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P-Konto und Girokonto gleichzeitig: So geht es richtig!

Girokonto Karten unspl
Depotstudent Dominik
4.5
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Du hast Schulden, die Du in nächster Zeit wahrscheinlich nicht zurückzahlen kannst und deshalb droht Dir eine Kontopfändung? Oder es ist bei Dir bereits eine Kontopfändung eingeleitet worden?

Dann hast Du das betroffene Girokonto vielleicht bereits in ein P-Konto umgewandelt!

Falls nicht: Damit laufende Kosten wie Miete und Strom dennoch regelmäßig gezahlt werden können, solltest Du das betroffene Girokonto in ein sogenanntes P-Konto umwandeln. Dann stehen Dir die gesetzlichen Freibeträge zur Verfügung und nicht all Dein Geld kann gepfändet werden.

Aber wie sieht es aus, wenn Du neben einem bestehenden P-Konto gleichzeitig ein Girokonto führen möchtest? Ist es auch möglich, ein P-Konto und ein Girokonto gleichzeitig zu führen?

Die Antworten darauf sowie Tipps aus der Praxis gibt es in diesem Artikel!

Kurzfassung des Artikels:
– Das Führen von zwei P-Konten gleichzeitig ist vom Gesetzgeber verboten! Es darf nur ein einziges P-Konto pro Person geführt werden.
– Es gibt jedoch kein Verbot, ein P-Konto und ein Girokonto gleichzeitig zu führen und zu nutzen.
– Aus diesem Grund entscheiden sich sogar viele Betroffene dazu, extra ein neues Konto neben dem bereits bestehenden P-Konto zu eröffnen.
– Denn ein solches Girokonto gleichzeitig zum P-Konto zu führen sorgt für Flexibilität.
– Was dabei wichtig ist: Ein neues Konto neben einem vorhandenen P-Konto kann überlebenswichtig sein und sollte den Gläubigern (zunächst) unbekannt bleiben. Denn ansonsten könnte es direkt wieder gepfändet werden.
– Die Lösung lautet daher: Als zweites Konto neben dem P-Konto sollte ein schufafreies Konto eröffnet werden.
– Bei einem solchen Konto gibt es weder Schufa-Abfrage noch Schufa-Eintrag: Es gibt also keinerlei Datenaustausch mit der Schufa.
– Ein Zweitkonto trotz P-Konto zu führen ist außerdem vollkommen legal: Nur zwei P-Konten gleichzeitig führen ist nicht legal.
– Wer diese Tipps befolgt, hat bei Eröffnung eines zweiten Kontos trotz P-Konto keine Probleme.

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– Dieser Anbieter erlaubt die Eröffnung eines Kontos trotz bestehender Pfändung / P-Konto / Schulden.
– Bei diesem Konto gibt es weder Schufa-Abfrage noch Schufa-Eintrag.
– Der Anbieter kommuniziert und kooperiert nicht mit der Schufa.
– Es gibt also keinerlei Datenaustausch mit der Schufa.
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Gleichzeitig P-Konto und Girokonto: Was hinter dem P-Konto steckt

Das P in dem Begriff „P-Konto“ steht für Pfändungsschutz. Bei einem P-Konto handelt es sich also um ein Konto, mit dem Geld vor der Pfändung geschützt werden kann. Wichtig ist das für alle, die (momentan) nicht in der Lage sind, allen ausstehenden finanziellen Verpflichtungen nachzukommen – zum Beispiel, wenn die Einlösung einer Lastschrift von der Bank berechtigterweise abgelehnt wurde.

Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Du online oder auch vor Ort Einkäufe getätigt hast, für deren Bezahlung mittels Lastschrift nicht genügend Geld auf Deinem Girokonto war oder sogar der zur Verfügung stehende Dispokredit schon ausgeschöpft ist.

Um in solch einem Fall Vollstreckungsmaßnahmen seitens der Gläubiger, bei denen Du deine Ausstände nicht begleichen kannst, abzudämpfen, kannst Du ein P-Konto einrichten lassen und somit Dein Geld vor der Pfändung schützen.

Ein P-Konto kann im Grunde so genutzt werden wie ein „normales“ Girokonto. Geld beziehungsweise Gehalt, das darauf eingezahlt wird, ist bis zu einem gewissen Betrag pfändungssicher. Bist Du unterhaltspflichtig gegenüber Kindern oder einem geschiedenen Ehepartner, erhöht sich dieser Betrag.

Das Führen von zwei P-Konten gleichzeitig ist dabei untersagt. Wer dagegen jedoch P-Konto und Girokonto gleichzeitig führen möchte kann das durchaus tun. Dazu muss jedoch ein neues Konto eröffnet werden neben dem bestehenden P-Konto: So werden P-Konto und Girokonto gleichzeitig geführt.

