Wie viele Aktien eines Unternehmens musst Du halten, um für die Dividendenausschüttung berechtigt zu sein?
Musst Du überhaupt eine ganze Aktie haben oder reichen auch 0,3 oder 0,5 oder 0,9 Anteile einer Aktie, um Dividende zu erhalten?
… und erhältst Du bei einer halben Aktie auch nur eine halbe Dividende? Oder gar keine Dividende.
Spannend ist das besonders dann, wenn Du einen Aktien-Sparplan laufen hast und dadurch Bruchstücke / Teilaktien / halbe Aktien im Depot hast.
Ich erkläre es Dir in diesem Artikel!
Übrigens: Dieser Artikel gilt genauso für Bruchstücke von anderen Wertpapieren wie Fonds und ETFs.
Inhalt
Voraussetzungen, um für die Dividende berechtigt zu sein
Bei deutschen Aktien musst Du die Aktie spätestens am Tag der Hauptversammlung im Depot haben, damit Du als Aktionär einen Anspruch auf Dividende erhältst.
Bei ausländischen Aktien musst Du die Aktie vor dem Ex-Tag kaufen, damit Du an der Dividendenausschüttung teilnimmst.
Dabei ist es aber nicht verpflichtend, dass Du eine ganze Aktie hältst! Auch Bruchstücke / Teilaktien / halbe Aktien reichen aus, damit Du die Dividende gutgeschrieben bekommst.
Welche Dividende erhältst Du bei welcher Anzahl an Aktien?
- Bruchstücke: Du erhältst die Dividende je nach tatsächlichem Anteil.
- Halbe Aktie: Halbe Dividende einer Aktie.
- 1,7 Aktien: 1,7 x Dividende pro Aktie.
Genau diese Vorgehensweise beschreibt auch Trade Republic im FAQ:
„Dein Dividendenanspruch besteht sowohl für ganze Aktien als auch für Bruchstücke. Bei einer Dividendenzahlung wird Dir die Dividende exakt anteilig auch für Deine Bruchstücke ausgezahlt.
Es spielt bei Aktien in Bezug auf die Dividende also keine Rolle, ob Du nur Aktienbruchteile im Depot hast. Diese werden anteilig genauso vergütet wie ganze Anteile einer Aktie.“
Diese Vorgehensweise wird auch durch folgende „Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne“ einer Sparkasse belegt:
7. Besondere Regelungen zum Aktiensparplan
Auszug aus den „Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne“ einer Sparkasse
7.1 Kapitalmaßnahmen
Weisungen für Kapitalmaßnahmen können nur für ganze Stücke und
nicht für Bruchstücke erteilt werden. Erfolgt aus einer Kapitalmaßnahme
eine monetäre Vergütung, werden hierbei anteilige Bruchstücke
berücksichtigt.
7.2 Stimmrechte aus Aktienbesitz
Stimmrechte für die Hauptversammlung können nur für ganze Stücke
ausgeübt werden.
Das gilt übrigens nicht nur für Aktien – auch bei Fonds, ETFs und anderen Wertpapieren bist Du berechtigt, eine anteilige Dividende ausbezahlt zu bekommen.
Und auch innerhalb eines Fonds oder ETFs sieht es ähnlich aus: Als ETF-Anleger hast Du zum Beispiel 100,3 Anteile eines ETFs. Und innerhalb dieser ETF-Anteile hast zu beispielsweise 0,342 Apple-Aktien.
Obwohl Du sogar „doppelte“ Bruchstücke hast – also Bruchstücke eines ETFs und Bruchstücke einer Aktie – erhältst Du genau die Dividende, die Dir anteilig zusteht. Also keine Sorge, wenn Du Bruchstücke / halbe Aktien oder Teilaktien im Depot hast.
Beim Recht darauf, an einer Hauptversammlung teilzunehmen und Dein Stimmrecht auszuüben, sieht es aber etwas anders aus:
Jetzt möchte ich Dir noch einen kurzen Einblick in die Satzung von Daimler geben.
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Beispiel für die Regelung zur Gewinnbeteiligung in einer Satzung: Daimler
§ 20 Gewinnbeteiligung der Aktionäre
Auszug aus der Satzung von Daimler
(1) Die Gewinnanteile der Aktionäre bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital. Bei der Ausgabe neuer Aktien kann eine andere Gewinnberechtigung festgesetzt werden.
