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Keine Angst, Du bist nicht allein!
Immer wieder gibt es Foren-Posts oder Kommentare mit der Frage: Wie kann man die Swiss Life Select und die vermittelten Verträge kündigen?
Nach viel Recherche und einigen Telefonaten kann ich Dir für dieses Problem eine Lösung anbieten!
Dabei gehe ich auf folgende Themen ein:
- Einzelne Verträge kündigen.
- Berater kündigen: Nur den Berater kündigen, aber die Swiss Life Select-Verträge behalten.
- Alles kündigen: Swiss Life Select-Berater kündigen + Swiss Life Select-Verträge kündigen
Außerdem gibt es:
- Vorlagen für Widerruf und Kündigung, speziell für die Swiss Life Select.
Die Gründe für eine Kündigung können vielfältig sein:
- Vielleicht findest Du Deine Verträge zu teuer? Oder unpassend?
- Oder Du bist einfach mit Deinem Berater nicht zufrieden?
Was auch immer der Grund sein mag. Ich gebe Dir eine Anleitung, wie Du bei der Swiss Life Select-Kündigung Schritt für Schritt vorgehen kannst und was Du beachten solltest!
Lasse bei Fragen auch gerne einen Kommentar unter dem Beitrag da.
Lesetipp: Meine Erfahrungen mit der Swiss Life Select
Inhalt
Wichtige Vorbemerkungen
Wenn Du die Entscheidung zur Kündigung getroffen hast, empfiehlt es sich immer, sich mit einem unabhängigen Experten zusammenzusetzen.
Mit „unabhängig“ meine ich, dass Du Dir die Meinung eines Dritten und nicht (nur) die Meinung Deines Swiss Life Select-Beraters einholen solltest – schließlich hat der Swiss Life Select-Berater im Normalfall kein Interesse daran, Deine Kündigung zu unterstützen.
Aus Kundensicht sicherlich anstrengend und teils ärgerlich.
Ein unabhängiger Experte kann Dir bei folgenden Themen helfen:
- Fachliche Prüfung Deiner vorhandenen Versicherungsverträge.
- Welche Verträge sollte man kündigen?
- Welche Verträge sollte man laufen lassen?
- Welche Verträge sollte man beitragsfrei stellen?
- Welche sinnvollen Alternativen gibt es, sobald die alten Verträge gekündigt sind?
Tipp: Wenn Du einen solchen unabhängigen Berater finden möchtest, schaue gerne in mein Ranking der Finanzberatungen – dort findest Du gute und unabhängige Ansprechpartner.
Möglichkeiten der Kündigung
Bei Dir könnte die Frage aufkommen: „Ist es möglich, nur den Swiss Life Select-Berater zu kündigen und die Verträge zu behalten?“
Ja, das ist möglich. Insgesamt hast Du folgende Möglichkeiten:
- Den alten Swiss Life Select-Berater „kündigen“ und einen neuen Swiss Life Select-Berater bekommen.
- Gar keinen Berater mehr zugewiesen haben, dann ist die Zentrale Dein Ansprechpartner.
- Die Swiss Life Select verlassen, manche Verträge kündigen – und einen Makler oder anderen Finanzberater die laufenden Verträge übernehmen lassen.
- Die Swiss Life Select verlassen, alle Verträge kündigen – und mit einem Makler oder anderen Finanzberater neue Produkte für Dich finden.
Ein kurzes Telefonat mit der Zentrale der Swiss Life Select kann Dir bei Deiner Entscheidung sehr weiterhelfen. Dort kannst Du Deine persönlichen Möglichkeiten hinsichtlich Kündigung abklären lassen.
Und auch in Erfahrung bringen, welche Verträge denn überhaupt bestehen.
Kontakt zur Swiss Life Select:
Telefon: +49 511 9020-0
Offizielle Kontaktdaten aus dem Swiss Life Select-Impressum
E-Mail: info@swisslife-select.de
Welche Verträge und Dokumente sind relevant?
