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Anleitung: Dividenden in Steuererklärung eintragen

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Depotstudent Dominik
4.5
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Ich diesem Artikel gebe ich Dir einen genauen Leitfaden, wie Du Deine Steuererklärung ausfüllen kannst, wenn Du Dividenden aus Deinen Kapitalanlagen erhältst.

Damit kläre ich vor allem die Fragen: „Wo eintragen und wo angeben?“

Ob Du Deine Dividenden wirklich in der Steuererklärung angeben musst, kannst Du im Artikel „Ist eine Steuererklärung bei Dividenden Pflicht? Wann sie notwendig, sinnvoll oder nutzlos ist“ nachlesen.

Wenn Du entweder zu einer Steuererklärung Deiner Dividenden verpflichtet bist oder Deine Dividenden freiwillig in der Steuererklärung angeben möchtest, dann ist dieser Artikel der richtige für Dich.

Ich kläre folgende Themen:

  • Welche Dokumente benötigst Du von Deiner Depotbank?
  • Eintragung der Ausschüttungen / Dividenden.
  • Verlustverrechnung.
  • Besonderheiten bei ausländischen Brokern.

Im ersten Teil dieses Beitrags gehe ich davon aus, dass Du einen deutschen Broker hast, der eine Jahressteuerbescheinigung zur Verfügung stellt.

Wenn Du bei einem ausländischen Broker bist, der die Steuer nicht direkt abführt, sind die letzten Kapitel dieses Beitrags relevant. Zusätzlich empfehle ich Dir meinen Artikel: Meine Steuererklärung bei Degiro

Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.

Notwendige Dokumente

Um die Steuererklärung richtig auszufüllen, ist die Jahressteuerbescheinigung Deines Brokers bzw. Deiner Depotbank wichtig.

Dort sind alle relevanten Informationen aufgeführt – sogar die zugehörigen Zeilen in der Anlage KAP sind aufgelistet. Das zeige ich Dir im Folgenden auch anhand einiger Beispiele.

Wie lange dauert es, bis man die Steuerbescheinigung von der Depotbank erhält?
Die Jahressteuerbescheinigung für Kapitalerträge erhältst Du von Deinem Broker im Regelfall in den ersten Monaten des Folgejahres. Bei der Comdirect und der ING DiBa erhielt man sie in den letzten Jahren jeweils um den 10. März.

Sobald Du die Steuerbescheinigung vorliegen hast, kannst Du mit der Steuererklärung loslegen.

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Als Anlagen in der Steuererklärung benötigst Du:

  • Normalerweise benötigst Du nur die Anlage KAP (z.B. bei deutschen Brokern, also wenn die Kapitalerträge dem inländischen Steuerabzug unterliegen oder unterlegen haben).
  • Bei ausländischen Kapitalerträgen die Anlage KAP-INV (z.B. bei ausländischen Brokern, also wenn die Kapitalerträge nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben).

Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

Ich empfehle vor allem:

Dividenden in Steuererklärung angeben

Um Dir ein anschauliches Beispiel zu geben, zeige ich Dir im Folgenden, wie man die Dividenden eines ETFs einträgt.

Als Beispiel: Jahressteuerbescheinigung eines ausschüttenden ETFs mit eingerichtetem Freistellungsauftrag.

Steuerbescheinigung ausschüttender ETF Seite 1
Steuerbescheinigung ausschüttender ETF Seite 1
Steuerbescheinigung ausschüttender ETF Seite 2
Steuerbescheinigung ausschüttender ETF Seite 2

Erläuterung zur obigen Steuerbescheinigung:

  • Sparerpauschbetrag wird genutzt / Freistellungsauftrag ist eingerichtet.
  • Ausschüttungen wurden unbesteuert auf das Verrechnungskonto überwiesen.

Hinweis: In diesem Fall bringt die Eintragung in die Steuererklärung keinen Vorteil, da der Sparerpauschbetrag bereits berücksichtigt wurde. Es wurde keine Steuer abgeführt.

So kannst Du ausschüttende ETFs in der Steuererklärung angeben:

  • Höhe der Kapitalerträge (also Ausschüttungen, bei ETFs und Fonds nach Teilfreistellung) in Zeile 7 der Anlage KAP eintragen.
    Beispiel ETFs: Bei Aktien-ETFs und einer Ausschüttung von 1.000 € bleiben nach Teilfreistellung von 30 % Kapitalerträge in Höhe von 700 € übrig. Diese 700 € sind in Zeile 7 einzutragen.
    Beispiel Aktien: Da es keine Teilfreistellung bei Aktien gibt, ist bei Aktien der volle Betrag von 1.000 € anzusetzen.

