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Krankenversicherung Privatier: 10 Beispiele + Rechnungen

Gespräch unspl
Depotstudent Dominik
4.5
(8)

Wie funktioniert das mit der Krankenversicherung als Privatier?

Ist man verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben? Kann man frei entscheiden, welche Krankenversicherung man wählt? Und wie hoch sind die Beiträge?

Ich zeige Dir in diesem Artikel, was Du zur Privatier-Krankenversicherung wissen musst:

  • Wahl-Möglichkeiten bei der Krankenversicherung als Privatier.
  • Welche Beiträge müssen gezahlt werden? Wie hoch sind die Beiträge?
  • Änderung der Krankenversicherung beim Eintritt ins Rentenalter.
  • Beispiel-Rechnungen für verschiedene Szenarien mit Brutto-Netto-Tabellen.

Daraus leitet sich unter anderem ab: Wie viel Vermögen benötigt man, um Privatier zu werden?

Hinweis 1: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen. Bei Anmerkungen und Vorschlägen bitte einen Kommentar unter dem Artikel hinterlassen.

Hinweis 2: Die unten aufgeführten Beispiele basieren auf einer bestimmten Datenbasis sowie einigen Annahmen. Diese Hintergründe löse ich am Ende des Beitrags auf. Für Deinen speziellen Fall solltest Du Deine eigenen Parameter (Beitragssätze etc.) verwenden, um ein möglichst genaues Ergebnis zu erhalten.

Gespräch unspl

Wahl-Möglichkeiten bei der Krankenversicherung als Privatier

Als Privatier gibt es grundsätzlich folgende zwei Möglichkeiten bei der Wahl der Krankenversicherung:

  • Private Krankenversicherung.
  • Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.

Die private Krankenversicherung kann ohne Bedingungen gewählt werden. Um die gesetzliche Krankenversicherung als freiwillige Versicherung fortzuführen, muss die sog. „Vorversicherungszeit“ erfüllt werden.

Vorversicherungszeit bedeutet: Vor der Kündigung muss entweder a) in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate oder b) unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens 12 Monate eine Versicherung bestanden haben.

Diskutiert werden in Foren darüber hinaus folgende Konstrukte, die jedoch im Einzelfall auf Umsetzbarkeit betrachtet werden müssen:

  • Beitragsfrei über den Partner versichern lassen.
  • Minijob, Midijob, Teilzeit-Anstellung, Selbständigkeit – dabei wäre man jedoch der Definition nach kein Privatier.

Möglichkeit 1: Private Krankenversicherung als Privatier

Privat versicherte Personen bleiben auch nach Kündigung des Jobs weiterhin privat versichert.

Das bedeutet: Gleiche Beiträge wie bisher, nur der Arbeitgeberanteil fällt weg.

Wie viel Geld Deine private Krankenversicherung kostet, weißt Du am besten selbst. Je nach Alter, Gesundheitszustand und Krankenversicherung können die Beiträge der privaten Krankenversicherung sehr unterschiedlich sein.

Mögliche Beitragshöhe in der PKV:

TarifBeitragBeispiel
PKV 1300 – 400 €Gesunder 30-Jähriger.
PKV 2400 – 500 €Gesunder 40-Jähriger.
PKV 3600 – 1.000 €Nicht gesund oder älter.

Quelle: Verschiedene Tarifvergleichsrechner (mit Aufschlag bei Lockangeboten).

>>>> Tipp zur PKV: Du überlegst Dir, Dich privat versichern zu lassen? Dann lies unbedingt meinen Erfahrungsbericht zu einer Makler-GmbH, die auf PKV spezialisiert ist.

Möglichkeit 2: Gesetzliche Krankenversicherung als Privatier

Als Privatier hat man die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen.

Das sagt zum Beispiel die Techniker Krankenkasse:

„Als nicht Erwerbstätiger erhalten Sie kein Arbeitslosengeld und leben von Erspartem oder sonstigen Einkünften. Ihr individueller Beitrag hängt von Ihrem gesamten monatlichen Einkommen ab.“

Techniker Krankenkasse zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

Es werden also grundsätzlich alle (!) Einkünfte für die Berechnung der Beitragshöhe herangezogen.

