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Steuern beim Handeln mit Wertpapieren

Zwei Richtungen
Depotstudent Dominik
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Wie aus Artikeln auf meiner Webseite zu entnehmen ist, müssen Gewinne aus Geschäften mit Aktien, ETFs und sonstigen Wertpapieren versteuert werden. Für die Erträge aus Aktien, ETFs und ähnlichen Papieren schreibt das Gesetz die Entrichtung einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer vor.

Damit wurden seit 2009 sämtliche Verpflichtungen gegenüber dem Staat vollständig abgegolten. Bis 2019 wusste also jeder Investor oder Trader, woran er war. Seither gibt es einige weniger schöne Veränderungen bei der Besteuerung. Zuerst kam die Transaktionssteuer beim Aktienhandel und aktuell werden die Trader von gehebelten Finanzprodukten mit einer neuen Idee des Finanzministeriums konfrontiert.

Es geht um eine Berechnungsmethode, die das Trading mit Obligationen sowie Futures und andere Terminmarktgeschäfte demnächst unmöglich machen wird.

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Gesetzesänderung sorgt für Empörung

Am 20. Dezember des vergangenen Jahres wurde ein Gesetz vom Bundestag abgenickt, welches eine neue Berechnungsmethode der Steuerschuld beim Handel mit gehebelten Finanzprodukten vorschreibt. Eines möchte ich an dieser Stelle klarstellen: Ich bin kein Steuerfachmann oder Berater und will Dir die Gesetzeslage in, einfach verständlichen Sätzen vermitteln.

Den genauen Wortlaut der Gesetzesänderung kannst Du diesem Dokument entnehmen: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0601-0700/649-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1.

Worum geht es also?

Um die Sachlage einfacher zu verstehen, schauen wir uns einmal an, wie die Steuerschuld bisher ermittelt wird:

  • Angenommen, Du hast in einem Jahr 50.000 Euro mit gut gelaufenen Trades erwirtschaftet.
  • Gleichzeitig hast Du im selben Jahr durch negativ verlaufene Trades 20.000 Euro an Verlusten hinnehmen müssen.
  • Bisher werden die Verluste von den Gewinnen abgezogen und der Überschuss muss versteuert werden.
  • In diesem Szenario wäre demnach eine Steuerschuld von 50.000 minus 20.000 gleich 30.000 mal 25 % gleich 7.500 Euro herausgekommen.

Ab dem 1. Januar 2021 wird die Berechnung hingegen wie folgt vorgenommen:

  • 50.000 Euro Gewinn abzüglich der maximal anrechenbaren Verluste von 10.000 Euro ergeben 40.000 Euro, welche mit 25 % versteuert werden müssen.
  • Die neue Berechnung erhöht die Steuerschuld auf 10.000 Euro.

Das Finanzamt erlaubt ab 2021 nur noch den Verlustabzug von maximal 10.000 Euro pro Jahr. Darüber hinausgehende Verluste müssen in den nachfolgenden Jahren geltend gemacht werden.

In der Praxis machen die Händler von Obligationen, Futures und Co. jedoch oft wesentlich höhere Verluste und in vielen Fällen hat die Berechnung der Steuerschuld so ausgesehen:

  • Durch den Handel in einem Jahr gewonnen: 100.000 Euro.
  • Im selben Jahr durch Engagements verloren: 60.000 Euro.

Bislang kam die Berechnung zu einer Steuerschuld von 100.000 minus 60.000 gleich 40.000. Davon mussten 25 % gleich 10.000 Euro Steuer entrichtet werden.

Das hier dargestellte Szenario ist bei einem aktiven Trader durchaus üblich und ab 2021 ergibt sich daraus dieses Problem:

Von den erzielten 100.000 Euro können nur noch 10.000 Euro Verluste abgezogen werden. Die Steuerschuld erhöht sich demnach auf 100.000 minus 10.000 gleich 90.000 mal 25 % gleich 22.500 Euro.

Erzielt ein Trader mit identischem Volumen einen geringeren Überschuss, kann die Steuerschuld sogar höher als sein Gewinn ausfallen. Auch hierzu ein Beispiel:

  • Gewinn 100.000 Euro.
  • Verlust 80.000 Euro.
  • Überschuss 20.000 Euro.

Steuerschuld gemäß der neuen Berechnung: 100.000 minus 10.000 gleich 90.000 mal 25 % gleich 22.500 Euro. Dieser Händler muss ab 2021 also mehr Steuern bezahlen, als er wirklich verdient hat.

Natürlich ist die komplette Trader-Szene empört über eine im günstigen Moment durchgewinkte Gesetzesänderung.

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Was bedeutet das Gesetz für Dich?

Womöglich hast Du meinen Beitrag zur Transaktionssteuer bereits gelesen und kannst Dich an eine Passage erinnern, die sinngemäß wie folgt, lautete: Unbeliebte Gesetze werden stets scheibchenweise etabliert.

Ich war der Ansicht, dass die Transaktionssteuer nur der variable Teil einer Serie ist. Das Transaktionssteuergesetz hat die Aktienhändler im Visier und die aktuelle Gesetzesänderung nimmt Händler, die mit Hebelprodukten arbeiten, aufs Korn.

