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Teilaktien und Hauptversammlung: Wie viele Aktien sind notwendig für die Teilnahme?

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Depotstudent Dominik
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Welche Anzahl an Aktien musst Du besitzen, um berechtigt zu sein, an der Hauptversammlung teilzunehmen und Dein Stimmrecht auszuüben?

Eine gute Frage!

Spannend ist das besonders dann, wenn Du einen Aktien-Sparplan laufen hast und dadurch Bruchstücke / Teilaktien / halbe Aktien im Depot hast.

Da können die folgenden Fragen auftauchen:

  • Bist Du zum Beispiel mit 0,4 oder 0,7 Aktien bereits berechtigt, an einer Hauptversammlung teilzunehmen und ggfs. Dein Stimmrecht auszuüben?
  • Wie viele Stimmen hast Du bei 1,5 Aktien? Nur 1 Stimme oder 1,5 Stimmen?
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Voraussetzungen, um für eine Hauptversammlung berechtigt zu sein

Grundsätzlich lässt sich sagen: Um an einer Hauptversammlung teilzunehmen und Dein Stimmrecht auszuüben, musst Du am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sein.

Bei der Eintragung ins Aktienregister gibt es aber keine Teilaktien oder halbe Aktien:

  • Es werden nur ganze Aktien eingetragen.
  • Es werden keine Bruchstücke eingetragen.

Jetzt fragst Du Dich vielleicht: Aber wie funktioniert das dann? Wer wird an meiner Stelle eingetragen, wenn ich keine ganze Aktie besitze?

Da keine Bruchstücke ins Aktienregister eingetragen werden, muss jemand anderes im Aktienregister stehen als Du:

  • Bei den ganzen Aktien stehst Du im Aktienregister.
  • Bei den Bruchstücken / Teilaktien / halben Aktien steht Deine Depotbank im Aktienregister.

Die Depotbank kauft also ganze Aktien und verteilt eine ganze Aktien dann über einzelne Bruchteile an Anleger wie Dich und mich – das ist in der Regel bei Sparplänen der Fall.

Kommen wir also auf unsere Frage zurück:

Wie viele Aktien sind notwendig, damit Du an einer Hauptversammlung teilnehmen kannst?
Du benötigst mindestens 1 ganze Aktie, um für die Hauptversammlung berechtigt zu sein – dabei ist es egal, ob Du Vorzugsaktien oder Stammaktien hältst. Um ein Stimmrecht zu haben, benötigst Du mindestens eine Stammaktie.

Das bedeutet auch: Mit 1,5 Aktien hast Du keine 1,5 Stimmen – du hast lediglich 1 Stimme.

Dieses Fazit wird durch folgende „Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne“ einer Sparkasse belegt:

7. Besondere Regelungen zum Aktiensparplan
7.1 Kapitalmaßnahmen
Weisungen für Kapitalmaßnahmen können nur für ganze Stücke und
nicht für Bruchstücke erteilt werden. Erfolgt aus einer Kapitalmaßnahme
eine monetäre Vergütung, werden hierbei anteilige Bruchstücke
berücksichtigt.
7.2 Stimmrechte aus Aktienbesitz
Stimmrechte für die Hauptversammlung können nur für ganze Stücke
ausgeübt werden.

Auszug aus den „Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne“ einer Sparkasse

Anders sieht es dagegen bei Dividenden aus. Denn die Dividende wird im direkten Verhältnis zu deinen Anteilen ausbezahlt: Wie Du in diesem Artikel nachlesen kannst, erhältst Du bei 1,5 Aktien also auch 1,5 x die Dividende, die pro Aktie ausgeschüttet wird.

Bezogen auf Dividenden haben Aktienbruchteile also keinen negativen Effekt.

Um Dir ein Gefühl dafür zu geben, wie die offiziellen Regelungen in einer Satzung aussehen können, zeige ich Dir im Folgenden ein paar Auszüge aus den Satzungen von Daimler, SAP und Coca-Cola.

Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

Ich empfehle vor allem:

Beispiel für die Ausübung des Stimmrechts aus der Daimler-Satzung:

§ 13 Voraussetzungen für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung

(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden die Aktionäre zugelassen, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich mindestens sechs Kalendertage vor der Hauptversammlung in Textform oder auf elektronischem Weg unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse angemeldet haben. In der Einberufung kann eine kürzere, in Kalendertagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen. Die Einzelheiten der Anmeldung werden zusammen mit der Einberufung im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

(2) Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. In der Einberufung der Hauptversammlung kann eine Erleichterung bestimmt werden. § 135 Aktiengesetz bleibt unberührt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

(3) Die Gesellschaft kann Stimmrechtsver-treter für die Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre nach deren Weisung benennen. § 13 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Satzung gilt für die Bevollmächtigung, deren Widerruf und Nachweis sowie die Weisung und deren Änderung und Widerruf entsprechend. Weitere Einzelheiten zu Form und Fristen für die Bevollmächtigung und deren Widerruf und Nachweis sowie die Weisung und deren Änderung und Widerruf werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt
gemacht.

