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Trade Republic Gemeinschaftsdepot: Eröffnung & Tipps

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Depotstudent Dominik
4.6
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Gemeinschaftsdepots sind nützliche Instrumente für den gemeinsamen Vermögensaufbau. Besonders beliebt sind zum Beispiel ETF-Sparpläne und Aktien-Sparpläne, welche so gemeinsam bespart werden können.

Trade Republic (https://traderepublic.com) ist eine gute Adresse für die Eröffnung eines Wertpapierdepots – aber auch für Gemeinschaftsdepots?

Wie das Trade Republic Gemeinschaftsdepot eröffnet wird, welche Regelungen es gibt und worauf zu achten ist, erfährst Du in diesem Beitrag.

Wichtig bei der Eröffnung eines Gemeinschaftsdepots ist, dass die richtige Unterseite für den Antrag genutzt wird – sonst besteht die Gefahr, dass fälschlicherweise ein Einzeldepot eröffnet wird.

Trade Republic gibt es nur als Einzeldepot: https://traderepublic.com >>

>>> Empfehlung für Gemeinschaftsdepots: Allrounder-Gemeinschaftsdepot >> & Gemeinschaftsdepot mit kostenlosen ETF-Sparplänen >>
Hinweis: Bei den Anbietern auf „Depot eröffnen“ klicken, dann erscheint die Auswahl zwischen Einzeldepot und Gemeinschaftsdepot.

Gemeinschaftsdepot eröffnen bei Trade Republic

Leider gibt es bei Trade Republic aktuell keine Möglichkeit, ein Gemeinschaftsdepot anzulegen.

Offizielle Aussage von Trade Republic zum Thema Gemeinschaftsdepot:

„Trade Republic bietet momentan auch nicht die Möglichkeit, ein Gemeinschaftsdepot zu eröffnen. Jeder Kunde handelt mit seinem Wertpapierdepot auf eigene Rechnung.“

Das ist besonders aufgrund der interessanten Konditionen von Trade Republic sehr schade, da sich die Kostenstruktur für Gemeinschaftsdepots durchaus anbieten würde.

Normalerweise ist die Vorgehensweise zur Eröffnung eines Gemeinschaftsdepots wie folgt:

  1. Unterseite zur Depoteröffnung aufrufen
  2. „Depot eröffnen“ auswählen
  3. „Gemeinschaftsdepot“ auswählen
  4. Dort die Daten eintragen und den Antrag online absenden

Häufig kann die Eröffnung des Gemeinschaftsdepots also ganz einfach online auf der Website durchgeführt werden – bei Trade Republic ist das leider nicht der Fall.

Trade Republic gibt es nur als Einzeldepot: https://traderepublic.com >>

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Hinweis: Bei den Anbietern auf „Depot eröffnen“ klicken, dann erscheint die Auswahl zwischen Einzeldepot und Gemeinschaftsdepot.

Vorteile und Nachteile von Gemeinschaftsdepots

Sinn und Zweck eines Gemeinschaftsdepots ist der gemeinsame Vermögensaufbau. So werden beispielsweise Aktien, ETFs und Fonds gemeinsam bespart.

Vorteile:

  • Emotionale Aspekte durch gemeinsamen Vermögensaufbau.
  • Vermeidung doppelter Kosten und Reduzierung der Orderkosten.
  • Gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag möglich (teils nur bei Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern).
  • Gegenseitige Vertretung möglich.
  • Handlungsfähigkeit bleibt erhalten (z.B. bei Krankheit einer Partei).

Wer sich gemeinsam für den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge engagiert, kann emotional davon profitieren, indem gemeinsame Ziele geschaffen werden, auf welche partnerschaftlich hingearbeitet wird. Das Gemeinschaftsdepot kann dabei als gemeinsames Projekt gesehen werden.

