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ETF-Verkauf am Jahresende: Steuern sparen durch Verkaufen und wieder Kaufen?

Geld verbrennen unspl
Depotstudent Dominik
4.4
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Lohnt es sich, im Laufe eines Jahres ETF-Anteile zu verkaufen und wieder zu kaufen, um den Sparerpauschbetrag auszunutzen und damit Steuern zu sparen?

Zum Beispiel zum Jahresende, wenn Gewinne im Depot stehen?

Ich habe einige Beispiele und Rechnungen aufgestellt und zeige Dir, wie hoch der Steuervorteil ist und wann es sich lohnt.

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Grundlegende Gedanken: ETFs verkaufen und gleich wieder kaufen

Wenn Du ETFs verkaufen und wieder kaufen möchtest, um Deinen Freibetrag zu nutzen, dann musst Du das nicht unbedingt erst zum Jahresende tun!

Genauso kannst Du am Anfang oder in der Mitte des Jahres ETF-Anteile verkaufen, um damit Deinen Sparerpauschbetrag zu nutzen.

Es ist also keinesfalls notwendig, kurz vor dem 31. Dezember des alten Jahres zu verkaufen und möglichst kurz nach dem 01. Januar des neuen Jahres wieder zu kaufen.

Häufig bietet sich aber das Jahresende für den ETF-Verkauf an, da dadurch am meisten Zeit bleibt, um Gewinne im Depot auflaufen zu lassen. Und dementsprechend sind Freistellungsaufträge und der Sparerpauschbetrag zum Jahresende häufig am meisten ausgelastet.

Außerdem würde ich Dir empfehlen, sehr schnell nach dem Verkauf direkt wieder zu kaufen. Denn je länger Du wartest, desto höher ist das Risiko, dass sich die Kurse ändern.

Und dadurch könnte es sein, dass Dein Steuerspareffekt durch höhere Kurse zunichte gemacht wird.

Schauen wir uns im Folgenden an, welche Gewinne und welche Depotgröße notwendig sind, um den Sparerpauschbetrag voll auszunutzen.

Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

Ich empfehle vor allem:

Beispielrechnung: ETFs verkaufen und direkt wieder kaufen

Wie hoch müssen die Gewinne sein, um den Freibetrag auszuschöpfen?

  • 801 € ist der Freibetrag / Sparerpauschbetrag pro Person.
  • 801 € Freibetrag bedeuten bei 25 % Kapitalertragsteuer = 200 € Steuerersparnis netto.
  • Wegen 30 % Teilfreistellung entsprechen 801 € etwa 1.144 € an Gewinnen.
  • Die 30 % Teilfreistellung gelten dabei für Aktien-ETFs.

Wie groß muss das Depot sein, um den Freibetrag auszuschöpfen?

Bei einer Rendite von 7 % pro Jahr ist für 1.144 € Gewinn pro Jahr ein ETF-Depot in Höhe von 16.343 € notwendig.

In besseren Jahren ist der Sparerpauschbetrag bereits mit kleineren Depots ausgeschöpft, in schlechteren Jahren erst mit größeren Depots.

Die Renditen und Depotgrößen zur Ausschöpfung des Freibetrags sind hier dargestellt:

RenditeDepotgrößeGewinne
2 %57.200 €1.144 €
7 %16.343 €1.144 €
15 %7.627 €1.144 €
30 %3.813 €1.144 €

Bei der Überlegung, ETFs am Jahresende zu verkaufen und direkt wieder zu kaufen, gibt es einen Trade-Off – also zwei Effekte in gegensätzliche Richtungen:

  • Der positive Effekt auf der einen Seite ist die Steuerersparnis von maximal ca. 200 €.
  • Der negative Effekt besteht aus a) Kaufkosten und Verkaufskosten sowie b) dem Spread.

Kaufkosten / Verkaufskosten bei klassischen Brokern können etwa mit 0,25 % auf das Kaufvolumen und Verkaufsvolumen angenommen werden. Bei Neobrokern liegen diese Gebühren häufig etwa bei 1 € pro Order.

Die Spreads bei ETFs liegen häufig bei etwa 0,05 % – das kann je nach Broker bzw. Ausführungsplatz variieren.

Im Folgenden einige Rechnungen und Beispiele, wann sich der Verkauf und erneute Kauf lohnen und wann nicht.


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Beispiel 1: 3.000 € mit 1.150 € an Gewinn.

1.150 € Gewinn entsprechen nach Teilfreistellung etwa dem Sparerpauschbetrag von 801 € = Steuerersparnis von ca. 200 €.

Diese 1.150 € bezogen auf 1.850 € (Startkapital = 3.000 € – 1.150 € = 1.850 €) entsprechen einer Rendite von etwa 62 %.

Lohnt sich hier eine Verkauf-Kauf-Kombination?