Je nachdem, ob Du Deinen Sparerpauschbetrag nutzt oder nicht, gehst Du folgendermaßen vor:

Entweder Sparerpauschbetrag eintragen:

  • Ggfs. Höhe des in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrags in Zeile 16 oder 17 der Anlage KAP eintragen.

Oder Steuer eintragen:

  • Ggfs. Kapitalertragsteuer in Zeile 37 der Anlage KAP eintragen.
  • Ggfs. Solidaritätszuschlag in Zeile 38 der Anlage KAP eintragen.
  • Ggfs. Kirchensteuer in Zeile 39 der Anlage KAP eintragen.

Für weiterführende Lektüre nutze gerne folgende Artikel:

Tipp zwischendurch: So findest Du gute Kauf- und Verkaufszeitpunkte.

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Programm für den Aktienhandel - staatlich anerkannt und zugelassen
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Tipp: Ich habe einen ausführlichen Erfahrungsbericht zu diesem Programm verfasst – lies ihn Dir gerne durch!

Ausländischer Broker

Im Falle von ausländischen Brokern ist die Anlage KAP-INV relevant – dazu empfehle ich Dir meinen Artikel: Meine Steuererklärung bei Degiro

Zu beachten ist dabei, dass die Ausschüttungen und Vorabpauschalen vor Teilfreistellung und nicht wie bei der Anlage KAP nach Teilfreistellung eingetragen werden. Das steht aber auch so in der Anlage KAP-INV.

Fazit: Wie werden Dividenden in die Steuererklärung eingetragen?

Das leidige Thema Steuern ist beim Thema Dividenden für diejenigen schnell erledigt, die weder dazu verpflichtet sind, noch ein Interesse daran haben, Dividenden in der Steuererklärung anzugeben.

Denn dann übernimmt alles der deutsche Broker, welcher die Steuern automatisch abführt oder den Freistellungsauftrag berücksichtigt.

Etwas unangenehmer wird es, wenn Du dazu verpflichtet bist, Dividenden in der Steuererklärung anzugeben.

Ganz besonders, wenn Du bei einem ausländischen Broker bist. Ärgerlich ist auch, wenn die Jahressteuerbescheinigungen des ausländischen Brokers nicht so sauber und leicht verständlich sind wie bei den deutschen Brokern.

Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

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FAQ: Häufige Fragen rund um „Dividenden eintragen in die Steuererklärung“

1. Was sind Dividenden aus steuerlicher Sicht?
Dividenden sind Erträge aus Kapitalanlagen, die beispielsweise von Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre ausgeschüttet werden. Sie gelten steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Solche Einkünfte unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer.

2. Müssen alle Dividenden in der Steuererklärung angegeben werden?
Nicht alle Dividenden müssen zwangsläufig angegeben werden, insbesondere wenn sie bereits korrekt von der Bank versteuert wurden. Dennoch kann es sinnvoll oder notwendig sein, sie einzutragen – etwa bei ausländischen Dividenden, Verlustverrechnung oder wenn kein Freistellungsauftrag gestellt wurde. Bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung können Kapitalerträge zu einer Steuererstattung führen.

3. Welche Steuerarten fallen auf Dividenden an?
In Deutschland fällt auf Dividenden die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) an. Diese umfasst pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Insgesamt liegt die Steuerbelastung damit meist zwischen 26,375 % und etwa 28 %.

4. Was ist die Abgeltungsteuer und wie betrifft sie Dividenden?
Die Abgeltungsteuer („Kapitalertragsteuer“) ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Sie wird in der Regel direkt von der Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Damit gilt die Steuer grundsätzlich als „abgegolten“, sodass keine Pflicht zur Eintragung besteht – außer in bestimmten Fällen.

5. Was ist der Unterschied zwischen Bruttodividende und Nettodividende?
Die Bruttodividende ist der volle Betrag, den ein Unternehmen pro Aktie ausschüttet – also vor Steuern. Die Nettodividende ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern und ggf. ausländischer Quellensteuer beim Anleger ankommt. In der Steuererklärung wird in der Regel die Bruttodividende angegeben.