Hier eine Auflistung möglicher Verträge, Versicherungen, Konten und Depots, die Du im Rahmen der Beratung durch die Swiss Life Select erhalten haben könntest:
- Lebensversicherungen/Rentenversicherungen (Riester, Rürup, Fondsrente, …)
- Sachversicherungen (Privathaftplicht, Rechtsschutz, Hausrat, …)
- Invaliditätsversicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, …)
- Bausparvertrag
- Konto und Kreditkarte
- Depot
- Beratungsvertrag oder Vollmacht
Widerrufsfristen und Kündigungsfristen der Verträge beachten
Hast Du die Verträge erst vor Kurzem abgeschlossen? Dann hast Du vielleicht Glück – solange Du die die gesetzliche Widerrufsfrist nicht überschritten hast.
Im Folgenden die Widerrufsfristen von Versicherungen:
- Bei Sachversicherungen: 14 Tage Widerrufsfrist.
- Bei Lebensversicherungen/Rentenversicherungen: 30 Tage Widerrufsfrist.
„1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.“
Quelle: Versicherungsvertragsgesetz
Solltest Du die gesetzliche Widerrufsfrist überschritten haben, kannst Du die Kündigung des Vertrags über eine ordentliche Kündigung wirksam machen.
Im Folgenden die Kündigungsfristen von Versicherungen:
Versicherung | Kündigungsfrist |
Berufsunfähigkeitsversicherung (und ähnliche) | Monatlich |
Sachversicherung (Hausrat, Wohngebäude, Rechtsschutz, Privathaftpflicht) | Alle 3 Monate |
Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Kasko) | Jährlich |
Lebensversicherung/Rentenversicherung | Je nach Zahlweise (z.B. monatlich oder jährlich) |
Diese Kündigungsfristen gelten für die sogenannte „ordentliche Kündigung“.
In bestimmten Fällen musst Du die oben genannten Kündigungsfristen nicht einhalten. Dann kannst Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, also mit einer „außerordentlichen Kündigung“ kündigen.
Außerordentliche Kündigung
Das geht allerdings nur in folgenden Fällen:
- Nach einer Beitragserhöhung durch den Versicherer.
- Nach einem Schadensfall (z.B. bei Kfz-Versicherung, Hausrat-Versicherung, …).
- Bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht (private Krankenversicherung).
Lebensversicherung oder Rentenversicherung kündigen
Dazu können beispielsweise gehören: Riester, Rürup und Fondsgebundene Rentenversicherung / Fondspolice.
So zum Beispiel diese von der Swiss Life Select vermittelten zwei Produkte:
Produkt 1: Swiss Life Investo
Produkt 2: Allianz RiesterRente InvestFlex
Beitragsfreistellung vs. Kündigung
Hier ist wichtig, dass Du für Dich persönlich betrachtest, ob eine Kündigung oder eine Beitragsfreistellung sinnvoller ist.
Unter anderem solltest Du bei der Swiss Life Select den sogenannten Rückkaufswert erfragen.
Der Rückkaufswert sagt Dir, was Du bei einer Kündigung des Vertrags ausgezahlt bekommst.
Aber Vorsicht: Der Rückkaufswert ist im Regelfall geringer als die Summe Deiner eingezahlten Beträge. Das liegt daran, dass in den ersten Jahren ein gewisser Teil Deiner Sparsumme als Provision bei der Swiss Life Select landet und nicht im Guthaben des Vertrags.
Bitte gemeinsam mit einem Experten entscheiden, ob Beitragsfreistellung oder Kündigung sinnvoller ist.
Konten, Depots und Karten kündigen
Dazu können beispielsweise gehören:
- Depot
- VL-Depot
- Anlagekonto/Verrechungskonto
- Zinskonto
- Kreditkarte
Kündigung des Swiss Life Select-Depots
Bei der Kündigung des von der Swiss Life Select vermittelten Depots gibt es zu entscheiden:
- Soll ein Teil der Anteile verkauft und ein Teil auf ein neues Depot übertragen werden?
- Sollen alle Anteile verkauft werden?
- Sollen alle Anteile übertragen werden?
Bei einem Depotübertrag von der Swiss Life Select gilt:
- Ganze Anteile werden auf ein von Dir gewähltes Depot übertragen.
- Bruchstücke von Anteilen werden verkauft und das Geld auf Dein Verrechnungskonto überwiesen.
Beispiel:
Wenn Du 10,5 Anteile des DWS Top Dividende (bei einem Kurs von 130 € pro Anteil) hast, dann passiert folgendes.