  • Ergebnis bei klassischen Brokern: Steuerersparnis von 200 € abzüglich 0,25 % Kaufkosten (7,5 €) und 0,25 % Verkaufskosten (7,5 €) und einem Spread von 0,05 % (1,5 €) ergeben: 183,5 € Ertrag netto.
  • Ergebnis bei Neobrokern: Steuerersparnis von 200 € abzüglich 1 € Kaufkosten und 1 € Verkaufskosten und einem Spread von 0,05 % (1,5 €) ergeben: 196,5 € Ertrag netto.

Zwischenfazit: Bei niedrigen Depotwerten mit hohen Gewinnen macht ein ETF-Verkauf zur Steueroptimierung tendenziell Sinn.

Beispiel 2: 20.000 € mit 500 € an Gewinn

500 € Gewinn entsprechen nach Teilfreistellung etwa 350 €, die über den Sparerpauschbetrag steuerfrei sind = Steuerersparnis von ca. 88 €.

Diese 500 € bezogen auf 19.500 € (Startkapital = 20.000 € – 500 € = 19.500 €) entsprechen einer Rendite von etwa 2,6 %.

Lohnt sich hier eine Verkauf-Kauf-Kombination?

  • Ergebnis bei klassischen Brokern: Steuerersparnis von 88 € abzüglich 0,25 % Kaufkosten (50 €) und 0,25 % Verkaufskosten (50 €) und einem Spread von 0,05 % (10 €) ergeben: -22 € Ertrag netto.
  • Ergebnis bei Neobrokern: Steuerersparnis von 88 € abzüglich 1 € Kaufkosten und 1 € Verkaufskosten und einem Spread von 0,05 % (10 €) ergeben: 76 € Ertrag netto.

Zwischenfazit: Bei hohen Depotwerten mit niedrigen Gewinnen macht ein ETF-Verkauf zur Steueroptimierung tendenziell weniger Sinn, kann sich aber trotzdem lohnen.

Beispiel 3: 5.000 € mit 500 € an Gewinn

500 € Gewinn entsprechen nach Teilfreistellung etwa 350 €, die über den Sparerpauschbetrag steuerfrei sind = Steuerersparnis von ca. 88 €.

Diese 500 € bezogen auf 4.500 € (Startkapital = 5.000 € – 500 € = 4.500 €) entsprechen einer Rendite von etwa 11 %.

Lohnt sich hier eine Verkauf-Kauf-Kombination?

  • Ergebnis bei klassischen Brokern: Steuerersparnis von 88 € abzüglich 0,25 % Kaufkosten (12,5 €) und 0,25 % Verkaufskosten (12,5 €) und einem Spread von 0,05 % (2,5 €) ergeben: 60,5 € Ertrag netto.
  • Ergebnis bei Neobrokern: Steuerersparnis von 88 € abzüglich 1 € Kaufkosten und 1 € Verkaufskosten und einem Spread von 0,05 % (2,5 €) ergeben: 83,5 € Ertrag netto.

Zwischenfazit: Bei eher kleinen Depotwerten mit moderaten Gewinnen macht ein ETF-Verkauf zur Steueroptimierung tendenziell Sinn.

Damit Du beim Verkauf und Wiederkauf keine Fehler machst, im Folgenden noch ein paar wichtige Hinweis zur Umsetzung.

Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

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Unbedingt beachten: Rechenungenauigkeit und FiFo-Prinzip!

Mit „Rechenungenauigkeit“ meine ich Folgendes: Wenn Du ETFs verkaufst, werden die Anteile nach dem FiFo-Prinzip (first in, first out) verkauft. Dadurch kann es passieren, dass Du gar nicht so genau weißt, welche Anteile wie viel Gewinn erwirtschaftet haben. Und dadurch verkaufst Du entweder zu wenige Anteile oder zu viele, sodass Du keine optimale Ausnutzung des Freibetrags erreichst.

FiFo-Prinzip

Das bedeutet: Anteile, die zuerst gekauft worden sind, werden auch zuerst wieder verkauft.

Wenn Du jedes Jahr 1 Fonds-Anteil gekauft hast und das über 10 Jahre, hast Du 10 Fonds-Anteile im Depot. Beim Verkauf kannst Du aber nicht bestimmten, dass der 10. Anteil verkauft wird. Es wird aufgrund von „FIFO“ automatisch der erste Anteil verkauft, den Du damals im ersten Jahr gekauft hast.

Das bedeutet: Wenn Du mittels Sparplänen gekauft hast, musst Du ganz genau nachvollziehen, welche Anteile welche Gewinne erwirtschaftet haben.

Dazu musst Du die jeweiligen Einstandskurse und die jeweilige Performance kennen. Es reicht also nicht nur zu sehen „Aha, mein Depot hat 2.288 € Gewinn, also verkaufe ich die Hälfte“.

