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Riester-Rente vergessen in Steuererklärung anzugeben

Tax Steuer
Depotstudent Dominik
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Es kann schnell passieren, dass Du die Anlage AV vergessen hast oder die gezahlten Riester-Beiträge in der Steuererklärung nicht angegeben hast.

Genauso kann es sein, dass Du Deine Riester gekündigt hast und vergessen hast, die Auszahlung steuerlich anzugeben.

In manchen Fällen ist das kein Problem. Ich kläre in diesem Artikel die Fragen:

  • Was passiert, wenn Du die Frist zum Einspruch noch nicht versäumt hast?
  • Was passiert, wenn Du die Frist zum Einspruch versäumt hast?
  • … oder die ganzen letzten Jahre Deine Riester-Rente nicht in der Steuererklärung angegeben hast?

Was Du in jedem Fall tun solltest: Den Hörer in die Hand nehmen und das Finanzamt anrufen. Sie können Dir am schnellsten und individuellsten zeigen, was in Deiner Situation angebracht ist.

Trotzdem möchte ich Dir in diesem Beitrag die Möglichkeiten aufzeigen, die Du hast, wenn Du die Riester-Rente im Rahmen der Steuererklärung vergessen hast.

Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.

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Was trifft auf Dich zu?

Fall 1: Du hast den Steuerbescheid noch nicht erhalten.

Du hast Deine Steuererklärung erst vor ein paar Stunden, Tagen oder wenigen Wochen abgegeben? Dann hast Du (wahrscheinlich) noch keinen Steuerbescheid erhalten und Du hast etwas Glück.

Denn die Lösung ist denkbar einfach:

  • Du kannst Deine Steuererklärung einfach überarbeiten und neu abgeben. Zum Beispiel in Elster oder einer anderen Steuersoftware.
  • Du gibst Deine Steuererklärung per Post ab? Dann genügt ein formloses Schreiben ans Finanzamt.

Fall 2: Die Einspruchsfrist läuft noch.

Das ist der Fall, wenn der Steuerbescheid schon angekommen ist, das aber noch nicht sehr lange her ist.

Hier hast Du zwei Möglichkeiten:

  • Möglichkeit 1: Antrag auf schlichte Änderung.
  • Möglichkeit 2: Einspruch.

Für beide Möglichkeiten ist notwendig, dass die Einspruchsfrist noch läuft.

Die Einspruchsfrist berechnet sich folgendermaßen: Datum des Steuerbescheids + 3 Werktage + 1 Monat. Bis zu diesem Zeitpunkt (bzw. zum nächsten Werktag nach der Frist) muss Dein Einspruch beim Finanzamt vorliegen.

a) Antrag auf schlichte Änderung

Schlichte Änderung bedeutet, dass nur ein bestimmter Punkt in Deiner Steuererklärung beantragt wird.

Das bedeutet: Der Steuerfall wird nicht komplett geprüft. Es werden lediglich Deine neu eingereichten Daten geprüft.

b) Einspruch

Wenn es um mehr als nur einen einzelnen Punkt geht, wird die gesamte Steuererklärung erneut geprüft.

Da nochmal alles geprüft wird, besteht die Möglichkeit der sogenannten „Verböserung“ – dass Du also mehr Steuern zahlen musst als vor dem Einspruch. Falls das so ist, kannst Du den Einspruch aber immer noch zurückziehen. Also alles halb so wild.

Fall 3: Einspruchsfrist abgelaufen

Hier ist es schwieriger. Binnen der Festsetzungsfrist von vier Jahren gibt es aber noch zwei Möglichkeiten:

  • Möglichkeit 1: Einspruch aufgrund neuer Tatsachen.
  • Möglichkeit 2: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Ein Einspruch aufgrund neuer Tatsachen ist nur möglich, wenn Du Deine Steuerspar-Möglichkeiten beim Erstellen der Steuerklärung nicht kanntest. Dabei darfst Du allerdings kein grobes Verschulden haben – und das könnte schwierig nachzuweisen sein in der heutigen Zeit mit frei zugänglichen Informationen.

Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist nur möglich, wenn Du die ursprüngliche Einspruchsfrist unverschuldet versäumt hast. Das ist beispielsweise bei schwerer akuter Erkrankung der Fall.

