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Postbank Jahressteuerbescheinigung: Termin & Inhalt

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Depotstudent Dominik
4.3
(8)

In diesem Artikel möchte ich häufige Fragen rund um die Jahressteuerbescheinigung bei Postbank klären:

  • Wann kommt die Steuerbescheinigung von Postbank?
  • Wo findest Du die Steuerbescheinigung von Postbank?
  • Was steht auf der Steuerbescheinigung von Postbank?

Außerdem zeige ich Dir Beispiele und Kopien von Jahressteuerbescheinigungen, damit Du genau weißt, welche Informationen darin enthalten sind.

Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.

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Wann kommt die Postbank Jahressteuerbescheinigung?

Die Jahressteuerbescheinigung wird von Brokern und Depotanbietern 1x pro Jahr an die Anleger versendet. Die meisten Banken und Broker geben an, dass die Jahressteuerbescheinigung im 1. Quartal des neuen Jahres versendet wird.

Wie lange dauert es, bis man die Steuerbescheinigung von der Depotbank erhält?
Die Jahressteuerbescheinigung für Kapitalerträge erhältst Du von Deinem Broker im Regelfall in den ersten Monaten des Folgejahres. Bei der Comdirect und der ING DiBa erhielt man sie in den letzten Jahren jeweils um den 10. März.

Ähnliche Erfahrungen kann man auch bei Postbank machen: Mit der Jahressteuerbescheinigung ist dort ab Anfang des Monats April zu rechnen.

Offiziell spricht die Postbank zum Termin der Jahressteuerbescheinigung:

„Die Postbank versendet die Jahres­steuer­be­scheini­gung für das Vorjahr ab Anfang April des laufenden Jahres. Sie erhalten Ihre Jahres­steuer­be­scheini­gung postalisch, wenn mindestens 5 Euro Steuern einbe­halten wurden.“

Im Folgenden kläre ich die restlichen Fragen zur Postbank Steuerbescheinigung.

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Wo findest Du die Postbank Jahressteuerbescheinigung?

Bei der Postbank wird die Steuerbescheinigung (noch) per Post zugestellt.

Falls Du dem elektronischen Versand zugestimmt hast oder die postalische Zusendung irgendwann nicht mehr durchgeführt werden sollte: Die Jahressteuerbescheinigung wird dort abgelegt, wo auch sonstige Abrechnungen und andere Dokumente gespeichert sind. Also beispielsweise in Deinem Online Banking.

Falls Du die Steuerbescheinigung nicht findest, suche unter einem etwas früheren Datum. Es kann sein, dass die Steuerbescheinigung auf ein früheres Datum als die Meldung datiert ist: Zum Beispiel findest Du die Bescheinigung zum Datum 05.03. obwohl Du erst eine Meldung am 20.03. erhalten hast.

Du findest die Steuerbescheinigung nicht oder Du hast keine Steuerbescheinigung erhalten von der Postbank? Dann kannst Du eine Steuerbescheinigung anfordern: Dabei handelt es sich um eine sogenannte „Ersatzsteuerbescheinigung“. Bei der Postbank fällt hierfür jedoch ein Entgelt an.

Was steht auf der Postbank Jahressteuerbescheinigung?

In der Jahressteuerbescheinigung sind folgende Informationen enthalten:

  • Höhe der Kapitalerträge mit Gewinnen und Verlusten.
  • Ausgenutzter Freistellungsauftrag bzw. Sparer-Pauschbetrag.
  • Einbehaltene Kapitalertragsteuer, Solidaritätssteuer und Kirchensteuer.
  • Angerechnete und anrechenbare ausländische Steuer (Quellensteuer).

Im Folgenden zeige ich Dir zwei Kopien von Jahressteuerbescheinigungen.


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Beispiel Jahressteuerbescheinigung: Ausschüttender ETF

Steuerbescheinigung ausschüttender ETF Seite 1
Steuerbescheinigung ausschüttender ETF Seite 1
Steuerbescheinigung ausschüttender ETF Seite 2
Steuerbescheinigung ausschüttender ETF Seite 2

Beispiel Jahressteuerbescheinigung: Thesaurierender ETF

Steuerbescheinigung thesaurierender ETF Seite 1
Steuerbescheinigung thesaurierender ETF Seite 1
Steuerbescheinigung thesaurierender ETF Seite 2
Steuerbescheinigung thesaurierender ETF Seite 2

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FAQ zur Jahressteuerbescheinigung bei Postbank & Co.

1. Was ist eine Jahressteuerbescheinigung?

Antwort: Die Jahressteuerbescheinigung ist ein Dokument, das von Banken oder Finanzinstituten ausgestellt wird. Sie fasst alle steuerrelevanten Erträge (wie Zinsen, Dividenden und eventuell realisierte Kursgewinne) zusammen, die innerhalb eines Kalenderjahres auf den Anlagekonten erzielt wurden. Diese Bescheinigung wird von manchen Personen für die Einkommensteuererklärung benötigt: Verrechnet mit anderen Gewinnen oder Verlusten können sich Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen ergeben.

