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Wie ein Depot auflösen nach Todesfall?

Depotstudent Dominik
4.6
(7)

Das Depot auflösen: Auf diesen Gedanken kommt ein Anleger nur selten, weil sich die darin befindlichen Werte normalerweise auf lange Sicht vermehren. Tritt jedoch beim Inhaber der Todesfall ein, kommt unter den Hinterbliebenen die Frage auf: Wer kann oder darf eigentlich jetzt das Depot auflösen? Den Wenigsten ist klar, was auf sie zukommt. Viele haben keine eigenen Depots mit Wertpapieren und stehen der Situation völlig hilflos gegenüber.

Der nachfolgende Beitrag soll Dich vor unangenehmen Erfahrungen bewahren, wenn Du durch einen Todesfall zum Erben eines Wertpapierdepots wirst. Sofern Du keine eigenen Wertpapiere besitzt und auch nicht daran denkst, Anleger zu werden, kann die Lösung des Problems wie folgt aussehen: Depot auflösen nach Todesfall.

  • Welche Schritte sind dazu notwendig?
  • Wie sieht das Ganze bei einer Erbschaft im Ausland aus?
  • Ist der Wert des Depots steuerpflichtig?

Die Antworten auf diese und weitere Fragen findest Du hier.

Erbschaften im 21. Jahrhundert

Früher erbten Leute in der Regel Bargeld, Immobilien und sonstige Wertgegenstände. Zu modernen Erbschaften gehören zunehmend Depots mit den unterschiedlichsten Wertpapieren. Als Ursachen hierfür können 2 Tatsachen benannt werden:

  • Das anhaltende Niedrigzinsniveau treibt vermögende Leute zu Investitionen in Aktien etc.
  • Die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge macht aus Sparern Anleger.

Es ist heutzutage keine Seltenheit mehr, dass das Vermächtnis ein Depot enthält. Ungeachtet dessen gibt es immer noch zahlreiche Menschen, die mit derartigem Nachlass nicht umgehen können. Oft erfahren sie vom Tod des Erblassers recht schnell und wollen den Wert ihres Erbes begutachten oder einschätzen. Dazu ist jedoch erforderlich, sich gegenüber der Depot-führenden Bank als Erbe auszuweisen.

Die Legitimierung als Erben

Bevor Du Dir den wahren Wert Deiner Erbschaft anschauen kannst, verlangt die Depot-führende Bank einen Nachweis hinsichtlich der Erbstellung. Dazu gibt es 2 Möglichkeiten.

  • Sofern die Erbschaft nicht umstritten ist oder angefochten wird, genügt der Depotbank meist eine letztwillige Verfügung vom zuständigen Nachlassgericht.
  • Noch besser ist die Vorlage eines Erbscheins, welcher allerdings kostenpflichtig beantragt werden muss und Zeit in Anspruch nimmt.

Auf die Möglichkeit einer Erbengemeinschaft gehe ich im Rahmen dieses Beitrags nur insoweit ein, als deren Beschlüsse einstimmig gefasst sein müssen.

Erst nach der Legitimierung als Erben gegenüber der Depotbank kannst Du entscheiden, was mit dem Depot und dessen Inhalt geschehen soll.

Das Depot auflösen nach Todesfall – was geschieht mit den Wertpapieren?

Als Laie ist Dir eine Bewertung des Depot-Inhalts so gut wie unmöglich. In diesem Kontext ist fachlicher Beistand vorteilhaft, denn es gibt sinnvolle Papiere, die gehalten werden sollten und Anlageinstrumente, bei denen der Verkauf das einzig Wahre ist.

Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass die Depotbank das Depot auf den Modus „Nachlass“ umstellt, sobald sie vom Todesfall erfährt. Das bedeutet: Vorübergehend sind nur bestimmte Transaktionen möglich. Gleichzeitig geht automatisch eine Meldung über den Tod des Inhabers an das Finanzamt.

Die zu zahlende Steuer berechnet das Finanzamt auf den Wert am Todestag – zumindest was die Erbschaftssteuer betrifft. Bis Du aber darüber entscheiden kannst, was mit dem Depot passieren soll, können Wochen oder gar Monate vergehen.

  • Angenommen, das Depot war am Todestag 100.000 Euro wert.
  • Das Finanzamt nutzt diese Zahl zur Berechnung der fälligen Steuer.
  • Ein Börsenbeben reduziert den Wert im Depot auf die Hälfte.
  • Die Finanzamt-Rechnung bleibt davon unbetroffen und verschlingt einen großen Teil Deiner Erbschaft.

Meinen Erfahrungen entsprechend ist die Finanzbehörde aber zur Reduzierung der Forderung bereit, wenn diesbezügliche Umstände nachvollziehbar vorgetragen werden.

