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Bei Investmentfonds ist der Kickback eine Provision, die der Vermittler des Fonds von der Fondsgesellschaft erhält. Bezahlt wird diese Provision durch den Anleger, also durch Dich als Käufer des Fonds.
Beispiel für Kickbacks bei Investmentfonds: Du kaufst einen DWS Fonds über Deinen Bankberater (=Vermittler). Du hast eine Summe von 100 € investiert. Die Kostenquote (TER) beträgt 1,5 %. In dieser Kostenquote sind auch Kickbacks von 0,5 % enthalten. Aus der investierten Summe von 100 € werden jährlich 1,50 € als Kosten entnommen, wovon 0,5 € als Kickback an die Bank bzw. den Bankberater gezahlt werden.
Die Höhe von Kickbacks bei Fonds bewegt sich häufig zwischen 0,4 % und 0,7 % der Anlagesumme pro Jahr.
Diese Kickbacks sind in der jährlichen Übersicht unter den laufenden Kosten aufgelistet. Dort heißt es zum Beispiel:
„Zusätzlich erhält der Vermittler 0,XX % Bestandsprovision.“
Andere Bezeichnungen für Kickbacks lauten:
- Bestandsprovisionen
- Bestandspflegeprovisionen
- Rückvergütungen
- Vertriebsfolgeprovisionen
- Vermittlungsfolgeprovisionen
- Kickbackprovisionen
- Kickback-Zahlungen
- Verdeckte Provisionen / versteckte Provisionen
Als Vermittler können beispielsweise Banken, Sparkassen, Versicherungsgesellschaften, Finanzvertriebe und Strukturvertriebe sowie Makler und Vertreter agieren.
Seit 2018 sind Vermittler und Vertriebe dazu verpflichtet, die Kickbacks offenzulegen. Das heißt, dass die Vertriebsorganisation die Verpflichtung hat, Dich als Anleger über die Kickbacks zu informieren.
Du möchtest keinen Ausgabeaufschlag beim Fonds-Kauf zahlen? Dann empfehle ich diesen Anbieter* oder diesen Anbieter*. Dort lassen sich Fonds ohne Ausgabeaufschläge kaufen.
Inhalt
Kickbacks bei Fonds
Beispiel für Dich als Anleger: Du kaufst einen Fonds bei einer Bank. Die Bank erhält aufgrund der erfolgreichen Vermittlung von der Fondsgesellschaft Kickbacks.
Wichtig zu wissen ist, dass die Kickbacks einen Teil der Gesamtkostenquote (TER) darstellen.
… und wie hoch sind die Kickbacks bei Investmentfonds?
Betrachen wir dazu einige beliebte Fonds mit ihrer jeweiligen TER und den darin enthaltenen Kickbacks.
Hier die Übersicht der Kickbacks beliebter Fonds deutscher Anleger:
Fonds | TER | Kickback |
DWS Top Dividende LD | 1,45 % | 0,45 % |
Flossbach von Storch – Multiple Opportunities R | 1,63 % | 0,60 % |
Carmignac Patrimoine A | 2,13 % | 0,65 % |
DWS Deutschland LC | 1,40 % | 0,45 % |
Fidelity Funds – Global Technology Fund A | 1,89 % | 0,70 % |
Hinweis zur Ermittlung der Kickbacks und der TER: Ich habe a) die Werte der letzten Jahre aus verschiedenen Quellen und b) die aktuellen Werte für diese Fonds aus meinem Online-Depot verwendet. Daraus habe ich ein „repräsentatives“ Mittel gebildet.
Schauen wir uns nun an einem kleinen Beispiel an, welche Auswirkungen Kickbacks auf die Rendite und das Endkapital haben können – anhand der Einmalanlage in einen Fonds.
Kickbacks in Höhe von 0,5 % können dabei als guter Richtwert angenommen werden.
Rechenbeispiel für die Wertentwicklung mit Kickbacks und ohne Kickbacks:
- Investment in einen Fonds: 20.000 €
- Dauer der Anlage: 20 Jahre
- Wertentwicklung p.a. vor Abzug der Kickbacks: 5,00 %
- Wertentwicklung p.a. nach Abzug der Kickbacks : 4,50 %
Endkapital vor Abzug der Kickbacks: 53.065,95 €
Endkapital nach Abzug der Kickbacks: 48.234,28 €
Die Differenz des Endkapitals von 4.831,67 € ist allein auf die Kickbacks zurückzuführen, die dem Investment entommen werden.