Der Zeitpunkt für die Änderung war übrigens geschickt gewählt und erinnert mich an eine Begebenheit aus dem Jahr 1913. Am 23. Dezember 1913 unterzeichnete der damalige Präsident der Vereinigten Staaten, Woodrow Wilson, den Federal Reserve Act. Damit legte er die alleinige Gewalt über den US-Dollar in die Hände von acht Geschäftsbanken, welche nachfolgend das Federal Reserve System (FED) aufbauten.

Die Gruppe um Paul Warburg wusste, dass ihr Anliegen bei vielen Kongressabgeordneten auf heftigen Widerstand stoßen würde und wählte ganz bewusst den 23. Dezember als Entscheidungstermin. Es waren nur noch wenige Abgeordnete in Washington und die dachten mehr an die bevorstehenden Feiertage als an das zur Entscheidung anstehende Gesetz.

Ähnlich dürfte es am Freitag, dem 20. Dezember 2019 im Berliner Reichstag ausgesehen haben. Zudem werden die wenigsten Abgeordneten den 18-seitigen Gesetzestext vollständig gelesen haben und die oben beschriebenen Änderungen im Einkommenssteuergesetz befinden sich auf den Seiten 17/18.

Sie sind geschickt in das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eingebunden und wurden vermutlich nicht oder nur oberflächlich wahrgenommen.

Für Dich bedeutet das zum 20. Dezember 2019 endgültig beschlossene Gesetz, dass Du Dein Trading-Verhalten überprüfen und bei Bedarf aktiv werden musst. Wie die Aktivität aussehen könnte, erkläre ich Dir im weiteren Verlauf dieses Artikels.

Warum kommt die Information erst jetzt?

Mir war die Änderung des Einkommenssteuergesetzes bereits Anfang Januar bekannt. Der entsprechende Artikel sollte zeitnah auf meiner Webseite veröffentlicht werden. Wenige Tage später berichtete allerdings eine Zeitung über die Gesetzesänderung völlig anders. Es wurde sinngemäß von einer falschen Interpretation geschrieben und dass alles beim Alten bliebe.

Vom Finanzministerium waren zunächst keine Auskünfte zu erhalten. Es gab nur die offizielle und oben verlinkte Darstellung. Also wartete ich auf klärende Berichte aus anderen Quellen. Die kamen allerdings erst am 21. Januar2020 und nun kann ich Dir versichern, dass es sich um keinen Aprilscherz handelt. Das Gesetz wurde so wie oben ersichtlich, kurz vor Weihnachten 2019 beschlossen, tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft und lässt nur eine Interpretation zu.

Allerdings fehlt immer noch eine Stellungnahme des Finanzministeriums, die alle Unklarheiten beseitigt. Unklar ist bislang, welche Finanzprodukte in die Kategorie der Terminmarktgeschäfte fallen. Während einige Fachleute Differenzkontrakte von der neuen Besteuerungsrichtlinie ausnehmen, gehören CFDs für andere in jedem Fall dazu.

Wichtig ist zudem, dass Broker bei Terminmarktgeschäften ab 2021 keine Steuern mehr automatisch abführen werden und Du selbst Angaben in der Steuererklärung machen musst. Es gibt noch eine Menge an offenen Fragen, auf welche möglichst schnell Antworten gefunden werden sollten. Daher meine Empfehlung: Drucke die wichtigen Seiten des oben verlinkten Dokuments aus und spreche mit Deinem Steuerberater darüber.

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Du hast fast ein Jahr Zeit

Für Trader von gehebelten Finanzprodukten wird die Gesetzesänderung wahrscheinlich schockierende Auswirkungen haben. Gleichwohl ist es vorteilhaft für Dich, dass Du zum Jahresbeginn davon erfahren hast und nicht erst im Dezember 2020.

Warum? Du hast noch 11 Monate Zeit, in Absprache mit Deinem Steuerberater, entsprechende Änderungen beim Trading vorzunehmen. Unbestritten ist, dass die Gesetzesänderung, freundlich ausgedrückt, als Schlag in die Magengrube bezeichnet werden kann. Es ist aber ebenso klar, dass Du lernen musst, damit klarzukommen.

Wie könnte ein Arrangement damit aussehen?

Zunächst kannst Du Deinen Handel umstellen und nur noch Produkte traden, die nicht unter die neue Berechnungsform fallen.

Zudem gilt das neue Einkommenssteuergesetz nur für Privatleute und das bedeutet, dass eine Körperschaftssteuer zahlende Gesellschaft davon ausgenommen ist. Du könntest beispielsweise in wenigen Schritten online eine Mini-GmbH – eine sogenannte UG – gründen. Alle wichtigen Fakten sind dieser Seite zu entnehmen.

Wenn Deine Firma (UG) den Handel für Dich übernimmt, kann sie wie bisher alle Verluste von in einem Jahr erzielten Gewinnen abziehen. Die Gründung einer Mini-GmbH kostet einmalig etwa 1.000 Euro, die monatlichen Kosten dürften bei 100 bis 120 Euro liegen.