Es gilt also, viele Dinge im Auge zu behalten und gleichzeitig sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Dazu gibt es für jedes Szenario unterschiedliche Empfehlungen. Einige davon will ich nachfolgend beleuchten.

Szenario 1:

  • Depotinhalt: Anteile an aktiv gemanagtem Aktienfonds.
  • Erbe ist eine Privatperson ohne Erfahrungen als Anleger.

In dieser Situation ist der Beistand eines wirklich unabhängigen Beraters von Vorteil, weil dieser eine fachkundige Bewertung der Fondsanteile vornehmen sollte. Handelt es sich um einen überdurchschnittlich ertragreichen Fonds mit geringen Kosten, kann ein Übertrag in ein neu zu eröffnendes Depot erfolgen. Anschließend sollte der Erbe das alte Depot auflösen, denn eine Umschreibung kommt für keine Depotbank infrage.

In der Tat muss der Erbe das Depot auflösen im Todesfall des Erblassers. Wie er jedoch mit dem Inhalt verfährt, bleibt ihm überlassen.

Szenario 2:

  • Depotinhalt: Anteile an einem aktiv gemanagten Aktienfonds.
  • Erbe ist bereits Anleger und in ein ähnliches Instrument investiert.

In dem Fall ist von einer gewissen Grundkenntnis des Erben auszugehen, welche die weitere Entscheidung vereinfacht. Zuvor sollten jedoch die geerbten Fondsanteile einer genauen Begutachtung unterzogen werden, im Idealfall durch einen unabhängigen Fachmann. Im Fokus dieser Bewertung stehen:

  • Art des Fonds.
  • Bisherige Wertentwicklung.
  • Anfallende Kosten, wobei auch auf Transaktionsgebühren zu achten ist.

Auf der Grundlage dieser Begutachtung wird entschieden, ob die Fondsanteile ins Depot des Erben übertragen oder im Depot des Erblassers veräußert werden. Der aus dem Verkauf erzielte Betrag wird nach Abzug fälliger Steuern in neue Anteile des bereits bestehenden Fonds investiert. Am Ende der Transaktion bleibt noch eine wichtige Tätigkeit: Das alte Depot auflösen.

Szenario 3:

  • Depotinhalt: Anteile an einem aktiv gemanagten Aktienfonds.
  • Erbe ist überzeugter Passiv-Anleger und in einen ETF investiert.

Hier wird der Erbe aufgrund der hohen Kosten aktiver Fonds wahrscheinlich einen Verkauf in Betracht ziehen und das Geld nach Versteuerung anschließend in einen kostengünstigen ETF investieren. Anschließend wird wieder das Thema „Depot auflösen im Todesfall“ relevant, wenn das Depot des Verstorbenen nicht weitergeführt werden soll.

Im Normalfall werden die Fondsanteile im Depot des Erblassers verkauft, fällige Steuern entrichtet und der Rest des Erlöses in Anteile des ETFs investiert. Dies kann häufig bei aktiven Aktienfonds empfohlen werden, weil die hohen Kosten negativ auf die Performance einwirken. Der Ablauf in Stichworten:

  • Inhalt des Depots verkaufen.
  • Erlös versteuern und in ETF Anteile investieren.
  • Das alte Depot auflösen.

Szenario 4:

  • Depotinhalt: Anteile an einem breit diversifizierten ETF auf einen globalen Aktienindex.
  • Der Erbe ist bereits in einen MSCI World ETF investiert.

Wenn der Erbe nach dem Todesfall entdeckt, dass der Erblasser seitens der Geldanlage ebenso dachte wie er selbst, kann von einem Idealfall ausgegangen werden. Der Inhalt des Erblasser-Depots hat seinen Wert kontinuierlich gesteigert und lässt sich mühelos in das Depot des Erben übertragen.

Ein Verkauf der geerbten ETF Anteile ist nicht unbedingt notwendig und können ins eigene Depot übertragen werden. Du kannst beispielsweise Anteile an einem MSCI ACWI ETF mühelos ins Depot Deinen MSCI World ETF Anteilen legen. Geerbte und bestehende ETF Anteile überzeugen mit niedrigen Kosten, leicht verständlichem Konzept und attraktiver Wertentwicklung.

Zu beachten ist jedoch, dass Erbschaftssteuer anfällt.

Sollten die geerbten Anteile indes nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen, sind sie leicht zu veräußern.

Szenario 5:

  • Erblasser war Trader und in seinem Depot befinden sich ausschließlich riskante Hebelprodukte.
  • Der Erbe kennt sich mit derartigen Produkten nicht aus und möchte damit nichts zu tun haben.

Wer überhaupt nicht erfassen kann, was er erbt, kann die Erbschaft einfach ausschlagen. Diese Verfahrensweise steht jedem Erben zu und kann innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft angewendet werden.

