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Krypto-Gewinne unter 600 € angeben in Steuererklärung? Pflicht für Bitcoin und Co.?

bitcoin ethereum
Depotstudent Dominik
4.8
(5)

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. finden immer häufiger den Weg in die Portfolios von Privatanlegern. Unweigerlich kommen dabei Fragen zu steuerlichen Themen und zur Steuererklärung auf.

In diesem Beitrag beantworte ich die Fragen:

  • Muss man Krypto-Gewinne unter 600 Euro angeben?
  • Ist die Angabe von Krypto-Gewinnen unter 600 € in der Steuererklärung verpflichtend?

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Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.

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So werden Krypto-Gewinne versteuert

Gewinne aus Kryptowährungen gelten nicht als Kapitalerträge. Ein Gewinn aus Kryptowährungen gilt als privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG.

Andere Beispiele für private Veräußerungsgeschäfte sind Verkäufe von Edelmetallen, Münzen, Schmuck, Kunst, Oldtimern und Antiquitäten.

Für die Besteuerung von Kryptowährungen gibt es zwei Fälle:

  • Fall 1: Kryptowährungen werden innerhalb eines Jahres gekauft und wieder verkauft: Dann wird der reguläre Einkommensteuersatz angesetzt, da es sich um sog. „Spekulationsgewinne“ handelt.
  • Fall 2: Ist der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf größer als ein Jahr, sind die Gewinne gänzlich steuerfrei.

Fall 2 (Haltedauer über 1 Jahr) ist recht eindeutig und bedeutet für die Steuererklärung: Die Krypto-Gewinne müssen in keinem Fall angegeben werden – weder bei unter 600 €, noch bei über 600 €.

Fall 1 (Haltedauer maximal 1 Jahr) ist etwas komplizierter: Denn für diese Gewinne aus Spekulationsgeschäften gibt es eine Freigrenze von 600 € pro Jahr – also dann, wenn Gewinne aus Kryptowährungen innerhalb der Jahresfrist entstanden sind.

Was gilt also, wenn die Haltedauer maximal ein Jahr betragen hat und die Krypto-Gewinne unter 600 € liegen?

Muss man Krypto-Gewinne unter 600 € angeben in der Steuererklärung?

Als Krypto-Anleger gibt es keine grundsätzliche Pflicht zur Erstellung einer Steuererklärung. Die Krypto-Gewinne müssen nur dann im Rahmen der Steuererklärung angegeben werden, wenn eine Steuerpflicht daraus ensteht!

Bei Krypto-Gewinnen unter 600 € entsteht allerdings keine Steuerpflicht!

Krypto-Gewinne unter 600 € müssen daher nicht angegeben werden – zumindest solange Du den 600 €-Freibetrag nicht in Summe mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften ausschöpfst.

Nicht nur Krypto-Gewinne sind entscheidend, sondern die Summe der privaten Veräußerungsgeschäften!

Andere „private Veräußerungsgeschäfte“ solltest Du auf keinen Fall vergessen, da Du Dich sonst der Steuerhinterziehung schuldig machen könntest.

Nur, weil Deine Krypto-Gewinne unter 600 € liegen, bist Du nicht automatisch davon befreit, Angaben zu Deinen Krypto-Gewinnen zu machen.

Wenn Du zum Beispiel Gewinne aus dem Verkauf von Silbermünzen, Schmuck oder anderen privaten Veräußerungsgeschäften gemacht hast, solltest Du vorsichtig sein.

Wenn die Summe Deiner privaten Veräußerungsgeschäfte über 600 € liegt, musst Du auch Deine Krypto-Gewinne angeben – auch wenn die Krypto-Gewinne unter 600 € liegen.

Beispiel: Bitcoin Gewinn unter 600 € angeben – meist nicht notwendig!

Nehmen wir zum Beispiel an, Du hast Bitcoins im Wert von 800 € gekauft und diese Bitcoins innerhalb eines Jahres im Wert von 1.000 € verkauft, also dabei einen Gewinn von 200 € gemacht.

Ist es dann notwendig, den Bitcoin-Gewinn unter 600 € anzugeben? Und ist eine Steuererklärung Pflicht?

Nein, es ist nicht notwendig, den Bitcoin-Gewinn unter 600 € in der Steuererklärung anzugeben. Außerdem bist Du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung aufgrund der Bitcoin-Gewinne zu erstellen.

  • Der Bitcoin-Gewinn fällt unter den 600 € Freibetrag und muss nicht angegeben werden.
  • Es gibt keine generelle Pflicht zur Erstellung einer Steuererklärung, wenn der Anleger nichts zu erklären hat, da keine Steuerpflicht entsteht.

Solltest Du im selben Jahr allerdings weitere Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. haben, könntest Du die Grenze überschreiten und musst alle privaten Veräußerungsgeschäfte angeben – inklusive der Bitcoin-Gewinne unter 600 €.

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Dein Depotstudent Dominik

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3 Kommentare

  1. Hallo ich habe bei BridgeMiners über 2500 euro eingezahlt,nun soll ich noch 660 euro für ein Handelszertifikat bezahlen.Ist das wirklich immer erforderlich?Sie zwingen mich dazu ,da ich sonst meinen Gewinn nicht bekomme.Ich habe mal mit 200 Euro angefangen,und es wurde angeblich reinfestiert,und ich bekomme 25250 Euro ausbezahlt,wenn ich diese Gebür noch zahle!
    Vielen Dank fürs lesen und ich würde mich über eine Antwort freuen!

    1. Ich glaube, das ganze ist ein Fake. Angeblich habe ich nach meiner Investitin und Reinvestition mittlerweile 76.000€ die zu Auszahlung bereitstehen. Das einzige was kommt, sind immer weitergehende Forderungen nach irgendwelchen Gebühren: Auszahlungsgebühren, Volatilitätsgebühren, Gasnetz-Gebühren (?) bis hin zu Gebühren, die durch Blochain-Knoten (?) verursacht werden.
      FINGER WEG !!!!

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