Dieser unverbindliche Vorschlag muss natürlich nur in Betracht gezogen werden, wenn Du in etwas größerem Umfang handelst und Verluste von mehr als 10.000 Euro pro Jahr die Regel sind. Anfänger und nur gelegentliche Trader werden von den Änderungen bei der Einkommenssteuer nicht tangiert.

Natürlich möchte jeder neu beginnende Trader seine Gewinne kontinuierlich steigern und muss dazu wachsende Verluste in Kauf nehmen. Deshalb solltest Du Dich auch als Anfänger mit der Situation auseinandersetzen und nach Lösungen suchen.

Eine oft im Netz zu findende Reaktion auf die Gesetzesänderung ist: Dann wandere ich eben aus. Richtig ist, dass mit der Verlegung des Wohnsitzes die Steuerpflicht in der BRD erlischt. Es ist aber ebenso Fakt, dass die meisten Menschen ihre Auswanderungs-Wünsche nur schwer umsetzen können. Hindernd sind unter anderem fehlende Verdienstmöglichkeiten, Sprachbarrieren, mangelnder Integrationswille und klimatische Herausforderungen.

Meine Meinung hierzu: Sofern Dich keine anderen Gründe zum Auswandern bewegen, ist es einfacher, sich mit der neuen Gesetzeslage zu arrangieren.

Was wird durch die Änderung zukünftig unmöglich werden?

Wenn Du weder Deinen Handel umstellst, noch eine Firma gründest oder auswanderst, stehen spätestens 2021 unter anderem folgende Herausforderungen auf der Agenda.

Marktneutrale Strategien werden für private Trader unmöglich:

Bislang war es mit Futures beispielsweise möglich, einen Long-Trade auf den MDAX und gleichzeitig einen Short-Trade auf den DAX oder umgekehrt einzugehen. Händlern, die diese Strategie anwendeten, war klar, dass eine von beiden Positionen Verluste einfährt. In der Regel blieb aber ein ordentlicher Gewinn übrig. Durch die neue Begrenzung bei der Verlustanrechnung wird diese Strategie für viele Trader nicht mehr anwendbar sein. Im Extremfall müssen sie mehr Steuern entrichten, als sie eingenommen haben.

Gleiches gilt für Risiko-reduzierende Strategien:

Diese Strategien wurden bisher vor allem mit Optionen umgesetzt. Auch hierbei machte eine Position Verlust, welcher aber im Idealfall niedriger war als der Gewinn aus der anderen Position. Aufgrund der mit 10.000 Euro begrenzten Verlustanrechnung wird diese Strategie für private Trader zur echten Steuerfalle und damit unakzeptabel.

Die Liste der für private Trader wegfallenden Möglichkeiten könnte beliebig fortgesetzt werden, denn sie betrifft das komplette Universum an gehebelten Finanzprodukten.

Wer ist sonst noch von den Änderungen betroffen?

Der Handel mit Hebelprodukten ist insbesondere bei Leuten mit wenig Kapital beliebt. Sie können mit geringen Einsätzen große Summen bewegen und daher attraktive Gewinne erzielen. Die Gemeinschaft wuchs seit der Etablierung von Niedrigzinsen kontinuierlich und brachte einen neuen Berufszweig auf den Plan: Das Coaching für angehende Trader.

Zweifellos wird das Day-Trading mit gehebelten Finanzprodukten durch die neuen Verlustanrechnungsbestimmungen an Attraktivität verlieren. Leidtragende werden unter anderem Unternehmen sein, die aus unerfahrenen Sparern mit Geduld und Kompetenz erfolgreiche Trader machen.

Warum? Wer auswandert, kann online Trading-Kurse nutzen und wird von den Änderungen in der BRD überhaupt nicht tangiert. Trader, die vor Ort bleiben, gründen eine Firma oder weichen auf andere Assets aus und benötigen deutlich weniger Coaching für das Trading mit gehebelten Produkten.

Der Schuss geht vermutlich nach hinten los

Letztlich schießt der Staat ein Eigentor mit der neuen Regelung. Während der Ansatz von Peer Steinbrück, die Etablierung der Abgeltungssteuer, noch als eine Form der Steuergerechtigkeit war, trifft die Änderung von Olaf Scholz auf Unverständnis. Peer Steinbrück sorgte für größeres Steueraufkommen – Olaf Scholz macht genau das Gegenteil.

Aus meiner Sicht wird kein vernünftiger Mensch einen Handel aufbauen, bei welchem er unter Umständen mehr Steuern bezahlt als er verdient. Natürlich steht im Gesetzestext, dass Verluste aus einem Jahr auf das Folgende übertragbar sind. Aber im Folgejahr fallen wieder Verluste an und somit verfallen die Überträge automatisch.

Wem dieser Fakt bewusst ist, wird entweder seinen Handel verändern, eine Firma gründen, auswandern oder einfach nicht mit dem Trading anfangen. Das Steueraufkommen dürfte durch die Neureglung eher sinken als steigen, weil die Besteuerung als abschreckend empfunden wird.

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