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Gemeinschaftsdepots sind nützliche Instrumente für den gemeinsamen Vermögensaufbau. Besonders beliebt sind zum Beispiel ETF-Sparpläne und Aktien-Sparpläne, welche so gemeinsam bespart werden können.
Smartbroker ist eine gute Adresse für die Eröffnung eines Wertpapierdepots – lange Zeit galt das sowohl für Einzeldepots als auch für Gemeinschaftsdepots.
Wie das Smartbroker Gemeinschaftsdepot eröffnet wird, welche Regelungen es gibt und worauf zu achten ist, erfährst Du in diesem Beitrag.
Aktueller Hinweis: Bereits seit über 1,5 Jahren konnten über Smarbroker keine Gemeinschaftsdepots mehr eröffnet werden. Beim neuen „Smartbroker+“ gibt es ebenfalls keine Gemeinschaftsdepots!
– Die offizielle Aussage von Smartbroker Plus lautet: „Gemeinschafts- und Firmenkonten werden bis auf weiteres nicht angeboten.“
– Wer ein Gemeinschaftsdepot eröffnen möchte, muss daher Alternativen zu Smartbroker bzw. Smartbroker+ nutzen!
>>> Empfehlung für Gemeinschaftsdepots: Allrounder-Gemeinschaftsdepot* & Gemeinschaftsdepot mit kostenlosen ETF-Sparplänen*
Hinweis: Bei den Anbietern auf „Depot eröffnen“ klicken, dann erscheint die Auswahl zwischen Einzeldepot und Gemeinschaftsdepot.
Link direkt zu Smartbroker Plus: https://www.smartbrokerplus.de
Inhalt
Ursprüngliche Anleitung: Gemeinschaftsdepot eröffnen bei Smartbroker
Als Gemeinschaftsdepots noch von Smartbroker angeboten worden sind, war die Vorgehensweise zur Eröffnung wie folgt:
- >> Diese Unterseite zur Depoteröffnung aufrufen
- „Depot eröffnen“ auswählen
- Daten eintragen
- „Gemeinschaftsdepot“ auswählen
- Daten vervollständigen und den Antrag online absenden
Die Eröffnung des Smartbroker Gemeinschaftsdepots konnte also ganz einfach online auf der Smartbroker Website durchgeführt werden.
Ursprüngliche Merkmale des Gemeinschaftsdepots bei Smartbroker
Bei Smartbroker gab es aufgrund der hohen Nachfrage teilweise nur die Möglichkeit, sich auf die Warteliste für Gemeinschaftschaftsdepots setzen zu lassen. Eine direkte Eröffnung war nicht möglich.
So hieß es von Smartbroker:
„Aufgrund der hohen Nachfrage können wir derzeit leider keine Anträge für Gemeinschaftsdepots mehr annehmen. Um in unsere Warteliste aufgenommen zu werden und damit automatisch benachrichtigt zu werden, sobald die Eröffnung eines Smartbroker-Gemeinschaftsdepots wieder möglich ist, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.“
>>> Empfehlung für Gemeinschaftsdepots: Allrounder-Gemeinschaftsdepot* & Gemeinschaftsdepot mit kostenlosen ETF-Sparplänen*
Hinweis: Bei den Anbietern auf „Depot eröffnen“ klicken, dann erscheint die Auswahl zwischen Einzeldepot und Gemeinschaftsdepot.
Link direkt zu Smartbroker Plus: https://www.smartbrokerplus.de
Vorteile und Nachteile von Gemeinschaftsdepots
Sinn und Zweck eines Gemeinschaftsdepots ist der gemeinsame Vermögensaufbau. So werden beispielsweise Aktien, ETFs und Fonds gemeinsam bespart.
Vorteile:
- Emotionale Aspekte durch gemeinsamen Vermögensaufbau.
- Vermeidung doppelter Kosten und Reduzierung der Orderkosten.
- Gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag möglich (teils nur bei Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern).
- Gegenseitige Vertretung möglich.
- Handlungsfähigkeit bleibt erhalten (z.B. bei Krankheit einer Partei).
Wer sich gemeinsam für den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge engagiert, kann emotional davon profitieren, indem gemeinsame Ziele geschaffen werden, auf welche partnerschaftlich hingearbeitet wird. Das Gemeinschaftsdepot kann dabei als gemeinsames Projekt gesehen werden.
Positiv auf die Wertentwicklung nach Kosten wirkt sich die Vermeidung doppelter Kosten aus, da z.B. Depotführungsgebühren nur einmal anfallen und die prozentualen Ordergebühren durch die größeren Sparraten häufig niedriger sind als bei der Aufteilung auf zwei separate Depots anstelle eines Gemeinschaftsdepots.
Die gemeinschaftliche Nutzung des Freistellungsauftrags ermöglicht es, dass der Sparerpauschbetrag vollständig im Rahmen des Gemeinschaftsdepots genutzt werden kann.
