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Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine Steuer, die bei Dividenden von ausländischen Aktien fällig wird. Sie nennt sich „Quellensteuer“, da sie „direkt an der Quelle“ einbehalten bzw. abgeführt wird – also bei dem Staat, in welchem das Unternehmen seinen Sitz hat.
Die Quellensteuer ist je nach Staat unterschiedlich hoch und bewegt sich im Bereich von 0 % bis 35 %.
Ich zeige Dir in diesem Artikel, was Du zur Quellensteuer bei Scalable Capital wissen musst:
- Doppelbesteuerungsabkommen und Abrechnung der Quellensteuer.
- Erstattung der Quellensteuer.
- Angabe der Quellensteuer in der Steuererklärung.
Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.
Tipp: Ich vermeide Quellensteuern, indem ich meine Aktien über einen „quellensteuer-freundlichen“ Broker und nicht über Scalable Capital kaufe!
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– Das bedeutet, dass US-Erträge (Dividenden, Zinsen) automatisch mit dem günstigeren Satz abgerechnet werden und die Quellensteuer nicht erst von Dir zurückgefordert werden muss! Die US-Quellensteuer liegt bei 15 Prozent und diese rechnet der Broker automatisch auf die inländische Abgeltungsteuer an.
– Auch für Schweizer Aktien rechnet der Broker 15 Prozent automatisch an.
– Außerdem: Kauf von Schweizer Aktien wie Nestlé, Roche, Novartis und unzähligen anderen möglich. Diese werden nicht nur als ADR, sondern als „echte“ Aktien ins Depot gelegt.
– Besonderheit: Das Tax Voucher (zur Erstattung der Schweizer Quellensteuer) wird automatisch und kostenlos (!) zu jeder Dividendenabrechnung beigefügt.
– Das ist ein absolutes Alleinstellungsmerkmal, denn andere Broker verlangen dafür z.B. 15,90 €.
– Keine Gebühr auf Dividendenzahlungen.
– Alle deutschen und sehr viele internationale Börsenplätze.
– Börslicher Handel und außerbörslicher Handel (OTC) möglich.
Inhalt
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und vergünstigter Quellensteuersatz
Doppelbesteuerungsabkommen bedeutet, dass eine doppelte Besteuerung vermieden werden soll: Bei einer Dividende soll also nicht sowohl im Land des Unternehmens als auch im Land des Empfängers der Dividende Steuer bezahlt werden – zumindest nicht in voller Höhe.
Aus diesem Grund gibt es je Quellenstaat eine Regelung, welche Erstattung auf die Quellensteuer gilt.
Beispiel zur Quellensteuer
Wenn Du eine Dividende von einem US-Unternehmen erhältst und eigentlich 30 % Quellensteuer abgeführt werden müssen, sind laut Bestimmungen 15 % von der Quellensteuer anrechenbar bzw. abziehbar. Es ist dann nur der daraus resultierende Steuersatz von 15 % als Quellensteuer fällig. Diese verbleibenden 15 % sind voll anrechenbar auf die Abgeltungssteuer.
Tabelle zu Quellensteuersätzen
Quellenstaat | Steuersatz |
---|---|
Belgien | 30 % |
Brasilien | 0 % |
China | 10 % |
Frankreich | 12,8 bis 30 % |
Italien | 26 % |
Irland | 25 % |
Japan | 15 % |
Kanada | 25 % |
Polen | 19 % |
Schweden | 30 % |
Schweiz | 35 % |
Südafrika | 20 % |
USA | 30 % |
Vereinigtes Königreich | 0 % |
Wenn Du die aktuellen und vollständigen Informationen zur ausländischen Quellensteuer sowie die Quellensteuersätze einsehen möchtest, gehe auf die offizielle Seite des Bundeszentralamts für Steuern.
Richtige Höhe der Quellensteuer überprüfen
Im Optimalfall rechnet Dein Broker direkt mit der maximalen Erstattung auf den Quellensteuersatz, sodass die Erstattung automatisiert erfolgt.
Häufig ist das aber nicht der Fall, sodass Du als Anleger erst eine Erstattung der Quellensteuer beim Quellenstaat beantragen musst.
Das ist (leider) recht aufwändig, da Dokumente für die einzelnen Staaten ausgefüllt werden müssen. Das Antragsdokument nennt sich dann „Antrag auf Erstattung von Quellensteuer auf Dividenden“.
Dabei muss zum Beispiel Deine Ansässigkeit in Deutschland bestätigt werden.
Außerdem stehen manche Staaten wie Italien in dem Ruf, sich mit der Erstattung der Quellensteuer Jahre Zeit zu lassen.
Verbleibende Quellensteuer auf Abgeltungssteuer anrechnen
Die verbleibende Quellensteuer (nach Erstattung) kann auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden: Das bedeutet, dass die nicht erstattbare Steuer steuerlich geltend gemacht werden kann – das sind häufig 15 % der Dividende.
Diese Position findest Du als „anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer“ in der Jahressteuerbescheinigung.
Die Höhe der nicht verrechneten Quellensteuer wird in der Jahressteuerbescheinigung eindeutig aufgezeigt: Diesen Wert kannst Du daher einfach in die Steuererklärung übertragen.
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… so minimierst Du die Quellensteuer und erhältst auch für die Rückforderung ausbleibender Quellensteuer alle Dokumente kostenlos bereitgestellt.
Häufige Fragen zur Quellensteuer bei Scalable Capital & Co.
Was ist die Quellensteuer?
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle einbehalten wird, also dort, wo die Einkünfte entstehen. Dies betrifft Erträge aus Dem Ausland wie Zinsen ausländischer Banken oder Dividenden aus ausländischen Wertpapieren. In vielen Fällen führt der Broker oder die depotführende Bank die Steuer automatisch an das zuständige Finanzamt ab. Dadurch wird sichergestellt, dass die Steuerpflicht erfüllt wird, ohne dass der Anleger sie selbst angeben oder zahlen muss. Die Quellensteuer dient der Vermeidung von Steuerhinterziehung und sorgt für eine effiziente Steuererhebung.
Wie hoch ist die Quellensteuer in Deutschland?
In Deutschland fällt auf Kapitalerträge die sogenannte Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % an. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Abgeltungsteuer erhoben. Für Kirchenmitglieder kommt noch die Kirchensteuer hinzu, die je nach Bundesland entweder 8 % oder 9 % beträgt. Ohne Kirchensteuer beträgt die Gesamtsteuerlast auf Kapitalerträge damit 26,375 %. Die Steuer wird in Deutschland automatisch von der Bank oder dem Broker abgeführt, sodass Anleger sich nicht selbst darum kümmern müssen. Es gibt allerdings einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € für Ehepaare, bis zu dem keine Steuern auf Kapitalerträge anfallen.
Wann fällt Quellensteuer an?
Die Quellensteuer fällt dann an, wenn ein Anleger Dividenden oder Zinsen aus ausländischen Wertpapieren erhält. Viele Länder erheben auf solche Kapitalerträge eine Steuer, bevor die Auszahlung an den Anleger erfolgt. Diese Quellensteuer wird direkt im Land des Unternehmens einbehalten, sodass der Anleger eine reduzierte Dividende erhält. Der genaue Steuersatz hängt vom jeweiligen Land und den dort geltenden Steuerregelungen ab. Durch Doppelbesteuerungsabkommen kann eine Doppelbelastung in vielen Fällen vermieden oder zumindest reduziert werden.
Welche Länder erheben Quellensteuer auf Dividenden?
Viele Länder erheben eine Quellensteuer auf Dividenden, jedoch in unterschiedlicher Höhe. Hier einige Beispiele:
- USA: 30 %, reduzierbar auf 15 % durch das W-8BEN-Formular
- Frankreich: 26,5 %, reduzierbar auf 12,8 % mit entsprechendem Antrag
- Schweiz: 35 %, teilweise Rückforderung über das deutsche Finanzamt möglich
- Österreich: 27,5 % auf Dividenden von österreichischen Unternehmen
- Italien: 26 % auf Dividendenerträge
Viele andere Länder erheben ebenfalls eine Quellensteuer auf Dividenden, die jedoch je nach Steuerabkommen teilweise angerechnet oder zurückgefordert werden kann.
Wie wird die Quellensteuer bei deutschen Brokern behandelt?
Deutsche Broker führen die inländische Abgeltungsteuer automatisch an das deutsche Finanzamt ab. Bei ausländischen Wertpapieren wird die ausländische Quellensteuer direkt einbehalten, bevor die Dividende ausgezahlt wird. In vielen Fällen wird die ausländische Quellensteuer angerechnet, wenn sie maximal 15 % beträgt. Ist der einbehaltene Steuersatz höher, muss der Anleger die Differenz selbst im Quellenland zurückfordern. Einige Broker bieten Unterstützung bei der Rückforderung oder kümmern sich um die automatische Reduzierung der Quellensteuer, während andere diese Aufgabe dem Anleger überlassen.
Kann man die ausländische Quellensteuer zurückfordern?