- 10 Anteile = 1300 € werden auf Dein neues Depot übertragen.
- 0,5 Anteile = 65 € werden ausbezahlt.
Wenn Du auch das Verrechnungskonto auflöst, wird das Geld der aufgelösten Bruchstücke an Dein Bankkonto überwiesen, das Du unabhängig von der Swiss Life Select führst.
Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen
Wenn es darum geht, Invaliditätsversicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung zu kündigen, ist etwas Vorsicht geboten. Schließlich werden hier Risiken abgedeckt, die ohne diese Versicherungen sofort wieder bestehen würden.
- Wenn es darum geht, einen finanziellen Engpass zu überbrücken, gibt es häufig bessere Lösungen als eine Kündigung. Zum Beispiel: Beiträge stunden oder beitragsfrei stellen.
- Wenn Du einen besseren oder kostengünstigen Vertrag möchtest, kann die Kündigung dagegen der richtige Schritt sein.
Aber auch hier ist es wieder ratsam, von einem Experten auf Deine Verträge schauen zu lassen und Deine aktuellen Bedürfnisse zu bestimmen.
Vorlagen für Widerruf und Kündigung
Je nachdem, ob die Widerrufsfrist bereits verstrichen ist oder noch nicht, kannst Du eine der beiden Vorlagen aussuchen.
Wenn Du einen Teil Deiner Verträge noch widerrufen kannst und einen anderen Teil kündigen möchtest, kannst Du natürlich beide Vorlagen verwenden.
Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte per Einschreiben mit Rückschein kündigen. Das dient dem Nachweis, dass die Fristen eingehalten worden sind.
Vorlage Widerruf
Adresse:
Swiss Life Select Deutschland GmbH
Swiss-Life-Platz 1
30659 Hannover
Widerrufsschreiben:
Betreff: Sofortiger Widerruf
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich meinen Vertrag. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese ebenfalls.
Eine telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme zum Zwecke der Kundenrückgewinnung für die Unterbreitung neuer Angebote wird Ihnen hiermit untersagt.
Viele Grüße
Sonstige Angaben zu Dir:
Name
Anschrift
Datum und Ort
Unterschrift
Vorlage Kündigung
Adresse:
Swiss Life Select Deutschland GmbH
Swiss-Life-Platz 1
30659 Hannover
Kündigungsschreiben:
Betreff: Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages.
Eine telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme zum Zwecke der Kundenrückgewinnung für die Unterbreitung neuer Angebote wird Ihnen hiermit untersagt.
Viele Grüße
Sonstige Angaben zu Dir:
Name
Anschrift
Datum und Ort
Unterschrift
Was passiert nach der Kündigung?
- Du erhältst eine Bestätigung.
- Ggfs. gibt es noch ein paar Rückfragen.
- Ggfs. musst Du Daten nachreichen wie z.B. Dein neues Depot.
Fazit
Bei der Kündigung der Swiss Life Select solltest Du folgendermaßen vorgehen:
- Deine persönlichen Möglichkeiten direkt bei der Zentrale anfragen.
- Alle Verträge, Konten und Depots erfragen und sammeln.
- Dir einen unabhängigen Experten in Sachen Finanzberatung zu suchen.
- Je nach Ergebnis: Verträge weiterlaufen lassen oder Widerruf/Kündigung ausführen.
Wenn Du Erfahrungen mit der Kündigung der Swiss Life Select hast, dann schreibe das gerne in die Kommentare. Hast Du selbst Deine Swiss Life Select-Mitgliedschaft oder einzelne Verträge gekündigt?
Das hilft vielen anderen Lesern weiter!
Dein Depotstudent Dominik
Tipp: Wenn Du einen unabhängigen Berater finden möchtest, schaue gerne in mein Ranking der Finanzberatungen – dort findest Du gute und unabhängige Ansprechpartner.
Hallo, sehr spannend das Thema. Ich habe dazu eine Frage: Kann ich auch Swiss Life kündigen und die Verträge behalten, ohne, dass ein anderer Versicherungsberater sie übernimmt? Ich möchte mich da nämlich selbst drum kümmern.
Guten Tag,
ich habe genau die selbe Frage – gibt es hierzu eine konkrete Antwort?
Grüße D.K.