depotstudent

Riester-Rente kündigen nach 12 Jahren

Widerruf Kündigung
Depotstudent Dominik
5
(4)

Du hast Fragen zum Thema „Kündigung der Riester-Rente nach 12 Jahren“? Also zur Kündigung nach Vollendung des 12. Jahres oder später als 12 Jahre?

Dann schreibe Deine Fragen bitte in die Kommentare, damit wir die Themen gemeinsam klären können!

Bevor die Fragen zum Thema gestellt werden, möchte ich Dir einen kurzen Überblick über die Themen geben, die bei der Riester-Kündigung nach 12 Jahren auftauchen können.

Dazu liefere ich auch direkt einige Antworten!

Du suchst eine hervorragende Finanzberatung? Schaue gerne in mein Ranking der Finanzberatungen – dort findest Du gute und unabhängige Ansprechpartner.

Bewertungstabelle Finanzberatungen und Anlageberatungen (14 Tests)
Bewertungstabelle Finanzberatungen und Anlageberatungen (14 Tests)

Mögliche Themen

  • Gibt es Besonderheiten, wenn die Riester-Rente nach 12 Jahren oder später gekündigt wird?
  • Zum Beispiel steuerliche Änderungen, wenn die Riester-Rente erst nach 12 Jahren oder später gekündigt wird?
  • Greift sogar das Halbeinkünfteverfahren bzw. Teileinkünfteverfahren? Und damit die 12/60 oder 12/62 Regel? Dadurch wären die Beträge zum Teil steuerfrei.
  • Oder ist es egal, ob die Riester-Rente nach 2 Jahren, nach 5 Jahren, nach 10 Jahren, 12 Jahren oder 20 Jahren gekündigt wird?

Ich möchte direkt starten:

Provisionen in den ersten Jahren

Die Provisionen, die von Deinen Beitragszahlungen zur Riester-Rente bezahlt werden, werden über die ersten 5 Jahre fällig – das ist zumindest der Regelfall.

Was bedeutet das also?

Wenn Du zum Beispiel nach 1 Jahr oder 2 Jahren kündigst: Dann ist Dein Berater noch in der Stornohaftungszeit und Du hast noch nicht die ganze Provision bezahlt.

Nach Überschreiten der ersten 5 Jahre ist die Provision im Regelfall vollständig bezahlt.

Dies ist also eine Besonderheit, wenn Du die Riester-Rente innerhalb der ersten 5 Jahre und nicht erst viele Jahre später kündigst.

12/60-Regel und das Halbeinkünfteverfahren/Teileinkünfteverfahren

Bei einigen Rentenversicherungen und Lebensversicherungen greift das Halbeinkünfteverfahren bzw. Teileinkünfteverfahren. So beispielsweise bei fondsgebundenen Rentenversicherungen.

Diese Regelung greift dann, wenn Du dich gegen die Verrentung und für die Auszahlung (Einmalbetrag) entscheidest. Dann hast Du Steuervorteile, da nur ein Teil der Auszahlung versteuert werden muss.

Greift die 12/60-Regel bzw. das Halbeinkünfteverfahren bei Riester?

Die 12/60-Regel bzw. das Halbeinkünfteverfahren greifen bei Riester generell nicht. Diese Regel hilft Dir also weder im Falle einer Kündigung noch bei der ordnungsgemäßen Kapitalauszahlung im Alter.

Hinweis: Bei Riester kannst Du zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 % des Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen.

In dieser Hinsicht gibt es also keinen Vorteil, wenn Deine Riester-Kündigung erst nach 12 Jahren oder später stattfindet.

Hier der entscheidende Auszug mit Quellenangabe:

„Diese monatliche Rente muss in vollem Umfang versteuert werden. Zudem können sich Riester-Sparer bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen lassen. Auch diese Teilkapitalauszahlung ist voll steuerpflichtig.“

Quelle: Steuerring

Hinzu kommt: Bei Kündigung einer Rieser-Rente und der darauffolgenden Auszahlung des Kapitals handelt es sich um eine förderschädliche Verwendung.

Das bedeutet, dass Du Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen musst. Gegebenenfalls musst Du sogar Steuern nachzahlen wie Du in diesem Artikel nachlesen kannst.

Lohnt sich eine Riester-Kündigung nach 12 Jahren oder später?

Das kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.

Generell lässt sich allerdings festhalten: Es gibt keine Besonderheit, wenn die Kündigung erst viele Jahre nach Abschluss erfolgt. Lediglich die Provisionen sind in jedem Fall vollständig entrichtet.

Von der Deutschen Rentenversicherung selbst wird von einer Kündigung abgeraten, dafür wird eine Beitragsfreistellung als Lösung der Wahl angesehen, wenn man nicht weiter in den Riester-Vertrag einzahlen möchte.

Deine Fragen wurden nicht beantwortet? Dann schreibe Deine Fragen bitte in die Kommentare!

Dein Depotstudent Dominik

Starte endlich in 3 Schritten durch!

Fehler Geldanlage 1. Schritt: Vermeide die wichtigsten Fehler!

Hole Dir kostenlos mein eBook:

Die 11 häufigsten Fehler bei der Geldanlage

2. Schritt: Informiere Dich!

zum Beispiel auf meiner Website depotstudent.de.

Ein absolutes Muss: Kostenlose Pflichtlektüre zum Thema Geldanlage*

Ein zweites absolutes Muss: Der Bestseller auf Amazon*

3. Schritt: Eröffne ein eigenes Depot und beginne zu investieren!

Du magst es einfach und günstig?


Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 5 / 5. Anzahl Bewertungen: 4

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

4 Kommentare

  1. Hallo Dominik

    ich habe vor meinen Riestervertrag zu kündigen. Dieser ist seit fast 2 Jahren stillgelegt. Nun kam meine jährliche Mitteilung und ich musste erschreckend feststellen, das er Minus macht, sprich die Gebühren sind höher als die Einnahmen.
    Das war die letzen Jahre nicht so. Die Provision an den Berater sind bereits verstrichen.
    Was würdest du mir raten, noch ein Jahr warten um zuschauen ob ich wieder Minus mache, oder soll ich kündigen.
    Mir ist es lieber das ich noch ein wenig was wieder bekomme, als zuzusehen wie die Gebühren alles wegnehmen.
    Das ich die Zulagen etc zurück zahlen muss ist mir bewusst…

    Vielen dank für dein Bemühen.
    Gruß Matthias

  2. Guten Tag, ich habe den Termin für die Beendigung des Vertrages verstreichen lassen, da ich über das 60. Lebensjahr hinaus noch weiter arbeite. Ich habe mit der Bank daher vereinbart weiter einzuzahlen. Wann ist der günstigste Zeitpunkt, den Vertrag zu beenden, ohne Verluste in Kauf nehmen zu müssen? Kann ich nach normalem Ablauf des Vertrages problemlos über die gesamte Summe verfügen, oder bin ich an monatliche Auszahlungen gebunden?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert