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Du hast ein P-Konto und hast am 30. des Monats einen Geldeingang erhalten oder eine andere Buchung wurde an Tag 30 des Monats vorgenommen? Das ist ein Szenario, welches Menschen mit P-Konto häufig erleben:
Beim P-Konto Geld am letzten Tag des Monats erhalten – zum Beispiel an Tag 30!
Je nach Monat kann sich dieses Szenario für die Tage 28, 29, 30 oder 31 beim Führen eines P-Kontos ergeben – am letzten Tag des Monats oder zum Ende des Monats.
Vielleicht wurden bestimmte Gelder (Lohn, Gehalt) etwas später oder früher als üblich ausgezahlt, und plötzlich hast Du auch an Tag 30 einen Geldeingang erhalten. Dies führt in der Regel dazu, dass der Freibetrag auf Deinem P-Konto deutlich überschritten wird.
Nun fragst Du Dich vielleicht, was passiert, wenn es sich bei Deinem Konto um ein P-Konto handelt und Du am 30. Geld auf das P-Konto erhalten hast.
Keine Sorge, es gibt eine Lösung für das Problem „P-Konto Geld kommt am 30.“!
Ich zeige Dir, wie die Banken bei Buchungen am 30. bzw. am Ende des Monats vorgehen und was Du selbst direkt tun solltest.
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– Passendes Konto, um Gelder zu verschieben und Freibetrag für das P-Konto nicht zu überschreiten.
– Sicherheit und Spielraum durch ein zusätzliches Konto erlangen.
– Bei diesem Konto gibt es weder Schufa-Abfrage noch Schufa-Eintrag.
– Der Anbieter kommuniziert und kooperiert nicht mit der Schufa.
– Es gibt also keinerlei Datenaustausch mit der Schufa.
– Optimal, falls bereits Probleme mit der Schufa (und Pfändung) bestehen.
– Das funktioniert trotz Pfändung eines bestehenden Kontos.
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– In 5 Minuten online abschließbar und sofort benutzbar.
– Vollständig kostenloses Konto.
– Keine SCHUFA-Abfrage und kein SCHUFA-Eintrag.
– 100 % Annahmequote: Auch mit sehr schlechter Schufa lässt sich dort problemlos ein Konto eröffnen.
– Kein Postident oder sonstige Bürokratie.
Inhalt
§ 850 k Abs. 1 Satz 2 ZPO: Das passiert, wenn beim P-Konto das Geld an Tag 30 verbucht wird
In einem solchen Fall (Geld auf das P-Konto am 30. des Monats) musst Du nicht befürchten, dass Dir im nächsten Monat nichts mehr von diesem Geld übrig bleibt. Denn die Banken haben eine Frist, nach der sie das Geld erst im übernächsten Monat an die Gläubiger auszahlen dürfen.
Wenn also in einem Monat der Freibetrag auf Deinem Konto deutlich überschritten wird, warten die Banken zunächst den nächsten Monat ab. Wenn dann weniger Geld auf dem Konto eingeht, behältst Du trotzdem den Betrag in Höhe des Freibetrags, der noch aus dem Vormonat auf dem Konto ist.
Beispiel: Falls zum Ende des Monats Februar am letzten Tag eine Geldbewegung gebucht wird, hättest Du plötzlich im März deutlich mehr Geld auf dem Konto als sonst. Aber anstatt alles über dem März-Freibetrag zu pfänden, halten die Banken genug Geld für den April-Freibetrag zurück.
Diese Vorgehensweise ist geregelt in § 850 k Abs. 1 Satz 2 ZPO – dort lässt sich alles in Details nachlesen.
In der Praxis funktioniert das jedoch nicht immer reibungslos: Nicht immer werden doppelte Gehaltseingänge innerhalb eines Monats als solche erkannt und entsprechend behandelt. Wenn also auf das P-Konto Geld am 30. eingeht, wird das in der Praxis nicht immer so behandelt, wie es Dir als Betroffenem am Günstigsten erscheint. Leider ist das den Erfahrungen einiger Betroffener nach sogar recht häufig.
Es empfiehlt sich daher, selbst aktiv zu werden, wenn auf das P-Konto Geld am 30. eingegangen ist oder anderweitig am letzten Tag des Monats verbucht wurde.
Meine Empfehlung, falls Geld auf das P-Konto am 30. eingegangen ist
Das Geld auf dem P-Konto ist grundsätzlich geschützt, wenn es doppelte Gehaltseingänge in einem Monat geben sollte oder durch ein ähnliches Szenario Geld am 30. auf das P-Konto gebucht wurde: Das ist jedoch eher die Theorie als die tatsächliche und tägliche Praxis.
Es empfiehlt sich deshalb, selbst aktiv zu werden und ein schufafreies Zweitkonto zu eröffnen!
Der Grund ist einfach: Wer ein P-Konto führt und zusätzlich ein schufafreies Konto eröffnet, besitzt damit ein Konto, welches der Schufa und potenziellen Gläubigern unbekannt ist.
