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Steuerberechnung ETF-Sparplan: So funktioniert es!

Depotstudent Dominik
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Wer in einen ETF-Sparplan investiert, braucht sich um die anfallende Steuer eigentlich nicht zu kümmern, weil dies der Broker übernimmt. Indes möchten viele Investierte den Vorgang verstehen, damit sie zum Stichtag genug Geld auf dem Verrechnungskonto haben. Der nachfolgende Beitrag beinhaltet alle wichtigen Aspekte zur Steuerberechnung.

Zunächst zeige ich Dir die allgemeinen steuerlichen Gegebenheiten. Anschließend gibt es ein Beispiel zur Berechnung der Steuer beim ETF-Sparplan! Und damit auch zur Bestimmung der Vorabpauschale beim ETF-Sparplan.

Und warum das alles?

Damit Du weißt, wie viel Geld Du (bei thesaurierenden ETFs) zum Jahresende auf dem Verrechnungskonto lassen solltest. 🙂

Welche Steuern fallen bei ETFs an?

Alle mit ETFs erzielten Gewinne sind mit 25 % Kapitalertragssteuer respektive Abgeltungssteuer belegt. Wer einen geringeren persönlichen Steuersatz hat, kann die Differenz mit der jährlichen Steuererklärung zurückfordern.

Zur Abgeltungssteuer wird ein sogenannter Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Kapitalertragssteuer erhoben. Die gesamte Steuerbelastung liegt dementsprechend bei 26,375 %.

Bei ETFs auf Aktienindizes wie beispielsweise den MSCI World gibt es eine Teilfreistellung von 30 %.

Wie wird die Abgeltungssteuer für einen ETF berechnet?

Die Grundlage zur Berechnung der Abgeltungssteuer ist der Basisertrag, welcher sich wie folgt, zusammensetzt:

  • Basiszins – von der Bundesbank jedes Jahr neu festgesetzt. 2019 = 0,52 %.
  • Faktor 0,7 – zur Berücksichtigung von Verwaltungskosten bei der Berechnung.

Zur Steuerberechnung weiterhin wichtig ist die Vorabpauschale, welche die Höhe der zu berücksichtigenden Erträge aus dem ETF definiert. Die Vorabpauschale setzt sich aus dem Basisertrag minus eventueller Ausschüttungen zusammen und wird daher für ausschüttende ETFs ebenso angewendet wie für Thesaurierende.

Unverzichtbar für die Berechnung der Abgeltungssteuer ist der sogenannte Sparerpauschbetrag, welcher für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro beträgt. Abgeltungssteuer wird nur auf Gewinne oberhalb dieser Freibeträge erhoben. Um den Sparerpauschbetrag bestmöglich nutzen zu können, muss ein Freistellungsauftrag beim Brokerage Anbieter eingerichtet werden.

In den nachfolgenden Rechenbeispielen kommt der Basiszins aus 2019 zur Anwendung:

  • Wert des ETF im Januar – 10.000 Euro.
  • Wert des ETF im Dezember – 10.500 Euro.
  • Wertsteigerung – 500 Euro.
  • Ausschüttungen – keine.

Basisertrag:

  • 10.000 Euro x 0,0052 × 0,7 = 36,40 Euro. 36,40 Euro < 500 Euro.
  • Die Vorabpauschale hat einen Umfang von 36,40 Euro.
  • Die auf die Vorabpauschale zu entrichtende Steuer beträgt 36,40 × 0,7 × 0,26375 = 6,72 Euro.

Bei einem ETF mit Gewinnen und Ausschüttungen wird die Steuer wie folgt berechnet:

  • Wert des ETF im Januar – 10.000 Euro.
  • Wert des ETF im Dezember – 10.500 Euro.
  • Wertzuwachs – 500 Euro.
  • Ausschüttungen – 1.000 Euro.

Basisertrag:

  • 10.000 Euro x 0,0052 × 0,7 = 36,40 Euro. 36,40 Euro < 500,00 Euro.
  • Vorabpauschale = 36,40 Euro – 1.000 Euro = -963,60 Euro = 0,00 Euro.
  • Steuer auf Vorabpauschale = 0,00 Euro.
  • Steuer auf Ausschüttungen gleich 1.000 Euro x 0,7 × 0,26375 = 184,63 Euro.

Wie wird ein ETF beim Verkauf besteuert?

Entsprechend einer Mitteilung des Finanzministeriums werden alle bereits entrichteten Steuern auf Vorabpauschalen angerechnet respektive von der fälligen Abgeltungssteuer abgezogen. Es ist indes ratsam, alle Steuerunterlagen bis zu Verkauf des ETF aufzubewahren, obwohl fällige Steuern automatisch abgeführt werden.

Aufgepasst!

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Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

Ich empfehle vor allem:

Ermittlung der Steuer beim ETF-Sparplan

Werden Fondsanteile regelmäßig für einen Sparplan gekauft oder im Laufe eines Jahres erworben, wird die Vorabpauschale anteilig berechnet. Die Pauschale verringert sich um den 12. Teil für jeden Monat, der dem Erwerbsdatum vorangeht.

Warum die meisten Broker den Ermittlungsvorgang zur Steuer beim ETF-Sparplan nicht transparent an die Anleger weitergeben, hat, meinen Recherchen entsprechend, folgenden Grund:

Der Berechnungsvorgang ist bei mehreren Tranchen (Sparraten) im Jahr sehr aufwendig. Hochwertige Software garantiert für jeden Anleger zwar eine einwandfreie Berechnung. Den Vorgang monatlich oder einmal im Jahr auszudrucken, halten die meisten Onlinebroker jedoch für unübersichtlich und damit nachteilig für ihre Kunden.

Zur unterjährigen Berechnung der Steuer beim ETF-Sparplan: Lasse Dir die folgende Beispielrechnung nicht entgehen.

Beispiel: Unterjährige Berechnung der Vorabpauschale beim ETF-Sparplan

Einem Forenbeitrag konnte ich entnehmen, dass Broker die Vorabpauschale bei ETF Anteilen nach dem Rücknahmepreis zu Beginn des Jahres berechnen. Der jeweilige Kaufkurs spielt demnach für die Ermittlung der Vorabpauschale keine Rolle.

Zum besseren Verständnis nachfolgend ein Rechenbeispiel:

  • Zum 1. Januar befinden sich 100 Fondsanteile in Deinem Depot.
  • Jeden Monat werden 3 weitere ETF Anteile erworben.
  • Zum Jahresende liegen in Deinem Depot 136 Anteile.

Nehmen wir an, dass die aus dem Rücknahmepreis errechnete Vorabpauschale zum 1. Januar 0,12 Euro beträgt. Dann ergibt sich bis zum Jahresende die nachfolgend dargestellte Vorabpauschale:

  • 100 vorhandene ETF Anteile gleich 100 × 0,12 = 12,00 Euro.
  • Anteile-Kauf im Januar: 3 Anteile x 0,12 × 12/12 = 0,36 Euro.
  • Erwerb im Februar: 3 Anteile x 0,12 × 11/12 = 0,33 Euro.
  • Kauf im März: 3 ETF Anteile x 0,12 × 10/12 = 0,30 Euro

So wird bis zum Jahresende durchgerechnet, für die im Dezember erworbenen ETF Anteile werden nur noch 1/12 gleich 0,03 Euro als Vorabpauschale berechnet.

Die gesamte Vorabpauschale beträgt demnach 12 plus 2,34 = 14,34 Euro. Die darauf anfallende Steuer wird wie oben dargestellt berechnet:

  • 14,34 × 0,7 × 0,26375 = 2,65 Euro.

Wie könnten Anleger bei ihrer Berechnung vorgehen?

Wer im Dezember eines Jahres wissen möchte, wie viel Geld er auf dem Verrechnungskonto für die Steuer auf die Vorabpauschale bereithalten muss, sollte einfach und großzügig ermitteln.

Wie aus den oben ersichtlichen Beispielen hervorgeht, handelt es sich in der Regel um überschaubare Beträge. Ich könnte mir diese Berechnungsmethode vorstellen.

  • Wert des ETF-Sparplans im Januar.
  • Wert des ETF-Sparplans im Dezember abzüglich der Sparraten = Wertsteigerung.
  • Anschließend die Vorabpauschale mitsamt der darauf fälligen Steuer wie oben dargestellt berechnen.

Das Ergebnis dürfte geringfügig höher liegen als bei der Berechnung des Brokers. Da es sich aber bei der Steuer auf die Vorabpauschale um überschaubare Beträge handelt, kann eine höhere Summe auf dem Verrechnungskonto nur von Vorteil sein. Die Differenz kannst Du entweder auf das Girokonto zurückholen oder mit der nächsten Sparrate verrechnen.

Wichtig: Bei der Berechnung der Vorabpauschale muss der Basiszins des jeweiligen Jahres zur Anwendung kommen.

Zu beachten ist, dass ich die Berechnung der Abgeltungssteuer beim ETF-Sparplan zwar gewissenhaft recherchiert und wiedergegeben habe. Ich bin jedoch kein Steuerfachmann oder Steuerberater und empfehle jedem Leser, meine Ausführungen bei Bedarf kritisch nachzuprüfen.

Erster Ansprechpartner dürfte hierbei der persönliche Broker sein. Allerdings enthalten die jährlichen Steuerbescheinigungen lediglich Angaben zum ETF Wert am Anfang und Ende des Jahres sowie die aus der Differenz errechnete Vorabpauschale respektive Steuer.

Fazit

Keine Angst vor der Besteuerung von Vorabpauschalen beim ETF-Sparplan. Die Berechnung ist zwar sehr aufwendig, es fallen aber, vor allem in den ersten Jahren, nur geringe Steuern an. Bei Summen deutlich unterhalb von 50 Euro darf getrost großzügig gerechnet werden.

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Ein Kommentar

  1. Die OnVista hat die Vorabpauschale definitiv nicht Anteilig gerechnet. Ich habe mit einem Einmalbetrag Mitte 08/2019 einen thesaurierenden ETF gekauft. Berechnet wurde die Vorabpauschle allein auf Grundlage des Preises je Anteil vom Jahresanfang und Jahresende. Nach meinem Verständnis müsste es aber wie du schreibst Anteilig errechnet werden. Da die Vorabpauschale bei mir aber lediglich 0,90 EUR betrug, habe ich das nicht weiter verfolgt.

    Hier meine Rechnung:
    * Kauf 50 Anteile am 19.08.2019 zum Preis von 19,938 EUR
    * Preis je Anteil am 01.01.2019: 16,15 EUR
    * Preis je Anteil am 31.01.2019: 23,185 EUR

    Vor Teilfreistellung: (23,185 – 16,15) EUR/Anteil * 0,7 * 0,52% * 50 Anteile = 1,28 EUR

    Zu zahlende nach Teilfreistellung: 1,28 EUR * 0,7 = 0,90 EUR

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