depotstudent

Tipps: P-Konto Freibetrag überschritten wegen Nachzahlung

Transaktion Bezahlung unspl
Depotstudent Dominik
4
(9)

Wenn ein P-Konto geführt wird und eine aktive Pfändung auf dieses P-Konto angewendet wird, hat man einen monatlichen Freibetrag zur Verfügung.

Was passiert jedoch, wenn der P-Konto Freibetrag wegen einer Nachzahlung überschritten wird? Und was sollte man tun?

Bestimmte Nachzahlungen sind gemäß § 904 ZPO vor einer Pfändung geschützt: Der Schutz besteht jedoch nicht automatisch.

Dazu schauen wir uns die aktuellen Regelungen an, wenn der P-Konto Freibetrag wegen Nachzahlungen überschritten wird und was zu tun ist.

>>> Meine Empfehlung, falls ein Konto gepfändet worden ist: Zusätzliches, schufafreies Konto eröffnen bei dieser innovativen Bank*
– Passendes Konto, um Gelder zu verschieben und Freibetrag für das P-Konto nicht zu überschreiten.
– Auch wenn der Freibetrag werden Nachzahlungen überschritten worden ist, kann ein solches Konto helfen.
– Bei diesem Konto gibt es weder Schufa-Abfrage noch Schufa-Eintrag.
– Der Anbieter kommuniziert und kooperiert nicht mit der Schufa.
– Es gibt also keinerlei Datenaustausch mit der Schufa.
– Optimal, falls bereits Probleme mit der Schufa (und Pfändung) bestehen.
– Das funktioniert trotz Pfändung eines bestehenden Kontos.
>>> Diese Bank >> ist dabei meine Top-Empfehlung!
– In 5 Minuten online abschließbar und sofort benutzbar.
– Vollständig kostenloses Konto.
– Keine SCHUFA-Abfrage und kein SCHUFA-Eintrag.
– 100 % Annahmequote: Auch mit sehr schlechter Schufa lässt sich dort problemlos ein Konto eröffnen.
– Kein Postident oder sonstige Bürokratie.

P-Konto Freibetrag überschritten wegen Nachzahlung? Das ist wichtig

„Nachzahlung“ bedeutet, dass nachträglich Geld gezahlt worden ist: Also dass Gelder für einen vergangenen Zeitraum gezahlt wurden.

Nachzahlungen, welche zum Überschreiten des P-Konto Freibetrags führen können, sind dabei beispielsweise die folgenden:

  • Bürgergeld
  • Grundsicherung
  • Arbeitslosengeld
  • Kindergeld
  • Pflegegeld
  • Lohn und Arbeitseinkommen

Generell sind es vor allem staatliche Leistungen, welche in der Praxis zur Überschreitung des Freibetrags beim P-Konto führen.

Es gibt dabei jedoch keinen automatischen Schutz für Nachzahlungen, welche den Freibetrag beim P-Konto überschreiten!

Betroffene müssen also selbst aktiv werden, wenn der P-Konto Freibetrag aufgrund von Nachzahlungen überschritten worden ist.

Schritt 1: Schufafreies Zweitkonto eröffnen

Wer sich überlegt, welche Möglichkeiten einem bei einer Überschreitung des P-Konto Freibetrags (zum Beispiel durch Nachzahlung) offenstehen, sollte zunächst eine beliebte Maßnahme in Betracht ziehen:

Ein zusätzliches und schufafreies Konto eröffnen neben dem bestehenden P-Konto!

Denn mit einem solchen Zusatz-Konto erhöht man die eigene Sicherheit, um die finanzielle Flexibilität im Falle einer Pfändung beizubehalten.

Die wohl beliebteste Variante als Sicherheits-Konto neben einem gepfändeten Konto ist die Eröffnung eines zweiten schufafreien Kontos.

Dieses Zweitkonto sollte der Schufa und dem Gläubiger unbekannt bleiben, damit diese Möglichkeit funktioniert, um ein „unbekanntes“ Konto neben einem P-Konto zu führen: Deshalb eigen sich hierzu vor allem schufafreie Konten, bei welchen keine Schufa-Abfrage und kein Schufa-Eintrag erfolgt.