Dadurch lässt sich Geld passend verschieben und es können viele Freiheiten genutzt werden: So auch dann, wenn das Problem „P-Konto Geld kommt am 30“ vorliegt.
So kann beispielsweise ein Teil des Geldes direkt auf das schufafreie Konto überwiesen werden und das Problem des eingegangenen Geldes am 30. wird zu einem bedeutenden Vorteil für Dich umgewandelt.
Wenn also auf das P-Konto Geld am 30. kommt, dann wird man mit einem schufafreien Zweitkonto sehr gute Erfahrungen machen!
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Weitere Hintergründe: P-Konto Geld kommt am 30. oder zum Ende des Monats
Stell dir vor, du hast auf deinem P-Konto im gleichen Monat gleich zwei Gehaltseingänge erhalten: Das ist einer der häufigen Gründe dafür, warum auf das P-Konto Geld am 30. kommt. Das kommt sogar öfter vor, als du vielleicht denkst, vor allem wenn dein Arbeitgeber dein Gehalt mal anders auszahlt als sonst oder es bestimmte Sonderzahlungen am 30. gibt.
Obwohl es sich bei diesen Gehaltseingängen grundsätzlich auch am 30. um geschütztes Guthaben handelt, könnte es passieren, dass du den monatlichen Freibetrag überschreitest. Und was passiert dann?
Das Geld, das über dem Freibetrag liegt und beispielsweise am 30. verbucht wird, wandert in das sogenannte Auskehrungskonto. Das ist ein eigener Topf, auf den weder du als Schuldner noch ein Gläubiger Zugriff hat. Im nächsten Monat wird das Geld von dort aber wieder auf dein P-Konto zurückgebucht und du kannst es wie gewohnt nutzen. Klingt erstmal nicht so schlecht, oder? Dass das Geld am 30. auf das P-Konto kommt, ist also erst einmal gar nicht so ein großes Problem. Zumindest in der Theorie.
Eines der Probleme dabei ist, dass im nächsten Monat vermutlich erneut dein Gehalt eingeht und das Ganze von vorn beginnt. Hier greift das Prinzip „First-in-First-out“ (FIFO), was bedeutet, dass das Geld, das zuerst auf dein Konto kam, auch zuerst wieder ausgegeben wird. Hast du also Geld vom Vormonat übrig, das du im aktuellen Monat nicht ausgegeben hast, wird dieses zuerst verwendet.
Es gibt allerdings eine Besonderheit: Du kannst unverbrauchtes Guthaben bis zu drei Monate lang in den nächsten Monat übertragen. Allerdings solltest du aufpassen, denn Geld, das du öfter als dreimal überträgst, wird von der Bank gepfändet. Das betrifft nicht das Geld aus dem Vormonat, das du im aktuellen Monat ausgegeben hast.
In der Praxis kann ein Geldeingang am 30. jedoch nicht immer von der Bank als „pfändungsfrei“ bzw. „übertragbar“ erkennt werden, weshalb man selbst aktiv werden sollte: Zum Beispiel für ein schufafreies Zweitkonto.
Also nochmal kurz zusammengefasst: Bei Geldeingängen oder Buchungen an Tag 30 eines Monats wird das Geld, das über dem Freibetrag liegt, im Auskehrungskonto gesperrt und im nächsten Monat wieder zurückgebucht: Aber nur dann, wenn alles richtig und automatisiert erkannt wird.
Deshalb ist es wichtig, dass du bei Buchungen an Tag 30 eines Monats genauer hinschaust. Umbuchungen sind dabei meist hilfreich. Teils können auch Abhebungen oder Ausgaben hilfreich sein, wenn Geld am 30. auf das P-Konto kommt.
Daher ist es wichtig, dass du bei Buchungen am 30. aufpasst!
Genau deshalb empfiehlt es sich, zusätzlich zum P-Konto ein schufafreies Zweitkonto zu eröffnen: Denn dadurch hat man die volle Flexibilität bei der Planung von Zahlungen und der Verschiebung von Geldern.
Dein Depotstudent Dominik
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– Das funktioniert trotz Pfändung eines bestehenden Kontos.
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– 100 % Annahmequote: Auch mit sehr schlechter Schufa lässt sich dort problemlos ein Konto eröffnen.
– Kein Postident oder sonstige Bürokratie.
Hallo,
ich habe seit dem 2 November eine Pfändung auf dem Konto. P Konto habe ich eingerichtet und meinen Freibetrag für diesen Monat bekommen. Meine Bank sagte mir das der Gläubiger nach Ablauf eines Monats das Geld bekommt. Bekomme ich dann nächsten Monat erneut von meinem jetzigen vorhanden Geld einen Freibetrag?
Ihr lieben,
ich versuche meine Freundin zu helfen. Sie hat Zahlungseingänge von Jobcenter erhalten im August. Diese hat sie nicht abgeholt von ihrem P Konto, weil sie OP hatte, schwierige Genesung, usw. Die Bank weigert sich die volle höhe auszuzahlen obwohl sie die erforderliche Bestätigung von Jobcenter erhalten hat.
Was nun???