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Wer ein P-Konto verwendet, nutzt damit automatisch bestimmte Vorteile wie beispielsweise die zur Verfügung stehenden Freibeträge. Dadurch können gewisse Beträge nicht gepfändet werden und man hat einen Schutz vor Pfändungen.
Viele Menschen wünschen sich jedoch mehr Flexibilität, das Verschieben von Geld, höhere Freibeträge und andere „Tricks“ für mehr Geld zur Verfügung, um Freibeträge voll auszunutzen oder um Geld zu „verstecken“.
Kann man das P-Konto austricksen? Welche Tricks gibt es beim P-Konto? Welche Methoden funktionieren tatsächlich, um das P-Konto auszutricksen?
Ich zeige Dir in diesem Artikel, welche Tricks in der Praxis funktionieren und wie sich das P-Konto austricksen lässt.
Hinweis an dieser Stelle: Die in diesem Artikel gezeigten „Tricks“ um das P-Konto „auszutricksen“ funktionieren zwar in der Praxis, jedoch sollte jeder für sich mögliche rechtliche Risiken abklären. Ich bin kein Rechtsanwalt oder Steuerberater und zeige hier lediglich Möglichkeiten auf, welche den Erfahrungen vieler Menschen nach in der Praxis funktionieren. Ob die Durchführung mancher dieser Ideen gegen geltendes Recht verstößt, kannst nur Du in Deiner individuellen Situation und mit Deiner individuellen Umsetzung beurteilen.
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– Passendes Konto, um Gelder zu verschieben und Freibetrag für das P-Konto nicht zu überschreiten.
– Bei diesem Konto gibt es weder Schufa-Abfrage noch Schufa-Eintrag.
– Der Anbieter kommuniziert und kooperiert nicht mit der Schufa.
– Es gibt also keinerlei Datenaustausch mit der Schufa.
– Optimal, falls bereits Probleme mit der Schufa (und Pfändung) bestehen.
– Das funktioniert trotz Pfändung eines bestehenden Kontos.
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– In 5 Minuten online abschließbar und sofort benutzbar.
– Vollständig kostenloses Konto.
– Keine SCHUFA-Abfrage und kein SCHUFA-Eintrag.
– 100 % Annahmequote: Auch mit sehr schlechter Schufa lässt sich dort problemlos ein Konto eröffnen.
– Kein Postident oder sonstige Bürokratie.
Inhalt
Methode 1: P-Konto austricksen – Geld auf Zweitkonto umleiten
Der wohl beliebteste Trick, um das P-Konto auszutricksen ist die Eröffnung eines zweiten Kontos.
Dieses Zweitkonto sollte der Schufa und dem Gläubiger unbekannt bleiben, damit dieser Trick funktioniert, um das P-Konto auszutricksen: Deshalb eigen sich hierzu vor allem schufafreie Konten, bei welchen keine Schufa-Abfrage und kein Schufa-Eintrag erfolgt.
Außerdem haben schufafreie Konten häufig eine 100 % Annahmequote, sodass auch Menschen mit schlechtem Schufa-Score und bei Pfändung ein Konto erhalten.
P-Konto austricksen mit zweitem Konto im Überblick:
- Ein zweites Konto (das dem Gläubiger nicht bekannt ist) bietet Flexibilität und vollen Handlungsspielraum.
- Auch Gehalt kann direkt vom Arbeitgeber auf das zweite Konto überwiesen werden.
- Sonstige Einnahmen können ebenfalls auf das Zweitkonto erfolgen.
- Ausgaben können über das P-Konto laufen, Einnahmen können auf das Zweitkonto eingehen: Damit wird der maximale Spielraum ausgenutzt.
Ein weiterer entscheidender Vorteil bei einem zweiten Konto: Wer den Freibetrag zum Ende des Monats nicht ganz ausgenutzt hat, kann den Freibetrag voll ausnutzen, indem das Geld auf das zweite Konto überwiesen wird: So wird auf dem Zweitkonto ein Puffer angelegt.
Es ist ratsam, den Freibetrag vollständig auszunutzen, da alles, was darüber hinausgeht, für Gläubiger zugänglich ist. Wenn Personen beispielsweise nur 1.000 Euro auf ihrem P-Konto haben und ihr Freibetrag bei 1.500 Euro liegt, können sie die verbleibenden 500 Euro ausgeben oder auf ein zweites Konto überweisen, um sicherzustellen, dass sie den vollen Schutz Ihres Freibetrags erhalten.
Nicht genutzte Freibeträge lassen sich zwar in einem bestimmten Umfang auf den Folgemonat übertragen, jedoch geht das nicht in unbeschränkter Höhe und nicht beliebig lange.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Übertragen des nicht ausgenutzten Freibetrags auf ein zweites Konto nicht bedeutet, dass dieses Geld automatisch vor Pfändungen geschützt ist: Nur wenn das neue Konto den Gläubigern unbekannt bleibt, funktioniert diese Vorgehensweise. Es sollte sich daher um ein schufafreies Konto halten, das als Zweitkonto genutzt wird, um das P-Konto auszutricksen.
Wer den Freibetrag nicht ganz ausgenutzt hat, kann den Freibetrag voll ausnutzen, indem das Geld auf das zweite Konto überwiesen wird: So wird auf dem Zweitkonto ein Puffer angelegt.
