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Trade Republic Vollmacht & Todesfall: Lösungen aufgezeigt

Trade Republic unspl
Depotstudent Dominik
4.5
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Lässt sich bei Banken und Brokern eine Vollmacht für Konten und Depots ausstellen? Also um im Todesfall und zu Lebzeiten abgesichert zu sein? Kann man eine Kontovollmacht und Depotvollmacht bei den Anbietern hinterlegen?

Grundsätzlich ja! Und diese Vorgehensweise ist gang und gäbe bei einigen Wertpapierdepots, Bankkonten und mehr.

Aber wie sieht das bei Trade Republic aus? Wie werden Themen wie Vollmacht, Todesfall und Vererbung behandelt?

Es handelt sich dabei zwar sicherlich nicht um die „Lieblingsthemen“ von Sparern und Anlegern, aber die folgenden Themenbereiche sind für viele Menschen relevant: Vererben, Vollmacht, Todesfall, Tod, Erbrecht, Erbschein, Ehepartner und mehr.

Aktueller Stand: Vollmachten bei Trade Republic

Trade Republic bietet keine Möglichkeit zum Hinterlegen einer Vollmacht an: Auch nicht für Ehepartner oder direkte Verwandte. Das wird auch durch die Erfahrungen einiger Nutzer belegt, welche ihre Erfahrungen mit dem Trade Republic Support öffentlich einsehbar gemacht haben.

Der Nutzer eines Online-Forums berichtet von folgender Antwort des Trade Republic Supports zum Thema „Vollmacht“:

„Danke für Deine Nachricht. Wir bieten aktuell keine Möglichkeit an, eine Vollmacht für eine dritte Person einzurichten.

Jeder Kunde handelt mit seinem Wertpapierdepot auf eigene Rechnung. Eine Ausnahme wäre, wenn der Depotinhaber verstirbt. Dieser Fall ist in unserer Kundenvereinbarung unter Absatz 5.3. beschrieben. Hier heißt es sinngemäß, dass der Erbe unter Vorlage seiner Rechte einen Depotübertrag bzw. eine Auszahlung der Gelder veranlassen kann.

Die Kundenvereinbarung kannst Du im Menü “Deine Unterlagen” in Deinen Profileinstellungen auch noch einmal nachlesen.“

In Kurzform bedeutet das: Keine Vollmachten möglich. Sollte der Depotinhaber jedoch versterben, lässt sich das Depot bzw. das Konto im Rahmen des Erbes übertragen.

In Kundenvereinbarung Absatz 5.3 (Verfügungsberechtigung nach dem Tod) ist folgendes festgehalten:

„Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber Trade Republic auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, Trade Republic seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Trade Republic darf als Berechtigten ansehen und an diesen mit befreiender Wirkung leisten, wer eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorlegt und darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet
ist. Dies gilt nicht, wenn Trade Republic bekannt ist, dass der dort Genannte nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn Trade Republic dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.“

In Kurzform bedeutet das: Wer nach dem Tod des Depotinhabers Dokumente wie ein Testament oder einen Erbvertrag vorweisen kann, wird von Trade Republic entsprechend berücksichtigt werden und der Übertrag der Vermögenswerte wird eingeleitet.

Das ist vielen Trade Republic Kunden jedoch nicht ausreichend! Der Wunsch zur Anerkennung einer Vollmacht ist für einige Anleger notwendige Voraussetzung.

Vorteile von Vollmachten bei Konten und Depots

Die Erteilung einer Vollmacht hat entscheidende Vorteile für alle beteiligten Parteien:

  • Der Depotinhaber könnte vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen (Krankheit, Koma, …): Eine Vollmacht erlaubt Handlungsmöglichkeiten.
  • Im Todesfall: Viele Menschen haben schlicht kein Testament angefertigt: Es ist nichts geregelt.
  • Im Todesfall: Mit Vollmacht sind die Verhältnisse klarer geregelt. Wenn im Testament beispielsweise nichts konkret geregelt worden ist oder dieser Punkt „vergessen“ wurde, kann es sonst Probleme geben.
  • Falls der Depotinhaber (noch) nicht verstorben ist, aber die geistigen Fähigkeiten stark einschränkt sind, kann eine bereits eingerichtete Vollmacht eine Erleichterung für alle Beteiligten sein.
  • Eine Vollmacht greift sofort. Ein Erbe muss erst abgewickelt werden und kann viel Zeit in Anspruch nehmen.
  • In manchen Fällen ergeben sich auch steuerliche Vorteile sowie Spielräume bei einer Vollmacht im Vergleich zum Erbe.
  • Vor allem für Ehepartner würden sich gute Möglichkeiten bei einer Vollmacht ergeben.

Man sieht: Bevollmächtige benennen ist im Sinne der Absicherung häufig unumgänglich.

Die Lösung: Alternativen Broker verwenden

Trade Republic behandelt Themen wie Vollmachten also augenblicklich nicht so, wie viele Anleger es sich wünschen.

Die einzige Lösung lautet daher: Sich einen Broker oder eine Bank suchen, welche den Kunden beim Thema „Vollmacht“ vollständige Freiheit gewährt.

Vorstellung Nr. 1: Online-Broker mit möglicher Vollmacht

Dieser direkte Trade Republic Konkurrent >> ermöglicht die einfache Hinterlegung von Vollmachten.

  • Vollmachten sind über den Support einzureichen.
  • Dafür muss zunächst ein Wertpapierdepot eröffnet werden.
  • Nach der Depoteröffnung: E-Mail an den Support schreiben mit Bitte um das Vollmacht-Formular.
  • Formular ausfüllen und per Post versenden: Vollmacht wird hinterlegt.

