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Weltsparen Vollmacht & Todesfall: Lösungen aufgezeigt

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Depotstudent Dominik
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Lässt sich bei Banken, Brokern, Vermittlern und anderen Plattformen eine Vollmacht für Konten und Depots ausstellen? Also um im Todesfall und zu Lebzeiten abgesichert zu sein? Kann man eine Kontovollmacht und Depotvollmacht bei den Anbietern hinterlegen?

Grundsätzlich ja! Und diese Vorgehensweise ist gang und gäbe bei einigen Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Wertpapierdepots, Bankkonten und mehr.

Aber wie sieht das bei Weltsparen aus? Wie werden Themen wie Vollmacht, Todesfall und Vererbung behandelt?

Es handelt sich dabei zwar sicherlich nicht um die „Lieblingsthemen“ von Sparern und Anlegern, aber die folgenden Themenbereiche sind für viele Menschen relevant: Vererben, Vollmacht, Todesfall, Tod, Erbrecht, Erbschein, Ehepartner und mehr.

Aktueller Stand: Vollmachten bei Weltsparen

Weltsparen bietet keine Möglichkeit zum Hinterlegen einer Vollmacht an: Auch nicht für Ehepartner oder direkte Verwandte. Das wird auch durch die Erfahrungen einiger Nutzer belegt, welche ihre Erfahrungen mit dem Weltsparen Support öffentlich einsehbar gemacht haben.

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– Auf „Konto eröffnen“ und als Kontotyp anschließend „Einzelkonto“ oder „Gemeinschaftskonto“ auswählen – anschließend Vollmacht hinterlegen.
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– Auf „Extra-Konto eröffnen“ und danach im Antrag „Einzeltkonto“ oder „Gemeinschaftskonto“ auswählen – anschließend Vollmacht hinterlegen.

Der Nutzer eines Online-Forums berichtet von folgender Antwort des Weltsparen Supports zum Thema „Vollmacht“:

„Weltsparen bietet aber keine Bankvollmacht für einen nahen Angehörigen (Ehepartner) an. Dies finde ich sehr bedenklich! Wie kommt man an das Geld bzw. Zugrif auf das Konto bei Unfall, schwerer Krankheit oder gar im Todesfall.“

Der Nutzer eines anderen Forums berichtete Folgendes zum Thema Vollmacht:

„Eine weitere Anregung an WeltSparen: Ich kann Dritten keine Vollmacht ausstellen, denn laut WeltSparen ist eine Vollmacht an Dritte nicht möglich.“

Die Raisin GmbH (Firma hinter Weltsparen) schreibt zum „Ableben des Kunden“ in den AGB:

„Im Falle des Todes eines Kunden wird Raisin den oder die Erben mit angemessenen Kräften unterstützen. Die an Raisin erteilten Vollmachten erlöschen nicht mit dem Tode des Kunden. Bei Vorhandensein mehrerer Erben ist Raisin lediglich verpflichtet, die Korrespondenz mit einem gemeinsamen Bevollmächtigten der Erben oder dem Testamentsvollstrecker zu führen. Raisin kann bei Vorhandensein mehrerer Erben
verlangen, dass von den Erben ein Bevollmächtigter benannt wird, der die Miterben vertritt.“

Die Raisin GmbH (Firma hinter Weltsparen) schreibt zur „Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden“ in den AGB:

„Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit
befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.“

Die Raisin GmbH (Firma hinter Weltsparen) schreibt zur Übertragung des Guthabens im Todesfall in den AGB:

„Im Falle des Todes des Kunden ist die Bank zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen berechtigt, sämtliche Guthaben auf dem WeltSpar-Konto mit befreiender Wirkung auf das Referenzkonto zu transferieren. Als Referenzkonto gilt das Konto, welches der Bank bis zu diesem Zeitpunkt nach Ziffer 3 mitgeteilt wurde.“

Die Raisin GmbH (Firma hinter Weltsparen) schreibt in den AGB zu Sparplänen:

„Aufträge erlöschen nicht durch den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Kunden.

[…]

Unbeachtlich anderslautender Bestimmungen erlöschen alle Sparpläne eines Kunden mit der qualifizierten
Kenntnisnahme des Todes des Kunden durch den Kundenservice von WeltSparen. Hierfür ist der Nachweis des Todesfalles mittels einer beglaubigten Kopie der Sterbeurkunde erforderlich.“

In Kurzform bedeutet das: Keine Vollmachten möglich. Sollte der Kontoinhaber jedoch versterben, lässt sich das Guthaben bzw. das Konto im Rahmen des Erbes übertragen.

In Kurzform bedeutet das: Wer nach dem Tod des Kontoinhabers Dokumente wie ein Testament oder einen Erbvertrag vorweisen kann, wird von Weltsparen entsprechend berücksichtigt werden und der Übertrag der Vermögenswerte wird eingeleitet.