6. Welche Rolle spielt der Sparerpauschbetrag bei Dividenden?
Der Sparerpauschbetrag beträgt aktuell 1.000 € pro Person (2.000 € bei Ehepaaren) und ist ein Freibetrag für Kapitalerträge. Wird er durch einen Freistellungsauftrag berücksichtigt, bleiben entsprechende Dividenden steuerfrei. Ohne Freistellungsauftrag wird die Steuer dennoch einbehalten, kann aber über die Steuererklärung zurückgeholt werden.

7. Bin ich verpflichtet, Dividenden in der Steuererklärung anzugeben, wenn sie bereits versteuert wurden?
Wenn die Abgeltungsteuer korrekt durch die Bank abgeführt wurde, besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Angabe. Eine Angabe kann sich jedoch lohnen, z. B. bei der Günstigerprüfung oder wenn keine vollständige Verrechnung der Kapitalerträge erfolgt ist. Auch bei ausländischen Erträgen oder bei mehreren Banken kann eine Angabe nötig sein.

8. In welchen Fällen muss ich Dividenden zwingend in der Steuererklärung angeben?
Pflicht zur Angabe besteht insbesondere bei ausländischen Dividenden, wenn die Steuer nicht abgeführt wurde oder wenn Sie die Günstigerprüfung beantragen. Auch bei Kapitalerträgen aus Quellen ohne Steuerabzug (z. B. ausländische Broker) müssen diese angegeben werden. Außerdem ist eine Eintragung nötig, wenn Verluste aus Vorjahren verrechnet werden sollen.

9. Muss ich Dividenden auch angeben, wenn ich unter dem Sparerpauschbetrag bleibe?
Grundsätzlich nicht, wenn ein ausreichender Freistellungsauftrag erteilt wurde und die Bank ihn berücksichtigt hat. Ohne Freistellungsauftrag wird jedoch trotzdem Steuer einbehalten – in diesem Fall kann eine Angabe zur Rückerstattung sinnvoll sein. Über die Steuererklärung kann der zu viel gezahlte Steuerbetrag zurückgeholt werden.

10. Muss ich ausländische Dividenden in der Steuererklärung angeben?
Ja, ausländische Dividenden (also Dividenden, die über nicht-deutsche Banken oder Broker eingehen) müssen immer in der Steuererklärung angegeben werden, da keine automatische Besteuerung erfolgt. Auch die angerechnete oder einbehaltene Quellensteuer des ausländischen Staates muss erfasst werden. Nur so kann ggf. eine Anrechnung oder Rückerstattung erfolgen.

11. Wo genau trage ich Dividenden in der Steuererklärung ein?
Dividenden werden in der Anlage KAP (Kapitalerträge) eingetragen. Dort gibt es Felder für inländische und ausländische Kapitalerträge, sowie für die angerechnete Steuer. Über ELSTER erfolgt der Eintrag elektronisch im entsprechenden Abschnitt der Anlage KAP.

12. Welches Formular bzw. welche Anlage verwende ich für Dividenden?
Verwenden Sie die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung. Für ausländische Kapitalerträge oder spezielle Sachverhalte können zusätzliche Anlagen wie KAP-BET oder KAP-INV nötig sein. Bei umfangreichen Sachverhalten lohnt sich die Nutzung eines Steuerprogramms.

13. Was gehört in die Anlage KAP?
In der Anlage KAP werden Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wertpapierverkäufen und die dazugehörigen einbehaltenen Steuern erfasst. Auch ausländische Quellensteuer und anrechenbare Beträge gehören hierhin. Zusätzlich können Angaben zur Günstigerprüfung und Verlustverrechnung gemacht werden.

14. Wie trage ich Dividenden in ELSTER ein?
In ELSTER wählen Anleger unter „Einkünfte“ den Abschnitt „Kapitalvermögen“ aus und tragen die Beträge in die passenden Felder der Anlage KAP ein. Sie benötigen dazu die Werte aus der Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank. Ausländische Dividenden müssen sie separat mit Bruttobetrag und Quellensteuer erfassen.

15. Muss ich für jede einzelne Dividendenzahlung eine Zeile ausfüllen?
Nein, die Dividenden können summiert und als Gesamtbetrag eingetragen werden. Wichtig ist, dass die Angaben mit der Jahressteuerbescheinigung übereinstimmen. Einzelaufstellungen sind nur auf Nachfrage des Finanzamts erforderlich.