Ein solches Konto kann dazu genutzt werden, den Zahlungsstrom bei überschrittenem Freibetrag zu koordinieren – beispielsweise bei Überschreitung durch Nachzahlung!

Außerdem haben schufafreie Konten häufig eine 100 % Annahmequote, sodass auch Menschen mit schlechtem Schufa-Score und neben einem P-Konto ein Konto erhalten.

Schufafreies Zweitkonto neben einem P-Konto im Überblick:

  • Ein zweites Konto (das dem Gläubiger nicht bekannt ist) bietet Flexibilität und vollen Handlungsspielraum.
  • Auch Gehalt kann direkt vom Arbeitgeber auf das zweite Konto überwiesen werden.
  • Sonstige Einnahmen können ebenfalls auf das Zweitkonto erfolgen.
  • Ausgaben können über das P-Konto laufen, Einnahmen können auf das Zweitkonto eingehen: Damit wird der maximale Spielraum ausgenutzt.

Ein weiterer entscheidender Vorteil bei einem zweiten Konto neben einem P-Konto: Wer den Freibetrag zum Ende des Monats nicht ganz ausgenutzt hat, kann den Freibetrag voll ausnutzen, indem das Geld auf das zweite Konto überwiesen wird: So wird auf dem Zweitkonto ein Puffer angelegt.

Bei Pfändung ist es ratsam, den Freibetrag vollständig auszunutzen, da alles, was darüber hinausgeht, für Gläubiger zugänglich ist.

Wenn Personen beispielsweise nur 1.000 Euro auf ihrem P-Konto haben und ihr Freibetrag bei 1.500 Euro liegt, können sie die verbleibenden 500 Euro ausgeben oder auf ein zweites Konto überweisen, um sicherzustellen, dass sie den vollen Schutz Ihres Freibetrags erhalten.

Nicht genutzte Freibeträge lassen sich zwar in einem bestimmten Umfang auf den Folgemonat übertragen, jedoch geht das nicht in unbeschränkter Höhe und nicht beliebig lange.

Und auch im Fall „P-Konto Freibetrag überschritten wegen Nachzahlung“ bietet ein schufafreies Zweitkonto gute Optionen: So können Gelder passend verschoben werden und zukünftig kann eine Überschreitung des Freibetrags wegen Nachzahlungen vermieden werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Übertragen des nicht ausgenutzten Freibetrags auf ein zweites Konto nicht bedeutet, dass dieses Geld automatisch vor Pfändungen geschützt ist: Nur wenn das neue Konto den Gläubigern unbekannt bleibt, funktioniert diese Vorgehensweise. Es sollte sich daher um ein schufafreies Konto halten, das als Zweitkonto genutzt wird – und das neben dem P-Konto.

Wer den Freibetrag nicht ganz ausgenutzt hat, kann den Freibetrag voll ausnutzen, indem das Geld auf das zweite Konto überwiesen wird: So wird auf dem Zweitkonto ein Puffer angelegt.

>>> Meine Empfehlung als Sicherheitsmaßnahme, um (neben einem P-Konto) weiteren Schutz vor Pfändung zu erhalten: Schufafreies Konto eröffnen bei dieser innovativen Bank*
– Passendes Konto, um Gelder zu verschieben und Freibetrag für das P-Konto nicht zu überschreiten.
– Auch wenn der Freibetrag werden Nachzahlungen überschritten worden ist, kann ein solches Konto helfen.
– Bei diesem Konto gibt es weder Schufa-Abfrage noch Schufa-Eintrag.
– Der Anbieter kommuniziert und kooperiert nicht mit der Schufa.
– Es gibt also keinerlei Datenaustausch mit der Schufa.
– Optimal, falls bereits Probleme mit der Schufa (und Pfändung) bestehen.
– Das funktioniert trotz Pfändung eines bestehenden Kontos.
>>> Diese Bank >> ist dabei meine Top-Empfehlung!
– In 5 Minuten online abschließbar und sofort benutzbar.
– Vollständig kostenloses Konto.
– Keine SCHUFA-Abfrage und kein SCHUFA-Eintrag.
– 100 % Annahmequote: Auch mit sehr schlechter Schufa lässt sich dort problemlos ein Konto eröffnen.
– Kein Postident oder sonstige Bürokratie.