Zu diesen Einkünften zählen zum Beispiel:

EinnahmenBeispiel
VersorgungsbezügeBetriebsrenten, Direktversicherungen
MiteinkünfteVermietung, Verpachtung
KapitaleinkünfteZinsen, Dividenden
Selbständige ArbeitSelbständigkeit

Hinweis: Der Verzehr von angespartem Kapital (ohne Kapitalerträge) gilt nicht als beitragspflichtige Einnahme. Die Auszahlung von Ersparnissen ist nur beitragspflichtig, wenn sie als Rente (also bei Verrentung) erfolgt.

Beispiel: Du entnimmst Deinem ETF-Depot monatlich 2.000 €. Von den 2.000 € sind 1.000 € Kursgewinne und 1.000 € selbst eingezahltes Geld. Daher werden nur 1.000 € für Besteuerung und Krankenversicherung betrachtet.

Lies dazu auch: Besteuerung der Entnahme aus ETFs und Fonds

Höhe des Krankenkassenbeitrags in der GKV:

  • 14 % Krankenversicherung ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeld).
  • 1,0 % Zusatzbeitrag.
  • 3,3 % Pflegeversicherung für Kinderlose.
  • Summe: Etwa 18 – 19 %, wir nehmen 19 % an, ggfs wird es Steigerungen geben.

Die folgenden Beiträge werden als Mindesteinkommen (Mindestbeitragsgrenze) und Maximaleinkommen (Beitragsbemessungsgrenze) herangezogen:

  • Min: 1.096,67 € im Monat bzw. 13.160 € im Jahr.
  • Max: 4.837,50 € im Monat bzw. 58.050 € im Jahr.

Die Krankenkassenbeiträge bewegen sich bei 19 % daher in folgenden Bereichen:

  • Min: 208,37 € im Monat bzw. 2.500 € im Jahr.
  • Max: 919,13 € im Monat bzw. 11.030 € im Jahr.

Quelle: Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums Stand 2021

Je nach Höhe des Einkommens ergeben sich die folgenden Beiträge in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.

Mögliche Beitragshöhe in der GKV

Brutto-Einkommen monatl.Satz KrankenkasseBeitrag Krankenkasse
1.000 €19 %208 € (Mindestsatz)
2.000 €19 %380 €
3.000 €19 %570 €
5.000 €19 %919 € (Höchstsatz)
10.000 €19 %919 € (Höchstsatz)

Weitere Möglichkeiten: Keine Beiträge zahlen?

Um Beiträge zur Krankenkasse zu vermeiden, werden immer mal wieder Möglichkeiten diskutiert.

Beitragsfrei über den erwerbstätigen Partner versichern lassen:

Dies lässt sich nur bei sehr geringem Einkommen oder ohne Einkommen umsetzen. Du darfst nicht mehr als 455 € pro Monat verdienen.

Dafür muss der Partner gesetzlich versichert sein und noch arbeiten.

Andere Konstellationen: Minijob, Midijob, Teilzeit-Anstellung, Selbständigkeit

Als Privatier kann man sich mit so einer Konstellation wohl nicht mehr bezeichnen, aber auch solche Varianten werden diskutiert.

Inwieweit sich hierbei rechtliche Grauzonen ergeben, kann und möchte ich nicht beurteilen. Es ist jedenfalls zu vermuten, dass diese Tätigkeiten (ggfs. sogar nur „Schein-Tätigkeiten“) einzig der Vermeidung von Sozialversicherungsbeiträgen dienen sollen.

Krankenkasse bei Eintritt in die Rentenphase

Mit dem offiziellen Renteneintrittsalter (zwischen 63 und 67 Jahren) ergeben sich neue Möglichkeiten zur Gestaltung der Krankenversicherung.

Dabei ist es entscheidend, ob eine Rente ausgezahlt wird und wie sich die sonstigen Einkünfte zusammensetzen.

Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Krankenversicherung der Rentner (KVdR) als Tarif in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Bei geringem persönlichem Gesamteinkommen: Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse.
  • Private Krankenversicherung.