Positiv auf die Wertentwicklung nach Kosten wirkt sich die Vermeidung doppelter Kosten aus, da z.B. Depotführungsgebühren nur einmal anfallen und die prozentualen Ordergebühren durch die größeren Sparraten häufig niedriger sind als bei der Aufteilung auf zwei separate Depots anstelle eines Gemeinschaftsdepots.

Die gemeinschaftliche Nutzung des Freistellungsauftrags ermöglicht es, dass der Sparerpauschbetrag vollständig im Rahmen des Gemeinschaftsdepots genutzt werden kann.

Die Möglichkeit zur gegenseitigen Vertretung sorgt dafür, dass jede Partei voll handlungsbefugt ist und zum Beispiel bei Krankheit oder im Todesfall über das Vermögen verfügt werden kann – die Handlungsfähigkeit bleibt durch das Gemeinschaftsdepot erhalten.

Nachteile:

  • Mögliche Unstimmigkeiten bei Entscheidungen.
  • Verschiedene Risikoprofile und Vorstellungen bei der Anlage.
  • Hälftige Schenkung: Es wird davon ausgegangen, dass das Depot den Parteien zu gleichen Teilen gehört.
  • Aufwand zur steuerlichen Erklärung.

Da sich beide Parteien über die Entscheidungen in Bezug auf das Gemeinschaftsdepot einig sein sollten, kann es zu möglichen Unstimmigkeiten kommen – schließlich sollten die Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.

Falls eine Partei sehr risikoscheu anlegen möchte und die andere Partei eher risikobereit ist, können diese unterschiedlichen Risikoprofile dazu führen, dass die Vorstellungen bei der Anlage voneinander abweichen.

Als „hälftige Schenkung“ bezeichnet man den Sachverhalt, dass bei einem Gemeinschaftsdepot grundsätzlich die Annahme getroffen wird, dass beide Parteien ein Anrecht auf gleiche Teile des Vermögens im Gemeinschaftsdepot haben. Bei unterschiedlichen Sparraten der beiden Partner*innen kann das dazu führen, dass die Aufteilung nicht dem tatsächlich eingebrachten Anteil entspricht. Außerdem kann das steuerliche Auswirkungen haben, da Schenkungen je nach Verwandtschaftsgrad oder Eheverhältnis unterschiedlich behandelt werden.

Vor allem nach vielen Jahren kann sich die steuerliche Erklärung beim Gemeinschaftsdepot als komplizierter erweisen als beim Einzeldepot. Das liegt daran, dass für die Steuererklärung eine Bemessungsgrundlage hergestellt werden muss: Also zum Beispiel, welche Bewegungen und Transaktionen es innerhalb des Gemeinschaftsdepots gab und wie diese zu bewerten sind.

Tipp: Bei Gemeinschaftsdepots gibt es zwei verschiedene Varianten. Das gängige „Oder-Depot“ sowie das sehr selten zu findende „Und-Depot“. Beide Parteien können beim „Oder-Depot“ unabhängig von der jeweils anderen Partei über das Konto verfügen. Beim „Und-Depot“ können Aufträge nur gemeinschaftlich erteilt werden.

Trade Republic gibt es nur als Einzeldepot: https://traderepublic.com >>

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Hinweis: Bei den Anbietern auf „Depot eröffnen“ klicken, dann erscheint die Auswahl zwischen Einzeldepot und Gemeinschaftsdepot.

Depotvertrag: Regelungen für Gemeinschaftsdepots

Wer von Anfang an für Klarheit sorgen möchte, hat die Möglichkeit zur Schließung eines Depotvertrags – dort kann geregelt werden, was genau im Falle einer Trennung oder Scheidung passiert und wie das Vermögen dabei aufgeteilt wird. Dieser Vertrag wird nicht mit der Depotbank, sondern zwischen beiden Parteien des Gemeinschaftsdepots geschlossen.

So ist zum Beispiel eine Regelung möglich, dass die Aufteilung im Verhältnis der geleisteten Einzahlungen erfolgen soll. Also beispielsweise im Verhältnis 70 zu 30 anstelle der üblichen 50 zu 50.

