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Quellensteuer zurückfordern bei Dividenden von ausländischen Aktien

Depotstudent Dominik
3.7
(10)

Wer in ausländische Aktien und Aktienfonds mit Dividenden-Ausschüttungen investiert, erhält diese abzüglich der jeweiligen Quellensteuer. Besteht jedoch zwischen der BRD und dem Quellenstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen, kannst Du die Quellensteuer teilweise zurückholen. Bis 2018 konnte die Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden, die jeweilige Höhe war der Jahressteuerbescheinigung des Brokers zu entnehmen.

Mit der Novellierung des Investmentsteuergesetzes entfällt die Anrechnung der Quellensteuer, zudem wurde vieles vereinfacht. Der nachfolgende Beitrag informiert Dich über die Quellensteuer sowie zu beachtenswerten Kriterien für Aktionäre und Fonds Anleger. Wird die Quellensteuer beispielsweise in Frankreich einbehalten, muss der Bürokratie ein Schnippchen geschlagen werden.

Wichtige Korrekturhinweise zu diesem Artikel von Depotstudent-Lesern:

„Aufgepasst. Die Angabe im Artikel, dass sich Trade Republic um die französische Quellensteuer kümmert und so nur 12,8% fällig werden stimmt nicht! TR regelt das bisher nur bei US Aktien und verweist bei den Franzosen auf das Bundeszentralamt für Steuern“

„Kann ich ebenfalls bestätigen, hatte bei Trade Republic auch noch einmal direkt nachgefragt. Diese bieten hinsichtlich Frankreich kein vereinfachtes Quellensteuerverfahren an!“

Danke an dieser Stelle für die netten Korrekturhinweise!

Quellensteuer per Definition

Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine Abgabe auf Kapitalerträge wie beispielsweise Dividenden, welche vom Quellenstaat von ausländischen Anlegern erhoben wird. Angenommen, Du bist in die Aktien eines US-amerikanischen Unternehmens investiert und beziehst Dividendenzahlungen, behalten die Vereinigten Staaten Quellensteuer ein. Für die dortige Steuerbehörde ist ein Anleger aus der BRD als Ausländer Quellensteuer-pflichtig. Gleiches gilt, wenn Du in einen Fonds investiert bist, der ausländische Unternehmensbeteiligungen enthält.

Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

Ich empfehle vor allem:

Die Quellensteuer ist nicht global einheitlich geregelt, sondern wird von jedem Staat beliebig festgesetzt.

  • In Belgien beträgt der Steuersatz 30 %.
  • Brasilien und Großbritannien verlangen von ausländischen Investoren keine Quellensteuer.
  • In der Schweiz werden Dividenden für Ausländer mit 35 % besteuert.
  • Zudem gibt es Länder mit unterschiedlichen Steuerregeln für institutionelle und private Anleger.

Wenn Du wissen möchtest, wie hoch der Quellensteuersatz für Ausländer in einem bestimmten Land ist, kann die nachfolgend gezeigte Tabelle weiterhelfen:

WHT steht für Withholding Tax, die englische Bezeichnung der Quellensteuer.

In den Vereinigten Staaten beträgt die Quellensteuer 30 %. Das bedeutet:

Von 100 Euro als Dividenden ausgeschüttet, kommen nur 70 Euro auf Deinem Verrechnungskonto an. US-amerikanische Aktien oder Aktienfonds sind deshalb nicht zwangsläufig unattraktiv, denn ein Teil der Quellensteuer kann zurückgeholt werden.

Der Vorteil eines Doppelbesteuerungsabkommens

Aus jedem Land, mit welchem die BRD ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, kann ein Teil der erhobenen Quellensteuer zurückgeholt werden. Besteht ein derartiges Abkommen, wird von ausländischen Anlegern ermäßigte Quellensteuer verlangt. Eine aktuelle Übersicht findest Du auf dieser Seite:

Wie sieht der Quellensteuerabzug für Anleger aus der BRD letztlich aus?

Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den USA und der BRD bekommst Du pro 100 Dollar an Dividenden statt 70 Dollar ganze 85 Dollar gutgeschrieben. Bei US-amerikanischen Aktien erfolgt die Gutschrift in der Regel automatisch. Handelt es sich um Wertpapiere aus anderen Ländern, muss die Erstattung beantragt werden.

Erstattungen aus der Schweiz oder Österreich benötigen einige Wochen, aus anderen Ländern kommende Gutschriften lassen Monate und gar Jahre auf sich warten.

Quellensteuer bei Aktienfonds

Wenn Du statt in Einzelaktien in einem Fonds respektive ETF auf den Aktienindex MSCI World investiert bist, hat die Quellensteuer deutlich weniger Bedeutung für Dich. Warum? Weil zwischen Dir und den Quellenstaaten der ETF-Anbieter steht. Das Fondsmanagement kümmert sich um die Rückerstattung von Quellensteuern.

Warum wählen viele ETF-Anbieter Irland zum Fondsdomizil? Richtig, weil dort vergleichsweise viel Quellensteuer erstattet wird. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und den Vereinigten Staaten.

Besteuerung von Fonds seit 2018

Durch die Novellierung des Investmentgesetzes ist die separate Besteuerung von Dividenden, respektive deren Anrechnung auf die Abgeltungssteuer entfallen. Zu zahlen sind lediglich Pauschalen, welche sich an Wertsteigerung und Bundesbank-Basiszins orientieren. In vielen Fällen müssen keine Pauschalen bezahlt werden, weil sie mit den individuellen Freibeträgen verrechenbar sind.

Man könnte nun meinen, dass das Problem Quellensteuer ein für alle Mal gelöst ist. Leider falsch, in einigen Ländern werden die Bestrebungen hinsichtlich einer Vereinfachung durch unnötige Bürokratie ad absurdem geführt. Beispielsweise in Frankreich.

Quellensteuer auf Dividenden für Ausländer in Frankreich

Viele Anleger aus der BRD schätzen französische Aktien aufgrund der vergleichsweise üppigen Dividenden. Die Grande Nation belegt alle Dividenden grundsätzlich mit 30 % Quellensteuer. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und der BRD resultiert seit dem 1. Juli 2018 in einem ermäßigten Steuersatz von 12,8 %. Klingt gut, oder?

Man sollte dementsprechend annehmen, dass die Änderungen einfach von Brokern und Depotbanken umgesetzt werden. Dem ist aber bei Wertpapieren aus Frankreich nicht in so, denn die Grande Nation hat sich für den holprigen Weg der Bürokratie entschieden.

Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

Ich empfehle vor allem:

Bevor die 12,8 % Quellensteuer berechnet werden, will die französische Finanzbehörde sicherstellen, dass es sich beim Antragsteller um einen ausländischen Anleger handelt.

Den meisten Aktionären und Fonds-Anlegern sind die Schwierigkeiten hinsichtlich der Quellensteuer in Frankreich unbekannt. Sie treffen keine Vorkehrungen und müssen die 30 % Reduzierung der Dividenden in Kauf nehmen. Wer sich die zu viel gezahlte Quellensteuer in Frankreich zurückholen will, steht vor einer unvermutet großen Herausforderung.

Naturgemäß führt der erste Weg zum Broker respektive zur Depotbank, doch die Hilfe ist immer kostenpflichtig und zuweilen recht teuer. Für die Weiterleitung eines Formulars mit wenigen Daten werden bis zu 160 Euro berechnet. Viele Betroffene überlegen sich an dieser Stelle, auf die oft kleinere Erstattung der Withholding Tax (Quellensteuer) zu verzichten.

Banken und Brokerage Anbieter sehen in derartigen „Sonderwünschen“ willkommene Zusatzverdienste und verweisen bei kritisch gehaltenen Nachfragen auf den „hohen“ Arbeitsaufwand.

Es gibt aber eine Möglichkeit, die Dich erst gar nicht vor diese Herausforderung stellt.