Schritt 2: Einmaligen zusätzlichen Freibetrag einrichten

Wer den P-Konto Freibetrag wegen einer Nachzahlung überschritten hat, sollte außerdem einen zusätzlichen Freibetrag einrichten.

Damit die Bank den zusätzlichen Freibetrag einrichten kann, benötigt man entweder a) eine einfache P-Konto Bescheinigung oder b) einen Bescheid von der Vollstreckungsstelle.

Je nach Nachzahlungsart reicht dabei eine einfache P-Konto Bescheinigung aus oder es muss ein Antrag bei der Vollstreckungsstelle (Vollstreckungsgericht) gestellt werden: Es hängt also von der Art der Nachzahlung ab, wie das Geld geschützt werden kann.

Eine einfache P-Konto Bescheinigung reicht für die Erteilung eines zusätzlichen Freibetrags in diesen Fällen aus:

  1. Nachzahlungen (für vergangenen Zeitraum) von Sozialleistungen: Nach dem SGB II (Jobcenter) in Höhe des gesamten Nachzahlungsbetrages
  2. Nachzahlungen (für vergangenen Zeitraum) von Grundsicherungsleistungen im Alter: Nach dem SGB XII in Höhe des gesamten Nachzahlungsbetrages
  3. Nachzahlungen (für vergangenen Zeitraum) von Kindergeld durch die Familienkasse: Nach dem EStG in Höhe des gesamten Nachzahlungsbetrages
  4. Nachzahlungen (für vergangenen Zeitraum) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: In Höhe des gesamten Nachzahlungsbetrages
  5. Nachzahlungen (für vergangenen Zeitraum) von Arbeitseinkommen: Sofern der nachgezahlte Betrag 500 € nicht überschreitet
  6. Nachzahlungen (für vergangenen Zeitraum) von Renten: Sofern der nachgezahlte Betrag 500 € nicht überschreitet
  7. Nachzahlungen (für vergangenen Zeitraum) von Arbeitslosengeld oder Ausbildungsförderung: Sofern der nachgezahlte Betrag 500 € nicht überschreitet
  8. Nachzahlungen (für vergangenen Zeitraum) von Wohngeld: Sofern der nachgezahlte Betrag 500 € nicht überschreitet
  9. Nachzahlungen (für vergangenen Zeitraum) von Pflegegeld: Sofern der nachgezahlte Betrag 500 € nicht überschreitet

In den folgenden Fällen ist der Weg über die Vollstreckungsstelle notwendig (und eine einfache P-Konto Bescheinigung reicht nicht aus):

  1. Nachzahlungen (für vergangenen Zeitraum) von Arbeitseinkommen: Sofern der nachgezahlte Betrag 500 € überschreitet
  2. Nachzahlungen (für vergangenen Zeitraum) von Renten: Sofern der nachgezahlte Betrag 500 € überschreitet
  3. Nachzahlungen (für vergangenen Zeitraum) von Arbeitslosengeld oder Ausbildungsförderung: Sofern der nachgezahlte Betrag 500 € überschreitet
  4. Nachzahlungen (für vergangenen Zeitraum) von Wohngeld: Sofern der nachgezahlte Betrag 500 € überschreitet
  5. Nachzahlungen (für vergangenen Zeitraum) von Pflegegeld: Sofern der nachgezahlte Betrag 500 € überschreitet

Praxis-Beispiel: Nachzahlung vom Jobcenter

Eine Nachzahlung durch das Jobcenter kann aus vielfältigen Gründen resultieren, beispielsweise wenn das Jobcenter in der Vergangenheit zu wenig oder keine Leistungen an den Kontoinhaber ausgezahlt hat. Solch eine Nachzahlung spielt bei einem normalen Girokonto keine entscheidende Rolle. Bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) hingegen, kann die Nachzahlung dazu führen, dass der Pfändungsfreibetrag überschritten wird.

Zum Schutz einer solchen Nachzahlung vom Jobcenter auf einem P-Konto genügt eine einfache P-Kontobescheinigung nicht. Obwohl gerichtlich festgelegt ist, dass eine Nachzahlung vom Jobcenter dem Pfändungsschutz unterliegt, kann diese nur durch einen gerichtlichen Beschluss freigegeben werden. Das heißt, dass betroffene Personen bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf eine einmalige Erhöhung des Pfändungsfreibetrages auf dem Konto stellen sollten.