2. Warum benötige ich eine Jahressteuerbescheinigung?

Antwort: Anleger und Sparer benötigen die Jahressteuerbescheinigung zur eigenen Information sowie in manchen Fällen zur Vorlage beim Finanzamt, um ihre Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung korrekt anzugeben. Die Bescheinigung dient als Nachweis über bereits abgeführte Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie ggfs. Kirchensteuer, die auf Kapitalerträge erhoben wurden.

3. Wie und wann erhalte ich meine Jahressteuerbescheinigung?

Antwort: Die Jahressteuerbescheinigung wird in der Regel automatisch von der entsprechenden Bank oder dem Finanzinstitut erstellt und (im Normalfall) bis spätestens Ende Mai des Folgejahres zugestellt. Anleger und Sparer erhalten die Bescheinigung entweder postalisch oder, falls vereinbart, in ihrem elektronischen Postfach bei ihrem Online-Banking.

4. Was mache ich, wenn ich meine Jahressteuerbescheinigung verloren habe?

Antwort: Wenn Anleger und Sparer ihre Jahressteuerbescheinigung verloren haben, sollten sie sich umgehend mit ihrer Bank oder dem Finanzinstitut in Verbindung setzen und um eine Duplikatausstellung bitten. Das ist jedoch nur dann notwendig, wenn die Steuerbescheinigung auch tatsächlich benötigt wird, was nicht immer der Fall ist. Zu beachten ist, dass hierfür unter Umständen Gebühren anfallen können.

5. Sind alle Kapitalerträge in der Jahressteuerbescheinigung enthalten?

Antwort: Die Jahressteuerbescheinigung umfasst grundsätzlich alle Kapitalerträge, die über das betreffende Institut erzielt wurden. Es ist jedoch der Regelfall, dass Erträge aus Anlagen, die bei verschiedenen Instituten gehalten werden, in separaten Bescheinigungen ausgewiesen werden. Pro Institut gibt es also jeweils eine separate Steuerbescheinigung. Zudem sind bestimmte Ertragsarten, wie z.B. ausländische Dividenden, möglicherweise einer gesonderten Besteuerung im Ausland unterlegen und werden entsprechend ausgewiesen.

6. Was passiert, wenn Fehler in der Jahressteuerbescheinigung enthalten sind?

Antwort: Sollten Anleger und Sparer Fehler in ihrer Jahressteuerbescheinigung feststellen, kontaktieren sie bestenfalls umgehend das Finanzinstitut, um die notwendigen Korrekturen vornehmen zu lassen. Es ist wichtig, dass die Angaben in der Steuererklärung korrekt sind, um Nachfragen oder Strafen vom Finanzamt zu vermeiden.

7. Kann ich die Jahressteuerbescheinigung auch digital erhalten?

Antwort: Viele Banken und Finanzinstitute bieten mittlerweile die Möglichkeit, Jahressteuerbescheinigungen und andere wichtige Dokumente digital über das Online-Banking oder per E-Mail zu erhalten. Erkundige Dich beim Institut nach den verfügbaren Optionen.

8. Muss ich Kapitalerträge angeben, wenn die Abgeltungssteuer bereits abgeführt wurde?

Antwort: Häufig müssen Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung angegeben werden, da im Regelfall bereits eine korrekte Besteuerung durch das Institut stattgefunden hat. Die Jahressteuerbescheinigung dient in solchen Fällen eher als Nachweis der bereits gezahlten Steuern.

9. Was ist der Unterschied zwischen der Jahressteuerbescheinigung und der Nichtveranlagungsbescheinigung?

Antwort: Die Jahressteuerbescheinigung listet die steuerpflichtigen (und steuerfreien) Kapitalerträge eines Jahres auf. Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist hingegen ein vom Finanzamt ausgestelltes Dokument, das besagt, dass der Inhaber voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird. Mit einer NV-Bescheinigung können Kapitalerträge ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag vereinnahmt werden.

10. Wie lange sollte ich meine Jahressteuerbescheinigungen aufbewahren?

Antwort: Es wird empfohlen, Jahressteuerbescheinigungen und andere steuerrelevante Unterlagen mindestens für die Dauer des gesetzlichen Aufbewahrungszeitraums von in der Regel zehn Jahren aufzubewahren, um sie bei Rückfragen oder steuerlichen Überprüfungen vorlegen zu können.

11. Gibt es Besonderheiten bei der Besteuerung von ausländischen Kapitalerträgen in der Jahressteuerbescheinigung?

Antwort: Ja, bei ausländischen Kapitalerträgen können Besonderheiten auftreten, insbesondere hinsichtlich der Anrechnung von Quellensteuern. Ausländische Quellensteuern, die auf Dividenden oder Zinserträge erhoben wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet oder erstattet werden. Die Jahressteuerbescheinigung weist solche Erträge und die darauf entfallenen Steuern gesondert aus. Es ist ratsam, sich bei Fragen zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern an einen Steuerberater zu wenden.

12. Was sollte ich tun, wenn ich keine Jahressteuerbescheinigung erhalten habe?

Antwort: Wenn Anleger und Sparer bis Ende Mai des Folgejahres keine Jahressteuerbescheinigung erhalten haben, sollten sie zunächst prüfen, ob sie möglicherweise in ihrem Online-Banking-Postfach hinterlegt ist. Falls nicht, kontaktieren sie Ihre Bank oder das Finanzinstitut, um nach dem Status der Bescheinigung zu fragen. Möglicherweise liegt ein Kommunikations- oder Verarbeitungsfehler vor.

13. Wie werden Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben?

Antwort: Kapitalerträge werden in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung angegeben. Dabei werden die in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne sowie die einbehaltene Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer entsprechend den Vorgaben des Finanzamts eingetragen.

14. Können Kapitalerträge ohne Abzug von Steuern vereinnahmt werden?

Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Kapitalerträge ohne Abzug von Kapitalertragsteuer vereinnahmt werden. Dazu zählt die Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung bei der Bank oder die Einrichtung eines Freistellungsauftrags, wenn die Erträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen. Diese Regelungen verhindern, dass Steuern direkt an der Quelle abgeführt werden, wenn der Anleger voraussichtlich nicht steuerpflichtig ist oder seine Erträge unterhalb des Freibetrags liegen. Aber auch nachträglich lässt sich zu viel abgezogene Kapitalertragsteuer vom Finanzamt erstatten.

15. Was passiert mit nicht ausgenutzten Sparer-Pauschbeträgen?

Antwort: Nicht ausgenutzte Sparer-Pauschbeträge verfallen am Ende des Kalenderjahres und können nicht in das nächste Jahr übertragen werden. Es ist daher sinnvoll, die Anlageentscheidungen so zu planen, dass der Sparer-Pauschbetrag möglichst vollständig genutzt wird. Falls jedoch Kapitalertragsteuer einbehalten worden ist, obwohl noch Freibeträge verfügbar gewesen wären, lässt sich die zu viel gezahlte Steuer über die Einkommensteuererklärung zurückholen.

16. Sind Erträge aus Kryptowährungen auch in der Jahressteuerbescheinigung enthalten?

Antwort: Das hängt etwas vom jeweiligen Institut ab. Erträge aus Kryptowährungen sind häufig nicht in der klassischen Jahressteuerbescheinigung von Banken enthalten, da diese eine andere steuerliche Behandlung erfahren und oft über spezialisierte Handelsplattformen erzielt werden. Spezialisierte Krypto-Broker stellen jedoch im Regelfall eine Bescheinigung aus, welche der klassischen Jahressteuerbescheinigung ähnlich ist.

17. Wie kann ich die Richtigkeit der Angaben in der Jahressteuerbescheinigung überprüfen?

Antwort: Es ist ratsam, die Angaben in der Jahressteuerbescheinigung mit den eigenen Aufzeichnungen und Kontoauszügen abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten sollten Anleger und Sparer umgehend Kontakt mit ihrem Finanzinstitut aufnehmen. Zudem kann die Konsultation eines Steuerberaters hilfreich sein, um die korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen.

18. Kann ich Einspruch gegen die in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge einlegen?

Antwort: Wenn Anleger und Sparer der Meinung sind, dass die in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge fehlerhaft sind, sollten sie zunächst das ausstellende Finanzinstitut kontaktieren und um eine Überprüfung bitten. Sollte sich herausstellen, dass Fehler vorliegen, kann das Institut eine korrigierte Bescheinigung ausstellen. Bei weitergehenden steuerrechtlichen Differenzen können sie sich an das Finanzamt wenden oder rechtlichen Beistand suchen.

19. Gibt es eine digitale Alternative zur papierbasierten Jahressteuerbescheinigung?

Antwort: Ja, viele Banken und Finanzinstitute bieten die Möglichkeit, Jahressteuerbescheinigungen und andere Dokumente digital zu erhalten. Diese digitalen Dokumente sind rechtlich gleichwertig zu ihren papierbasierten Pendants und können direkt für die Steuererklärung verwendet werden. Überprüfe die Möglichkeiten des Online-Bankings oder kontaktiere Deine Bank, um Zugang zu digitalen Dokumenten zu erhalten.

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