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Es kann schnell passieren, dass Du die Anlage AV vergessen hast oder die gezahlten Riester-Beiträge in der Steuererklärung nicht angegeben hast.
Genauso kann es sein, dass Du Deine Riester gekündigt hast und vergessen hast, die Auszahlung steuerlich anzugeben.
In manchen Fällen ist das kein Problem. Ich kläre in diesem Artikel die Fragen:
- Was passiert, wenn Du die Frist zum Einspruch noch nicht versäumt hast?
- Was passiert, wenn Du die Frist zum Einspruch versäumt hast?
- … oder die ganzen letzten Jahre Deine Riester-Rente nicht in der Steuererklärung angegeben hast?
Was Du in jedem Fall tun solltest: Den Hörer in die Hand nehmen und das Finanzamt anrufen. Sie können Dir am schnellsten und individuellsten zeigen, was in Deiner Situation angebracht ist.
Trotzdem möchte ich Dir in diesem Beitrag die Möglichkeiten aufzeigen, die Du hast, wenn Du die Riester-Rente im Rahmen der Steuererklärung vergessen hast.
Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.
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Inhalt
Was trifft auf Dich zu?
Fall 1: Du hast den Steuerbescheid noch nicht erhalten.
Du hast Deine Steuererklärung erst vor ein paar Stunden, Tagen oder wenigen Wochen abgegeben? Dann hast Du (wahrscheinlich) noch keinen Steuerbescheid erhalten und Du hast etwas Glück.
Denn die Lösung ist denkbar einfach:
- Du kannst Deine Steuererklärung einfach überarbeiten und neu abgeben. Zum Beispiel in Elster oder einer anderen Steuersoftware.
- Du gibst Deine Steuererklärung per Post ab? Dann genügt ein formloses Schreiben ans Finanzamt.
Fall 2: Die Einspruchsfrist läuft noch.
Das ist der Fall, wenn der Steuerbescheid schon angekommen ist, das aber noch nicht sehr lange her ist.
Hier hast Du zwei Möglichkeiten:
- Möglichkeit 1: Antrag auf schlichte Änderung.
- Möglichkeit 2: Einspruch.
Für beide Möglichkeiten ist notwendig, dass die Einspruchsfrist noch läuft.
Die Einspruchsfrist berechnet sich folgendermaßen: Datum des Steuerbescheids + 3 Werktage + 1 Monat. Bis zu diesem Zeitpunkt (bzw. zum nächsten Werktag nach der Frist) muss Dein Einspruch beim Finanzamt vorliegen.
a) Antrag auf schlichte Änderung
Schlichte Änderung bedeutet, dass nur ein bestimmter Punkt in Deiner Steuererklärung beantragt wird.
Das bedeutet: Der Steuerfall wird nicht komplett geprüft. Es werden lediglich Deine neu eingereichten Daten geprüft.
b) Einspruch
Wenn es um mehr als nur einen einzelnen Punkt geht, wird die gesamte Steuererklärung erneut geprüft.
Da nochmal alles geprüft wird, besteht die Möglichkeit der sogenannten „Verböserung“ – dass Du also mehr Steuern zahlen musst als vor dem Einspruch. Falls das so ist, kannst Du den Einspruch aber immer noch zurückziehen. Also alles halb so wild.
Fall 3: Einspruchsfrist abgelaufen
Hier ist es schwieriger. Binnen der Festsetzungfrist von vier Jahren gibt es aber noch zwei Möglichkeiten:
- Möglichkeit 1: Einspruch aufgrund neuer Tatsachen.
- Möglichkeit 2: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
Ein Einspruch aufgrund neuer Tatsachen ist nur möglich, wenn Du Deine Steuerspar-Möglichkeiten beim Erstellen der Steuerklärung nicht kanntest. Dabei darfst Du allerdings kein grobes Verschulden haben – und das könnte schwierig nachzuweisen sein in der heutigen Zeit mit frei zugänglichen Informationen.
Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist nur möglich, wenn Du die ursprüngliche Einspruchsfrist unverschuldet versäumt hast. Das ist beispielsweise bei schwerer akuter Erkrankung der Fall.
In jedem der oben genannten Fälle gilt: Anrufen und nachfragen.
… denn es kann gut sein, dass Du aus Kulanz die Festsetzungsfrist von 4 Jahren in Anspruch nehmen kannst und somit noch die Chance zu einer Korrektur erhältst.
Die letzten Jahre vergessen, die Riester steuerlich anzusetzen?
Dann lohnt es sich, Deine Steuerbescheide der letzten Jahre nochmal etwas genauer anszuschauen.
Wurde die Riester-Rente tatsächlich nicht berücksichtigt?
Das ist wichtig, denn: Einige Daten rund um Riester werden dem Finanzamt automatisch und elektronisch übermittelt.
Den Zulagenanspruch beispielsweise berücksichtigt das Finanzamt automatisch – also auch dann, wenn Du die Zulage gar nicht beantragt hast.
Wenn Du Dir also nach diesem Beitrag immer noch nicht sicher bist, mache doch einfach Folgendes: Beim Finanzamt anrufen und eine individuelle Meinung zu Deiner Situation hören.
Vielleicht war es ja gar nicht so schlimm, dass Du vergessen hast, die Riester-Rente in der Steuererklärung anzugeben!
Dein Depotstudent Dominik
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