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Wie erfährt das Finanzamt von Bitcoin & Kryptowährungen?

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Depotstudent Dominik
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Wenn Du Gewinne mit dem Handel von Kryptowährungen erzielst, kannst Du dazu verpflichtet sein, diese Erträge in der Steuererklärung anzugeben und Steuern abzuführen.

Viele Bitcoin- und Krypto-Anleger fragen sich daher:

Wie erfährt das Finanzamt von Investitionen in Kryptowährungen? Erfährt das Finanzamt auch von Kryptowährungen, wenn ich die Gewinne verschweige?

Das sind wichtige Fragen, denn immerhin kann Steuerhinterziehung mit Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Kurz gesagt, erfährt das Finanzamt von Bitcoin auf folgenden Wegen:

  • Finanzamt stellt Anfragen bei Kryptobörsen und Kryptobrokern.
  • Bank leitet Finanzamt ungewöhnliche Aktivitäten des Girokontos und Kontenbewegungen weiter.
  • Direkte Nachfrage des Finanzamts bei Dir als Steuerpflichtiger.

Wie genau das funktioniert und warum Bitcoin-Verschweigen keine gute Idee ist, erfährst Du in diesem Artikel!

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Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.

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Möglichkeit 1: Finanzamt erfährt von Bitcoin über Deinen Broker

Finanzämter können Anfragen an Institutionen wie Banken, Broker und eben auch Kryptobörsen stellen: Entweder als allgemeine Anfrage oder als Anfrage mit Bezug auf Dich als ganz bestimmte Person.

Bei deutschen Brokern ist das für das Finanzamt wesentlich einfacher als bei ausländischen Brokern.

Nicht jede Kryptobörse reagiert auf ein solches Anliegen des Finanzamts, vor allem nicht im Ausland. Die Praxis zeigt jedoch, dass vor allem bei großen Kryptobörsen ein Austausch mit dem Finanzamt stattfindet.

Melden Kryptobörsen an das deutsche Finanzamt?

Beim Austausch zwischen Kryptobrokern und dem Finanzamt gibt es keinen automatisierten Datenabgleich. Das bedeutet: Daten zwischen Kryptobörsen / Kryptobrokern und dem Finanzamt werden nicht automatisch übermittelt!

Der Austausch im Vergleich von ausländischen und deutschen Brokern

Bekannte ausländische Broker mit Kryptowährungen im Angebot sind: Binance, Coinbase, Bitpanda, Kraken, Bitstamp, , eToro.

Bekannte deutsche Broker mit Kryptowährungen im Angebot sind: Coindex, Justtrade, Trade Republic, BSDEX, Scalable Capital, Trade Republic, BISON, Nuri, bitcoin.de.

Gemeinhin wird davon ausgegangen, dass Kryptobörsen wie Binance und Coinbase nicht proaktiv Daten zu Trading (Kauf und Verkauf) von Kryptowährungen an das Finanzamt weiterleiten.

Je mehr sich die Gesetzeslage zur Meldung von Krypto-Gewinnen allerdings verschärft, desto wahrscheinlicher wird es, dass viele oder sogar alle Kryptobörsen zukünftig Daten an das Finanzamt übermitteln werden – vielleicht sogar automatisiert!

Es ist also davon auszugehen, dass eine Übermittlung und Meldung in fast allen Fällen zukünftig stattfinden kann – gegebenenfalls auch rückwirkend.

Kapitalerträge bei deutschen Brokern

Deutsche Broker sind dazu verpflichtet, automatisch Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) abzuführen. Das ist vor allem bei Anlageklassen wie Aktien, ETFs und Fonds relevant.

Für diese Art von Datenübertragung gibt es Schnittstellen zwischen Banken und Finanzamt!

Mit Krypto-Geschäften hat das jedoch nichts zu tun, da dort keine automatische Gewinnabführung stattfindet – denn Krypto-Gewinne werden nicht mit der Kapitalertragsteuer besteuert.

Um das zu verstehen, muss klar sein, wie Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum versteuert werden.