Das ist vielen Weltsparen Kunden jedoch nicht ausreichend! Der Wunsch zur Anerkennung einer Vollmacht ist für einige Anleger notwendige Voraussetzung.

Vorteile von Vollmachten bei Konten und Depots

Die Erteilung einer Vollmacht hat entscheidende Vorteile für alle beteiligten Parteien:

  • Der Kontoinhaber oder Depotinhaber könnte vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen (Krankheit, Koma, …): Eine Vollmacht erlaubt Handlungsmöglichkeiten.
  • Im Todesfall: Viele Menschen haben schlicht kein Testament angefertigt: Es ist nichts geregelt.
  • Im Todesfall: Mit Vollmacht sind die Verhältnisse klarer geregelt. Wenn im Testament beispielsweise nichts konkret geregelt worden ist oder dieser Punkt „vergessen“ wurde, kann es sonst Probleme geben.
  • Falls der Kontoinhaber oder Depotinhaber (noch) nicht verstorben ist, aber die geistigen Fähigkeiten stark einschränkt sind, kann eine bereits eingerichtete Vollmacht eine Erleichterung für alle Beteiligten sein.
  • Eine Vollmacht greift sofort. Ein Erbe muss erst abgewickelt werden und kann viel Zeit in Anspruch nehmen.
  • In manchen Fällen ergeben sich auch steuerliche Vorteile sowie Spielräume bei einer Vollmacht im Vergleich zum Erbe.
  • Vor allem für Ehepartner würden sich gute Möglichkeiten bei einer Vollmacht ergeben.

Man sieht: Bevollmächtige benennen ist im Sinne der Absicherung häufig unumgänglich.

Die Lösung: Alternativen Anbieter verwenden

Weltsparen behandelt Themen wie Vollmachten also augenblicklich nicht so, wie viele Anleger es sich wünschen.

Die einzige Lösung lautet daher: Sich einen Anbieter suchen, welche den Kunden beim Thema „Vollmacht“ vollständige Freiheit gewährt.

Möglichkeit 1: Weltsparen als Einzelkonto eröffnen

Da es kein „Weltsparen mit Vollmacht“ gibt, kann man sich natürlich auch mit einem Einzelkonto ohne Vollmacht bei Weltsparen begnügen. Damit lassen sich schöne Angebote rund um Festgeld und Tagesgeld nutzen: Wenn auch nur für eine Person.

Zusätzlich zu Weltsparen kann man dann immer noch ein Festgeldkonto mit Vollmacht und ein Tagesgeldkonto mit Vollmacht eröffnen, wenn man das möchte. Welche Anbieter dafür infrage kommen, zeige ich Dir im Folgenden.

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Möglichkeit 2: Festgeldkonto möglicher Vollmacht

Wer nach einem „Festgeldkonto mit Vollmacht“ oder einem „Festgeld Gemeinschaftskonto“ sucht, wird erst nach intensiver Recherche fündig werden. Denn ein Festgeldkonto mit Vollmacht oder als Gemeinschaftskonto zu eröffnen ist nur bei sehr wenigen ausgewählten Banken möglich.

Um genau zu sein: Ich habe lediglich ein empfehlenswertes Festgeldkonto gefunden, das als Gemeinschaftskonto genutzt werden kann und bei welchem eine Vollmacht hinterlegt werden kann.

Anleitung zur Eröffnung meiner Festgeld-Empfehlung: Entweder als Einzelkonto mit Vollmacht oder als Gemeinschaftskonto:

  • Link zum Festgeldkonto >> öffnen
  • Auf „Konto eröffnen“ oder „Gleich Konto eröffnen“
  • Du wirst zum Antrag für das Festgeldkonto weitergeleitet
  • Bei der Auswahl „Das Konto soll eröffnet werden als“ gibt es folgende Möglichkeiten: „Einzelkonto“, „Gemeinschaftskonto“ und „Minderjährigenkonto“
  • Dort „Einzelkonto“ oder „Gemeinschaftskonto“ auswählen
  • Zunächst Angaben zum 1. Antragssteller machen und restliche Felder ausfüllen
  • Antrag absenden: Das Festgeldkonto wird als Einzelkonto oder als Gemeinschaftskonto eröffnet

Anschließend kann auf Wunsch eine Vollmacht hinterlegt werden. Der Anbieter stellt dazu auf der Website ein Dokument zur Verfügung, in welchem es heißt:

„Kontovollmacht
Natürliche Personen
Ich bevollmächtige / Wir bevollmächtigen nachstehend Genannte(n), mich/uns im Geschäftsverkehr mit der Bank zu vertreten. Die Vollmacht gilt für mein/unser bei der Bank unter der oben angegebenen Kontonummer bestehendes EUR-Tagesgeldkonto (mit sämtlichen dazugehörigen bestehenden und künftigen EUR- und USD-Tagesgeld- und Festgeldanlagen). Die Vollmacht gilt über meinen/unseren Tod hinaus bis sie widerrufen wird.“

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– Auf „Konto eröffnen“ und als Kontotyp anschließend „Einzelkonto“ oder „Gemeinschaftskonto“ auswählen.