Die Möglichkeit zur gegenseitigen Vertretung sorgt dafür, dass jede Partei voll handlungsbefugt ist und zum Beispiel bei Krankheit oder im Todesfall über das Vermögen verfügt werden kann – die Handlungsfähigkeit bleibt durch das Gemeinschaftsdepot erhalten.
Nachteile:
- Mögliche Unstimmigkeiten bei Entscheidungen.
- Verschiedene Risikoprofile und Vorstellungen bei der Anlage.
- Hälftige Schenkung: Es wird davon ausgegangen, dass das Depot den Parteien zu gleichen Teilen gehört.
- Aufwand zur steuerlichen Erklärung.
Da sich beide Parteien über die Entscheidungen in Bezug auf das Gemeinschaftsdepot einig sein sollten, kann es zu möglichen Unstimmigkeiten kommen – schließlich sollten die Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.
Falls eine Partei sehr risikoscheu anlegen möchte und die andere Partei eher risikobereit ist, können diese unterschiedlichen Risikoprofile dazu führen, dass die Vorstellungen bei der Anlage voneinander abweichen.
Als „hälftige Schenkung“ bezeichnet man den Sachverhalt, dass bei einem Gemeinschaftsdepot grundsätzlich die Annahme getroffen wird, dass beide Parteien ein Anrecht auf gleiche Teile des Vermögens im Gemeinschaftsdepot haben. Bei unterschiedlichen Sparraten der beiden Partner*innen kann das dazu führen, dass die Aufteilung nicht dem tatsächlich eingebrachten Anteil entspricht. Außerdem kann das steuerliche Auswirkungen haben, da Schenkungen je nach Verwandtschaftsgrad oder Eheverhältnis unterschiedlich behandelt werden.
Vor allem nach vielen Jahren kann sich die steuerliche Erklärung beim Gemeinschaftsdepot als komplizierter erweisen als beim Einzeldepot. Das liegt daran, dass für die Steuererklärung eine Bemessungsgrundlage hergestellt werden muss: Also zum Beispiel, welche Bewegungen und Transaktionen es innerhalb des Gemeinschaftsdepots gab und wie diese zu bewerten sind.
Tipp: Bei Gemeinschaftsdepots gibt es zwei verschiedene Varianten. Das gängige „Oder-Depot“ sowie das sehr selten zu findende „Und-Depot“. Beide Parteien können beim „Oder-Depot“ unabhängig von der jeweils anderen Partei über das Konto verfügen. Beim „Und-Depot“ können Aufträge nur gemeinschaftlich erteilt werden.
>>> Empfehlung für Gemeinschaftsdepots: Allrounder-Gemeinschaftsdepot* & Gemeinschaftsdepot mit kostenlosen ETF-Sparplänen*
Hinweis: Bei den Anbietern auf „Depot eröffnen“ klicken, dann erscheint die Auswahl zwischen Einzeldepot und Gemeinschaftsdepot.
Link direkt zu Smartbroker Plus: https://www.smartbrokerplus.de
Depotvertrag: Regelungen für Gemeinschaftsdepots
Wer von Anfang an für Klarheit sorgen möchte, hat die Möglichkeit zur Schließung eines Depotvertrags – dort kann geregelt werden, was genau im Falle einer Trennung oder Scheidung passiert und wie das Vermögen dabei aufgeteilt wird. Dieser Vertrag wird nicht mit der Depotbank, sondern zwischen beiden Parteien des Gemeinschaftsdepots geschlossen.
So ist zum Beispiel eine Regelung möglich, dass die Aufteilung im Verhältnis der geleisteten Einzahlungen erfolgen soll. Also beispielsweise im Verhältnis 70 zu 30 anstelle der üblichen 50 zu 50.
Wer sowieso zu gleichen Teilen auf das Gemeinschaftsdepot einzahlt, benötigt keinen Depotvertrag, um das Verhältnis der Anteile bei Auflösung des Gemeinschaftsdepots auch so beizubehalten.
Fazit: Smartbroker Gemeinschaftsdepot eröffnen
Mit dem Smartbroker Gemeinschaftsdepot wurde lange Zeit lang eine schöne Möglichkeit geboten, gemeinsam zu sparen, zu investieren und Vermögen aufzubauen.
Smartbroker bietet sich als etablierter Anbieter in diesem Bereich durchaus für die Eröffnung eines Gemeinschaftsdepots an – zumindest, als dies noch möglich war.
Der emotionale Mehrwerte für beide Partner ist dabei häufig entscheidender als andere Vorteile wie der Reduzierung der Depotkosten oder die Erhaltung der Handlungsfähigkeit im Falle einer Krankheit oder eines Todesfalles.
Dein Depotstudent Dominik
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Hinweis: Bei den Anbietern auf „Depot eröffnen“ klicken, dann erscheint die Auswahl zwischen Einzeldepot und Gemeinschaftsdepot.
Link direkt zu Smartbroker Plus: https://www.smartbrokerplus.de
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