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Kombination aus P-Konto und Girokonto: Vorteile aufgezeigt

Entscheidend ist die Tatsache, dass ein bestimmter Anteil vom Geld von einem Pfändungsschutzkonto von der Bank nicht an Gläubiger ausgezahlt werden kann. Zumindest der gesetzliche Betrag monatlich ist sicher und kann verwendet werden, um laufenden Verpflichtungen nachzukommen.

Verdienst Du weniger als diesen Betrag, ist sogar dein gesamtes Einkommen pfändungssicher – allerdings nur, wenn es auf einem P-Konto und nicht auf Deinem Girokonto liegt. So ist selbst bei hochverschuldeten Personen das Existenzminimum gesichert.

Dabei kann das P-Konto genauso wie ein Girokonto genutzt werden. Die Einlagen müssen nicht in bar abgehoben werden, um pfändungssicher zu sein, sondern Du kannst den ganzen Monat über darüber verfügen. Ob damit eingekauft, die Miete bezahlt oder Geld abgehoben wird, ist egal. Hast Du allerdings diesen „Freibetrag“ aufgebraucht, kannst Du das P-Konto für den laufenden Monat nicht weiter nutzen – auch dann nicht, wenn noch Geld auf dem Konto ist. Was aber in einem gewissen Rahmen funktioniert, ist, einen Rest des Freibetrags von einem Monat in den nächsten zu übertragen.

Wenn Du oft in Versuchung gerätst, Dein Konto zu überziehen, hat ein P-Konto den Vorteil, dass dies nicht ist möglich ist.

Wer zusätzlich zum P-Konto ein Girokonto führt, das nicht von der Pfändung betroffen ist, kann viele Freiheiten nutzen. Beispielsweise um den Geldfluss zu regulieren und andere Spielräume zu haben, bietet sich die Kombination „P-Konto und Girokonto gleichzeitig“ an.

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P-Konto und Girokonto gleichzeitig als häufiger Schritt

Du fragst dich, ob es möglich ist, gleichzeitig ein P-Konto und ein Girokonto zu führen? Ja, das geht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder so viele Girokonten gleichzeitig haben darf, wie er möchte, allerdings nur ein einziges Pfändungsschutzkonto.

Ein P-Konto und Girokonto gleichzeitig ist also kein Problem. Allerdings solltest Du aufpassen, Dich nicht mit mehreren Konten zu verzetteln, damit Du nicht vollends den Überblick über Deine Finanzen verlierst. Es ist daher zu empfehlen, neben dem P-Konto gleichzeitig nur ein Girokonto oder wenige Girokonten zu haben.

Geld, das sich auf dem Girokonto befindet, ist allerdings nicht vor Pfändungen sicher. Zumindest dann nicht, wenn dieses Girokonto neben dem P-Konto den Gläubiger bekannt ist.

Falls Du vom neuen Konto jedoch keine Zahlungen an den Gläubiger vorgenommen hast und ein schufafreies Konto wählst, können P-Konto und Girokonto gleichzeitig geführt werden – und der Gläubiger weiß dabei nur vom P-Konto.

Ein P-Konto umwandeln und gleichzeitig Girokonto eröffnen

Prinzipiell ist ein Girokonto jederzeit in ein P-Konto umwandelbar. Voraussetzung dafür ist, dass es auf eine Einzelperson läuft. Die Umwandlung ist kostenlos und dauert maximal drei Tage – das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn Du gleichzeitig ein Girokonto haben möchtest, kannst Du bei einer anderen Bank ein solches eröffnen: Keinesfalls solltest Du bei derselben Bank ein neues Girokonto eröffnen. Denn dann ist das neue Konto direkt der Bank und dem Gläubiger bekannt und kann gepfändet werden.

Außerdem ist damit zu rechnen, dass eine neue Bank Auskünfte bei der Schufa einholt, so von dem P-Konto erfährt und die Eröffnung eines neuen Girokontos ablehnt. Eine Ausnahme: Sofern Du ein schufafreies Konto eröffnest, wirst Du bei der Eröffnung des neuen Kontos kein Problem haben. Dann da werden keine Schufa-Einträge geprüft und keine Schufa-Abfragen durchgeführt.

Prinzipiell ist es daher kein Problem, ein P-Konto und ein Girokonto gleichzeitig zu führen. Vorsicht, wenn Du sehr knapp bei Kasse bist: Teils ist ein P-Konto nicht umsonst, sondern die Kreditinstitute verlangen dafür bestimmte Gebühren. Bei zwei kostenpflichtigen Konten gleichzeitig zahlst Du dann doppelt, weshalb eine rein präventive Eröffnung eines P-Kontos nicht immer empfehlenswert ist.

Wer jedoch bereits ein P-Konto hat und zusätzlich ein kostenloses und schufafreies Konto gleichzeitig zum bestehenden P-Konto eröffnet: Der ist damit in der Praxis häufig bestens beraten.

Dein Depotstudent Dominik

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