In jedem der oben genannten Fälle gilt: Anrufen und nachfragen.

… denn es kann gut sein, dass Du aus Kulanz die Festsetzungsfrist von 4 Jahren in Anspruch nehmen kannst und somit noch die Chance zu einer Korrektur erhältst.


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Die letzten Jahre vergessen, die Riester steuerlich anzusetzen?

Dann lohnt es sich, Deine Steuerbescheide der letzten Jahre nochmal etwas genauer anzuschauen.

Wurde die Riester-Rente tatsächlich nicht berücksichtigt?

Das ist wichtig, denn: Einige Daten rund um Riester werden dem Finanzamt automatisch und elektronisch übermittelt.

Den Zulagenanspruch beispielsweise berücksichtigt das Finanzamt automatisch – also auch dann, wenn Du die Zulage gar nicht beantragt hast.

Wenn Du Dir also nach diesem Beitrag immer noch nicht sicher bist, mache doch einfach Folgendes: Beim Finanzamt anrufen und eine individuelle Meinung zu Deiner Situation hören.

Vielleicht war es ja gar nicht so schlimm, dass Du vergessen hast, die Riester-Rente in der Steuererklärung anzugeben!

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Passiert häufiger als vielleicht gedacht: Riester vergessen in Steuererklärung anzugeben

Es ist bedauerlich, aber es passiert wohl recht häufig: Die Riester-Rente wird leicht inmitten der Vielzahl anderer steuerlicher Angelegenheiten vergessen, wenn es darum geht, die Steuererklärung auszufüllen. In der Hektik und Komplexität der Steuerdokumente kann diese Form der Altersvorsorge schnell übersehen werden. Dieses Versäumnis kann mitunter finanzielle Auswirkungen haben und potenziell wertvolle Steuervorteile ungenutzt lassen.

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Wer diese Vorsorgeform nutzt, kann von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitieren. Doch um diese Vorteile zu erhalten, ist es ratsam, die Riester-Rente in der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Hierbei müssen nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch die staatlichen Zulagen und eventuelle Steuervorteile berücksichtigt werden.

Leider besteht ein häufiges Missverständnis darin, dass die Riester-Rente automatisch von den Finanzbehörden berücksichtigt wird. Das ist jedoch nicht der Fall. Es liegt in der Verantwortung des Steuerpflichtigen sicherzustellen, dass alle relevanten Einkommens- und Vorsorgequellen korrekt in der Steuererklärung aufgeführt sind. Das Vergessen der Riester-Rente kann dazu führen, dass man nicht nur die staatlichen Zulagen verliert, sondern auch Steuervorteile verschenkt.

Um diesem Missgeschick vorzubeugen, ist es ratsam, sich frühzeitig mit den eigenen Finanzunterlagen auseinanderzusetzen und sicherzustellen, dass die Riester-Rente in der Steuererklärung nicht übersehen wird. Es kann hilfreich sein, sich an jährliche Erinnerungen zu setzen oder einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass keine wichtigen Details übersehen werden.

Letztendlich ist es von entscheidender Bedeutung, die Riester-Rente nicht als nachrangige Angelegenheit zu behandeln, sondern als wichtigen Bestandteil der eigenen finanziellen Zukunft. Die regelmäßige Überprüfung und korrekte Angabe in der Steuererklärung gewährleisten nicht nur den Erhalt staatlicher Zulagen, sondern maximieren auch die finanziellen Vorteile dieser Form der Altersvorsorge.


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Steuerliche Vorteile als Hauptgrund für die Riester-Rente? Vergesslichkeit ist umso ärgerlicher!

Besonders bei der Riester-Rente ist es äußerst ärgerlich, wenn die Beiträge nicht ordnungsgemäß in der Steuererklärung angegeben werden. Dies liegt daran, dass für viele Verbraucher die steuerlichen Vorteile ein entscheidender Anreiz waren, überhaupt einen Riester-Rentenvertrag abzuschließen.