(2) Die Hauptversammlung kann, soweit gesetzlich zulässig, neben einer Barausschüttung auch eine Sachausschüttung beschließen.
… Dein Anteil am Grundkapital entspricht Deiner Gewinnberechtigung – auch wenn dieser Anteil nur das Bruchstück einer Aktie ist. Und damit erhältst Du eine Dividende, die genau dem Anteil Deiner halben Aktien / Bruchstücke oder Teilaktien entspricht.
Also: Ab wie vielen Aktien erhältst Du Dividende? Bereits ab dem kleinsten Bruchteil einer Aktie.
Dividendenregelung bei Bruchstücken: Vorteilhaft für Kleinaktionäre
Die Möglichkeit, Teilaktien oder Bruchstücke von Wertpapieren zu besitzen, bietet insbesondere Kleinaktionären zahlreiche Vorteile.
Da sie genau im Verhältnis ihres Anteils an der Dividende beteiligt werden, können auch Anleger mit begrenztem Kapital von den Ausschüttungen profitieren, ohne ganze Aktien erwerben zu müssen.
Dies erleichtert den Einstieg in den Aktienmarkt und ermöglicht eine breitere Diversifikation, da Investoren ihr Kapital auf mehrere Unternehmen verteilen können, ohne hohe Beträge investieren zu müssen. Zudem profitieren Kleinaktionäre von den gleichen prozentualen Renditen wie Großinvestoren, was zur Förderung langfristiger Vermögensbildung beiträgt. Auch der regelmäßige Vermögensaufbau durch Sparpläne wird durch diese Regelung attraktiver, da Bruchstücke automatisch Dividenden generieren und reinvestiert werden können. Dies führt zu einem verstärkten Zinseszinseffekt und unterstützt den kontinuierlichen Vermögenszuwachs, selbst bei kleinen monatlichen Investitionen.
Die Regelung ist besonders bei Sparplänen wichtig
Ein besonders wichtiger Aspekt der Beteiligung von Bruchstücken an der Dividende zeigt sich bei Aktien-Sparplänen. Da hier regelmäßig feste Beträge investiert werden, kommt es fast zwangsläufig dazu, dass nicht ganze Aktien, sondern auch Bruchstücke erworben werden.
Ohne die Regelung, dass auch diese Bruchstücke anteilig Dividenden erhalten, würden Anleger mit Sparplänen benachteiligt!
Dank dieser Regelung profitieren jedoch auch Kleinanleger, die mit monatlichen Raten investieren, voll von den Dividendenausschüttungen. Das bedeutet, dass jede noch so kleine Investition – auch wenn sie nur ein Bruchteil einer Aktie darstellt – entsprechend vergütet wird. Dies ist besonders wichtig für langfristige Anlagestrategien, da sich die Dividendenrendite nicht nur auf volle Aktien beschränkt, sondern bereits mit kleinen Anteilen greift.
Zudem ermöglicht die Dividendenbeteiligung bei Bruchstücken eine effizientere Nutzung von Sparplänen, die auch mit einem automatischen Wiederanlageprogramm kombiniert werden können. Dadurch werden die erhaltenen Dividenden direkt reinvestiert, was den Zinseszinseffekt verstärkt und den Vermögensaufbau langfristig beschleunigt. Anleger müssen sich nicht um das manuelle Reinvestieren kümmern, sondern profitieren kontinuierlich von der Kapitalvermehrung.
Gerade für Kleinanleger oder Einsteiger, die mit geringen Beträgen investieren, ist diese Regelung von großem Vorteil. Ohne sie würde ein erheblicher Teil der potenziellen Erträge verloren gehen, da nur ganze Aktien von den Dividenden profitieren würden. So wird sichergestellt, dass jeder investierte Euro optimal genutzt wird – unabhängig davon, ob eine ganze Aktie oder nur ein Bruchteil davon im Depot liegt.
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Neobroker: Junges Publikum und Bruchstücke als wichtiges Thema
Die Bruchstück-Regelung ist besonders aktuell, da sie mit dem Aufstieg von Neobrokern an Bedeutung gewonnen hat. Neobroker haben in den letzten Jahren den Aktienmarkt für ein breiteres und vor allem jüngeres Publikum zugänglich gemacht. Dank niedriger Gebühren, benutzerfreundlicher Apps und der Möglichkeit, bereits mit kleinen Beträgen zu investieren, ermöglichen sie es auch Einsteigern, am Kapitalmarkt teilzuhaben. Gerade junge Anleger, die oft nur begrenztes Kapital zur Verfügung haben, nutzen verstärkt Aktien-Sparpläne, um kontinuierlich Vermögen aufzubauen.
