von mindestens einer Woche.

Im Gegensatz zu anderen Gläubigern benötigt das Finanzamt keinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, sodass die Pfändung etwas „einfacher“ funktioniert.

Das kann Dich als Schuldner jedoch nicht von dem Vorhaben abhalten „neues Konto eröffnen trotz SCHUFA und Pfändung“.

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Was tun nach Pfändung? Neues Konto eröffnen

Wichtig zu verstehen ist, dass im ersten Schritt nur das Konto gepfändet wird, welches dem Gläubiger bekannt ist. Also beispielsweise das Konto, das dem Gläubiger bei Vertragsschluss angegeben worden ist oder ein Konto, von dem die Zahlungen bislang eingegangen sind.

Ein neues Konto wird also nicht direkt wieder gepfändet werden, wenn Du ein paar Tipps beachtest!

Damit das neue Konto dem Gläubiger nicht direkt wieder bekannt wird, muss das Konto bei einer neuen Bank bzw. Bankengruppe eröffnet werden! Diese neue Bank darf nicht mit der alten Bank in unmittelbarer Verbindung stehen.

Beispiele für neue Konten:

  • Kein Comdirect Konto eröffnen, wenn Du davor Commerzbank-Kunde warst – diese beiden Banken gehören zusammen.
  • Auch sollte kein Sparkassen-Konto bei einer anderen Sparkassen-Filiale eröffnet werden, wenn Du zuvor Sparkassen-Kunde warst.
  • Kein neues Volksbank-Konto, wenn ein altes Volksbank-Konto gepfändet worden ist.

Außerdem sollte es sich beim neuen Konto um ein schufafreies Konto handeln, da ansonsten ein Datenaustausch mit Auskunfteien wie der SCHUFA stattfindet – und das solltest Du unbedingt vermeiden!

Falls das neue Konto nicht schufafrei ist, hat das folgende Nachteile:

  • Sehr wahrscheinliche Ablehnung Deiner Anfrage auf Kontoeröffnung, falls SCHUFA überprüft wird.
  • Neutraler SCHUFA-Eintrag wird aufgrund der neuen Kontoeröffnung vorgenommen, falls Datenaustausch zwischen Bank und SCHUFA besteht.
  • Dadurch kann der Gläubiger direkt vom neuen Konto erfahren und eine Pfändung des neuen Kontos einleiten.

Es sollte also eindeutig ein schufafreies Konto eröffnet werden!

Von diesem neuen Konto sollten keine Zahlungen an Gläubiger stattfinden, die nichts von dem neuen Konto wissen sollen. Denn ansonsten würden diese direkt vom neuen Konto erfahren. Durch diese Vorgehensweise bleibt das neue Konto bis zum Offenbarungseid unentdeckt.

Von diesem neuen Konto können anschließend lebensnotwendige Zahlungen stattfinden: Zum Beispiel an Vermieter, Stromversorger, Internetprovider, Telefongesellschaft und ähnliche.

Meine Empfehlung: Schufafreies Konto eröffnen – auch bei Pfändung möglich

Wer einen schlechten SCHUFA-Score hat oder negative SCHUFA-Einträge aufweist, muss sich nach Alternativen für ein neues Konto umsehen – auch wenn das gar nicht so einfach ist!

Klassische Banken haben eine sehr hohe Ablehnungsquote bei Interessenten mit negativer SCHUFA. Wenn zusätzlich zu negativer SCHUFA noch der Sachverhalt einer Pfändung hinzukommt, hat man es bei klassischen Banken noch schwerer.

Es gibt nur einige ausgewählte Anbieter, die Konten anbieten ohne Daten mit der SCHUFA auszutauschen – dort ist das Vorhaben „Konto eröffnen ohne SCHUFA und Pfändung“ einfach möglich.

>>> Link zu meiner Empfehlung für schufafreie Konten*

Basis-Anforderungen des Kontos:

  • Deutsche IBAN
  • Keine Schufa-Abfrage und kein Schufa-Eintrag

Weitere Konditionen:

  • Keine Mindesteinlage
  • Jederzeit Geld abheben
  • Sofortige Zahlungen
  • Mastercard & Maestro-Karte möglich
  • Freie IBAN Wahl (DE, FR, ES, NL, IE)
  • Mehrere europäische IBANs möglich
  • 25 kostenlose Unterkonten
  • 16 verschiedene Währungen
  • Automatisches Sparen verfügbar
  • Weltweite Zahlungen
  • 24/7 Support
  • Auch Geschäftskonto möglich
  • Einlagensicherung bis 100.000 €

Laut Website: Nachweis, dass das Konto schufafrei ist:

„Kein Datenaustausch zwischen unserer Bank und der SCHUFA.“

Laut Website: Nachweis, dass das Konto mit deutscher IBAN ist:

„Wir wachsen überall in Europa und wollen euch das Leben einfacher machen, egal wo ihr wohnt. Wir haben eure Wünsche erhört und an der Umsetzung gearbeitet. Jetzt freuen wir uns, euch mitteilen zu können, dass ihr ab jetzt eure eigene deutsche IBAN haben könnt! Juhu!“

Über diesen Anbieter lässt sich ganz einfach online und in wenigen Minuten ein schufafreies Konto eröffnen – auch bei vorheriger Pfändung eines anderen Kontos. Es ist also mit diesem Anbieter möglich, ein Konto trotz SCHUFA und Pfändung zu eröffnen und zu nutzen.