Kickbacks bei Versicherungen
Beispiel für Dich als Anleger: Du schließt eine Rentenversicherung über einen Makler ab. Die Rentenversicherung investiert das Kapital in Fonds. Die Versicherungsgesellschaft erhält aufgrund der erfolgreichen Vermittlung von der Fondsgesellschaft Kickbacks. Außerdem erhält der Makler von der Versicherungsgesellschaft eine jährliche Bestandsprovision (zusätzlich zur Abschlussprovision).
Teilweise werden diese Rückvergütungen an Dich als Anleger ausgeschüttet. Das kommt jedoch auf die Versicherungsgesellschaft an.
Kickbacks zurückerstatten lassen: Bei Fonds und Versicherungen
Um sich Kickbacks bei Fonds und Versicherungen erstatten zu lassen, gibt es folgende Möglichkeiten:
a) Rückerstattung von Kickbacks bei Fonds
Diese Rückerstattung ist in vielen Fällen entweder a) gar nicht möglich oder hat b) praktisch gar keinen oder nur einen geringen Vorteil.
Die DWS also große Fondsgesellschaft schreibt zum Beispiel:
„[…] gewährt die Gesellschaft an Vermittler, zum Beispiel Kreditinstitute, wiederkehrend– meist jährlich– Vermittlungsentgelte als sogenannte „Vermittlungsfolgeprovisionen“. Hierbei kann es sich um wesentliche Teile der Verwaltungsvergütung der Gesellschaft handeln. Dies erfolgt zur Abgeltung von Vertriebsleistungen. Auf Wunsch des Anlegers eines Fonds wird die Gesellschaft weitere Einzelheiten gegenüber dem Anleger offenlegen.“
Auszug aus dem Verkaufsprospekt eines DWS-Fonds
Die Fondsgesellschaft legt die Kickbacks zwar offen, sie wird allerdings keine Erstattung auf die Vermittlungsfolgeprovisionen geben. Stattdessen muss man hier einen Vermittler finden, der die Kickbacks an Dich als Kunden zurückgibt.
Diese Rückerstattung von Kickbacks wird von wenigen Fondsvermittlern angeboten – häufig berechnen diese Fondsvermittler allerdings eine Servicegebühr von etwa 0,3 % – 0,5 %.
Die minimale Ersparnis, die dann noch übrig bleibt – wenn überhaupt eine Ersparnis übrig bleibt – ist in vielen Fällen (leider) vernachlässigbar.
Was die Erfahrungen anderer Anleger zeigen, ist folgendes: Die Kickback-Rückerstattungen sind abgeltungssteuerpflichtig und werden damit als „Gewinne“ versteuert. Die Ausgaben bzw. das Honorar für den Fondsvermittler dagegen können nicht als „Verlust“ gegengerechnet werden. Diese Kosten sind nämlich bereits mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Steuernachteil.
Hinweis: Dies ist keine steuerliche Beratung, ich gebe hier nur die Erfahrungen von Lesern wieder.
Aus den oben genannten Gründen – und solange die Kickbacks sich um 0,5 % bewegen – empfehle ich daher folgendes:
Nimm die Kickbacks in Kauf und achte lieber darauf, dass Du keine Ausgabeaufschläge beim Kauf der Fonds zahlen musst. Dafür empfehle ich diesen Anbieter* oder diesen Anbieter*. Dort lassen sich Fonds ohne Ausgabeaufschläge kaufen.
Sollten die Kickbacks höher ausfallen, kann es sich aber durchaus lohnen, einen passenden Fondsvermittler zu finden und die Servicegebühr in Kauf zu nehmen.
b) Rückerstattung von Kickbacks bei Versicherungen
Die Möglichkeit zur Erstattung der Rückvergütungen sollte vor Abschluss bei den jeweiligen Vermittlern angefragt werden. Das kann zum Beispiel Dein Makler oder die Versicherungsgesellschaft sein.
Die Praxis zeigt hier aber leider, dass in den meisten Fällen weder Makler noch Versicherungsgesellschaften die Kickbacks an die Kunden / Anleger weitergeben.
Bei Fonds und Versicherungen gilt:
Einzig bei Honorarberatung ist es gang und gäbe, dass die Kickbacks an den Kunden erstattet werden. Dafür wird der Berater auch natürlich auch gegen Honorar vergütet.
Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:
Ich empfehle vor allem:
- dieses Depot als aktuelle Top-Empfehlung (nutze ich selbst)* und
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Weitere Arten von Kickbacks: Aktien, ETFs und Immobilien
Kickbacks bei Aktien
Auch diese Frage taucht häufig mal auf:
Gibt es bei Aktien Kickbacks?