Hintergrund zu dieser Überlegung: Diese Überlegung würde naheliegen, da 2.288 € geteilt durch 2 die Zahl 1.144 € ergeben, was nach Teilfreistellung von 30 % genau dem Sparerpauschbetrag (oder Freistellungsauftrag) von 801 € entspricht. Damit wäre dieser optimal ausgenutzt.

Dass das so nicht funktioniert und etwas mehr Aufwand erfordert, kannst Du in meinem Artikel „Besteuerung der Entnahme aus ETFs und Fonds“ nachlesen.

Falls Du die Einstandskurse nicht ganz genau kennst oder die Wertentwicklung der einzelnen Anteile nicht kennst, wird es schwierig bis unmöglich, die Steuerlast im Voraus korrekt zu ermitteln.

Wenn Deine Gewinne vor Teilfreistellung allerdings sowieso geringer als 1.144 € (und damit als der Freibetrag von 801 € sind), kannst Du einfach Dein ganzes Depot verkaufen und direkt wieder kaufen. Dann hast Du ohnehin kein Risiko, dass Du falsch kalkulierst. Die Gewinne sollten aber natürlich groß genug sein, damit sich diese Prozedur überhaupt für Dich lohnt.

Fazit: ETF-Verkauf zum Jahresende durchgerechnet

Es kann durchaus Sinn machen, ETFs zu verkaufen und erneut zu kaufen – egal ob am Jahresende oder nicht: Und zwar immer dann, wenn die Kosten (Transaktionskosten + Spread) deutlich geringer sind als die gesparten Steuern (maximal ca. 200 € pro Person).

Als Faustregel gilt: Je höher die Gewinne sind und je geringer das Volumen, das Du dabei verkaufen und erneut kaufen musst, desto mehr lohnt sich dieses Steuersparmodell. Die maximale Steuerersparnis beträgt dabei ungefähr 200 €.

Die Fragen, die Du Dir dabei stellen musst:

  • Bist Du bereit, das Risiko von höheren Kursen beim erneuten Kauf einzugehen?
  • Bist Du bereit, jährlich Zeit in diese Vorgehensweise zu investieren?
  • Bist Du bereit, das Risiko der Rechenungenauigkeit einzugehen und das FiFo-Prinzip zu beachten?

3 Tipps zum Schluss

Es gibt noch etwas, was Du unbedingt vermeiden solltest und ein paar Kniffe, mit denen sich sogar noch mehr Steuern sparen lassen als allein mit der oben genannten Steuersparstrategie.

Tipp 1: Nicht gleichzeitig Verkaufs-Order und Kauf-Order einstellen

Du solltest Du nicht gleichzeitig eine Verkaufs-Order und eine Kauf-Order einstellen – im schlimmsten Fall kann Dir hier Marktmanipulation vorgeworfen werden.

Wie in einigen Foren berichtet wird, sind solche Anschuldigungen (allerdings eher bei Aktien) auch schon in der Realität vorgekommen.

Tipp 2: Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB)

Bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) kann sich das Steuersparmodell noch viel mehr lohnen! Da kann ein solcher Verkauf und erneuter Kauf richtig Sinn machen, da der Grundfreibetrag (etwa 10.000 €) wesentlich höher ist als die 801 € Sparerpauschbetrag.

Diese Bescheinigung sorgt dafür, dass Du gar keine (!) Abgeltungssteuer zahlen musst.

Das funktioniert immer dann, wenn Dein Einkommen unter den Grundfreibetrag liegt.

Tipp 3: Günstigerprüfung bei geringen Einkommen mit einem persönlichen Einkommensteuersatz unter 25 % kann es sich ebenfalls lohnen

Manche Menschen hab ein höheres Einkommen als der Grundfreibetrag steuerfrei zulässt – und können daher keine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten. Aber das Einkommen ist gering genug, dass es mit einem geringeren Einkommensteuersatz als 25 % versteuert wird.

Wer wenig verdient, aber hohe Kapitalerträge hat, kann hier ordentlich Steuern sparen!

Wenn Dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, dann kannst Du Deine Kapitalerträge mit diesem geringeren Steuersatz versteuern lassen. Die Günstigerprüfung kannst Du im Rahmen der Steuererklärung beantragen.

Solltest Du die Voraussetzungen dafür erfüllen, wird Dir die zu viel abgezogene Kapitalertragsteuer erstattet.

Dann musst Du nicht einmal Deinen Sparerpauschbetrag nutzen / Freibetrag nutzen, sondern kannst über Deinen geringeren persönlichen Einkommensteuersatz eine geringere Steuerlast erhalten.

Dein Depotstudent Dominik

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Ein Kommentar

  1. Sehr guter Artikel!
    Aber sollte man nicht zusätzlich am Jahresende bei Verlusten einfach den ganzen ETF verkaufen und wieder kaufen, um den Verlusttopf zu erhöhen und später bei Gewinnen Steuer zu sparen?
    (Natürlich nur, wenn die Verluste höher sind als die Verkaufs- und Kaufgebühren…..)

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