Wähle den richtigen Broker

Diese Empfehlung ist für alle Anleger gültig, sie betrifft aber insbesondere Marktteilnehmer, die in ausländische Aktien oder Aktienfonds investiert sind.

Bei meinen Recherchen sind mir 2 Brokerage Anbieter aufgefallen, die Anlegern bei der reduzierten Quellensteuer behilflich sind.

Trading Republic

Der in Berlin beheimatete Anbieter überzeugt seine Kundschaft durch unschlagbar niedrige Gebühren beim Erwerb von Aktien, ETFs und mit kostenfreier Ausführung von ETF-Sparplänen. Ein besonders reizvoller Vorteil des ersten heimischen Smartphone-Brokers besteht in der automatischen Umsetzung bestehender Abkommen hinsichtlich der Quellensteuer.

Trade Republic kümmert sich konsequent darum, dass Du als Aktionär lediglich die reduzierte Quellensteuer in den Vereinigten Staaten oder Frankreich bezahlen musst. Das Ausfüllen anderweitig notwendiger Formulare entfällt.

Depot bei der DKB

Wenn Du bereits vor dem Aktienkauf eine Vorliebe für französische Wertpapiere hast, ist die Entscheidung für den Brokerage-Anbieter DKB sinnvoll. Warum? Der Broker bietet Dir eine ermäßigte Quellensteuer bereits im Vorfeld des Erwerbs an. Bei der DKB heißt diese Dienstleistung, aus meiner Sicht nicht ganz korrekt, Quellensteuervorabbefreiung. Der Service kostet für 3 Jahre 11,90 Euro und gewährleistet, dass innerhalb dieses Zeitraums lediglich 12,80 % an Quellensteuer in Frankreich einbehalten werden.

Erforderlich ist das einmalige Ausfüllen dieses Formulars:

Das Dokument muss ausgefüllt und an Dein Finanzamt geschickt werden. Die Dienststelle bestätigt nach Überprüfung, Deine Steuerpflicht in der BRD. Anschließend wird das bestätigte Formular von Dir an den Broker DKB weitergeleitet.

Ein gewissenhaft ausgesuchter Broker kann Dir die Investition in ausländische Dividenden Aktien seitens der Quellensteuer-Herausforderung vereinfachen. Ich habe mit beiden Anbietern hinsichtlich der reduzierten Quellensteuer bei ausländischen Wertpapieren keinerlei Erfahrung gemacht. Meiner Meinung nach ist die Vorgehensweise von Trade Republic der des Mitbewerbers DKB allein schon wegen der kostenfreien Dienstleistung vorzuziehen, welche alle Quellenstaaten umfasst.

Mein Fazit

Das Problem Quellensteuer bei ausländischen Aktien lässt sich ganz einfach durch die Geldanlage in ETFs auf globale Aktienindizes umgehen. In diesem Fall setzt sich der ETF-Anbieter mit der Quellensteuer auf Dividenden auseinander und Du versteuerst Deine Gewinne über den Broker, unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrags.

Dein Depotstudent Dominik

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5 Kommentare

  1. Habe mich auch schon länger mit der Thematik beschäftigt und muss dir da zustimmen: Der Arbeitsaufwand als einfacher Privatanleger ist echt immens. Man sollte sich daher Aktien-Investments in solche Länder sehr gut überlegen. Der Arbeitsaufwand ist wahrscheinlich nur bei größeren Aktien-Investments gerechtfertigt.

  2. Aufgepasst. Die Angabe im Artikel, dass sich Trade Republic um die französische Quellensteuer kümmert und so nur 12,8% fällig werden stimmt nicht! TR regelt das bisher nur bei US Aktien und verweist bei den Franzosen auf das Bundeszentralamt für Steuern.

  3. Kann ich ebenfalls bestätigen, hatte bei Trade Republic auch noch einmal direkt nachgefragt. Diese bieten hinsichtlich Frankreich kein vereinfachtes Quellensteuerverfahren an! Sie helfen leider gar nicht.

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