Wie werden Krypto-Geschäfte versteuert?

Gewinne aus Kryptowährungen gelten nicht als Kapitalerträge. Gewinne aus Kryptowährungen gelten als privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG.

Für die Besteuerung von Kryptowährungen bedeutet das:

  • Fall 1: Kryptowährungen werden innerhalb eines Jahres gekauft und wieder verkauft: Dann wird der reguläre Einkommensteuersatz angesetzt, da es sich um sog. „Spekulationsgewinne“ handelt.
  • Fall 2: Ist der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf größer als ein Jahr, sind die Gewinne gänzlich steuerfrei.

Für die Gewinne aus Spekulationsgeschäften gibt es eine Freigrenze von 600 € pro Jahr – also dann, wenn Gewinne aus Kryptowährungen innerhalb der Jahresfrist entstanden sind.

Bei Kryptowährungen kannst Du daher verpflichtet sein, die Gewinne in der Steuererklärung anzugeben. Ansonsten könnte es sich um Steuerhinterziehung handeln.

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Möglichkeit 2: Finanzamt erfährt von Bitcoin durch ungewöhnlichen Zahlungsverkehr bei der Bank

Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen werden erst dann steuerpflichtig, wenn die Coins gegen eine Fiat-Währung wie Euro verkauft werden oder wenn Coins gegeneinander getauscht werden.

Wenn Du zum Beispiel nach einem Bitcoin-Verkauf einen größeren Geldbetrag auf das Girokonto überwiesen bekommst, sieht das nach einer „ungewöhnlichen Zahlung“ aus.

Vor allem, wenn die Auszahlungen von Kryptobörsen stammen oder im Verwendungszweck sogar noch genaue Angaben zu „Bitcoin“ oder „Kryptowährungen“ gemacht werden, ist der Fall für das Finanzamt eindeutig.

Die Meldung eines solchen Vorfalls kann entweder a) aktiv von der Bank an das Finanzamt erfolgen oder b) vom Finanzamt angefragt werden, zum Beispiel bei einem Verdacht.

Außerdem könnte das Finanzamt über gegebenenfalls vorhandene Schnittstellen auch ohne eine Meldung der Bank von Bitcoin-Transaktionen erfahren. Das ist zum aktuellen Zeitpunkt allerdings Spekulation und es wird sich zukünftig zeigen, inwieweit das zutrifft.

Möglichkeit 3: Finanzamt erfährt von Bitcoin durch Nachfrage bei Dir als steuerpflichtige Person

Grundsätzlich ist es auch denkbar, dass Finanzämter direkt bei Steuerpflichtigen nachfragen, ob Bitcoin-Verkäufe bzw. Krypto-Verkäufe erfolgt sind oder ob generell mit Kryptowährungen gehandelt wird.

Die wahrheitsgemäße Beantwortung auf Fragen des Finanzamts zum Handel mit Kryptowährungen empfiehlt sich!

Auch die Integration solcher Fragen in die Standard-Formulare im Rahmen der Steuererklärung ist für die Zukunft durchaus denkbar.

Fazit: Das Finanzamt erfährt von Bitcoin über verschiedene Wege

Es gibt also viele Wege, wie das Finanzamt jetzt und zukünftig von Bitcoin und anderen Coins erfahren kann.

Wer keine schaflosen Nächte und böse Überraschungen erleben möchte, sollte die Transaktionen und Gewinne aus Kryptowährungen sauber erfassen und dem Finanzamt wahrheitsgemäß übermitteln.

Und bitte bedenke: Bei den aktuellen Entwicklungen ist davon auszugehen, dass immer mehr und umfassendere Daten übermittelt werden – vielleicht auch Daten, die bereits Jahre zurückliegen.

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Ein Kommentar

  1. Erfährt man von der Meldung der Bank ans Finanzamt?
    Wenn die Coins länger als ein Jahr gelegen haben, weiss das ja die Bank nicht und Finanzamt auch nicht. Wie gehts dann weiter mit der Prüfung und ab wann erfährt der Betroffene etwas davon?

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