Wer sowieso zu gleichen Teilen auf das Gemeinschaftsdepot einzahlt, benötigt keinen Depotvertrag, um das Verhältnis der Anteile bei Auflösung des Gemeinschaftsdepots auch so beizubehalten.

Steuerliche Besonderheiten bei Gemeinschaftsdepots

Beim Gemeinschaftsdepot spielt die steuerliche Behandlung der Kapitalerträge eine wichtige Rolle – vor allem, wenn es um die Nutzung des Sparerpauschbetrags und mögliche schenkungssteuerliche Konsequenzen geht. Grundsätzlich werden Kapitalerträge, also zum Beispiel Dividenden oder realisierte Kursgewinne, im Rahmen der Abgeltungsteuer pauschal mit 25 % besteuert (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Jeder Steuerpflichtige hat dabei Anspruch auf einen jährlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Stand: 2025). Bei Ehepaaren mit Gemeinschaftsdepot lässt sich dieser Betrag verdoppeln – also 2.000 Euro jährlich –, sofern ein gemeinsamer Freistellungsauftrag bei der depotführenden Bank gestellt wurde.

Für unverheiratete Paare sind Gemeinschaftsdepots jedoch sowohl aus steuerlicher als auch aus rechtlicher Sicht ungünstig und teils sogar problematisch.

Schwierig wird es, wenn die beiden Depotinhaber in einer nicht-ehelichen Partnerschaft leben oder die Einzahlungen stark unterschiedlich ausfallen. Denn steuerlich gilt ein Gemeinschaftsdepot als hälftig geteiltes Vermögen, unabhängig davon, wer wie viel eingebracht hat. Werden also zum Beispiel von einer Partei 100 % der Einlagen geleistet, gilt dennoch automatisch, dass die andere Hälfte rechtlich auf den zweiten Depotinhaber übergeht – was im steuerlichen Sinne als Schenkung betrachtet werden kann. Diese stillschweigende Übertragung kann Schenkungssteuer auslösen, insbesondere wenn der Freibetrag zwischen den beiden Personen gering ist (zum Beispiel bei nicht verwandten Partnern nur 20.000 Euro alle zehn Jahre). Gerade bei langfristigem Vermögensaufbau kann das schnell zu unerwarteten steuerlichen Konsequenzen führen.

Um dem vorzubeugen, kann ein schriftlicher Depotvertrag sinnvoll sein, in dem das Einlagenverhältnis dokumentiert wird. Alternativ ist es in manchen Fällen ratsam, getrennte Einzeldepots zu führen, wenn die steuerliche Trennung von Vermögen eindeutig bleiben soll. Auch das Finanzamt kann im Rahmen einer Prüfung Nachweise verlangen, wer wie viel in das Depot eingebracht hat – daher empfiehlt sich eine saubere Dokumentation der Einzahlungen und Transaktionen von Anfang an.

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Lieber zwei Einzeldepots oder ein Gemeinschaftsdepot eröffnen?

Wer gemeinsam Vermögen aufbauen möchte, steht früher oder später vor der Frage: Sollte man lieber ein Gemeinschaftsdepot eröffnen – oder doch zwei separate Einzeldepots führen? Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile, und welche Lösung besser geeignet ist, hängt stark von der persönlichen Lebenssituation ab.

Ein Gemeinschaftsdepot ist vor allem dann attraktiv, wenn beide Partner oder Parteien ein gemeinsames Ziel verfolgen – etwa die Altersvorsorge, die Finanzierung einer Immobilie oder den langfristigen Vermögensaufbau. Der größte Vorteil dabei liegt in der zentralen Verwaltung des Vermögens: Es gibt nur ein Depot, alle Sparpläne und Investitionen laufen gebündelt auf ein gemeinsames Konto. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten. In vielen Fällen fallen nur einmalige Depotführungsgebühren an, und größere Sparraten können dazu führen, dass sich die prozentualen Orderkosten verringern. Zudem kann ein gemeinsamer Freistellungsauftrag eingerichtet werden, wodurch sich der steuerliche Sparerpauschbetrag verdoppeln lässt – vorausgesetzt, es handelt sich um Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.