So äußerst sich die deutsche Rentenversicherung:

Es gilt der Leitsatz: „Im Ruhestand sind Sie kranken- und pflegeversichert wie im bisherigen Erwerbsleben.“

Quelle: Deutsche Rentenversicherung zur Krankenversicherung der Rentner

Die sog. „Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner“ (KVdR) stellt dabei die wohl kostengünstigste Möglichkeit dar. Dabei übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrags. Außerdem zählen Kapitaleinkünfte und Miteinkünfte nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.

Es gibt folgende zwei Voraussetzungen für die KVdR:

  • Gesetzlicher Rentenanspruch (mindestens 5 Beitragsjahre in der GKV)
  • Mindestens 90 % in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert sein (egal, ob pflichtversichert oder freiwillig versichert). Erwerbsleben bedeutet: Zeitspanne zwischen dem ersten Job / Berufsausbildung / Selbständigkeit und dem gesetzlichen Renteneintritt. Ob dazwischen wirklich gearbeitet worden ist, spielt keine Rolle.

Beispiel: Von 27 bis 45 gearbeitet, ab 45 bis 67 Privatier, ab 67 Rentner. Von 27 bis 67 = 40 Jahre. Die zweite Hälfte des Erwerbslebens als entscheidende Zeitspanne ist: 47 bis 67. Dort muss mindestens zu 90 % eine gesetzliche Krankenversicherung vorliegen.

Für manche Privatiers ist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung der einzige Weg. Wenn auch ein vergleichsweise teurer Weg, da der volle Beitrag aus eigener Tasche bezahlt werden muss.

Im Folgenden zeige ich Dir einige Beispielrechnungen zur Krankenversicherung als Privatier mit den entsprechenden Brutto-Netto-Tabellen!

Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

Ich empfehle vor allem:

Grundlagen der folgenden Berechnungen und Tabellen

  • Günstigerprüfung kommt zur Anwendung, wenn sie Sinn macht.
  • Einkommen: z.B. aus Kapitalerträgen oder Vermietung – unterschiedliche Besteuerung.
  • Zu versteuerndes Einkommen = Einkommen – Krankenkasse.
  • Netto-Einkommen = Einkommen – Krankenkasse – Steuern (Einkommensteuer / Abgeltungssteuer).
  • Abgaben in Prozent: Gibt an, wie hoch die Belastung bezogen auf das Einkommen ist.

Was bedeutet Günstigerprüfung als Privatier?

Bei der Günstigerprüfung wird geprüft, welche Besteuerung günstiger für den Steuerzahler ist: Die Besteuerung der Kapitalerträge mit dem Einkommensteuersatz oder mit dem Abgeltungssteuersatz.

Beispiel 1: 15.000 € Einkünfte und 5.000 € Kapitalerträge.

  • Ohne Günstigerprüfung: 15.000 € (zvE) = 1.010 € Einkommensteuer + 1.250 € Abgeltungssteuer = 2.260 € Steuer
  • Mit Günstigerprüfung: 20.000 € (zvE) = 2.266 € Einkommensteuer

Ergebnis: Die Nicht-Veranlagung durch Günstigerprüfung ist besser.

Lies dazu auch: Beispiele und Berechnung der Günstigerprüfung als Privatier

Weitere Hintergründe und Annahmen:

  • Krankenkasse kann nur gegengerechnet werden, wenn Kapitaleinkünfte als zvE gelten und nicht mit der Abgeltungssteuer besteuert werden.
  • Mögliche Teilfreistellung von Fonds (z.B. 30 % bei Aktienfonds) wurde nicht berücksichtigt.

Beispiel-Rechnungen für verschiedene Szenarien

Beispiel-Rechnung 1: Privatier mit Kapitalerträgen (GKV)

  • KV: Gesetzliche Krankenversicherung mit 19 % Beitrag.
  • Einnahmen: Kapitalerträge aus Wertpapier-Depot (z.B. Dividenden).
EinkommenKrankenkassezvEEinkommensteuerAbgeltungssteuerNettoAbgaben
12.000 €2.500 € (min)9.500 €0 €0 €9.500 €21%
24.000 €4.560 €19.440 €2.120 €0 €17.320 €28%
36.000 €6.840 €29.160 €4.837 €0 €24.323 €32%
60.000 €11.030 € (max)48.970 €11.597 €0 €37.373 €38%
120.000 €11.030 € (max)0 €0 €30.000 €78.970 €34%