Nein, gibt es nicht. Wenn Du eine Aktie kaufst, umgehst Du die Parteien, die Kickbacks an die Vermittler zahlen könnten – also zum Beispiel Fondsgesellschaften und Versicherer. Damit gibt es bei Aktien auch keine Kickbacks.
Kickbacks bei ETFs
Gibt es bei ETFs Kickbacks?
Nein, gibt es nicht. Das ist ein Grund dafür, dass Vermittler (welche auf Provisionen angewiesen sind) häufig keine aktiven Empfehlungen für die Geldanlage in ETFs aussprechen. Schließlich sind sie auf die Rückvergütungen durch Kickbacks angewiesen.
Kickbacks bei Immobilien
Im Zusammenhang mit sogenannten „Schrottimmobilien“ gibt es ebenfalls die Bezeichnung Kick-back oder Cash-back.
Diese Zahlungen werden häufig mit Betrug in Zusammenhang gebracht.
Die Bezeichnung „Schrottimmobilien“ bedeutet nicht, dass die Immobilie in schlechtem Zustand sein muss. Es handelt sich hierbei um eine Bezeichung dafür, dass der Preis weit über dem marktüblichen Wert / Verkehrswert liegt.
Hier ein stark vereinfachtes Beispiel für Kickbacks bei Immobilien:
Ein Vermittler bietet den Kauf eines Hauses für 500.00 € (inkl. aller Kosten und Gebühren) an – der „wahre“ Wert liegt weit darunter, was der Käufer aber nicht unbedingt weiß.
Der Vermittler bietet dem potenziellen Käufer nun eine Zahlung von 10.000 € an, wenn er die Immobilie kauft / finanziert.
Der potenzielle Käufer sieht das Ergebnis zu „rosig“: 10.000 € Auszahlung + eine Immobilie. Ggfs. ist er in finanziellen Schwierigkeiten.
Der potenzielle Käufer geht zur Bank, welche das Bonitätsproblem und den überhöhten Preis nicht sieht.
Der potenzielle Käufer erhält eine 100 % Finanzierung und damit ein Darlehen von 500.000 €.
Er kauft das Haus über den Vermittler:
- Die 500.000 € gehen an den Vermittler.
- Von den 500.000 € erhält der Vermittler 25.000 € Provision.
- Wie vom Vermittler versprochen, erhält der Käufer direkt nach Überweisung 10.000 € ausbezahlt.
- Etwaige Differenzen werden als „Renovierungskosten“ oder ähnliches getarnt.
Das Ergebnis?
- Der Käufer sieht nur den unmittelbaren „Gewinn“ bzw. die unmittelbare Liquidität von 10.000 € und lässt sich dadurch zum Kauf verleiten.
- Der Vermittler konnte den Käufer mittels Kickback zum Kauf überzeugen und hat 15.000 € Gewinn gemacht.
- Der Käufer könnte langfristig einen erheblichen Verlust davontragen, da er eine überteuerte Immobilie gekauft hat.
- Die Bank könnte Probleme bekommen, falls der Käufer die Raten für den Kredit nicht zahlen kann, was aufgrund der schlechten finanziellen Situation möglich ist.
- Oder die Bank merkt, dass das Haus nicht so viel wert ist wie ursprünglich angenommen, sodass sie einen Nachschuss vom Käufer verlangt und dieser den Nachschuss nicht bedienen kann.
Fazit zu Kickbacks
Kickbacks dienen der Vergütung von Beratungsleistungen und der Bestandspflege. Sie sind für viele Berater und Finanzvertriebe notwendig, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Diese Konstellation tritt immer dann auf, wenn sie auf Provisionsbasis beraten und keine Honorarberatung anbieten.
Vielen Privatpersonen sind diese Zahlungsströme nicht immer klar – und auch der Interessenskonflikt, der sich daraus ergeben kann, ist den meisten Anlegern nicht bewusst.
Viele Fondsvermittler bieten zwar Möglichkeiten, die Kickbacks und Rückvergütungen zu vermeiden und umgehen. Allerdings ist diese Vermeidung von Kickbacks in der Praxis häufig mit Kosten verbunden, die sich in ähnlicher Höhe bewegen und daher keinen nennenswerten Vorteil bieten.
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Allein weil Fonds diese unsägliche Gebührenstruktur haben, meide ich die seit vielen Jahren schon wie der Teufel das Weihwasser, auch wenn es vielleicht ganz wenige Beispiele (bestimmte Länder oder small cap Segmente) gibt wo diese doch interessant sein könnten.