Ja, in vielen Fällen kann die zu viel gezahlte Quellensteuer zurückgefordert werden. Dazu muss beim zuständigen Finanzamt des Quellenstaates ein Antrag gestellt werden. Die Verfahren unterscheiden sich je nach Land. In den USA beispielsweise kann die Quellensteuer durch das W-8BEN-Formular direkt auf 15 % reduziert werden, sodass keine Rückforderung notwendig ist. In Frankreich muss ein Rückerstattungsantrag über die Formulare 5000/5001 gestellt werden. In der Schweiz können 20 % der insgesamt 35 % Quellensteuer über das Bundeszentralamt für Steuern zurückgefordert werden. Der Rückforderungsprozess kann je nach Land mehrere Monate in Anspruch nehmen und erfordert oft eine Bestätigung durch das deutsche Finanzamt.
Wie funktioniert die Anrechnung der Quellensteuer?
Deutschland erlaubt eine Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer bis zu einer Höhe von 15 %. Das bedeutet, dass die Steuerlast für Anleger dadurch nicht unnötig steigt. Wenn ein Land eine höhere Quellensteuer als 15 % erhebt, muss die darüber hinausgehende Differenz durch einen Rückforderungsprozess im jeweiligen Quellenstaat erstattet werden. Ohne Rückforderung könnte es sonst zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn sowohl das Quellenland als auch Deutschland auf die gleichen Kapitalerträge Steuern erhebt.
Sind alle Broker gleich bei der Quellensteuerbehandlung?
Nein, nicht alle Broker handhaben die Quellensteuer gleich. Manche Broker bieten ihren Kunden Unterstützung bei der Reduzierung oder Rückforderung der Quellensteuer an, indem sie automatisierte Anträge bereitstellen oder mit Steuerbehörden zusammenarbeiten. Andere Broker überlassen den gesamten Prozess den Anlegern, die sich selbst um die Anrechnung und Rückforderung kümmern müssen. Vor der Wahl eines Brokers kann es daher sinnvoll sein, sich über die Quellensteuerpolitik des Anbieters zu informieren.
Gibt es Möglichkeiten, die Quellensteuer zu vermeiden oder zu minimieren?
Ja, es gibt verschiedene Strategien, um die Quellensteuer zu minimieren oder ganz zu vermeiden. Dazu gehört die gezielte Auswahl von Wertpapieren aus Ländern mit niedriger oder keiner Quellensteuer, wie Großbritannien oder Hongkong. Zudem kann es helfen, Broker zu nutzen, die eine automatische Reduzierung oder Rückforderung der Quellensteuer ermöglichen. Auch die Nutzung von Steuerabkommen durch die korrekte Einreichung von Formularen (wie das W-8BEN für die USA) kann dazu beitragen, die Steuerlast zu reduzieren. Eine steueroptimierte Anlagestrategie kann helfen, den Nettoertrag zu maximieren.
Wo kann ich mich weiter informieren?
Anleger können sich unter anderem beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über steuerliche Anrechnungen und Rückforderungen informieren. Zudem stellen viele ausländische Steuerbehörden Informationen zu den jeweiligen Verfahren zur Verfügung. Auch der eigene Broker kann oft hilfreiche Informationen über die Behandlung der Quellensteuer bieten. Bei komplexeren Steuerfragen kann es zudem sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, der auf Kapitalerträge spezialisiert ist.
Welche Rolle spielen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bei der Quellensteuer?
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind bilaterale Vereinbarungen zwischen zwei Ländern, die verhindern sollen, dass Einkünfte doppelt besteuert werden. Durch diese Abkommen können Anleger aus Deutschland eine Reduzierung der Quellensteuer im Ausland beantragen oder bereits gezahlte Steuer anrechnen lassen. Jedes DBA ist individuell, und die Regelungen unterscheiden sich je nach Land. Anleger sollten sich daher genau informieren, welche Vereinbarungen für das jeweilige Investitionsland gelten und welche Formulare oder Anträge erforderlich sind.
Gibt es eine Frist für die Rückforderung der Quellensteuer?
Ja, die Fristen für die Rückforderung der Quellensteuer unterscheiden sich je nach Land. In vielen Fällen haben Anleger zwischen drei und fünf Jahren Zeit, um einen Erstattungsantrag zu stellen. In der Schweiz beträgt die Frist für die Rückforderung beispielsweise drei Jahre. In Frankreich sind es zwei Jahre. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit den jeweiligen Fristen und Anforderungen auseinanderzusetzen, um keine Erstattungsmöglichkeiten zu verpassen.
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… so minimierst Du die Quellensteuer und erhältst auch für die Rückforderung ausbleibender Quellensteuer alle Dokumente kostenlos bereitgestellt.
Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:
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