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Geschäfte in den USA: Tipps für Reisen & Zahlungsverkehr

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Depotstudent Dominik
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Geschäftsreisen in die USA sind für viele Unternehmen unverzichtbar, um internationale Geschäftsbeziehungen aufzubauen und die Zusammenarbeit auszubauen. Aber auch viele Freiberufler und Selbständige machen regelmäßig Geschäfte in den USA.

Um die beiden Themen „Geschäftsreisen“ und „Zahlungsverkehr“ kommt dieser Personenkreis also kaum herum: Und dabei gibt es einiges zu beachten.

Denn sowohl die Einreise als auch die Abwicklung von Geschäften mit Kunden und Lieferanten aus den USA kann so einige Tücken mit sich bringen.

Bevor man also in den Flieger steigt, gibt es einige Dinge zu beachten!

Einreise in die USA: Visum? ESTA? Einreisebestimmungen?

Bevor der Flug gebucht wird, sollten alle notwendigen Einreisedokumente vorliegen, damit bei der Einreise nichts schief geht. Die Fachbegriffe und Themen rund um „Visum“ und „ESTA“ sollte der Reisende dabei vorab in Erfahrung bringen.

Bei einem Visum handelt es sich um eine – meist in den Reisepass eingetragene – Bestätigung, dass die Einreise in ein bestimmtes Land genehmigt wird. Auch die Durchreise oder der Aufenthalt werden so geregelt.

Bei „ESTA“ handelt es sich um eine digitale Reisegenehmigung: Und eine Reisegenehmigung unterscheidet sich von einem Visum. Mit ESTA kann die Einreise in die USA ohne Visum erfolgen. ESTA kann also gewissermaßen als eine „abgeschwächte“ Form eines Visums angesehen werden.

Im ersten Schritt wird dabei der ESTA Antrag für die USA gestellt, welcher anschließend geprüft – und sofern alles in Ordnung ist – genehmigt wird. Dann ist die Einreise in die USA möglich.

ESTA wird vor allem für Geschäftsreisen in die USA verwendet, während Visa eher für langfristige und teils private Zwecke vergeben werden.

Der offiziellen ESTA-Website (Homeland Security) zufolge gilt außerdem:

„Die ESTA-Genehmigung berechtigt Sie nicht dazu, zwei Jahre lang in den USA zu bleiben. Sie berechtigt Sie nur dazu, im Rahmen des Programms für visafreies Reisen (Visa Waiver Program, VWP) in die USA einzureisen, welches Ihnen nur einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen erlaubt. Wenn Sie einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen, müssen Sie bei der nächstgelegenen US- Botschaft oder dem nächstgelegenen US-Konsulat ein Visum beantragen.“

Aber nicht nur die Einreise in die USA kann Hindernisse bergen: Auch der Zahlungsverkehr sollte vorab geregelt werden.

Zahlungsverkehr mit Geschäftspartnern aus den USA

Für den Zahlungsverkehr empfehlen sich zum Beispiel Auslandskonten mit deutscher IBAN. Aber auch klassische Geschäftskonten erlauben in vielen Fällen den Zahlungsverkehr in die USA. Wer das Geschäftsmodell „Amazon FBA“ verfolgt, kann mit einem Amazon FBA Geschäftskonto ebenso Zahlungen in die USA unternehmen, solange der richtige Anbieter für das Geschäftskonto gewählt wird.

Es ist durchaus wichtig, den Zahlungsverkehr mit Geschäftskunden aus den USA im Griff zu haben, da es direkte Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität des eigenen Unternehmens haben kann. Außerdem kann die Geschäftsbeziehung davon entweder profitieren oder darunter leiden – je nachdem, wie gut die Prozesse funktionieren.

Im Folgenden einige Gründe, welche diese Wichtigkeit des Themas unterstreichen.

Die Vermeidung von Zahlungsverzögerungen ist ein essenzieller Bestandteil in einer guten Zusammenarbeit: Eine effektive Steuerung des Zahlungsverkehrs mit Geschäftskunden aus den USA hilft dabei, Zahlungsverzögerungen zu vermeiden. Dazu sollte auch das passende Geschäftskonto gewählt werden. Denn ein solches stellt sicher, dass das eigene Unternehmen rechtzeitig über die notwendigen Mittel verfügt und diese in kurzer Zeit transferieren kann.

Aber nicht nur Verzögerungen, sondern auch Ausfälle sollten vermieden werden: Ohne eine effektive Steuerung des Zahlungsverkehrs besteht das Risiko von Zahlungsausfällen. Auf der einen Seite: Wenn Geschäftskunden aus den USA nicht pünktlich zahlen, kann dies zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Auf der anderen Seite: Wenn man selbst nicht pünktlich zahlt, werden die Geschäftspartner entsprechende Maßnahmen einleiten.

Die Stärkung der Beziehung zu Geschäftspartnern ist dabei ein positiver Aspekt, sofern alles gut funktioniert: Ein gut gesteuerter Zahlungsverkehr trägt dazu bei, eine positive Beziehung zu Geschäftspartnern aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Pünktliche Zahlungen zeigen, dass das eigene Unternehmen zuverlässig und professionell arbeitet.

Auch der Cashflow lässt sich besser planen – und zwar von beiden Seiten. Wenn der Zahlungsverkehr gut gesteuert wird, können Unternehmen ihre Cashflows besser planen und langfristige Geschäftsstrategien entwickeln.

Insgesamt ist es also von entscheidender Bedeutung, den Zahlungsverkehr mit Geschäftskunden aus den USA im Griff zu haben, um die finanzielle Stabilität und das Wachstum des eigenen Unternehmens zu gewährleisten.

Fazit: Einreise und Zahlungsverkehr im Griff haben

Wichtig ist vor allen Dingen, sich einige Zeit vor dem Start der Aktivitäten mit Einreisebedingungen der USA sowie möglichen Hindernissen im Zahlungsverkehr zu beschäftigen.

Wer die Themen rund um „Visum“ und „ESTA“ verstanden hat, muss nicht mit Verzögerungen rechnen und wird bei der Einreise in die USA keine Probleme haben. Das ESTA sollte dabei möglichst lange vor der Geschäftsreise beantragt werden: So lassen sich mögliche Verzögerungen besser verschmerzen als bei sehr kurzfristiger Beantragung.

Wer außerdem vorab den Zahlungsverkehr regeln möchte, sollte sich nach entsprechenden Konten umsehen und alle notwendigen Prozess vorher abstimmten.

So geht bei Einreise und Auslandszahlungen nichts schief!

Dein Depotstudent Dominik

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