Beispiel-Rechnung 2: Privatier mit Kapitalerträgen (PKV)

  • Private Krankenversicherung mit 500 € Beitrag.
  • Einnahmen: Kapitalerträge aus Wertpapier-Depot (z.B. Dividenden).
EinkommenKrankenkassezvEEinkommensteuerAbgeltungssteuerNettoAbgaben
12.000 €6.000 €6.000 €0 €0 €6.000 €50%
24.000 €6.000 €18.000 €1.751 €0 €16.249 €32%
36.000 €6.000 €30.000 €5.091 €0 €24.909 €31%
60.000 €6.000 €54.000 €13.575 €0 €40.425 €33%
120.000 €6.000 €0 €0 €30.000 €84.000 €30%

Beispiel-Rechnung 3: Privatier mit Kapitalerträgen (beitragsfrei über Partner)

  • KV: Krankenversicherung beitragsfrei über Partner.
  • Einnahmen: Kapitalerträge aus Wertpapier-Depot (z.B. Dividenden).
EinkommenKrankenkassezvEEinkommensteuerAbgeltungssteuerNettoAbgaben
12.000 €0 €12.000 €366 €0 €11.634 €3%
24.000 €0 €24.000 €3.346 €0 €20.654 €14%
36.000 €0 €36.000 €6.986 €0 €29.014 €19%
60.000 €0 €0 €0 €15.000 €45.000 €25%
120.000 €0 €0 €0 €30.000 €90.000 €25%

Beispiel-Rechnung 4: Privatier mit Erträgen aus Vermietung (GKV)

  • KV: Gesetzliche Krankenversicherung mit 19 % Beitrag.
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung – werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
EinkommenKrankenkassezvEEinkommensteuerAbgeltungssteuerNettoAbgaben
12.000 €2.500 € (min)9.500 €0 €0 €9.500 €21%
24.000 €4.560 €19.440 €2.120 €0 €17.320 €28%
36.000 €6.840 €29.160 €4.837 €0 €24.323 €32%
60.000 €11.030 € (max)48.970 €11.597 €0 €37.373 €38%
120.000 €11.030 € (max)108.970 €38.645 €0 €70.325 €41%

Beispiel-Rechnung 5: Privatier mit Erträgen aus Vermietung (PKV)

  • KV: Private Krankenversicherung mit 500 € Beitrag.
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung – werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
EinkommenKrankenkassezvEEinkommensteuerAbgeltungssteuerNettoAbgaben
12.000 €6.000 €6.000 €0 €0 €6.000 €50%
24.000 €6.000 €18.000 €1.751 €0 €16.249 €32%
36.000 €6.000 €30.000 €5.091 €0 €24.909 €31%
60.000 €6.000 €54.000 €13.575 €0 €40.425 €33%
120.000 €6.000 €114.000 €40.874 €0 €73.126 €39%

Beispiel-Rechnung 6: Privatier mit Verzehr von Depot/Ersparnissen (GKV)

  • KV: Gesetzliche Krankenversicherung mit 19 % Beitrag.
  • Einnahmen: Verzehr von Ersparnissen wird nicht besteuert, solange keine Kapitalerträge enthalten sind und es nicht als Rente ausbezahlt wird.
  • Hier die Annahme: 50 % der Einnahmen sind Ersparnisse, 50 % der Einnahmen sind Kapitalerträge.
EinkommenKrankenkassezvEEinkommensteuerAbgeltungssteuerNettoAbgaben
12.000 €2.500 € (min)3.500 €0 €0 €9.500 €21%
24.000 €2.500 € (min)9.500 €0 €0 €21.500 €10%
36.000 €3.420 €14.580 €909 €0 €31.671 €12%
60.000 €5.700 €24.300 €3.429 €0 €50.871 €15%
120.000 €11.030 € (max)48.970 €11.597 €0 €97.373 €19%

Beispiel-Rechnung 7: Privatier mit Verzehr von Depot/Ersparnissen (PKV)