Da Sparpläne in festen Geldbeträgen angelegt werden, werden regelmäßig Bruchstücke von Aktien gekauft. Die Regelung, dass auch diese Bruchstücke anteilig Dividenden erhalten, ist daher essenziell, um die Attraktivität solcher Investitionen zu gewährleisten. Ohne sie würden insbesondere Kleinanleger und Sparplan-Nutzer benachteiligt, da sie keine vollen Dividendenrenditen auf ihr investiertes Kapital erhalten würden.
Zudem verstärkt sich durch die Kombination von Bruchstück-Regelung und automatischer Dividenden-Reinvestition der Zinseszinseffekt. Das bedeutet, dass junge Anleger mit langfristigem Anlagehorizont besonders profitieren, da selbst kleinste Beträge stetig wachsen und sich über die Jahre zu einer bedeutenden Summe entwickeln können.
Neobroker haben die Aktienanlage revolutioniert, indem sie Zugangshürden drastisch gesenkt haben. Die Bruchstück-Regelung sorgt dafür, dass diese neuen Investorengruppen – insbesondere junge Menschen, die erst mit dem Investieren beginnen – nicht benachteiligt werden. Sie können so auch mit kleinen Summen in hochwertige Unternehmen investieren und langfristig von Kurssteigerungen und Dividenden profitieren. Damit leistet die Regelung einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Bildung und Vermögensbildung einer neuen Generation von Anlegern.
Aktien, ETFs, Fonds & Co: Hier gilt überall die prozentuale Dividenden-Beteiligung
Die Regelung, dass auch Bruchstücke von Wertpapieren anteilig Dividenden oder Ausschüttungen erhalten, gilt nicht nur für einzelne Aktien, sondern für eine breite Palette an Anlageinstrumenten wie ETFs (Exchange Traded Funds) und Investmentfonds. Dies ist besonders vorteilhaft für Anleger, die regelmäßig investieren oder Sparpläne nutzen, da sie so stets die volle Rendite ihres investierten Kapitals erhalten – unabhängig davon, ob sie ganze oder nur anteilige Wertpapiere besitzen.
Gerade bei ETFs spielt diese Regelung eine große Rolle. ETFs sind für viele Anleger, insbesondere Einsteiger und junge Investoren, eine beliebte Möglichkeit, breit diversifiziert am Aktienmarkt teilzuhaben. Da ETF-Sparpläne in festen Beträgen ausgeführt werden, werden fast immer Bruchstücke erworben. Ohne die Regelung, dass auch Bruchstücke Dividenden erhalten, würden viele Kleinanleger benachteiligt werden, da sie nur mit vollen ETF-Anteilen von den Ausschüttungen profitieren könnten. Stattdessen sorgt die aktuelle Regelung dafür, dass jede investierte Summe genau proportional entlohnt wird, sodass sich der Vermögensaufbau effizienter gestaltet.
Auch bei klassischen Investmentfonds gilt diese Regelung. Viele aktiv gemanagte Fonds schütten regelmäßig Erträge aus, die Anleger dann entweder auszahlen lassen oder direkt wieder investieren können. Selbst wenn ein Anleger nur einen kleinen Anteil an einem Fonds besitzt, erhält er anteilig die Ausschüttung und kann diesen Betrag für weitere Investitionen nutzen.
Diese Regelung stellt sicher, dass alle Anleger – unabhängig von ihrem verfügbaren Kapital – die gleichen prozentualen Vorteile erhalten. Ob einzelne Aktien, ETFs oder aktiv gemanagte Fonds: Wer Anteile besitzt, erhält Dividenden oder Ausschüttungen genau im Verhältnis seines Investments. Dadurch bleibt der Kapitalmarkt fair und offen für alle, egal ob große oder kleine Investoren.
Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:
Ich empfehle vor allem:
- dieses Depot als aktuelle Top-Empfehlung (nutze ich selbst)* und
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Ich lese immer nur, dass man Dividende auf Teilaktien bekommt, wenn man einen Aktiensparplan hat.
Bekommt man auch Dividende, wenn ich mir einmalig einen Anteil einer Aktie kaufe?