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Anleitung: Dividenden in Steuererklärung eintragen

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Depotstudent Dominik
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Ich diesem Artikel gebe ich Dir einen genauen Leitfaden, wie Du Deine Steuererklärung ausfüllen kannst, wenn Du Dividenden aus Deinen Kapitalanlagen erhältst.

Damit kläre ich vor allem die Fragen: „Wo eintragen und wo angeben?“

Ob Du Deine Dividenden wirklich in der Steuererklärung angeben musst, kannst Du im Artikel „Ist eine Steuererklärung bei Dividenden Pflicht? Wann sie notwendig, sinnvoll oder nutzlos ist“ nachlesen.

Wenn Du entweder zu einer Steuererklärung Deiner Dividenden verpflichtet bist oder Deine Dividenden freiwillig in der Steuererklärung angeben möchtest, dann ist dieser Artikel der richtige für Dich.

Ich kläre folgende Themen:

  • Welche Dokumente benötigst Du von Deiner Depotbank?
  • Eintragung der Ausschüttungen / Dividenden.
  • Verlustverrechnung.
  • Besonderheiten bei ausländischen Brokern.

Im ersten Teil dieses Beitrags gehe ich davon aus, dass Du einen deutschen Broker hast, der eine Jahressteuerbescheinigung zur Verfügung stellt.

Wenn Du bei einem ausländischen Broker bist, der die Steuer nicht direkt abführt, sind die letzten Kapitel dieses Beitrags relevant. Zusätzlich empfehle ich Dir meinen Artikel: Meine Steuererklärung bei Degiro

Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.

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Notwendige Dokumente

Um die Steuererklärung richtig auszufüllen, ist die Jahressteuerbescheinigung Deines Brokers bzw. Deiner Depotbank wichtig.

Dort sind alle relevanten Informationen aufgeführt – sogar die zugehörigen Zeilen in der Anlage KAP sind aufgelistet. Das zeige ich Dir im Folgenden auch anhand einiger Beispiele.

Wie lange dauert es, bis man die Steuerbescheinigung von der Depotbank erhält?
Die Jahressteuerbescheinigung für Kapitalerträge erhältst Du von Deinem Broker im Regelfall in den ersten Monaten des Folgejahres. Bei der Comdirect und der ING DiBa erhielt man sie in den letzten Jahren jeweils um den 10. März.

Sobald Du die Steuerbescheinigung vorliegen hast, kannst Du mit der Steuererklärung loslegen.

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Als Anlagen in der Steuererklärung benötigst Du:

  • Normalerweise benötigst Du nur die Anlage KAP (z.B. bei deutschen Brokern, also wenn die Kapitalerträge dem inländischen Steuerabzug unterliegen oder unterlegen haben).
  • Bei ausländischen Kapitalerträgen die Anlage KAP-INV (z.B. bei ausländischen Brokern, also wenn die Kapitalerträge nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben).

Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

Ich empfehle vor allem:

Dividenden in Steuererklärung angeben

Um Dir ein anschauliches Beispiel zu geben, zeige ich Dir im Folgenden, wie man die Dividenden eines ETFs einträgt.

Als Beispiel: Jahressteuerbescheinigung eines ausschüttenden ETFs mit eingerichtetem Freistellungsauftrag.

Steuerbescheinigung ausschüttender ETF Seite 1
Steuerbescheinigung ausschüttender ETF Seite 1
Steuerbescheinigung ausschüttender ETF Seite 2
Steuerbescheinigung ausschüttender ETF Seite 2

Erläuterung zur obigen Steuerbescheinigung:

  • Sparerpauschbetrag wird genutzt / Freistellungsauftrag ist eingerichtet.
  • Ausschüttungen wurden unbesteuert auf das Verrechnungskonto überwiesen.

Hinweis: In diesem Fall bringt die Eintragung in die Steuererklärung keinen Vorteil, da der Sparerpauschbetrag bereits berücksichtigt wurde. Es wurde keine Steuer abgeführt.

So kannst Du ausschüttende ETFs in der Steuererklärung angeben:

  • Höhe der Kapitalerträge (also Ausschüttungen, bei ETFs und Fonds nach Teilfreistellung) in Zeile 7 der Anlage KAP eintragen.
    Beispiel ETFs: Bei Aktien-ETFs und einer Ausschüttung von 1.000 € bleiben nach Teilfreistellung von 30 % Kapitalerträge in Höhe von 700 € übrig. Diese 700 € sind in Zeile 7 einzutragen.
    Beispiel Aktien: Da es keine Teilfreistellung bei Aktien gibt, ist bei Aktien der volle Betrag von 1.000 € anzusetzen.

Je nachdem, ob Du Deinen Sparerpauschbetrag nutzt oder nicht, gehst Du folgendermaßen vor:

Entweder Sparerpauschbetrag eintragen:

  • Ggfs. Höhe des in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrags in Zeile 16 oder 17 der Anlage KAP eintragen.

Oder Steuer eintragen:

  • Ggfs. Kapitalertragsteuer in Zeile 37 der Anlage KAP eintragen.
  • Ggfs. Solidaritätszuschlag in Zeile 38 der Anlage KAP eintragen.
  • Ggfs. Kirchensteuer in Zeile 39 der Anlage KAP eintragen.

Für weiterführende Lektüre nutze gerne folgende Artikel:

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Tipp: Ich habe einen ausführlichen Erfahrungsbericht zu diesem Programm verfasst – lies ihn Dir gerne durch!

Ausländischer Broker

Im Falle von ausländischen Brokern ist die Anlage KAP-INV relevant – dazu empfehle ich Dir meinen Artikel: Meine Steuererklärung bei Degiro

Zu beachten ist dabei, dass die Ausschüttungen und Vorabpauschalen vor Teilfreistellung und nicht wie bei der Anlage KAP nach Teilfreistellung eingetragen werden. Das steht aber auch so in der Anlage KAP-INV.

Fazit

Das leidige Thema Steuern ist beim Thema Dividenden für diejenigen schnell erledigt, die weder dazu verpflichtet sind, noch ein Interesse daran haben, Dividenden in der Steuererklärung anzugeben.

Denn dann übernimmt alles der deutsche Broker, welcher die Steuern automatisch abführt oder den Freistellungsauftrag berücksichtigt.

Etwas unangenehmer wird es, wenn Du dazu verpflichtet bist, Dividenden in der Steuererklärung anzugeben.

Ganz besonders, wenn Du bei einem ausländischen Broker bist. Ärgerlich ist auch, wenn die Jahressteuerbescheinigungen des ausländischen Brokers nicht so sauber und leicht verständlich sind wie bei den deutschen Brokern.

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