Die Riester-Rente wurde eingeführt, um die private Altersvorsorge zu fördern und den drohenden Rentenlücken entgegenzuwirken. Ein wesentlicher Teil dieser Förderung sind die staatlichen Zulagen und die Möglichkeit, die eingezahlten Beiträge steuerlich geltend zu machen. Diese steuerlichen Anreize haben viele Menschen dazu bewogen, sich für eine Riester-Rente zu entscheiden, da sie die langfristige Rentabilität der Vorsorgeform erhöhen und somit einen bedeutenden Beitrag zur finanziellen Sicherheit im Alter leisten.

Wenn jedoch die Riester-Rentenbeiträge versehentlich oder aus Unachtsamkeit in der Steuererklärung fehlen, können diese steuerlichen Vorteile verloren gehen. Dies bedeutet nicht nur einen finanziellen Verlust für den Steuerpflichtigen, sondern stellt auch eine verpasste Gelegenheit dar, das volle Potenzial der Riester-Rente auszuschöpfen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Riester-Rente eine langfristige Verpflichtung darstellt, bei der jeder Euro sorgfältig geplant und investiert werden sollte. Die steuerlichen Vorteile sind ein integraler Bestandteil dieses Planungsprozesses und können erheblich zur Rentabilität der Vorsorgeform beitragen. Daher ist es entscheidend, die Riester-Rente nicht nur als eine einfache Investition, sondern als strategischen Bestandteil der eigenen Altersvorsorge zu betrachten und entsprechend in der Steuererklärung zu berücksichtigen.

Um sicherzustellen, dass die steuerlichen Vorteile der Riester-Rente nicht ungenutzt bleiben, ist es ratsam, sich rechtzeitig über die geltenden Regelungen zu informieren und die eigenen Finanzunterlagen sorgfältig zu prüfen. Durch die korrekte Angabe der Riester-Rentenbeiträge in der Steuererklärung kann man nicht nur finanzielle Einbußen vermeiden, sondern auch die langfristige Rentabilität und Sicherheit der eigenen Altersvorsorge optimieren.

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Also: Möglichkeiten prüfen bei vergessenen Riester-Beiträgen

Wenn die Eintragung der Riester-Rentenbeiträge in der Steuererklärung versehentlich vergessen wurde, ist es dennoch ratsam, die Möglichkeiten zu prüfen, um finanziell das Maximum aus dieser Situation herauszuholen. Und natürlich, um alle korrekt erledigt zu wissen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass in manchen Fällen eine nachträgliche Korrektur der Steuererklärung möglich ist. Auch wenn die Frist für die Abgabe der Erklärung bereits verstrichen ist, können bestimmte Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen werden. Dazu gehört auch die Nachreichung der Riester-Rentenbeiträge. Es ist ratsam, sich hierzu an das zuständige Finanzamt zu wenden oder einen Steuerberater zu konsultieren, um die genauen Schritte und Fristen zu erfahren.

Des Weiteren sollte geprüft werden, ob für das entsprechende Jahr die Möglichkeit besteht, die Riester-Rentenbeiträge noch nachträglich steuerlich geltend zu machen. In einigen Fällen kann dies noch innerhalb bestimmter Fristen möglich sein, beispielsweise im Rahmen einer rückwirkenden Verlustbescheinigung oder anderer steuerlicher Sonderregelungen. Auch hier ist eine individuelle Beratung durch einen Steuerexperten empfehlenswert, um die bestmögliche Vorgehensweise zu ermitteln.

Darüber hinaus sollte man prüfen, ob noch staatliche Zulagen oder andere Förderungen für die Riester-Rente in Frage kommen. Auch wenn die Steuervorteile durch das Versäumnis der Eintragung möglicherweise entfallen sind, können die staatlichen Zulagen unter Umständen weiterhin beansprucht werden. Es lohnt sich also, die eigenen Ansprüche zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Anträge zu stellen.

In jedem Fall ist es wichtig, schnell zu handeln und die versäumten Eintragungen oder Möglichkeiten zur Nachreichung zu prüfen. Je länger man wartet, desto mehr können potenzielle finanzielle Vorteile entfallen. Daher ist es ratsam, umgehend zu reagieren und sich gegebenenfalls professionelle Unterstützung zu holen, um das Maximum aus der Riester-Rente herauszuholen und die finanzielle Zukunft bestmöglich zu sichern.

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