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Methode 2: P-Konto austricksen – Gehalt auf Zweitkonto zahlen lassen
Es ist möglich, das Gehalt auf ein schufafreies Zweitkonto überweisen zu lassen, anstelle auf das herkömmliche P-Konto. Auf diese Weise wird kein Geld auf dem P-Konto gesammelt, das an Gläubiger abgeführt werden könnte. Diese Option bietet den Vorteil, den Gehaltseingang von möglichen Ansprüchen der Gläubiger zu trennen und somit mehr Kontrolle über das eigene Einkommen zu gewährleisten und das P-Konto auszutricksen.
Dazu muss dem Arbeitgeber lediglich die neue Bankverbindung mitgeteilt werden: Der Arbeitgeber wird die neuen Zahlungsinformationen direkt umsetzen und nicht mehr auf das P-Konto überweisen. Auch dadurch kann man das P-Konto austricksen.
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Methode 3: P-Konto austricksen – Gehalt in bar zahlen lassen
Es besteht auch die Möglichkeit, das Gehalt in bar auszahlen zu lassen, anstatt es auf das P-Konto zu überweisen. Dadurch wird verhindert, dass sich auf dem P-Konto Geld ansammelt, das dann an Gläubiger abgeführt werden muss.
Das funktioniert jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber das auch anbietet. Je nach Branche ist die Auszahlung in bar durchaus möglich, um das P-Konto auszutricksen. In vielen Branchen ist jedoch die Überweisung der absolute Standard, von welchem auch nicht abgewichen wird. Wenn das der Fall ist, lässt sich das P-Konto nur über die Überweisung auf ein anderes Konto (Zweitkonto) austricksen.
Methode 4: P-Konto austricksen – Unverbrauchtes Geld abheben
Wer die monatlichen Freibeträge beim P-Konto nicht ausnutzt, kann dieses Geld nicht unendlich lange auf den nächsten Monat übertragen lassen. Dazu muss man das P-Konto austricksen: Wer sich das Geld in bar auszahlen lässt bzw. vom Konto abhebt, kann sich so eine Barreserve anlegen.
Eine Möglichkeit, um den Verfall des nicht genutzten Freibetrags zu umgehen, ist also die Auszahlung oder Abhebung des Geldes in bar. Auf diese Weise kann man sich eine Barreserve anlegen, die unabhängig von dem P-Konto verwaltet wird und somit nicht der Pfändung unterliegt: P-Konto austricksen wird so möglich.
Es ist wichtig, bei der Bildung einer Barreserve verantwortungsbewusst vorzugehen und das Geld für Notfälle oder unvorhergesehene Ausgaben zu verwenden. Das P-Konto austricksen könnten in manchen Fällen also sogar lebenswichtig sein. In vielen Fällen kann eine solide Barreserve dazu beitragen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und eine bessere Kontrolle über die eigenen Finanzen zu gewährleisten. Auch das ist also eine Variante zum P-Konto austricksen.
Methode 5: P-Konto austricksen – Stunden bei der Arbeit reduzieren
Da das monatlich überschüssige Geld ohnehin an den Gläubiger ausgezahlt wird, könnte man einfach weniger arbeiten bzw. die Stunden bei der Arbeit reduzieren: Auch so kann man das P-Konto austricksen, zumindest in einem gewissen Sinn.
Das ließe sich so weit treiben, bis das Gehalt genau dem Freibetrag entspricht: So würde der Gläubiger keine Zahlungen mehr von Deinem Konto erhalten. Ob diese Idee zum P-Konto austricksen jedoch wirklich sinnvoll ist, kannst nur Du selbst entscheiden.
Fazit: P-Konto austricksen
Insgesamt gibt es mehrere Möglichkeiten, um das P-Konto auszutricksen, den Freibetrag voll auszunutzen und mehr Geld zur Verfügung zu haben.
Die wohl beliebteste Variante ist die Eröffnung eines schufafreien Zweitkontos, auf das das Gehalt oder ungenutztes Geld überwiesen wird. Dadurch bleibt das Geld vor Pfändungen geschützt, solange das Zweitkonto den Gläubigern unbekannt bleibt. Das P-Konto wird also gewissermaßen ausgetrickst. Auch das Abheben von ungenutztem Geld in bar oder die Reduzierung der Arbeitsstunden können dazu beitragen, den Freibetrag voll auszuschöpfen und das P-Konto auszutricksen.
Ich möchte noch einmal betonen, dass dieser Artikel lediglich die praktischen Erfahrungen widerspiegeln soll, welche laut einigen Berichten funktionieren, um das P-Konto auszutricksen. Du musst jedoch selbst abwägen und Dich möglicherweise beraten lassen, welche Varianten zum P-Konto austricksen legal sind und von welchen Du besser die Finger lässt.
Die Eröffnung eines zweiten Kontos ist für sich genommen keinesfalls eine Straftat oder illegales Handeln. Wie Du persönlich das P-Konto austricksen möchtest, kann ich an dieser Stelle jedoch nicht beurteilen und dementsprechend keine Einschätzung vornehmen.
Dein Depotstudent Dominik
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