  • KV: Private Krankenversicherung mit 500 € Beitrag.
  • Einnahmen: Verzehr von Ersparnissen wird nicht besteuert, solange keine Kapitalerträge enthalten sind und es nicht als Rente ausbezahlt wird.
  • Hier die Annahme: 50 % der Einnahmen sind Ersparnisse, 50 % der Einnahmen sind Kapitalerträge.
EinkommenKrankenkassezvEEinkommensteuerAbgeltungssteuerNettoAbgaben
12.000 €6.000 €0 €0 €0 €6.000 €50%
24.000 €6.000 €6.000 €0 €0 €18.000 €25%
36.000 €6.000 €12.000 €366 €0 €29.634 €18%
60.000 €6.000 €24.000 €3.346 €0 €50.654 €16%
120.000 €6.000 €54.000 €13.575 €0 €100.425 €16%

Dies war die letzte Brutto-Netto-Tabelle für Privatiers. Im Folgenden das Fazit zur Krankenversicherung als Privatier.

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Fazit zur Krankenversicherung als Privatier

Das mit der Krankenversicherung als Privatier ist gar nicht so einfach – vernachlässigt werden sollten die Krankenkassenbeitrag auf keinen Fall, da sie einen beachtlichen Teil der Abzüge ausmachen können.

Alle Einkünfte werden zur Berechnung herangezogen:

Ärgerlich ist, dass der Krankenkassenbeitrag als freiwillig gesetzlich Versicherter auf Basis aller (!) relevanten Einkünfte gemacht wird. Und da gehören leider auch Einkünfte aus Kapitalerträgen sowie Vermietung und Verpachtung dazu.

Konstellationen, bei denen der Krankenversicherungsbeitrag stark reduziert werden kann, sollten für den individuellen Fall geprüft werden.

Die Tabellen liefern Anhaltspunkte, aber Details müssen selbst berechnet werden:

Deine persönliche Situation kennst nur Du selbst. Die obigen Beispiele und Rechnungen können daher lediglich als Anhaltspunkte dafür dienen, welche Brutto-Beträge für bestimmte Netto-Beträge notwendig sind.

Ich hoffe, ich konnte Dir trotzdem gute Beispiele und Rechnungen bieten!

Bei Fragen, Anregungen und sonstigen Kommentaren, nutze gerne die Kommentarfunktion unter diesem Beitrag!

Dein Depotstudent Dominik

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2 Kommentare

  1. Vielen Dank für ihren tollen Artikel. Sie sind der einzige (!!!!) der Praxisbezogen und konkret auskunft gibt ohne viel rumgeschreibe und blabla was mir mittlerweile derart auf die Nerven geht.
    Eine Frage müsste bei Privatier GKV, einkommen nur aus dividenden die rechnung nicht folgend lauten weil bei der günstigerprüfung noch der sparerpauschbetrag mit einbezogen wird: 36000 dividenden brutto minus 6840 krankenversicherung (gesetzlich) minus 1000 sparerpauschbetrag = 28160 und darauf dann die einkommensteuer abziehen und danach wieder die 1000 draufrechnen? (was das ergebnis noch besser macht?)
    Also die Frage ist ob der Pauschbetrag hier mit abgezogen/berücksichtigt wird. Zweite Frage die gesamte Krankenversicherung ist voll abzugsfähig oder also inklusive pflegeversicherung? Danke ihnen!

  2. Moin, ich befinde mich derzeit in einer Auseinandersetzung mit der HKK. Ich bin Privatier und freiwillig versichert. (Meine Einnahmen beziehe ich nur aus Kapitalerträgen) Ich habe einer zukünftigen Beitragserhöhung widersprochen und um die rückwirkende Zahlung meiner Beiträge aufgefordert.
    Da ich bei einer Erhöhung der Beiträge diese auch rückwirkend zahlen musste.
    Mein Widerspruch wurde nun nach 7 Monaten endlich bearbeitet und zurückgewiesen. Mit der Begründung: eine analoge gesetzliche Regelung für Einkünfte aus Kapitalvermögen existiert nicht. Darum greift das SGB nicht.
    Meine Beiträge werden aufgrund meiner Kapitalerträge aber berechnet. Das kann doch nicht sein. Haben sie evtl. eine Adresse, Telefonnummer oder E-Mail damit ich den für mich passenden Anwalt finde ? Diese Regelung müsste dann ja jeden Privatier betreffen.
    Gruß

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