Die Ablehnung einer Erbschaft muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden und ist leider mit Gebühren verbunden. Gleichwohl kann es einem Erben ohne jegliche Erfahrung nicht zugemutet werden, hochriskante Zertifikate, Optionen oder anderweitige Spekulationspapiere anzunehmen.

Es gibt eine überall auf einschlägigen Portalen zu lesende Empfehlung, der zufolge Anleger nur in vollständig verstandene Wertpapiere investieren sollten. Hebelprodukte sind schwer verständlich, überaus riskant und können enorme Verluste einbringen. Bei der Ablehnung des Erbes musst Du keine Papiere übernehmen und kein Depot auflösen.

Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

Ich empfehle vor allem:

Das Depot auflösen nach Todesfall des Erblassers im Ausland

Erblasser hat im Ausland gelebt und ist dort auch verstorben. Das überlassene Depot befindet sich bei einer Bank außerhalb Europas und ist nur vor Ort aufzulösen. In dem Fall ist die Erbschaft eine wahre Herausforderung und mit Kosten verbunden. Zudem gelten die Regeln des Landes, in welchem der Erblasser verstorben ist und sein Depot eingerichtet hatte.

Angenommen, es handelt sich um den oft bemühten reichen Onkel in Brasilien, der einst sein Depot bei einer Bank in Rio de Janeiro einrichtete. Damit über eine Annahme oder Ablehnung der Erbschaft entschieden werden kann, müssen Depotinhalt und Umfang bekannt sein.

In jedem Fall unterliegt der gesamte Erb-Vorgang brasilianischem Recht und erfordert wahrscheinlich einen kompetenten Rechtsbeistand vor Ort. Einfach bei der Depotbank anrufen und nach dem Wertpapier-Übertrag das Depot auflösen funktioniert leider nicht.

War der Erblasser in einem EU-Land ansässig, ist der gesamte Vorgang wesentlich leichter, denn es gibt hierzulande viele auf EU-Erbrecht spezialisierte Anwälte.

Das Depot auflösen nach Todesfall ist jedoch das kleinste Problem, viel wichtiger und herausfordernder ist die Übertragung der Wertpapiere auf eine heimische Depotbank.

Wie hierzulande gilt dort auch, dass Du ein Recht auf Ablehnung der Erbschaft hast. Ablehnen oder annehmen wirst Du das Vermächtnis aber nur nach einer genauen Begutachtung des Depot-Inhalts und eventuell damit verbundenen Forderungen.

Weitere Überlegungen könnten sein:

  • Kanntest Du den Erblasser näher?
  • Berührt Dich der Todesfall persönlich?
  • Kanntest Du die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verstorbenen?
  • Weißt Du, warum er ausgerechnet Dich zum Erben gemacht hat?

Antworten auf diese und weitere Fragen sind notwendig für eine positive oder negative Entscheidung. Bei persönlich unbekanntem Erblasser ist Vorsicht geboten. Dessen Todesfall kann eine Reihe von unerwarteten Mechanismen auslösen.

Im Extremfall erbst Du ein Depot mit Wertpapieren für beispielsweise 100.000 Dollar und übernimmst mit der Annahme die Schulden des Erblassers in Höhe von 200.000 Dollar. Natürlich ist das nur ein fiktives Beispiel, welches Dich zur Vorsicht bei einer Erbschaft im Ausland veranlassen soll.

Hierzulande ist das Erben nicht mehr als eine Routineangelegenheit. Nachdem der Todesfall eingetreten ist, hast Du 6 Wochen Zeit für eine Entscheidung. Das Erbe ablehnen kannst Du bei hochspekulativem Depot-Inhalt, sofern keinerlei Erfahrungen vorhanden sind. In dem Fall muss das Nachlassgericht über alles Weitere entscheiden. Das Depot auflösen ist nicht mehr Dein Problem.

Wenn Du die Erbschaft annimmst, sollten die Wertpapiere entweder in Dein Depot übertragen oder im Depot des Erblassers zum Tageskurs verkauft werden. Das Auflösen des Erblasser-Depots im Anschluss ist eine, meist kostenfrei Routineangelegenheit. Für den Wert des Nachlasses wird allerdings Erbschaftssteuer fällig.

Dein Depotstudent Dominik

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Ein Kommentar

  1. Bin Erbe, es gibt depots bei der Union, einen Teil bekomme ich ausgezahlt für die Beerdigungskosten
    Jedoch auf 2 muss ich ein Jahr lang warten weil das so vertraglich festgelegt ist …..?

    Darf die Bank das, habe ich als Erbe keine Rechte. Jetzt muss ich mich verschulden um die restlichen kosten zu bezahlen die noch ausstehen.

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