(4) Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand bestimmt auch die näheren Einzelheiten des Verfahrens, die er mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt macht.

(5) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.

§ 14 Stimmrecht
Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Auszug aus der Satzung von Daimler

… und da an der Börse nur ganze Aktien gehandelt werden, werden auch nur ganze Stimmrechte gehandelt.

Und wenn Du und andere Anleger jeweils halbe Aktien / Teilaktien / Bruchstücke halten, dann liegt das Stimmrecht nicht bei Euch, sondern bei demjenigen, der die Aktien für Euch aufteilt. Und das ist im Regelfall die Depotbank.

Hinweis: In den USA gibt es bei manchen Aktien die Möglichkeit, Teilaktien zu handeln. In Deutschland ist dies meist nur über Zertifikate möglich. Der „normale“ Anleger wie Du und ich erhält Teilaktien aber im Regelfall über einen Sparplan eingebucht – und hat damit weder etwas mit US-Teilaktien noch mit Zertifikaten zu tun.

Beispiel für die Ausübung des Stimmrechts aus der SAP-Satzung:

§ 18 Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung

1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.

2. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft in Textform unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen; dabei werden der Tag der Versammlung und der Tag der Anmeldung nicht mitgerechnet. In der Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden.

3. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch einen von dem depotführenden Institut in Textform erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Abs. 2 gilt für den Nachweis entsprechend.

4. Die Anwendbarkeit eines anderen, nach dem Gesetz zwingend eröffneten Anmelde- oder Nachweisverfahrens bleibt unberührt.

5. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.

6. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl).

§ 19 Stimmrecht

1. Je eine Aktie gewährt eine Stimme.

2. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der vom Gesetz bestimmten Form. In der Einberufung kann eine Erleichterung hiervon bestimmt werden. Diese Erleichterung kann auf Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter beschränkt werden.

3. Solange Aktienurkunden nicht ausgegeben sind, werden in der Einladung zur Hauptversammlung die Bedingungen festgelegt, die von den Aktionären zum Nachweis ihres Stimmrechts zu erfüllen sind.

Auszug aus der Satzung von SAP

Beispiel für die Ausübung des Stimmrechts aus der Coca-Cola-Satzung:

Section 2. Voting.

Each outstanding share of common stock of the Company is entitled to one vote on each matter submitted to a vote. Except as provided below, all actions shall be authorized by a majority of the votes cast unless a greater vote is required by the laws of Delaware. A shareholder may vote in person or by proxy authorized by an instrument in writing or by a transmission permitted by law filed in accordance with the procedures established for the meeting. Any copy, facsimile telecommunication or other reliable reproduction of the writing or transmission created pursuant to this section may be substituted or used in lieu of the original writing or the transmission that could be used, provided that such copy, facsimile telecommunication or other reproduction shall be a complete reproduction of the entire original writing or transmission. A nominee for director election shall be elected by the affirmative vote of a majority of the votes cast with respect to such nominee at any meeting for the election of directors at which a quorum is present, provided that if the number of nominees exceeds the number of directors to be elected, the directors shall be elected by a plurality of the votes of the shares represented in person or by proxy at any such meeting and entitled to vote on the election of directors. In an election of directors, a majority of the votes cast means that the number of votes cast “for” a nominee must exceed 50% of the votes cast with respect to such nominee (excluding abstentions). If a director is not elected, the director shall promptly tender his or her resignation to the Board of Directors. The Committee on Directors and Corporate Governance will make a recommendation to the Board of Directors on whether to accept or reject the resignation, or whether other action should be taken. The Board of Directors will act on the resignation taking into account the recommendation of the Committee on Directors and Corporate Governance and publicly disclose its decision and the rationale behind it within 100 days from the date of the certification of the election results. The director who tenders his or her resignation will not participate in the decisions of the Committee on Directors and Corporate Governance or the Board of Directors that concern such resignation. If a director’s resignation is accepted by the Board of Directors pursuant to this By-Law, or if a nominee for director is not elected and the nominee is not an incumbent director, then the Board of Directors, in its sole discretion, may fill any resulting vacancy pursuant to the provisions of Article VI, Section 2 or may decrease the size of the Board of Directors pursuant to the provisions of Article II, Section 1.

Auszug aus der Satzung von Coca-Cola

Dein Depotstudent Dominik

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