So beschreibt der Online-Broker selbst das Anlegen der Vollmacht:

„Sollten Sie eine Vollmacht einrichten wollen, wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an unseren Kundenservice, damit wir Ihnen den entsprechenden Link für die Identifizierung zusenden können.

Nach erfolgreicher Identifizierung füllen Sie bitte das Formular “Vollmacht für Konten/Depots für eine Einzelperson” im Formularcenter vollständig aus. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte direkt an uns.“

>> Jetzt ein Depot bei diesem Online-Broker eröffnen >> und anschließend die Vollmacht hinterlegen.

Vorstellung Nr. 2: Direktbank mit möglicher Vollmacht

Diese sehr beliebte Direktbank >> ermöglicht die einfache Hinterlegung von Vollmachten.

  • Vollmachten sind vollständig online einrichtbar.
  • Einfach im Online-Banking einloggen und Vollmacht hinterlegen.

So beschreibt die Direktbank selbst das Anlegen der Vollmacht:

„Vollmacht erteilen – so einfach geht’s bei uns: Sie können die Vollmacht einfach online beantragen.“

– Login im Online-Banking: Dort in den Einstellungen die Vollmacht erteilen
– Unter Einstellungen > Vollmachten > Vollmachten erteilen
– Die Daten der zu bevollmächtigten Person eingeben
– Das Vollmachtsformular direkt ausdrucken oder bequem an die eigene E-Mail-Adresse schicken
– Anschließend nur noch die Unterlagen an den Bevollmächtigten weiterleiten, damit dieser den Antrag unterschreiben kann
– Schicken Sie uns das Formular im Original von Ihnen und der bevollmächtigten Person unterschrieben zu

>> Jetzt ein Depot bei dieser Direktbank >> eröffnen und ein wenigen Schritten die Vollmacht einrichten.

Und übrigens: Auch der Depotübertrag (oder Teile des Depots) von Trade Republic zu diesen beiden Anbietern ist problemlos in wenigen Minuten möglich.

Dazu musst Du Dich nur 1) zunächst bei diesem Online-Broker (bzw. Direktbank) anmelden 2) Dich dort einloggen bzw. die App öffnen und kannst dann 3) bequem aus der App des neuen Brokers (oder Web) heraus den Depotübertrag einleiten. Einfach die Depotnummer von Trade Republic sowie Deinen Namen eintragen und ob Du das ganze Depot oder nur einzelne Wertpapiere übertragen möchtest. Dein neuer Broker übernimmt die restliche Arbeit für den Übertrag.

Trade Republic: Was passiert im Todesfall?

Als Trade Republic Kunde stellt sich natürlich weiterhin die Frage: Was passiert im Todesfall? Eine Vollmacht kann dort ja in keinem Fall eingerichtet worden sein.

Zum Hintergrund: Teils haben auch Menschen älterer Generation bzw. „Oma / Opa“ oder „Großmutter / Großvater“ ein Trade Republic Konto.

Häufig ist das Szenario Folgendes: Man ist gerade dabei, für verschiedene Konten Vollmachten einzurichten und dabei fällt auch der Trade Republic Account auf.

Wie oben aufgezeigt worden ist, ist es jedoch so: Trade Republic lässt jedoch auch auf Nachfrage über den Support keine Vollmachten zu.

Im Todesfall wird Trade Republic das Konto also zunächst „einfrieren“ und abwarten, welche Ansprüche sich aus dem Erbe über Dokumente wie dem Testament ergeben. Trade Republic erkennt Erben an. Dazu ist es jedoch notwendig, Dokumente wie den Erbschein vom Nachlassgerichte vorzulegen und sich aufzuweisen. Oder ein notarielles Testament vorzulegen.

Die Konsultation von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren ist in einem solchen Fall wohl (fast) nicht zu umgehen.

Wer sich das Ersparen möchte und bereits frühzeitig alles geregelt haben möchte: Der wählt einfach einen Online-Broker oder eine Bank, bei welcher sich ganz einfach Vollmachten einrichten lassen!

Dein Depotstudent Dominik

>> Neues Depot eröffnen und in wenigen Schritten die Vollmachten einrichten!
– Option 1: Dieser beliebte Online-Broker >>
– Option 2: Wertpapierdepot bei dieser Direktbank >>

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2 Kommentare

  1. Das war jetzt ein Volltreffer! Ich bin bereits seit 2019 Kunde bei Trade Republic und der Broker gefällt mir sehr gut. Bis gerade die Frage nach einer Vollmacht aufkam, und ich bei TR nicht fündig wurde. Vielen Dank für das Lesen der 54 Seiten „Kundenvereinbarung“! Wirklich, da steht es: „Verfügungsberechtigung nach dem Tod“. Und vorher? Man kann ja auch mal 5 Jahre bewußtlos sein? Ich glaube, in meinem Alter sollte ich da wohl einen Wechsel überlegen, sonst bekommen meine Erben noch Probleme!

  2. Vom Beruf bin ich rechtlicher Betreuer und privat TR-Nutzer. Bin gespannt wann mir mal ein Betreuter „unterkommt“, der ebenfalls TR-Nutzer ist. Wie soll das gehen? Ich lege die Bestallung vom Gericht vor, mit Vermögenssorge und ggf. sogar Einwilligungsvorbehalt und dann…? Können die mich nicht als Betreuer hinterlegen? Oder wollen MIR persönlich alternativ das Depot überschreiben… Beides natürlich kein gangbarer Weg. Da MUSS es also einen Eintritt für eine dritte Person (Betreuer zumindest) geben oder dieser MUSS geschaffen werden. Ansonsten haftet TR für alle daraus entstehenden Schäden.
    Soviel aus Sicht des Betreuungsrechts.
    LG

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