Zu diesem Antrag sollte der Bescheid des Jobcenters über die Nachzahlung beigefügt werden. Dieser dient dem Gericht als Beweis für die Nachzahlung. Sobald der Beschluss des zuständigen Vollstreckungsgerichts vorliegt, muss dieser bei der Bank vorgelegt werden, welche dann die Nachzahlung freigibt.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Nachzahlung vom Jobcenter nicht als einmaliges Monatseinkommen gewertet wird. Stattdessen wird sie auf die Monate verteilt, für die die Nachzahlung bestimmt ist – auf jene also, in denen der Kontoinhaber eine zu geringe Leistung vom Jobcenter erhalten hat. Dadurch soll verhindert werden, dass es zu einer Überschreitung des Pfändungsfreibetrages kommt, da ohne diese Überschreitung keine Pfändung stattfinden kann.

Zudem sollte bedacht werden, dass eine Nachzahlung vom Jobcenter grundsätzlich nicht pfändbar ist. Sie soll dazu dienen, das Existenzminimum des Kontoinhabers zu sichern. Wenn eine Nachzahlung erfolgt, deutet dies darauf hin, dass in den vorherigen Monaten das Existenzminimum des Kontoinhabers nicht gewährleistet war.

Trotzdem muss man hier selbst aktiv werden, damit die Nachzahlung nicht der Pfändung unterliegt!

Fazit: P-Konto Freibetrag überschritten wegen Nachzahlung

Obwohl es bei der Überschreitung des Freibetrags auf einem P-Konto durch Nachzahlungen, insbesondere von Sozialleistungen, einen grundsätzlichen rechtlichen Schutz gibt, die Betroffenen vor Pfändungen schützen, müssen Betroffene in solchen Situationen selbst proaktiv werden und sich die entsprechenden Dokumente besorgen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, wenn der P-Konto Freibetrag aufgrund von Nachzahlungen überschritten wird. Einerseits kann ein zusätzliches, schufafreies Konto eröffnet werden, um die finanzielle Flexibilität zu gewährleisten und den Freibetrag (zukünftig) nicht zu überschreiten. Andererseits sollte auch ein zusätzlicher Freibetrag eingerichtet werden, um die Pfändung zu verhindern oder zumindest einzuschränken.

Ein P-Konto bietet einen rechtlichen Schutz vor Pfändungen, dennoch ist es wichtig, aktiv zu bleiben und sich über die geltenden Bestimmungen und Möglichkeiten im Klaren zu sein. Dass man selbst aktiv wird, ist in jedem Fall notwendig, um die Gelder zu schützen.

Bei allem ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass ein P-Konto nur einen begrenzten Schutz bietet und weitere Maßnahmen erforderlich sein können, um eine Pfändung zu verhindern oder zumindest einzuschränken.

>>> Meine Empfehlung, falls ein Konto gepfändet worden ist: Zusätzliches, schufafreies Konto eröffnen bei dieser innovativen Bank*
– Passendes Konto, um Gelder zu verschieben und Freibetrag für das P-Konto nicht zu überschreiten.
– Bei diesem Konto gibt es weder Schufa-Abfrage noch Schufa-Eintrag.
– Der Anbieter kommuniziert und kooperiert nicht mit der Schufa.
– Es gibt also keinerlei Datenaustausch mit der Schufa.
– Optimal, falls bereits Probleme mit der Schufa (und Pfändung) bestehen.
– Das funktioniert trotz Pfändung eines bestehenden Kontos.
>>> Diese Bank >> ist dabei meine Top-Empfehlung!
– In 5 Minuten online abschließbar und sofort benutzbar.
– Vollständig kostenloses Konto.
– Keine SCHUFA-Abfrage und kein SCHUFA-Eintrag.
– 100 % Annahmequote: Auch mit sehr schlechter Schufa lässt sich dort problemlos ein Konto eröffnen.
– Kein Postident oder sonstige Bürokratie.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 4 / 5. Anzahl Bewertungen: 9

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert