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Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine Steuer, die bei Dividenden von ausländischen Aktien fällig wird. Sie nennt sich „Quellensteuer“, da sie „direkt an der Quelle“ einbehalten bzw. abgeführt wird – also bei dem Staat, in welchem das Unternehmen seinen Sitz hat.
Die Quellensteuer ist je nach Staat unterschiedlich hoch und bewegt sich im Bereich von 0 % bis 35 %.
Ich zeige Dir in diesem Artikel, was Du zur Quellensteuer bei Postbank wissen musst:
- Doppelbesteuerungsabkommen und Abrechnung der Quellensteuer.
- Erstattung der Quellensteuer.
- Angabe der Quellensteuer in der Steuererklärung.
Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.
Inhalt
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und vergünstigter Quellensteuersatz
Doppelbesteuerungsabkommen bedeutet, dass eine doppelte Besteuerung vermieden werden soll: Bei einer Dividende soll also nicht sowohl im Land des Unternehmens als auch im Land des Empfängers der Dividende Steuer bezahlt werden – zumindest nicht in voller Höhe.
Aus diesem Grund gibt es je Quellenstaat eine Regelung, welche Erstattung auf die Quellensteuer gilt.
Beispiel zur Quellensteuer
Wenn Du eine Dividende von einem US-Unternehmen erhältst und eigentlich 30 % Quellensteuer abgeführt werden müssen, sind laut Bestimmungen 15 % von der Quellensteuer anrechenbar bzw. abziehbar. Es ist dann nur der daraus resultierende Steuersatz von 15 % als Quellensteuer fällig. Diese verbleibenden 15 % sind voll anrechenbar auf die Abgeltungssteuer.
Tabelle zu Quellensteuersätzen
Quellenstaat | Steuersatz |
---|---|
Belgien | 30 % |
Brasilien | 0 % |
China | 10 % |
Frankreich | 30 % |
Italien | 26 % |
Irland | 20 % |
Japan | 15 % |
Kanada | 25 % |
Russland | 15 % |
Schweden | 30 % |
Schweiz | 35 % |
USA | 30 % |
Vereinigtes Königreich | 0 % |
Wenn Du die aktuellen und vollständigen Informationen zur ausländischen Quellensteuer sowie die Quellensteuersätze einsehen möchtest, gehe auf die offizielle Seite des Bundeszentralamts für Steuern.
Richtige Höhe der Quellensteuer überprüfen
Im Optimalfall rechnet Dein Broker direkt mit der maximalen Erstattung auf den Quellensteuersatz, sodass die Erstattung automatisiert erfolgt.
Häufig ist das aber nicht der Fall, sodass Du als Anleger erst eine Erstattung der Quellensteuer beim Quellenstaat beantragen musst.
Das ist (leider) recht aufwändig, da Dokumente für die einzelnen Staaten ausgefüllt werden müssen. Das Antragsdokument nennt sich dann „Antrag auf Erstattung von Quellensteuer auf Dividenden“.
Dabei muss zum Beispiel Deine Ansässigkeit in Deutschland bestätigt werden.
Außerdem stehen manche Staaten wie Italien in dem Ruf, sich mit der Erstattung der Quellensteuer Jahre Zeit zu lassen.
Verbleibende Quellensteuer auf Abgeltungssteuer anrechnen
Die verbleibende Quellensteuer (nach Erstattung) kann auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden: Das bedeutet, dass die nicht erstattbare Steuer steuerlich geltend gemacht werden kann – das sind häufig 15 % der Dividende.
Diese Position findest Du als „anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer“ in der Jahressteuerbescheinigung.
Die Höhe der nicht verrechneten Quellensteuer wird in der Jahressteuerbescheinigung eindeutig aufgezeigt: Diesen Wert kannst Du daher einfach in die Steuererklärung übertragen.
Dein Depotstudent Dominik
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