16. Wie gebe ich thesaurierende Fonds bzw. ausschüttungsgleiche Erträge an?
Bei thesaurierenden Fonds müssen sogenannte ausschüttungsgleiche Erträge jährlich versteuert werden, obwohl keine Auszahlung erfolgt. Diese werden meist automatisch in der Jahresbescheinigung angegeben. Sie gehören ebenfalls in die Anlage KAP.

17. Wo trage ich Kapitalerträge aus ausländischen Brokern ein?
Kapitalerträge aus ausländischen Brokern, etwa Degiro oder Interactive Brokers, tragen Anleger in die Anlage KAP, Zeile für „nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegende Kapitalerträge“ ein. Auch die ausländische Quellensteuer geben sie hier an. Eine genaue Auflistung durch den Broker ist hilfreich.

18. Wie funktioniert die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die deutsche Steuer?
Ein Teil der im Ausland gezahlten Quellensteuer kann auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden – in der Regel bis zu 15 %. Alles darüber hinaus kann ggf. über eine Rückerstattung im Ausland geltend gemacht werden. Voraussetzung ist die Angabe der ausländischen Steuer in der Steuererklärung.

19. Was muss ich bei Dividenden aus den USA, der Schweiz oder Frankreich beachten?
Diese Länder erheben Quellensteuer auf Dividenden. Durch Doppelbesteuerungsabkommen ist meist eine teilweise Anrechnung oder Erstattung möglich. Wichtig ist, die tatsächliche Steuerbelastung zu dokumentieren und in der Steuererklärung korrekt einzutragen.

20. Wie kann ich eine ausländische Quellensteuer zurückfordern?
Dazu müssen in der Regel spezielle Erstattungsformulare beim Finanzamt des jeweiligen Landes eingereicht werden. Dies ist je nach Land mit Aufwand verbunden und erfordert teilweise eine Bestätigung vom deutschen Finanzamt. Die Fristen und Voraussetzungen variieren stark.

21. Wo gebe ich ausländische Quellensteuer in der Steuererklärung an?
In der Anlage KAP gibt es eigene Felder für die anrechenbare ausländische Quellensteuer. Diese wird dort neben der Bruttodividende eingetragen. Eine korrekte Aufschlüsselung ist notwendig, um die Anrechnung zu erhalten.

22. Welche Nachweise brauche ich für ausländische Dividenden?
Anleger benötigen Ertragsaufstellungen oder Steuerbescheinigungen ihres ausländischen Brokers oder Ihrer Depotbank. Wichtig sind Angaben zur Bruttodividende, Quellensteuer und gegebenenfalls Wechselkurs. Diese sollten sie aufbewahren, auch wenn sie nicht zwingend eingereicht werden müssen.

23. Was ist ein Freistellungsauftrag und wie wirkt er sich auf Dividenden aus?
Ein Freistellungsauftrag teilt der Bank mit, bis zu welchem Betrag Kapitalerträge steuerfrei bleiben sollen. Er schützt die Dividenden bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags vor dem automatischen Steuerabzug. Ohne Freistellungsauftrag wird auch bei niedrigen Dividenden Steuer einbehalten.

24. Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteilt habe?
Dann wird auf alle Kapitalerträge die volle Abgeltungsteuer einbehalten – selbst wenn Anleger unter dem Freibetrag bleiben. In diesem Fall können sie die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückholen. Dafür muss die Anlage KAP ausgefüllt werden.

25. Muss ich Dividenden versteuern, wenn ich eine NV-Bescheinigung habe?
Nein, bei Vorlage einer gültigen Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) muss keine Abgeltungsteuer gezahlt werden. Die Bank führt dann keine Steuer ab. Voraussetzung ist ein sehr niedriges Einkommen (unter dem Grundfreibetrag).

26. Was ist ein Verlustverrechnungstopf?
Ein Verlustverrechnungstopf ist eine Art internes Steuerkonto bei der Bank, auf dem Verluste gesammelt und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Es gibt getrennte Töpfe für Aktienverluste und sonstige Verluste. Die Bank führt diesen automatisch, sofern sie die Steuer abführt.

27. Wie trage ich Verluste aus Vorjahren ein?
Nicht verrechnete Verluste aus Vorjahren müssen in der Anlage KAP in den entsprechenden Feldern angegeben werden. Diese können dann mit aktuellen Erträgen verrechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Verluste vom Finanzamt festgestellt wurden.

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