Darüber hinaus kann ein Gemeinschaftsdepot auch emotionale Vorteile bieten.

Es schafft Transparenz, gemeinsame Verantwortung und das Gefühl, gemeinsam an einem finanziellen Ziel zu arbeiten. Im Krankheitsfall oder bei Todesfällen bleibt die Handlungsfähigkeit erhalten, da jede Partei auf das Depot zugreifen kann – insbesondere bei sogenannten Oder-Depots (die in der Praxis am häufigsten sind), bei denen beide Inhaber unabhängig voneinander handeln dürfen.

Allerdings bringt ein Gemeinschaftsdepot auch Herausforderungen mit sich. Die größte davon ist der Verlust individueller Kontrolle: Beide müssen sich auf eine gemeinsame Strategie einigen, was bei unterschiedlichen Risikoprofilen oder Anlagezielen schwierig sein kann. Was passiert, wenn ein Partner konservativ anlegen möchte, der andere aber auf risikoreiche Wachstumsaktien setzt? Zudem kann es bei Trennung oder Streit zu erheblichen Konflikten kommen – etwa wenn es keine klare Regelung gibt, wer wie viel in das Depot eingebracht hat. In solchen Fällen kann auch das Finanzamt nachhaken, insbesondere wenn Schenkungen unterstellt werden (zum Beispiel bei unverheirateten Paaren mit ungleichen Einzahlungen).

Hier kommen zwei getrennte Einzeldepots ins Spiel. Diese bieten deutlich mehr Unabhängigkeit und Flexibilität.

Jeder kann seine eigene Strategie verfolgen, eigene Sparraten definieren und selbst über Käufe und Verkäufe entscheiden. Auch aus steuerlicher Sicht kann ein Einzeldepot sinnvoller sein, insbesondere wenn die Beteiligten nicht verheiratet sind und mögliche Schenkungssteuerprobleme vermeiden möchten. Zudem wird die steuerliche Abwicklung bei getrennten Depots oft als einfacher empfunden, da es keine Diskussionen über Eigentumsanteile oder Kapitalflüsse gibt.

Eine Mischform ist übrigens ebenfalls möglich: Ein Gemeinschaftsdepot für gemeinsame Projekte, kombiniert mit je einem Einzeldepot für individuelle Anlagewünsche. So lassen sich Transparenz, Effizienz und persönliche Freiheit unter einen Hut bringen.

Fazit: Trade Republic Gemeinschaftsdepot eröffnen

Da es kein Trade Republic Gemeinschaftsdepot gibt, entfällt eine schöne Möglichkeit, gemeinsam zu sparen, zu investieren und Vermögen aufzubauen.

Trade Republic würde sich als etablierter Anbieter in diesem Bereich durchaus für die Eröffnung eines Gemeinschaftsdepots anbieten – auch wenn Trade Republic aktuell noch keine Gemeinschaftsdepots zur Verfügung stellt.

Der emotionale Mehrwerte für beide Partner ist dabei häufig entscheidender als andere Vorteile wie der Reduzierung der Depotkosten oder die Erhaltung der Handlungsfähigkeit im Falle einer Krankheit oder eines Todesfalles.

Zu beachten ist generell, dass auch wirklich das Gemeinschaftsdepot und nicht aus Versehen das Einzeldepot eröffnet wird.

In diesem Beitrag habe ich Dir gezeigt, was es zum Trade Republic Gemeinschaftsdepot eröffnen zu wissen gibt und was dabei zu beachten ist.

Dein Depotstudent Dominik

Trade Republic gibt es nur als Einzeldepot: https://traderepublic.com >>

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