Kontoeröffnung trotz Insolvenzverfahren?

Wenn bereits mehrere Pfändungsmaßnahmen eingeleitet worden sind und viele Gläubiger an ihr Geld wollen, möchten betroffene Privatpersonen regelmäßig in die Privatinsolvenz gehen.

Das nimmt den ständigen Druck von Seiten der Gläubiger und kann für ein erstes „Aufatmen“ sorgen.

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gibt es jedoch bestimmte Regelungen für den Schuldner: Vor allem, was Offenlegungspflichten anbelangt.

Es kann also ratsam (und verpflichtend) sein, das neue Konto beim Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter anzuzeigen!

Es bestehen umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflichten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Je nach der Ausprägung der Pflichten kann es daher obligatorisch sein, die Eröffnung eines neuen Kontos dem Insolvenzverwalter mitzuteilen.

Falls diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen wird, besteht das Risiko, dass die Restschuldbefreiung versagt wird.

Anwälte für Insolvenzrecht empfehlen daher regelmäßig, die neue Eröffnung eines Kontos dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Denn falls durch die Vorgehensweise die Vereitelung einer Zwangsvollstreckung vorliegt, könnte man sich gemäß § 288 StGB strafbar machen.

Neues Konto auch bei Pfändung und SCHUFA möglich

Personen, bei denen ein Konto gepfändet worden ist, sollten erst einmal durchatmen und kurz innehalten, was im Moment wichtig und sinnvoll ist.

Häufig lautet das Ergebnis: Im ersten Schritt muss ein neues (schufafreies) Konto eröffnet werden.

Also: Das alte Konto wurde gepfändet und es soll ein neues Konto eröffnet werden. Aber auf was sollte man dabei achten, wenn man ein neues Konto trotz SCHUFA und Pfändung eröffnen möchte?

a) Nur ein P-Konto gleichzeitig pro Person ist rechtskonform

Pro Person darf lediglich ein P-Konto geführt werden, was der Bank bei Kontoeröffnung (oder Umwandlung) schriftlich bestätigt werden muss.

Bitte beachte, dass ein Verstoß dagegen strafbar sein kann und einen Verlust des Pfändungsschutzes zur Folge haben kann.

Kreditinstitute können überprüfen, ob bereits ein P-Konto vorliegt. Dazu fragen sie eine Auskunftei wie z.B. die SCHUFA an und erfahren dadurch, ob ein P-Konto bei einer anderen Bank existiert oder nicht.

b) Ein P-Konto und ein weiteres normales Konto problemlos möglich

Da die Führung zweier P-Konten nicht möglich ist, kann ein „normales“ zweites Konto die Lösung sein: Zumindest als temporärer Ansatz, bis eine langfristige Lösung gefunden ist.

Ein solches neues Konto ermöglicht es, sich Zeit zu verschaffen und die nächsten Schritte zu planen. Bitte beachte dabei die oben genannten Hinweise.

Fazit: Konto eröffnen trotz SCHUFA und Pfändung

Auf den ersten Blick ist es gar nicht so einfach: Ein Konto eröffnen trotz SCHUFA und Pfändung erfordert etwas Recherchearbeit, um die Möglichkeiten klar und deutlich vor sich zu sehen.

Bei vielen klassischen Banken ist ein solches Vorgehen aufgrund des Datenaustauschs mit der SCHUFA nicht möglich. Bei einigen wenigen Anbietern dagegen ist die Kontoeröffnung trotz SCHUFA und Pfändung ganz einfach und in wenigen Schritten online möglich.

Wichtig ist darauf zu achten, dass das neue Konto schufafrei ist – also dass es weder SCHUFA-Abfragen bei Deiner Kontoeröffnung gibt, noch dass ein SCHUFA-Eintrag erfolgt, sobald Du das neue Girokonto eröffnet hast.

Ob sich diese Vorgehensweise langfristig für Dich auszahlt, musst Du im ersten Schritt selbst bewerten. Denn mögliche Mitteilungspflichten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens werden dadurch zwar kurzfristig ausgehebelt, bleiben langfristig jedoch bestehen.

Als erster Schritt, um etwas „durchzuatmen“ und die nächsten Schritte zu planen, kann ein neues Konto trotz SCHUFA und Pfändung aber sicherlich hilfreich sein!

Dein Depotstudent Dominik

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