Möglichkeit 3: Tagesgeldkonto mit möglicher Vollmacht

Das folgende sehr beliebte Tagesgeldkonto lässt sich als Einzelkonto mit Vollmacht oder als Gemeinschaftskonto eröffnen: Dabei ist es auch nicht notwendig, zuvor ein Girokonto oder Depot zu eröffnen – das ist optional.

So eröffnest Du das Tagesgeldkonto der ING als Einzelkonto mit Vollmacht oder als Gemeinschaftskonto:

  1. Diese offizielle Unterseite für das Extra-Konto >> auf der ING-Website öffnen.
  2. Auf „Extra-Konto eröffnen“: Du wirst zum Antrag weitergeleitet.
  3. Frage „Möchten Sie Ihr Extra-Konto als Gemeinschaftskonto führen?“ mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten.
  4. Dadurch werden die nachfolgenden Fragen angepasst und es können Angaben zum anderen Kontoinhaber gemacht werden.
  5. Bei „Sind Sie bereits Kunde“ auf „Nein“ gehen, falls Du ein neuer Kunde bist.
  6. Antrag absenden und das Extra-Konto wird als Gemeinschaftskonto eröffnet.

Anschließend kann auf Wunsch eine Vollmacht hinterlegt werden – und das sogar bequem aus dem Online-Banking heraus:

  • Vollmachten sind vollständig online einrichtbar.
  • Einfach im Online-Banking einloggen und Vollmacht hinterlegen.

So beschreibt die Direktbank selbst das Anlegen der Vollmacht:

„Vollmacht erteilen – so einfach geht’s bei uns: Sie können die Vollmacht einfach online beantragen.“

– Login im Online-Banking: Dort in den Einstellungen die Vollmacht erteilen
– Unter Einstellungen > Vollmachten > Vollmachten erteilen
– Die Daten der zu bevollmächtigten Person eingeben
– Das Vollmachtsformular direkt ausdrucken oder bequem an die eigene E-Mail-Adresse schicken
– Anschließend nur noch die Unterlagen an den Bevollmächtigten weiterleiten, damit dieser den Antrag unterschreiben kann
– Schicken Sie uns das Formular im Original von Ihnen und der bevollmächtigten Person unterschrieben zu

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– Auf „Extra-Konto eröffnen“ und danach im Antrag „Einzeltkonto“ oder „Gemeinschaftskonto“ auswählen.

Weltsparen: Was passiert im Todesfall?

Als Weltsparen Kunde stellt sich natürlich weiterhin die Frage: Was passiert im Todesfall? Eine Vollmacht kann dort ja in keinem Fall eingerichtet worden sein.

Zum Hintergrund: Teils haben auch Menschen älterer Generation bzw. „Oma / Opa“ oder „Großmutter / Großvater“ ein Weltsparen Konto. Aber auch für die eigene Vorsorge ist es natürlich wichtig zu wissen, was im Todesfall passiert.

Häufig ist das Szenario Folgendes: Man ist gerade dabei, für verschiedene Konten Vollmachten einzurichten und dabei fällt auch der Weltsparen Account auf.

Wie oben aufgezeigt worden ist, ist es jedoch so: Weltsparen lässt jedoch auch auf Nachfrage über den Support keine Vollmachten zu.

Im Todesfall wird Weltsparen das Konto also zunächst „einfrieren“ und abwarten, welche Ansprüche sich aus dem Erbe über Dokumente wie dem Testament ergeben. Weltsparen erkennt Erben an. Dazu ist es jedoch notwendig, Dokumente wie den Erbschein vom Nachlassgerichte vorzulegen und sich aufzuweisen. Oder ein notarielles Testament vorzulegen.

Die Konsultation von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren ist in einem solchen Fall wohl (fast) nicht zu umgehen.

Wer sich das Ersparen möchte und bereits frühzeitig alles geregelt haben möchte: Der wählt einfach einen Anbieter, bei welcher sich ganz einfach Vollmachten einrichten lassen!

Dein Depotstudent Dominik

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Ein Kommentar

  1. Hallo Dominik,

    vielen Dank für den Tipp zum Gemeinschaftskonto für Festgeldanlagen. Das war genau das, was ich gesucht habe. Bei allen Vorteilen die Weltsparen bietet, aber ohne die Möglichkeit meiner Frau mindestens eine Vollmacht auszustellen hält mich das ab, dort weiteres Geld zu investieren.

    Viele Grüße
    Frank

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